Marzahn-Hellersdorf hat sich zum Ziel gesetzt alle landeseigenen Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne zu sichern. Ein Kollege hat sich nach dem aktuellen Umsetzungsstand erkundigt (Drucksache 19/23981). Demnach sind die Kleingartenanlagen Alt-Hellersdorf, Hellersdorfer Gut, Mahlsdorf Nordspitze, Storchennest, Wacholderheide, Dahlwitzer Straße/ Helios, Mosbacher Straße (Teilfläche) und Wuhleblick in Bebauungsplänen festgesetzt worden.
Nicht in Bebauungsplänen festgesetzt sind die Kleingartenanlagen Am Forsthaus, Am Fuchsberg, Am Kienberg, An der Wendeschleife, Aufbau, Kressenweg, Dauergarten, Elsenstraße, Erholung, Friedrichsfelde Nord, Goldkörnchen, Hafersteigkette, Immergrün, Iselbergplatz, Kaulsdorfer Busch, Kaulsdorfer See, Klein Biesdorf, Mosbacher Straße (Teilfläche), Rosengarten, Steintal, Teterower Ring, Wallstraße, Werbellinbecken, Wickenweg, Wuhleblick (Teilfläche), Wuhlgarten sowie die Flächen der BahnLandwirtschaft (4 Kleingartenanlagen).
Die Kleingartenanlagen Kressenweg, Kaulsdorfer Busch, Werbellinbecken, Am Fuchsberg, Am Kienberg, Erholung und Mosbacher Straße (Teilfläche) befinden sich aktuell in laufenden Bebauungsplanverfahren. Im Jahr 2025 wurden entsprechend des BA-Beschlusses Nr. 0395/VI, in dem das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Sicherung aller landeseigenen Kleingartenanlagen (KGA) beschlossen hat, bereits zwei weitere Aufstellungsbeschlüsse zur Einleitung von Bebauungsplänen KGA beschlossen (KGA Goldkörnchen, KGA Elsenstraße). Somit sind in Marzahn-Hellersdorf noch die Kleingartenanlagen Am Teterower Ring, Rosengarten, Am Forsthaus und Steintal im Sinne des BA-Beschluss Nr. 0395/VI planungsrechtlich zu sichern. Für das Jahr 2026 besteht die Absicht, weitere Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten.
Weiterlesen