Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Beteiligungen von Stakeholdern in der Berliner IKT-Strategie

Wie entsteht die Berliner IKT-Infrastruktur? Wie wird sie weiterentwickelt und wer ist daran beteiligt. Diese Fragen habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 18/20006).

Das IKT-Architekturboard Berlin ist mit der zentralen Verantwortung zur (Weiter-) Entwicklung der IKT-Architektur des Landes Berlin sowie der Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen beauftragt. Die Architekturvorgaben werden zweimal jährlich festgeschrieben. Das IKT-Architekturboard Berlin ist ein Gremium in der Linienverantwortung der IKT-Steuerung und setzt sich aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (IKT-Strategie, IKT-Sicherheit) und des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (Unternehmenssteuerung) zusammen. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder und Experten (sowohl der IKT-Steuerung als auch Ressort- und Bezirksvertretende) hinzugeladen werden.

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Abgeordnetenhaus Gesundheit Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung 

Genehmigungen zum Aufbau von 5G-Mobilfunk in Berlin

Vor kurzem sind die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G versteigert worden. Daran wird in den letzten Monaten immer wieder Kritik im Zusammenhang mit potentiellen Gefahren für die Gesundheit laut. Ich habe dazu den Senat befragt. Aus der Antwort (Drucksache 18/19080) geht hervor, wo es Entwarnung gibt und wo der Forschungsbedarf liegt:

  • Die für den 5G-Mobilfunkausbau genutzten Frequenzen (2 GHz bzw. 3,4- 3,7 GHz) liegen im gleichen Bereich, wie die bereits für 2G, 3G bzw. LTE genutzten Frequenzen. Diese sind gut erforscht, teilweise Jahrzehnte in Verwendung und die Erkenntnisse sind übertragbar. Bedenken bestehen nicht bei den Sendeanlagen sondern bei der langfristigen und intensiven Nutzung der Endgeräte.
  • Der vom BfS angezeigte Forschungsbedarf besteht für den ggf. zukünftig für 5G genutzten Frequenzbereich von 26 GHz. Bisherige Studien legen keine gesundheitlichen Auswirkungen nahe. Das BfS initiiert Forschungen, um die Wirkung hier besser zu verstehen. Der Frequenzbereich wird ggf. in einer zweiten Stufe des 5G-Mobilfunkausbaus genutzt.
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Hellersdorf Mahlsdorf Marzahn Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

#Wahlkreistag: Feuerwehr, die Arche, Holzbauschule und Hella Mädchenclub

An meinem Wahlkreistag im Juni begleitete mich die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Antje Kapek zu verschiedenen Einrichtungen in Marzahn-Hellersdorf. Wir besuchten die Feuerwache in Marzahn, die Arche, den Hella Mädchenklub sowie die fast fertige Mahlsdorfer Schule.

Unsere ersten Gesprächspartner trafen wir in der Feuerwache Marzahn, dem Gebäude der ehemalig größten Feuerwehrwache Berlins. 1985 wurde das Gebäude in Betrieb genommen und ist heute Sitz der Direktion Nord der Berliner Berufsfeuerwehr sowie des Technischen Dienstes. Seit 1998 zudem auch des einzigen Höhenrettungsdienstes in Berlin.

Den Hauptteil der Arbeit der Feuerwehr in Marzahn nehmen mit ca. 70-75% Rettungseinsätze ein. Dabei seien die Rettungswagen (RTW) Alarme an ihrem Limit; der Hauptgrund hierfür ist Personalmangel. Hochrechnungen der heutigen Einsätze prognostizierten zudem einen Verdoppelung der benötigten Einsatzkräfte in den nächsten 10 Jahren. Der Personalmangel liege u.a. auch an der Abwanderung von Einsatzkräften nach Brandenburg. Berlin habe nicht genügend Attraktivität um ausgebildete Einsatzkräfte zu halten.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung hat viele Gesichter und Baustellen. Ein Baustein ist die Digitalisierung der so genannten Fachverfahren der Fachverwaltungen. Im Bereich der Jugendhilfe kommt dabei das Fachverfahren SoPart zum Einsatz. Ich habe den Senat mal zum Funktionsumfang und den Plänen für die Weiterentwicklung und Pflege der Software befragt.

Gemäß dem aktuellen Projektplan endet das Einführungsprojekt für das Modul 3 nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand Ende diesen Jahres. Damit wird die Senatsverwaltung über die Abnahme des Gesamtsystems entscheiden. Die Pflege und fachliche Weiterentwicklung der Software erfolgt dann im Rahmen des aktuell bis 2021 gültigen Pflegevertrages.

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Berlin Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat TVO 

Pressemitteilung: Abgeordnete fordern die Deutsche Bahn auf, Zusagen zum Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) einzuhalten

Pressemitteilung: Abgeordnete fordern die Deutsche Bahn auf, Zusagen zum Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) einzuhalten

Seit Jahren beschäftigt uns die Debatte um die Verwirklichung der Tangentialen Verbindung Ost (TVO). Sie wird das Biesdorfer Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr entlasten und das Marzahner Gewerbegebiet mit dem Süden Berlins verbinden. Die Koalitionsfraktionen von SPD, LINKE und Bündnis-Grünen haben die Realisierung der TVO im Koalitionsvertrag vereinbart.

Dementsprechend wütend macht uns die Nachricht, dass die DB Netz AG angezeigt hat, dass die Vereinbarung vom 28. Juni 2018 über die Planung und den Bau der vier Eisenbahnüberführungen (EÜ’s) nicht umgesetzt werden kann. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz versucht nun, die Ausschreibung der Planung bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) selbst vorzunehmen. Dies führt zu einer erheblichen Zeitverzögerung, die mit ca. 1.5 Jahren anzusetzen ist. Die formelle Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens wäre in diesem Fall nicht mehr vor 2021 denkbar.

Das wollen wir verhindern! Wir fordern die DB Netz AG deshalb auf, ihre früheren Zusagen einzuhalten. Die Probleme der Deutschen Bahn dürfen nicht auf dem Rücken der Biesdorferinnen und Biesdorfer ausgetragen werden.

Explizit rufen wir die Berliner Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf, sich gegenüber der Bundesregierung, dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn für die Einhaltung der Vereinbarungen einzusetzen. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Ziele des Koalitionsvertrages einzuhalten, in dem es heißt: „Die Planungen und der Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) als Stadtstraße mit einem parallelen Radschnellweg werden fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Planung für die Schienen-TVO (Nahver- kehrstangente) begonnen. Die Trasse der Nahverkehrstangente ist frei zu halten für damit verbundene neue Bahnhöfe sowie den Umbau des Wuhlheider Kreuzes.“

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Neuer Führerschein: unkomplizierten Umtausch ermöglichen

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Ab 2028 kommen die nach 2013 ausgestellten Führerscheine hinzu, da künftig ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig sein soll. Allein in Deutschland betrifft das rund 40 Millionen Dokumente – eine Mammutaufgabe, die auf die kommunalen Führerscheinstellen in den nächsten Jahren zukommt (Quelle: Vitako Politikbrief 2018-03).

Ich habe den Senat gefragt, wie diese Mammutaufgabe in Berlin geschafft werden soll (Drucksache 18/18962). Der Senat erklärt in seiner Antwort dass der sog. Pflichtumtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen bereits 2021 beginnen wird. Doch der genaue Ablauf ist noch Inhalt von internen Abstimmungen. Zum Vorschlag den Führerscheinumtausch durch QR-Code Scan´s einfach zu machen, ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Ich werde mir das Thema auf Wiedervorlage legen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen

Im Jahr 2013 wurde die Arbeit der Jobcenter (Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen) von der KGSt evaluiert. Die anstehenden Haushaltsberatungen habe ich zum Anlass genommen, die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu hinterfragen. Die Antworten des Senats zeigen, dass weiter Handlungsbedarf besteht (Drs. 18/18905).

2013 hieß es: Die Evaluation hat gezeigt, dass eine optimale Ausnutzung des Potenzials, das durch eine Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit den sozialintegrativen Leistungen möglich wäre, durch die nachfolgenden Aspekte behindert wird: “Unzureichende Regelungen der Zusammenarbeit zwischen Bezirksämtern und Jobcentern bezüglich der § 16a SGB II Leistungen”. […] Bisher existiert in Berlin kaum eine Datenbasis über die Kundinnen und Kunden, die § 16a SGB II-Leistungen beziehen. […] Eine bedarfs- und zielgruppengerechte Angebotsstruktur der § 16a SGB II-Leistungen ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Leistungserbringung, d.h. die Beseitigung von Vermittlungshemnissen, wodurch eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen soll. […] Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse empfiehlt die KGSt, die Organisation der Leistungserbringung zu modifizieren und ein Controlling der Inanspruchnahme der Leistungen nach § 16a SGB II einzuführen. […] Ansätze, die dies ermöglichen können, wären zum einen die Einführung von zentralen Lotsinnen oder Lotsen in den Jobcentern oder die Verortung von Beratungsleistungen in den Jobcentern.

Die Antworten zeigen Fortschritte, aber auch noch viele Aufgaben. So fehlt bis heute die personelle Verankerung zur SGB II-Steuerung in Bezirken und Senatsverwaltung. Die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt stellt die Jobcenter in meinen Augen vor eine große Herausforderung. Nur wenn es endlich gelingt, die Lücken in den kommunalen Eingliederungsleistungen zu beseitigen, lässt sich das “Fördern” auch umsetzen. Ich werde das Thema in den Haushaltsberatungen nochmal aufrufen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Flüchtlingspolitik Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helfer*innen in Ausnahmesituation der Jahre 2015 und 2016

In einer Ausnahmesituation wie in den Jahren 2015 und 2016 müssen besondere Maßstäbe gelten. Es muss eine Abwägung zwischen dem Gut der Unversehrtheit des Leib und Lebens
schutzbedürftiger Personen und den Regeln des Haushalts- und des Baurechts stattfinden. Dank an die engagierten Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Das Abgeordnetenhaus hat daher in seiner heutigen 43. Sitzung beschlossen.

“Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere, wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren
zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.“

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Abgeordnetenhaus Gesundheit Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen in ASOG-Unterkünften

Die Eingliederungshilfe ist zurzeit (2019) noch eine Sozialleistung nach dem SGB XII. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII). Mir sind Beispiele bekannt, in denen betroffene Menschen statt in einer angemessenen Einrichtung Unterstützung zu bekommen, in einem Obdachlosenwohnheim (ASOG) untergebracht wurden. Ich habe daher mal beim Senat nachgefragt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt, oder ein solches Vorgehen regelmäßig vorkommt (Drucksache 18/18904). Die Antwort des Senats zeigt, dass die Bezirksämter in solchen Fällen sehr intensiv prüfen, jedoch am Ende keine Handhabe mehr haben.

Ich finde das sollte sich ändern. Niemand mit Anspruch auf Eingliederungshilfe, darf in ein Obdachlosenwohnheim abgeschoben werden. Im Zuge einer umfassenden Reform ist die Eingliederungshilfe 2017 durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen neu geregelt worden. Die meisten Bestimmungen hierzu treten 2018 oder 2020 in Kraft. 2020 sollen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe vollständig in den Kontext des SGB IX überführt worden sein, da Menschen mit Behinderungen nicht mehr als „Sozialfälle“ betrachtet werden sollen, mit denen sich das SGB XII im Allgemeinen befasst.

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