Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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Abgeordnetenhaus Datenschutz Gesundheit Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung 

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2018

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Das Jahr 2018 war mit Blick auf den Datenschutz ein höchst ereignisreiches Jahr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde wirksam und warf eine Vielzahl neuer Fragen auf. In ihrem Jahresbericht legt die Berliner Datenschutzbeauftragte dar, wie sich das Beschwerdeaufkommen im Land Berlin im letzten Jahr entwickelt hat und welche Themen die Berlinerinnen und Berliner besonders bewegt haben.

Der vorliegende Jahresbericht 2018 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2018 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2018 gibt es hier.

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Abgeordnetenhaus Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Bevor es zu spät ist: Milieuschutz auch in Marzahn-Hellersdorf

Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter Schutz. Da stellt sich die Frage, ob auch Marzahn-Hellersdorf Milieuschutz braucht, um seine Mieter*innen in einzelnen Gebieten vor stark steigende Mieten zu schützen? Diese Frage hat der Tagesspiegel zuletzt aufgeworfen. Ich habe den Senat und das Bezirksamt nach einer aktuellen Bewertung gefragt (Drucksache 18/18089). Aus der Antwort wird deutlich, dass es derartige Planungen bisher nicht gibt. Die Anzahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen hat sich auf bisher niedrigem Niveau aber vervierfacht (von 52 auf 230 Wohnungen). Auch die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen haben sich vervielfacht. Diese ist die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- bzw. Teileigentum.

Bei der aktuellen Situation am Mietmarkt, finde ich nur Abwarten zu wenig. Das Bezirksamt sollte wie andere Bezirke auch ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben. Auf der Basis kann dann über die Einführung einer Milieuschutzsatzung in einzelnen Gebieten entschieden werden. Die Erfahrungen anderer Bezirke zeigt: es ist besser mit dem Schutz der Mieter*innen früher als später zu beginnen.

Welche Vorteile hat ein Milieuschutz?

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß Paragraf 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen.

  • Milieuschutz statuiert einen Genehmigungsvorbehalt für bauliche Vorgänge (Rückbau, bauliche Änderung, Nutzungsänderung).
  • Nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hat der Bezirk darüber hinaus ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten.
  • In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Frage 1: Wie viele Wohnungen wurden seit 2013 in Marzahn-Hellersdorf als Mietwohnungen neu errichtet?
Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden im gleichen Zeitraum in Marzahn-Hellersdorf als Eigentumswohnungen neu errichtet?

Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurden 2.964 Miet- und 202 Eigentumswohnungen neu errichtet.

Frage 3: Wie viele Umwandlungen und wie viele Anträge auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gab es in Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2013-2018? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der über Grundbuchumschreibungen vollzogenen Umwandlungen von ehemaligen Mietwohnungen nach Planungsräumen dargestellt. Angegeben sind die Wohnungszahlen.

Eine Genehmigungspflicht und entsprechende Anträge für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es im Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht, da es kein soziales Erhaltungsgebiet nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch gibt.

Frage 4: Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen wurden in den Jahren 2013-2018 beantragt und wie viele wurden davon bisher ausgestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der kleinsten verfügbaren Planungseinheit (PLR) im Bezirk, wenn möglich unter Zuordnung der Planungseinheit zu den Ortsteilen.

Nach Angabe des Bezirks entspricht die Anzahl der von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigungen (AB) in den Jahren 2013 bis 2018 der Anzahl der beantragten AB. Die Zuordnung der AB nach Bezirksregionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Zuordnung nach Planungsräumen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde nicht.

Frage 5: Wann wird das Bezirksamt ein Grobscreening als Voruntersuchung in Auftrag geben, das die Einführung einer Milieuschutzsatzung möglich macht? Falls keine Planungen dazu bestehen, aus welchen Gründen sieht das Bezirksamt keinerlei Notwendigkeit dieses Instrument des Mieterschutzes zu nutzen?
Frage 6: Welche Maßnahmen werden aktuell im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf der Basis von welchen Zielen hinsichtlich der Vorbereitung zur Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen getroffen und mit welchen vorläufigen Ergebnissen?
Frage 7: Welche sonstigen Maßnahmen sind geplant, um einer möglichen Verdrängung sowie starken Mietsteigerungen entgegenzuwirken?

Der Bezirk sieht aus folgenden Gründen keinen Bedarf für den Einsatz von Milieuschutzsatzungen bzw. einer Voruntersuchung:

  • Marzahn-Hellersdorf ist der Bezirk mit den niedrigsten Mieten, dem höchsten Anteil an belegungsgebundenen Wohnungen und der niedrigsten Verkaufsquote des Mietwohnungsbestandes (Quelle: IBB-Wohnungsmarktbericht 2018).
  • Zwischen den Jahren 2014 und 2018 wurden fast 1.800 geförderte Wohnungen gebaut, das sind nach Lichtenberg die meisten.
  • Aus den Wanderungsdaten für das Jahr 2018 geht hervor, dass der Bezirk die höchste Wohnortbindung aller Bezirke hat (geringster Zuzug, geringster Fortzug).
  • Aus dem Sozialbericht 2017 geht hervor, dass sich die soziale Lage in der Großsiedlung zum Teil verbessert hat.
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Bits & Berlin – Newsletter – 03/2019

Willkommen zurück, direkt hinein in die aktuelle Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In diesem Monat geht es um die BVG und die neue Jelbi-App, unsere Fraktionsklausur zum Thema moderne Verwaltung sowie ein Transparenzgesetz für Berlin.

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Abgeordnetenhaus Berlin BündnisGrüne Senat Verwaltung 

Mehr Qualität im Miteinander: für eine moderne Verwaltung und zukunftsorientierte Personalentwicklung in Berlin

Auf unserer Frühjahrsklausur haben wir heute ein Eckpunktepapier für eine moderne Berliner Verwaltung verabschiedet. Berlin braucht eine moderne Verwaltung, die bürgernah und leistungsfähig ist. Deshalb wollen wir den „kurzen Dienstweg für alle“ – also einen effizienten Bürgerservice in hoher Qualität. Der beste Indikator für eine gute Verwaltung sind die Berlinerinnen und Berliner selbst: Schnelle Behördengänge und guter Service auch in Stresssituationen sind die Indikatoren dafür, ob eine Verwaltung gut funktioniert. Damit dies immer klappt, braucht es neue Ideen und Mut zu Reformen. Einige Punkte aus unserem Beschluss möchte ich an dieser Stelle kurz darstellen.

  • „Mehr Qualität im Miteinander“: Bereits für den kommenden Doppelhaushalt wollen wir mit Pilotvorhaben für eine neue Art von Zielvereinbarungen starten. So soll bspw. eine Zielvereinbarung für verbindliche Qualitätsstandards und Mindestveranschlagung für die Grün- und Baumpflege sorgen. Zielvereinbarungen sollen Verwaltungshandeln konsequent an Wirkung, Effekten sowie der Kundenperspektive ausrichten. Die Zielvereinbarungen müssen dabei klar in entsprechende Finanzbudgets eingebettet und auch mit Sanktionsmechanismen verbunden werden. Eine enge Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken ist selbstverständlich.
  • „Miteinander besten Lösungen finden“: Um den Modernisierungsprozess der kommenden Jahre parlamentarisch zu unterstützen und zu begleiten, schlagen wir vor die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung bspw. einmal im Jahr ins Berliner Abgeordnetenhaus einzuladen. Ziel eines solchen Mitarbeiter*innenkongresses im Berliner Abgeordnetenhaus soll sein, innovative Idee zur Verbesserung der Abläufe und Prozesse der Berliner Verwaltung zu fördern. Dazu soll es einen Pitch der besten Ideen geben. Im kommenden Doppelhaushalt wollen wir dafür ein „Innovationsbudget moderne Verwaltung“ etablieren und daraus den Gewinner*innen die Umsetzung ihres Projektes (inklusive Prokjektleitung) finanzieren.
  • „Vergleichbarkeit bei Entscheidungen in der ganzen Stadt“: Um zu einer einheitlichen Anwendung bei Verwaltungsentscheidungen zu kommen, wollen wir Senatsverwaltungen ermutigen nach AZG § 6 Abs. 2 c Verwaltungsvorschriften für die Bezirksverwaltungen zu erlassen, um Verfahrensabläufe oder technische Einzelheiten zu regeln.
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Kaulsdorf Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität 

Keine höhere Verkehrsbelastung in Mahlsdorf und Kaulsdorf durch BER erwartet

Für diese Straßen in Mahlsdorf und Kaulsdorf haben die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für den Senat die Ergebnisse der Verkehrszählungen aus den letzten Jahren zusammengestellt:

Für das Erhebungsjahr 2019 sind seitens der VLB für die in der Anfrage genannten Straßen keine Verkehrserhebungen vorgesehen. Eine höhere Verkehrsbelastung mit der Eröffnung des BER ist laut Informationen des Senats in diesen Straßen nicht zu erwarten:

Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen BER erfolgt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über einen Autobahnanschluss an die A 113 sowie an die Bundesstraße B 96a.
Bei der Herkunft der Fluggäste zeigt sich, dass anhand der Prognosen der Flughafengesellschaft aus den Bezirken Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf sowie Lichtenberg nur ein geringer Teil der Fluggäste erwartet werden. Zusammen stellen sie weniger als 10 % des zu erwartenden werktäglichen Aufkommens. Analog gestalten sich die Zahlen und die räumliche Verteilung der Begleiter (Bringen und Abholen von Fluggästen). Auch für die Beschäftigten lässt sich nur eine geringere Nachfrage aus den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg ableiten.
Die aus der BER-Eröffnung resultierende und auf den angefragten Straßen zu erwartende Verkehrsbelastung ist deshalb gering.

Für den Bau der neuen Lichtsignalanlage an der Kreuzung Rahnsdorfer Straße/ Hultschiner Damm haben laut dem Staatssekretär für Verkehr, Ingmar Streese, die Planungen begonnen und nach derzeitigem Planungsstand ist mit dem Bau im Sommer/Herbst 2019 zu rechnen.

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Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Sonderprogramme des Landes – was kommt in welchen Bezirken an?

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat zu den vielen Sonderprogrammen des Landes für die Berliner Bezirke befragt (Drucksache 18/17489). In der umfangreichen Antwort hat der Senat die verschiedenen Programme dargestellt.

Politischen sollten wir neue Wege gehen, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu erhöhen, Doppelzuständigkeiten abzubauen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Wir wollen ein Ende der immer neuen Sonderprogramme. Statt die bezirklichen Mittel zu erhöhen werden bezirkliche Aufgaben oft durch Landesprogramme finanziert und lösen erhebliche Verwaltungsvorgänge aus, z. im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), im Schul- und im Sportanlagen- oder auch beim „Schlagloch“-Programm usw.. Mit dem kommenden Doppelhaushalt wollen wir damit beginnen, bestehende Sonderprogramme wieder in die bezirkliche Globalsumme oder zumindest in den Einzelplan 27 (Zuweisungen an und
Programme für die Bezirke) zurückzuführen. Zukünftig findet die Steuerung, wo vom Land gewünschte Schwerpunkte zu setzen sind, unter anderem im Rahmen von Zielvereinbarungen
statt.

Die Schriftliche Anfrage bezieht sich laut Überschrift auf die „Sonderprogramme des Landes“. Allerdings sind nicht alle Ausgabeansätze im Einzelplan 27 Teil von Sonderprogrammen im Sinne der Anfrage. Insbesondere die Investitionsmaßnahmen, die in Kapitel 2712 etatisiert sind, fallen nicht hierunter (Ausnahme: Titel 72004 – Umgestaltung von Stadtplätzen).

Hintergrund der Veranschlagung des zentralen Schulneubaus durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) im Kapitel 2712 ist, dass im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive sowohl der Neubau von Schulen als auch Großsanierungen mit Gesamtkosten ab 10 Mio. € von den Bezirken auf die SenStadtWohn und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) verlagert wurde. Die Zentralisierung des Neubaus war erforderlich, da aufgrund der Kurzfristigkeit des Bedarfs an neuen Schulen und Schulsporthallen die Gebäude in modularer und standardisierter Bauweise errichtet werden müssen. Insoweit handelt es sich bei dem Schulbau im Kapitel 2712 nicht um ein Sonderprogramm, sondern um die haushaltsmäßige Abbildung der Zentralisierung des Schulneubaus, soweit dieser nicht von der HOWOGE außerhalb des Landeshaushalts finanziert wird.

Die Anfrage thematisiert alle Sonderprogramme, die im Einzelplan 27 etatisiert sind. Die fachliche Zuständigkeit für die einzelnen Kapitel des Einzelplans 27 liegt bei den betroffenen Senatsverwaltungen. Diese haben die Fragen jeweils für ihr eigenes Fachkapitel beantwortet: Drucksache 18/17489.

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Abgeordnetenhaus Berlin BündnisGrüne Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Transparenz in Berlin – warum wir ein Berliner Transparenzgesetz brauchen

Die Idee einer rechtlichen Regelung von Behördentransparenz ist nicht neu – aber sie ist gut. In Deutschland ist dabei das Bundesland Hamburg ein Vorreiter einer eigenen rechtlichen Regelung – dem Hamburger Transparenzgesetz. Für mich ist es wichtig, dass wir dieses Vorbild aufnehmen – und weiter denken! Hamburg hat hier – nach eigenem Bekunden – Maßstäbe für modernes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt – und wir müssen uns an diesem Maßstab messen lassen können.

Erst vor kurzem haben wir im Abgeordnetenhaus auf Antrag der FDP zur Notwendigkeit eines Berliner Transparenzgesetzes diskutiert – die Initiative dazu kam dankenswerterweise aus der aktiven netzpolitischen Zivilgesellschaft, die Open Knowledge Foundation ist hier mit einem Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit gegangen.

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Thema wird das Transparenzgesetz auch auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen am 06. April 2019 sein, zu der ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Zur Zielrichtung des Transparenzgesetzes heißt es im Antrag:

Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.

Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.

Als bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir hier schon eine praktische Voraussetzung für mehr Transparenz im Daten-Bereich geschaffen: der Datencheck für das Service-Konto Berlin wird die Bürger*innen automatisiert über die von Ihnen erhobenen Daten im Verwaltungsbereich aufklären.

Am Ende müssen wir uns aber in Sachen Transparenzgesetz entscheiden: wollen wir als Parlamentarier*innen die klaffende Lücke zu Hamburg bis zum Ende der Legislaturperiode schließen – oder werden die Berliner*innen diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen und ein Transparenzgesetz per Volksentscheid umsetzen.

Meine Präferenz ist klar: als R2G haben wir uns im Koalitionsvertrag einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag gegeben. Den sollten wir im Sinne von “Gutem Regieren” annehmen und hier ein deutliches Zeichen für eine transparente, offene und bürgernahe Verwaltung setzen.

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Marzahn - Hellersdorf Termin Umwelt und Naturschutz 

Mitmachen: Frühjahrsputz im Wuhletal und Einladung zum politischen Frühstück

Zusammen mit Freiwilligen rufen Bündnis 90/Die Grünen am 16. März von 9-12 Uhr zum gemeinsamen Müll-Sammeln rund um den S- und U-Bhf Wuhletal auf. Treffpunkt ist 9 Uhr am Bahnhof auf der Friedhofsseite. Auch späteres Kommen und früheres Gehen ist möglich. Die BSR stellt Westen, Handschuhe und Müllsäcke zur Verfügung und holt den Müll ab. Wir freuen uns auf fleißige Mitstreiter. Im Anschluss (ab 11 Uhr) laden wir Sie zum politischen Frühstück “Müsli und Grüner Tee” in das Grüne Haus für Hellersdorf (Boizenburger Str. 52 – 54 12619 Berlin) ein. Müsli und Grüner Tee – Dabei wollen wir gemeinsamen frühstücken, Zeitung lesen und über das aktuelle politische Geschehen in Marzahn-Hellersdorf, Berlin und der Welt diskutieren.

Plastik und illegal entsorgter Müll gefährden Mensch und Tier. Allein beim Plastik ist Deutschland dabei der größte Verbraucher von Plastik in Europa mit allein 37kg an Plastikverpackungen pro Person im Jahr, sowie 6 Milliarden Plastiktüten im selben Zeitraum. Davon werden aber lediglich 42% recycelt. Das ist nicht nur ein riesiges Problem für die Umwelt, sondern auch für die Gesundheit der Menschen und die Weltwirtschaft. Wir möchten mit Ihnen dagegen ein Zeichen setzen.

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Abgeordnetenhaus BündnisGrüne Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Robert Habeck und Silke Gebel im ORWOhaus in Marzahn

Am Mittwoch hatten Bündnis 90/Die Grünen zu einer Debatte mit dem Bundesvorsitzenden Robert Hakeck sowie der Berliner Fraktionsvorsitzenden Silke Gebel ins ORWOhaus eingeladen. Etwa 150 Besucher*innen diskutierten über die Frage “Was machen wir mit Hartz IV?” und über “Wege zu einer solidarischen Grundsicherung”.

Der grüne Bundesvorsitzende Robert Habeck hatte sich Ende 2018 mit einem detaillierten Vorschlag an die Öffentlichkeit gewandt. Die lebhafte Debatte darüber hat uns gezeigt, dass es hierfür viel Unterstützung gibt. Sehr deutlich wurde: Hartz IV braucht grundlegende Änderungen. Robert Habeck schlägt bspw. vor die Sanktionen vollständig anzuschaffen und durch ein neues Anreizsystem zu ersetzen. Auch der Zuverdienst soll gerechter gestaltet werden. Das Ziel “wer mehr arbeitet, soll am Ende auch mehr Geld haben” soll damit endlich erreicht werden.

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