Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Bildung Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Einheitliche Basisinfrastruktur Schule – Aufbau Identitätsmanagement

Die Digitalisierung unserer Schulen ist bisher mangelhaft. Nicht zuletzt in der Phase der Schulschließungen durch Corona haben das Schüler*innen, Lehrende und Eltern schmerzhaft erleben müssen. Mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich daher mal nach den technischen Grundlagen (Identitätsmanagement im System Berliner Schule) gefragt (Drucksache 18/23844). Die Antwort ist ernüchternd. An einem Identitätsmanagement wird immer hin gearbeitet. Dieses dann zeitnah für über den Lernraum Berlin hinaus bspw. für einen Messengerdienst für Schulen zu nutzen ist aber nicht einmal geplant. Ich bin sicher, dass darüber nach der Sommerpause weiter gesprochen wird.

Vorbild sollte uns Schleswig-Holstein und Hamburg sein: Schleswig-Holstein und Hamburg wollen künftig den Matrix-Client Element in der Verwaltung und in Schulen benutzen. Der Umstieg betrifft insgesamt 500.000 Nutzerinnen und Nutzer, wie das Startup mitteilt.

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Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Braucht Berlin einen Code of Conduct für die Vergabe von Beratungsleistungen?

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die Einrichtung der elektronischen Akte ist im April bekannt geworden. Inzwischen ist es „in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückzuversetzt“. Der Tagesspiegel schreibt dazu: “Die elektronische Akte, der zentrale Meilenstein des bereits 2016 verabschiedeten E-Government-Gesetzes, wird in absehbarer Zeit nicht kommen.”

Ein Beitrag in eGovernment Computing zum Thema „Code of Conduct!“ war für mich Anlass, beim Senat nachzufragen, wie die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Unternehmensberatungen in Berlin gehandhabt wird (Drucksache 18/23744). Denn beim Scheitern der E-Akte ist gleichzeitig Geld an externe Berater*innen geflossen. Hat die fehlende interne Expertise das Scheitern der Vergabe begünstigt? Welche Rolle spielen in Berlin die potentiell fehlende Augenhöhe zwischen Auftraggebern und Berater*innen, die fehlende „Selbstreflexion“ der Berater*innen oder die „Rundum Sorglospakete“ in Rahmenverträgen?

Die Antwort des Senats zeigt, dass sich Berlin bisher nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt hat. “Der geplante Code of Conduct wurde von Dataport noch nicht veröffentlicht. Der Senat kann daher bisher keine Stellungnahme dazu abgeben. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Code of Conduct um Verhaltensmaßregeln für Verbände oder Unternehmen im Geschäftsverkehr“. Sobald Dataport mit dem geplanten Code of Conduct gestartet ist, sollte das Thema für Berlin erneut auf die politische Agenda.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung Wirtschaft 

E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Entwicklungen beim Wohngeld in den letzten fünf Jahren

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist erfreulicherweise von 2018 auf 2019 vergleichsweise stark gesunken. 2018 haben noch insgesamt 23.404 Menschen Wohngeld bezogen. 2019 waren es nur noch 19.419 Empfänger*innen und ist damit neben 2015 mit nur knapp 18.000 das Jahr mit den wenigsten Menschen in Berlin, die Wohngeld bezogen haben.

Der digitale Wohngeldantrag kommt nach dem Sommer

Die Beantragung von Wohngeld ist eine der TOP-100-Dienstleistungen im Land Berlin. Ende des letzten Jahres hat der Senat angekündigt, dass der Antrag bald digital und medienbruchfreie über das Berliner Service-Portal gestellt werden kann. Auf meine Anfrage wurde dies nun für das Ende des III. Quartals angekündigt (Drucksache 18/23406).

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Teil meiner Frage war auch, wie viele Haushalte wie viel Geld bekommen haben. An dieser Stelle ist weiter zu erkennen, dass die meisten Haushalte, die Wohngeld beziehen vergleichsweise viel Geld mit über 100€ monatlich erhalten. Aber auch diese Zahl ist 2019 mit 10.456 Haushalten auf dem niedrigsten Stand seit 2016. Vergleichsweise kleine Schwankungen gegenüber den Vorjahren sind bei den Haushalten zu erkennen, die bis zu 50€ monatlich (2019: 3.980 Haushalte) und denen, die bis zu 100€ monatlich (2019: 5.294 Haushalte) erhalten. Beide Zahlen sind aber auch im vergleich zu 2018 gesunken.

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E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung 

Der digitale Wohngeldantrag kommt nach dem Sommer

Die Beantragung von Wohngeld ist eine der TOP-100-Dienstleistungen im Land Berlin. Ende des letzten Jahres hat der Senat angekündigt, dass der Antrag bald digital und medienbruchfreie über das Berliner Service-Portal gestellt werden kann. Auf meine Anfrage wurde dies nun für das Ende des III. Quartals angekündigt (Drucksache 18/23406).

In der vergangen Zeit sorgte die Komplexität des beantragens von Wohngeld noch für Probleme: der Antrag besteht aus zwei einzelnen Anträgen: dem für Mietzuschussund dem für Lastenzuschuss. Das Hauptproblem, den eingereichten Antrag über die Schnittstelle “Basisdienst Digitaler Antrag” an die Verwaltungsbeamt*innen zu übermitteln, wurden mittlerweile gelöst. Jetzt steht die konkrete programmtechnische Umsetzung des des Projektes an.

Im Anschluss steht der digitalen Beantragung von Wohngeld in Berlin nichts mehr im Wege.

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Mittel für die Digitalisierung der Volkshochschulen

„Erwachsene stehen vor der Aufgabe, bereits vorhandene Kompetenzen in der digitalen Welt auch nach der schulischen, beruflichen oder hochschulischen Ausbildung kontinuierlich zu vertiefen, auszubauen und zu aktualisieren, um erfolgreich persönlich, beruflich und gesellschaftlich teilhaben zu können.“, so eine der Hauptaussagen der Kultusminister*innenkonferenz 2o17.

Um dem gerecht zu werden, haben wir im heutigen Hauptausschuss zusätzliche Mittel für die Digitalisierung der Volkshochschulen freigegeben. Denn diese sind einer der zentralen Pfeiler in der Erwachsenenbildung in Berlin. Volkshochschulen stehen dabei laufend vor der Herausforderung, die soziale Teilhabe zu gewährleisten, niedrigschwellige Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen und dem Wandel durch die Digitalisierung gerecht zu werden. Da es bisher keine größeren Digitalisierungprogramme für Volkshochschulen -wie z.B. für Schulen- gibt, ist dies ein wichtiger Schritt.

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2020

Gestern fand der erste Ausschuss KTDat nach der Corona-Pause und der letzer vor der politischen Sommerpause statt. Daher heute wieder eine Ausgabe von Bits & Berlin. Corona beschäftigt uns weiter,  aber das parlamentarische Leben findet mit den nötigen Einschränkungen wieder statt. Diese Einschränkungen haben zur Folge, dass der Ausschuss erstmals in dieser Legislaturperiode gestreamt wird – schade, dass es für diese Entwicklung erst eine globale Pandemie braucht. In dieser Ausgabe haben wir spannende Themen auf der Tagesordnung – aus dem Ausschuss und darüber hinaus – als Ergänzung empfehle ich noch einmal in die letzte Ausgabe zur virtuellen Ausschusssitzung zu schauen, in der ich viele Themen schon angesprochen hatte. Eine interessante Lektüre wünsche ich – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

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Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin

Als 2016 das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) am 30. Mai 2016 verabschiedet wurde, war die Resonanz in der Republik groß. Das Gesetzeswerk galt als die fortschrittlichste Rechtsgrundlage eines Bundeslandes zur Digitalisierung der Verwaltung. Den Kern bildete die starke Zentralisierung der IKT im Land Berlin, die Einrichtung einer partizipativen Steuerung unter Einbindung der Bezirke, einer starken Verankerung von Verantwortungspositionen und klare Fristen für politische Prämissen: zentralisierte IKT, E-Akte, End-to-End-verschlüsselte Kontaktmöglichkeiten. Schon bei Verabschiedung war klar, dass dieser Zeitplan ambitioniert war – aber auch sein sollte. Eine Belastungsprobe für das “Change Management“ in der Berliner Verwaltung.

EINLADUNG zur Geburtstagsfeier und Debatte

“Verwaltung, aber modern! – Vier Jahre E-Government-Gesetz Berlin”

Mit:

  • Thomas Birk (ehemaliger Sprecher der Fraktion für Verwaltungsmodernisierung und Vorkämpfer für E-Government in Berlin)
  • Dr. Konstantin von Notz (MdB, Stellv. Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen Bundestagsfraktion)
  • Silke Gebel (Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Berlin)

Wann: 29.05.2020 um 08:30 Uhr
Wo: Videokonferenz

Anmelden können sie sich hier.

Unterlagen zur Veranstaltung:

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