Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

10 Jahre E-Government-Gesetz und immer noch keine fertige E-Akte

Seit Jahren wartet Berlin auf den Regelbetriebs der elektronischen Akte (E-Akte) – eines der zentralen IT-Großprojekte der Verwaltung. Meine Anfrage zeigt: Die Abnahme ist weiter nur “unter Vorbehalt” erfolgt (Drucksache 19/26624). 30 sogenannte “leichte Mängel” sowie eine noch offene Anforderung im Themenkomplex Aussonderung/TR-ESOR müssen erst noch durch den Hersteller Materna SE behoben werden. Ein Zeitplan für den eigentlichen Regelbetrieb steht damit weiterhin nicht fest – lediglich, dass im dritten Quartal 2026 die entsprechenden Gremien einberufen werden sollen.

Wie schleppend das Projekt tatsächlich vorankommt, zeigte im April 2026 auch eine Recherche des Tagesspiegel: Zehn Jahre nach dem Beschluss des Berliner E-Government-Gesetzes arbeitete demnach nur ein kleiner Teil der Beschäftigten mit IT-Arbeitsplatz im Regel- oder Testbetrieb mit digitalen Akten – der Anteil schwankte je nach Bezirk zwischen 5 Prozent in Steglitz-Zehlendorf und 20 Prozent in Reinickendorf. Der Senat kündigte damals an, dass perspektivisch mindestens 60 Behörden und 70.000 Beschäftigte angebunden werden sollen (Berlin-live.de). Von diesem Zielbild ist Berlin noch weit entfernt.

Bemerkenswert ist auch die Antwort zu den Mehrkosten: Der Senat behauptet, durch die Verzögerung seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, da Zahlungen lediglich zeitlich verschoben, nicht aber erhöht worden seien. Ob das die vollständigen Kosten der Verzögerung abbildet – etwa gebundene Personalressourcen oder Folgekosten durch den längeren Parallelbetrieb alter Systeme – bleibt offen. Immerhin: Die Betriebsübernahme durch das ITDZ ist laut Senat zum 1. Januar 2026 wie geplant erfolgt und unabhängig vom Abnahmeprozess.

1. Ist der für das zweite Quartal 2026 angekündigte Abnahmeprozess der E-Akte inzwischen abgeschlossen? Falls nein: Was ist der aktuelle Stand und mit welchem neuen Termin rechnet der Senat?

Der Abnahmeprozess ist abgeschlossen. Die Abnahme ist unter Vorbehalt erfolgt.

2. Welche vertraglich vereinbarten Anforderungen wurden bei der bisherigen Prüfung als nicht erfüllt identifiziert?

Bei dem durch das ITDZ umfangreich durchgeführten Testing sind keine betriebsverhindernden oder betriebsbehindernden Fehler aufgetreten. Lediglich 30 sogenannte „leichte Mängel“ sowie eine Anforderung sind noch durch die Materna SE schnellstmöglich zu beseitigen bzw. umzusetzen. Bei dieser Anforderung handelt es sich um einen Aspekt aus dem Themenkomplex Aussonderung in Verbindung mit der TR-ESOR. Vor diesem Hintergrund ist die Abnahme vorbehaltlich der noch „leichten Mängel“ erfolgt.

3. Was ist der Zeitplan, zur Abnahme der eAkte und damit Start des Regelbetriebs der Berliner E-Akte?

Mit einer Abnahme wird zugleich der Prozess zur Überführung des Projekts in den Regelbetrieb eingeleitet. Hierzu werden eine Abstimm- und eine Entscheidungsinstanz einberufen. Diese Schritte sollen noch im dritten Quartal des Jahres 2026 erfolgen.

4. Welche Kosten sind dem Land Berlin durch die Verzögerung der Abnahme bislang zusätzlich entstanden (inkl. externer Beratungsleistungen)?

Die vertraglich vereinbarten Zahlungen an den Hersteller sind an die Erreichung definierter Meilensteine geknüpft. Durch die Verzögerung der Abnahme hat sich daher lediglich der Zeitpunkt der jeweiligen Zahlungen verschoben, nicht jedoch ihr Umfang erhöht. Externe Beratungskosten wurden vor allem für die interne Beratungsleistung, die Behördenunterstützung und weitere operative Tätigkeiten in Anspruch genommen und sind nicht dem Abnahmeprozess zuzuordnen.

5. Ist die für den 1. Januar 2026 vorgesehene vollständige Betriebsübernahme der E-Akte durch das ITDZ Berlin zum genannten Termin erfolgt? Falls nein: Was sind die Gründe für die Verzögerung, und trifft es zu, dass der Betrieb erst nach erfolgreichem Abschluss des Abnahmeprozesses vom ITDZ Berlin übernommen wird?

Die Betriebsübernahme ist zum 01.01.2026 erfolgt. Das ITDZ nimmt auf operativer Ebene bereits eine Vielzahl von Tätigkeiten wahr. Diese reichen vom technischen Betrieb über das Rollout-Management bis hin zum Akzeptanzmanagement. Die Betriebsübernahme ist nicht vom Abschluss des Abnahmeprozesses abhängig. Es trifft daher nicht zu, dass das ITDZ Berlin den Betrieb erst mit oder nach der Abnahme übernimmt.

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