Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?
Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).
Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.
Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:
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