Seit dem 17. Juni 2026 liegt der Bebauungsplanentwurf 10-118 „Multifunktionsbad Kienberg” zur öffentlichen Einsichtnahme aus – und damit beginnt die eigentliche Standortdebatte. Marzahn-Hellersdorf ist seit der Schließung des Wernerbades 2002 der einzige Berliner Bezirk ohne öffentliches Freibad. Eine Typenschwimmhalle mit Außenbecken soll das ändern – aber muss sie dafür in den Jelena-Šantić-Friedenspark? Wir fordern, dass die direkt benachbarte, bereits vollständig versiegelte Parkplatzfläche an der Hellersdorfer Straße vor dem Satzungsbeschluss als eigenständige Standortalternative geprüft wird. Acht Berliner Naturschutzverbände – darunter BUND, NABU, GRÜNE LIGA und BLN – haben bereits im März 2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung den B-Plan grundsätzlich abgelehnt.
Der Park ist vollständig als Ausgleichs- und Kompensationsfläche festgesetzt; eine Bebauung würde einen Doppelausgleich von bis zu 62.000 Quadratmetern Entsiegelungsfläche erfordern – Kapazitäten, die Berlin kaum aufbringen kann. Die Parkplatzfläche dagegen ließe sich ohne jeden Eingriff in Schutzflächen bebauen und taucht in den Planunterlagen dennoch nicht als geprüfte Alternative auf.
Kurz vor dem Start der Auslegung hat der Berliner Senat immerhin die Finanzierung festgezurrt. Der Hauptausschuss stimmte am 24. Juni 2026 zwei Vorlagen zu: Aus dem SIWA fließen 25,1 Millionen Euro für die Schwimmhalle, aus dem Bundessondervermögen weitere 10,3 Millionen Euro für das Außenbecken. Die Senatsverwaltung schätzt die Gesamtsumme von 35,4 Millionen Euro selbst als knapp ein, sollten Risiken aus Topographie oder Baupreisentwicklung eintreten.
Weitere offene Einwände gegen den B-Plan betreffen ein fehlendes Lichtgutachten, unvollständige Artkartierungen zu Fledermäusen und Wildbienen sowie noch nicht festgelegte Ausgleichsmaßnahmen – beides räumt die Begründung selbst ein. Stellungnahmen können bis zum 17. Juli 2026 über das Beteiligungsportal mein.berlin.de eingereicht werden – es ist die letzte formale Gelegenheit, bevor nur noch der Klageweg bleibt. Folgende Punkte werde ich in meiner Stellungnahme einwenden:
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