Berlin braucht ein digitales Tarifregister zur Sicherung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben
Bei Vergabeverfahren des Landes Berlin sind Bewerber/Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung zu unterschreiben. Allerdings muss während des Vergabeverfahrens die Tariftreue der Bewerber/Bieter geprüft werden. Dies geschieht durch die Einsicht in das gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg. Im Moment ist dies mit aufwändigen händischen Prüfung durch die Senatsverwaltung von in Papierform vorliegenden Tarifverträgen verbunden. Berlin sollte sich daher auf den Weg machen, ein ein digitales Tarifregister zu etablieren.
Der Senat erklärt dazu auf meine Anfrage: “Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung bietet ein digitales Tarifregister die Chance, dass alle Vergabestellen, Bieter aber auch Bürgerinnen und Bürger einfachen Zugang zu den Tarifregelungen hätten. Die vollumfängliche Einstellung der Tarifverträge in ein elektronisches Tarifregister erlaubt es darüber hinaus insbesondere auch den Vergabestellen, die für die Tariftreue maßgeblichen Regelungen in einen größeren tariflichen Zusammenhang zu stellen.” (Drucksache 18/25355).
Weiterlesen