Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In dieser Ausgabe beschäftige ich mich insbesondere mit der zweiten Lesung des Haushalts für Digitales und E-Government in Berlin, der Personalgewinnung im IT-Bereich für die Berliner Verwaltung sowie dem Weg zu einem leistungsfähigen Bürgeramt. Viel Spaß beim Lesen!

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Personalgewinnung im IT-Bereich für die Berliner Verwaltung

Das Thema Personalgewinnung im IT-Bereich steht auch im Land Berlin weit oben auf der politischen Agenda. Denn die Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht und fällt mit den Mitarbeiter*innen. Ich habe den Senat zu den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich befragt (Drucksache 18/20526). Denn die Bundesregierung plant bis zu 80.000 Euro zu zahlen, um Fachkräfte etwa für Informationstechnik zu gewinnen.

Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin das Thema in der Arbeitsgruppe IKT-Fachkräfte unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bewertet und Vorschläge für das Land Berlin erarbeitet. Dazu treten mit dem neuen TV-L für IKT-Beschäftigte ab 2021 Verbesserungen ein. Hintergrund ist die geplante Anwendung der günstigen Regelungen aus dem TVöD (wie bei Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen). Die redaktionellen Arbeiten hierzu sind Anfang August abgeschlossen worden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Haushaltsplan für Integration, Arbeit und Soziales

Der Senatsentwurf für den Haushaltsplan 2020/2021 sieht einen leichten Rückgang der Ausgaben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Vergleich zu 2019 vor (von 1,370 Mrd. auf 1,354 Mrd. Euro). Die Senatsverwaltung gehört damit zu den wenigen, die in den kommenden Jahren geringere Ausgaben erwarten. Zwar steigen die Mittel für Personal, was an den höheren Tarifabschlüssen liegt, aber die Sachausgaben und sonstige Investitionen sind geringer. Folgende Schwerpunkte sollen mit dem Entwurf für den Haushalt für Integration, Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) umgesetzt werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Haushalt für Digitales und E-Government in Berlin

In den aktuellen Haushaltsverhandlungen legen wir ein starkes Augenmerk auf die Digitalisierung und die damit verbundenen Herausforderungen im Land Berlin. Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir das E-Government-Gesetz Berlin erfolgreich mitgestaltet und sind nun auf dem Weg, die Umsetzung des Gesetzes und den pro-digitalen Gedanken in den finanziellen Planungen für 2020 und 2021 zu verankern. Die Verdoppelung der Mittel in den kommenden Jahren zeigt, dass wir als Rot-Rot-Grüne Koalition hier einen Schwerpunkt legen und die vielen guten Ansätze auch in der Substanz untersetzen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Gebäudereinigung: Mehr GUTE Arbeit durch mehr Tagesreinigung (2019)?

Bereits im April 2018 habe ich den Senat zu den Arbeitsbedingungen bei der Gebäudereinigung für die Berliner Verwaltung befragt. In der Branche sind geringfügige Beschäftigung und Teilzeit allgemein prägend. Gereinigt wird in Deutschland frühmorgens, spätabends oder auch nachts, anders als beispielsweise in den skandinavischen Ländern, wo Tagesreinigung üblich ist. Die Antwort vor einem Jahr war durchwachsen. Seit dem hat sich aber auch etwas getan. So hat der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, am 15. Mai 2019 Vertreterinnen und Vertreter aller Bezirksämter, der Gebäudereiniger-Innung und der IG BAU zum Fachdialog „Reinigungsleistung verbessern – Gute Arbeit in der Gebäudereinigung stärken – Welche Chancen bietet die Beauftragung der Tagesreinigung?“ ins Rathaus Tiergarten eingeladen.

Diese Initiative habe ich zum Anlass genommen, zu fragen wie der Stand hinsichtlich des Anteils an Tagesreinigung in öffentlichen Gebäuden ist. Folgend habe ich zu den aktuellen Antworten (Drucksache 18/20321) jeweils die Antworten aus dem Jahr 2018 zum Vergleich dargestellt.

Die Antwort zeigt für die Gebäude der öffentlichen Unternehmen einen positiven Trend. So lässt die BVG seit ca. einem Jahr die Verwaltungsgebäude am Tage (5:00 – 12:00 Uhr) reinigen. Die BIM will in zwei Pilotmodellen die Anwendbarkeit und Vorteilhaftigkeit von Tagesreinigung während der Betriebszeiten in Liegenschaften des Sondervermögens der Immobilien des Landes Berlins (SILB) erproben und dabei eine durchgehende Reinigung während der Öffnungs- bzw. Dienstzeiten der jeweiligen Nutzer testen. Und die WBM hat ihre Reinigungspraxis auf Wunsch der Reinigungsfirma angepasst. Die Reinigung der eigengenutzten Büroräume fand zunächst außerhalb der Arbeitszeit in den Nachtstunden statt. Auf Wunsch des Auftragnehmers wurde der Beginn vor einiger Zeit auf 17:00 bzw. 18:00 vorverlegt. Die Reinigung findet dadurch auch während der (bis 20:00 Uhr) möglichen Arbeitszeit statt.

Die vollständige Antwort des Senates von 2019 finden sie hier. Die Antworten von 2018 hier.

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Personenkennziffer – Registerübergreifendes Identitätsmanagement?

Die Innenminister wollen eine individuelle Personenkennziffer einführen. Welche Rollen spielen diese Planungen für die Onlineservices der Berliner Verwaltung und das Service-Konto-Berlin?

Auf meine Frage antwortet der Senat: “Neben den zukünftigen Umsetzungen auf Berliner Landesebene ist ein eigenständiges registerübergreifendes Identitätsmanagement nicht geplant.” und “Solange die konkreten Vorgaben bezüglich der Registeranpassungen nicht bekannt sind, ist eine Einschätzung der Auswirkungen auf die laufende Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren nicht möglich.” (Drucksache 18/20320)

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In dieser Ausgabe beschäftige ich mich insbesondere mit der IT-Ausstattung der Berliner Bürgerämter, der Datenschutz bei der BVG sowie den Haushaltsberatungen im Bereich Digitalisierung und Datenschutz. Viel Spaß beim Lesen!

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Abgeordnetenhaus Bundestag BündnisGrüne Kindergrundsicherung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Bündnisgrünes Konzept für eine Kindergrundsicherung

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Diese Zahl ist aktuell, erschreckend – und sie hat sich seit vielen Jahren nicht geändert. Vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat sich daher erneut für eine Kindergrundsicherung ausgesprochen und ein entsprechendes Konzept vorgelegt.

Mit dem Bündnisgrünen Konzept für eine Kindergrundsicherung (PDF) wird die Familienförderung für einkommensarme Familien so einfach, wie sie bislang nur für wohlhabende Familien ist. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung, um Eltern die Laufarbeit von einer zu nächsten Behörde abzunehmen, ihnen mehr Zeit für ihre Kinder zu lassen und dabei alle Kinder aus der verdeckten Armut zu holen.

Soziale Rechte sind Menschenrechte und keine Almosen. Sie sind auch daran zu messen, wie schwierig oder leicht sie einlösbar sind. Bei der Existenzsicherung von Kindern liegt hierbei noch einiges im Argen. Es ist Zeit für einen Kulturwandel im Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Aufgabe des Staates ist es dafür zu sorgen, dass armutsbekämpfende und existenzsichernde Leistungen bei allen ankommen, die sie brauchen – und dazu auch das eigene Verwaltungshandeln grundsätzlich zu überdenken. Deshalb wollen Bündnis 90/Die Grünen den Bezug der Kindergrundsicherung für alle Eltern und ihre Kinder revolutionär einfach machen.

Wenn sie wollen, können Eltern zukünftig auf einer digitalen Serviceplattform oder auch gleich per App auf dem Smartphone die Kindergrundsicherung zur Geburt des Kindes beantragen. Dabei können sie darin einwilligen, dass für sie automatisch geprüft wird, ob und in welcher Höhe ihnen neben dem Garantie-Betrag der GarantiePlus-Betrag zusteht. Denn die Informationen über das Einkommen der Eltern sind verschiedensten öffentlichen Stellen, wie den Rentenversicherungskassen, Einkommenssteuerbehörden, Besoldungsämtern für Beamte oder den Trägern der Grundsicherungskassen längst bekannt. Sie müssten lediglich für den Zweck der Antragstellung berücksichtigt und zusammengeführt werden.

Damit werden Familien davon befreit, seitenweise Anträge auszufüllen und diverse Nachweise zu erbringen. Die Serviceplattform soll nicht nur der Beantragung dienen, sondern auch Transparenz darüber schaffen, welche Daten zwischen den verschiedenen Behörden und der Familienkasse ausgetauscht werden, um die Anspruchshöhe der Kindergrundsicherung zu berechnen. Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung erforderlicher personenbezogener Daten, Fragen der notwendigen Speicherungsdauer und des Datenaustauschs unter den Behörden sowie antragsbezogener Kommunikation zwischen Bürger und Behörde müssen im Einklang mit dem Datenschutzrecht in den betroffenen Fachgesetzen geregelt werden.

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