Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Herzlich Willkommen

Als Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf setze ich mich für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung, leistungsfähige Bezirksverwaltungen, Klimaschutz, eine gerechte Sozialpolitik sowie eine zeitgemäße Mobilitätspolitik ein.

Ich engagiere mich dazu im Bündnis für Demokratie und Toleranz Marzahn-Hellersdorf sowie im Netzwerk Grundeinkommen für ein Grundeinkommen.

Auf dieser Website informiere ich über meine politische Arbeit. Gerne lade ich Sie ein, mit mir und meinem Team ins Gespräch zu kommen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Europa Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Von Wien lernen: Duale Zustellung auch für Berlins Behördenpost?

Duale Zustellung ist eine Verwaltungspraxis österreichischer Behörden, Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln und nur nachrangig die klassische Briefpost zu benutzen. Der Empfänger erhält zuerst eine E-Mail mit einem Link zu seinem Dokument. Wenn der Empfänger dieses Dokument nicht innerhalb einer gewissen Zeit abholt, erhält er (sofern vom Versender gewünscht) die Sendung per Post. Kein wichtiges Dokument kann im SPAM-Ordner verloren gehen oder aus versehen im Mailpostfach übersehen. Ich habe mich mal beim Senat erkundigt, ob sowas in Berlin möglich ist (Drucksache 19/22256).

Eine dem Österreichischen Behördendienst vergleichbare duale Lösung erachtet der Senat aufgrund der zentral verwalteten Nutzerkonten nur auf Bundesebene für sinnvoll und beteiligt sich in diesem Sinne bei zukünftigen Weiterentwicklungen von „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“. Mit den im IKT-Basisdienst „Nutzerkonten Berlin“ gebündelten, bundesweiten Angeboten „BundID“ und „MUK“ bietet die Berliner Verwaltung digitale Postfachlösungen an, über die die Zustellung von Nachrichten mit personenbezogenen Daten oder Bescheide der angebundenen Behörden ermöglicht wird. Die Entscheidung über den Zustellkanal trifft die jeweilige Behörde bei der Anbindung ihrer Fachverfahren an den IKT-Basisdienst.

Die „BundID“ und „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ sind in Berlin bereits in den folgenden Verwaltungsleistungen eingebunden:

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Source 

Digitale Souveränität in Berlin: Quellcode von OpenSource unbekannt …

Der Berliner Senat verfügt offenbar weiter über keine konkreten Informationen darüber, welche IT-Fachverfahren der Berliner Verwaltung bereits als Quellcode veröffentlicht wurden. Der Grund dafür liegt in den Beschränkungen des aktuellen Datenbestands. Die aktuelle IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) erfasst keine Links oder andere Verweise zur verwendeten Software, genauso wenig wie die genaue Lizenz der Software (Drucksache 19/22051). Eigentlich sollte die IT-BePla schon lange ein Update erhalten. Doch bis heute geht es mit dem Vorhaben nicht voran. Erst mit der geplanten Neugestaltung der IT-BePla werden dann systematisch Informationen zum Stand von Open Source, einschließlich direkter Links zum veröffentlichten Quellcode, erfasst. Ob es so kommen wird, zeigt sich vermutlich in der Debatte über den kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027.

Bereits im September 2024 hatte ich mich nach der verwendeten Open-Source-Software in der Berliner Verwaltung erkundigt. Die damalige Antwort zeigt, es gibt wenig Verständnis für Open-Source-Software in der Verwaltung. Darüber hinaus fehlt eine Vorgabe, bis wann der Quellcode von Open-Source-Anwendungen, die von der Verwaltung eingesetzt wird, veröffentlicht sein muss. Eine Anfrage (Drucksache 19/21578) aus dem März zeigt, dass es auch bei der IT-Vergabe an klaren Vorgaben und Kriterien fehlt. Der Senat muss hier nachsteuern, Länder wie Schleswig-Holstein sind hier Vorbilder für die Anwendung von Open-Source in der Verwaltung.

Bezüglich des konkreten Beispiels der Bürgerbeteiligungsplattform “mein.berlin.de“, die auf der Open-Source-Software Adhocracy basiert, erklärte der Senat, dass die verantwortliche Stelle die Anregung zur Veröffentlichung auf Open CoDE aufgreifen wird. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Betreiber Liquid Democracy e.V. soll die Möglichkeit einer solchen Veröffentlichung geprüft werden.

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Kaulsdorf Klimaschutz Marzahn - Hellersdorf Mobilität 

Neue E-Ladeinfrastruktur für Busse am S Kaulsdorf geplant

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) treiben den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse im gesamten Stadtgebiet voran. Im Rahmen des Projekts „Stella“ werden bis Ende 2026 zahlreiche Endhaltestellen für den Betrieb elektrischer Busse ausgerüstet. Ziel ist es, die Berliner Busflotte nachhaltiger zu gestalten und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Vorgesehen ist dabei die Ausstattung von Endstellen mit modernen Schnellladesystemen, die ein effizientes und schnelles Nachladen der E-Busse während kurzer Pausen ermöglichen.

Auch der S-Bahnhof Kaulsdorf wird Teil dieser Entwicklung (Drucksache 19/22222): Hier plant die BVG die Installation von zwei Schnellladesäulen. Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in der Planungsphase (Leistungsphase 4 nach HOAI), die Genehmigungsanträge werden derzeit erstellt und sollen bald eingereicht werden. Die Umsetzung am S-Kaulsdorf ist damit ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Nahverkehr in Marzahn-Hellersdorf zukunftsfähig und emissionsfrei aufzustellen.

Zusätzlich zur Ladestation am S-Bahnhof Kaulsdorf sind auch an weiteren Standorten im Bezirk Umbauten für den E-Busbetrieb geplant. Dazu gehören die Endstellen S-Marzahn, Köthener Straße, U-Elsterwerdaer Platz und U-Kaulsdorf Nord. Insgesamt sind an diesen Standorten bis zu 16 Ladepunkte vorgesehen, sodass der gesamte Bezirk von einer deutlichen Verbesserung der Ladeinfrastruktur profitieren wird.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Kommt der Stadtplatz „Am Kirchendreieck“ in Kaulsdorf?

Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck”, zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße, soll ein Stadtplatz entstehen. Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plans 10–39. Das Problem: der Vorhabenträger ist nach Antwort des Senats seinen Verpflichtungen zur Errichtung bisher nicht nachgekommen.

Ich habe mich nach dem aktuellen Stand erkundigt (Drucksache 19/22221). Die Antwort zeigt: auch nach über zwei Jahren ist kein Fortschritt zu erkennen. “Bislang ist die Grundstücksübertragung nicht erfolgt. Versuche einer Kontaktaufnahme sind bislang nicht geglückt. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft.”

Immerhin sind die Sicherheitsleistungen entsprechend dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag auf einem Notaranderkonto zum Zwecke der Sicherung der Vertragsleistungen hinterlegt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Digitale Verwaltung – was kosten die Medienbrüche?

Medienbrüche sind teuer, denn sie kosten der Verwaltung Zeit, Personal und Nerven. Ich habe daher beim Senat nach dem 3 schlimmsten Medienbrüchen für jede Senatsverwaltung erkundigt. Ein Medienbruch entsteht überall dort, wo per Hand Informationen von einem Medium in ein ganz anderes übertragen werden müssen. Beispielsweise müssen gedruckte Anträge von Mitarbeiter*innen der Verwaltung für ein digitales Verfahren abgetippt werden. Die Antwort ist ehrlich und ausführlich (Drucksache 19/21972). Exemplarisch hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie generell erklärt, wo und wie häufig Medienbrüche entstehen:

Am meisten Mehrarbeit und Kosten verursachen analog (postalisch, schriftlich) eingehende Anträge, Anfragen und Informationen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel elektronisch (PC- gestützt, Medienbruch Nummer eins). Insofern müssen Schriftstücke eingescannt oder abgetippt werden, Antworten können teilweise per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Häufig erfolgt ein weiterer Medienbruch nach der elektronischen Bearbeitung, weil Antworten wiederum schriftlich (postalisch, analog) erfolgen müssen (Medienbruch Nummer zwei).

Eine weitere Mehrarbeit und Kosten verursachender Medienbruch ist die Bearbeitung von Vorgängen in IT-gestützten Fachverfahren. Aufgrund fehlender rechtlicher und technischer Voraussetzun- gen (z. B. nicht vorhandene digitale Unterschriften, digitale Akte) müssen Ergebnisse des jeweiligen Bearbeitungsprozesses (z. B. Bescheide) ausgedruckt und damit nach einem erneuten Medienbruch (Medienbruch Nummer drei) übermittelt werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Termin Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 04/2025

Liebe Leserinnen und Leser,

mit meinem Newsletter Bits & Berlin informiere ich regelmäßig über aktuelle Themen rund um die Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Berlin. Kurz vor den Osterferien gibt es diesmal wieder viele spannende Entwicklungen und Einblicke – unter anderem zu folgenden Themen:

  • Die Verwaltungsreform und die erste Lesung im Abgeordnetenhaus
  • Die föderale Umsetzung europäischen Digital- und Datenschutzrechts
  • Digitale Zwillinge in der Verwaltung
  • Die Forderung des Berliner Rechnungshofs nach Steuerung der Digitalisierung
  • Das digitale Sozialamt
  • Das 14-Tage-Ziel für einen Termin im Bürgeramt
  • Der Einsatz von KI in der Verwaltung

Ich wünsche Ihnen erholsame Ostertage – und viel Freude beim Lesen!

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Tschüss Bobbi – Berlins Chatbot ohne Nachfolge

Noch im letzten Jahr war das Team vom Berliner Chatbot Bobbi zu Besuch im Abgeordnetenhaus, jetzt teilt der Senat mit: Das Projekt wurde eingestellt. Wie immer beim Schwarz-Roten Senat ohne Nachfolge. Eine solche muss erst noch geprüft werden (Drucksache 19/21704).

Wer nach dem Chatbot Bobbi auf Berlin.de sucht, findet nur noch einen Abschiedstext der Redaktion. Der Text spricht über das Forschungsprojekt, das von 2017 bis Ende 2024 lief und bedankt sich bei den Nutzenden der Website. Außerdem wird eine KI-Lösung in Aussicht gestellt – ohne einen Zeitplan zu nennen.

Aus der schriftlichen Anfrage geht hervor (Drucksache 19/21704), dass ein neuer Chatbot mittels Large Language Models (LLM), ähnlich wie ChatGPT oder Claude, angestrebt wird.

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Hellersdorf Marzahn Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Mehr Sicherheit für Radfahrende in Marzahn-Hellersdorf

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich seit Jahren dafür ein, dass auch in Marzahn-Hellersdorf mehr Radwege und damit mehr Sicherheit für Fahrradfahrende umgesetzt werden. So richtig voran kommt das Bezirksamt leider nicht. Eine aktuelle parlamentarische Anfrage macht aktuelle Planungen (2025) und Ergebnisse (2024) immerhin mal transparent (Drucksache 19/21912)). Ein Schwerpunkt der Investitionen lag 2024 auf der Landsberger Allee. Die Sanierung des Geh- und Radwegs zwischen der Brücke über den Berliner (Bahn-)Außenring und der Dingelstädter Straße wurde mit 484.219,76 € finanziert.

Weitere wichtige Projekte:

  • Planung zur Sanierung des Radwegs in der Gülzower Straße (143.454,53 €)
  • Sanierung des Radwegs TR7 (16.750,57 €)
  • Querung Hellersdorfer Straße und Anschluss Ernst-Bloch-Straße (120.703,41 €)
  • Radverkehrsanlagen in der Allee der Kosmonauten (Planungsphase abgeschlossen)
  • Erneuerung des Rad- und Gehwegs in der Menzelstraße parallel zur Ostbahn (in Planung)

Wir werden uns auch weiterhin für den kontinuierlichen Ausbau des Radwegenetzes in Marzahn-Hellersdorf einsetzen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Push-Governments: Arbeitet die Berliner Verwaltung bald ohne Antrag?

Die Idee des „Push-Governments“ klingt utopisch. Kann eine moderne, proaktive Verwaltung aktiv auf Bürger*innen zugehen und jeweiligen Leistungen automatisiert gewähren? Ein Beispiel wäre die Erneuerung des Personalausweises. Statt darauf zu warten, dass Bürger*innen aktiv einen Termin für einen neuen Personalausweis suchen, würden am Anfang des Jahres alle Berliner*innen deren Ausweis abläuft, darüber informiert werden. Ein anderes bekanntes Beispiel ist das automatische Erneuern der Anwohnerparkvignette.

Ich habe dazu mal beim Berliner Senat nachgefragt (Drucksache 19/21865). Die Antwort macht klar: In Sache Digitalisierung und moderner Verwaltung haben SPD und CDU keinerlei Ambitionen. Zwar heißt es: “Grundsätzlich begrüßt der Senat einen solchen Ansatz, wenn er technisch und organisatorisch praktikabel und rechtlich möglich ist”. Gleichzeitig heißt es: “Derzeit hat der Senat keine konkreten Dienstleistungen identifiziert, die sich anbieten, um einen Push-Government Ansatz im Zuge der weiteren Digitalisierung in den Jahren 2025 oder 2026 umzusetzen.”

Damit ist eigentlich alles zu den Berliner Ambitionen gesagt. Dabei ist der Hinweis auf einen auslaufenden Ausweis sicher auch in Berlin keine Unmöglichkeit. Es wird Zeit, dass Digitalisierung der Berliner Verwaltung auch im Senat mehr Aufmerksamkeit bekommt. Immerhin ein paar Überlegungen zu den technischen Voraussetzung teilt der Senat: die Registermodernisierung und das Once-Only-Prinzip, also das Wiederverwenden von Daten, die bereits an anderer Stelle von Bürger*innen bereit gestellt wurden. Die technische Grundlage – das Nationale Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – hat mit dem NOOTS-Staatsvertrag eine infrastrukturelle und rechtliche Grundlage zwischen Bund und Ländern erhalten.

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