Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin BündnisGrüne Netzpolitik & Digitalisierung 

eSport ist Sport: Gesellschaftliche Potentiale im digitalen Sport eröffnen und nutzen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Fraktionssitzung am 5.6. den folgenden Beschluss zum Thema eSport gefasst. In unserem Fokus stehen dabei insbesondere die Amateur- und Breitenstrukturen. Wir setzen uns dafür ein, dass eSport unter den Sportbegriff der Abgabenordnung fällt und die steuerliche Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommt. Dazu wollen wir eSport-Großveranstaltungen nach Berlin bringen, um die internationale Bedeutung von eSport für Berlin zu unterstreichen und der Berliner Fankultur die Anknüpfungspunkte zu geben, die sie verdient.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Berlin Verwaltung wird digitaler: Verfahrensabhängige IKT und Geschäftsprozessoptimierung

Mit Inkrafttreten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) am 10. Juni 2016 hat der Gesetzgeber die Optimierung von Verfahrensabläufen – die Geschäftsprozessoptimierung
– in der Berliner Verwaltung auf eine neue Grundlage gestellt. Hieraus ergibt sich für alle Berliner Behörden der Auftrag in ihrer jeweiligen organisatorischen Eigenverantwortung und Selbstständigkeit Geschäftsprozessdokumentationen, -analysen und -optimierungen durchzuführen. Die IKT-Staatssekretärin hat in zentraler Funktion die Aufgabe, „auf die Optimierung und Standardisierung der Prozesse und der Ablauforganisation hinzuwirken, insbesondere in der ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung.

In einer Mitteilung zur Kenntnisnahme berichtet der Senat über den aktuellen Arbeitsstand auf dem Weg in die “Digitale Verwaltung”. Ein zentraler Schritt ist die inzwischen erfolgte Festlegung der Aufgaben und Rollen im gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement (GPM) sowie der Aufbau der Strukturen in den einzelnen Behörden.

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Abgeordnetenhaus Marzahn Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Stärkung der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung

Mit dem Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 haben wir die Voraussetzung geschaffen, dass die Berliner Bezirke die Angebote der Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen und gleichzeitig die Anpassung der Gehälter frühere Tarifsteigerungen ermöglichen können. Anlässlich eines Rundschreiben an die Bezirke über die 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018, habe ich den Senat zur Umsetzung befragt (Drucksache 18/14856).

Ich freue mich, dass die meisten Bezirke die Tarifanpassungen ermöglicht haben und die Ausweitung der Angebote der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatung auf einem guten Weg ist. So werden die zusätzlichen Mittel in Marzahn-Hellersdorf für den Aufbau einer Zweigstelle von Julateg Finsolv in Marzahn eingesetzt.

Die vollständige Antwort des Senates finden sie hier. Folgend die Übersicht über die Bezirke.

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Abgeordnetenhaus Marzahn Marzahn - Hellersdorf Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Quartiersmanagements in Marzahn: Senat darf Bezirks bei der Verstetigung nicht allein lassen

Das Fortbestehen der beiden Quartiersmanagementgebiete in Marzahn-Nord (Drucksache 18/14853) und Marzahn-Mitte (Drucksache 18/14854) stand seit einiger Zeit in Frage. Nun hat der Senat mir in einer Antwort bestätigt, dass die Förderung der beiden Gebiete zum 31.12.2020 beendet (verstetigt) werden soll.

Angesichts der weiter erschreckenden Werte bei den Einschulungsuntersuchungen 2016/17 darf der Bezirk bei einer solchen Verstetigung nicht allein gelassen werden. Die Bekämpfung von Armut und hier insbesondere Kinder- und Familienarmut muss eine gesamtstädtische Aufgabe bleiben. Insbesondere in den Großsiedlungen von Marzahn-Hellersdorf liegt der Anteil von Mädchen und Jungen aus sozial schwierigen Familien bei über 30 Prozent. Am höchsten ist er mit 34,4 Prozent in Hellersdorf-Nord, gefolgt von Marzahn-Nord (32,2 Prozent), Marzahn-Mitte (31,5 Prozent) und Hellersdorf-Ost (29,9 Prozent).

Der Senat macht es sich angesichts der angespannten Haushaltslage in Marzahn-Hellersdorf zu leicht, einfach zu sagen: “Gleichzeitig erscheint es wünschenswert, dass einige ausgewählte Leuchturmprojekte (z.B. Nachbarschaftseinrichtungen) in die Regelfinanzierung des Bezirkes überführt bzw. erfolgreich arbeitende Strukturen (z.B. Bildungsverbünde oder Runde Tische) durch die Bezirksverwaltung übernommen werden.” Ich werden mich im Rahmen des nächsten Landeshaushaltes 2019/2020 dafür einsetzen, dass der Bezirk die dafür notwendigen Mittel auch bekommt. Es wäre fatal wenn die mit den Quartiersmanagementgebieten aufgebaute soziale Infrastuktur wegfallen würde.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Wirtschaft 

ODIS – Mehr Unterstützung für Open Data-Projekte der Berliner Verwaltungen

Berlin bekommt die ODIS – die Open-Data-Informatiosstelle. Die Informations- und Koordinierungsstelle soll versteckte Datenschätze in der Berliner Verwaltung aufführen und ihre Bereitstellung auf dem Open-Data-Portal der Stadt organisieren und koordinieren. Damit kommt Leben in die Datenstrategie des Landes. Mit der neuen Informationsstelle zeigt sich, wie ernst Berlin die Bedeutung von Open Data nimmt, und warum es nicht reicht, nur Plattformen zur Verfügung zu stellen. Die Koordinierungsfunktion der ODIS ist ein guter Ansatz, um die Open-Data-Strategie des Landes weiter mit Inhalten zu füllen. Die Technologiestiftung ist dafür ein starker Partner.

Die Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist nachfolgend aufgeführt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Soziale Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit weiterentwickeln

Mit dem Landeshaushalt hat die Rot-Rot-Grüne Koalition den Bezirken 1,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen bereit gestellt. Kurz gefasst geht es dabei darum, alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit an einer zentralen Stelle in der Verwaltung zu konzentrieren.

Bisher ist es den Beteiligten jedoch nicht gelungen sich auf ein Konzept oder einen Rahmen zu verständigen. Nach einer aktuellen Antwort des Senats auf meine Anfrage (Drucksache 18/14858) bleibt unklar, wie das zur Verfügung stehende Geld im Jahr 2018 genutzt werden soll. Auch in einer Roten Nummer für den Hauptausschuss heißt es: “Ergebnisse bzw. Zwischenschritte, die bis zur Vorlage eines Konzeptes ggf. erfolgen sollen, werden von der Fachverwaltung definiert. Dies bleibt zunächst abzuwarten.”

Dem vernehmen nach, soll erstmal jeder Bezirk im Jahr 2018 100.000€ erhalten. Ein angedachtes Konzeptverfahren wurde offenbar vertagt. Dies bleibt aber Aufgabe für die Senatsverwaltung und die bezirklichen Ämter. Denn für 2019 erwarten wir als Haushaltsgesetzgeber schon ein Konzept für den Einsatz der öffentlichen Finanzmittel.

Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

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Abgeordnetenhaus Berlin Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Mehr GUTE Arbeit: Berliner Erfahrungen mit der Tagesreinigung

Die Gebäudereinigung ist eine Branche, in der die geringfügige Beschäftigung und Teilzeit allgemein prägend ist. Gereinigt wird in Deutschland frühmorgens, spätabends oder auch nachts, anders als beispielsweise in den skandinavischen Ländern, wo Tagesreinigung üblich ist. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat nun ein Pilotprojekt für bessere Arbeitsbedingungen für Reinigungskräfte initiiert. Ich habe dies zum Anlass genommen, beim Senat zu erfragen wie die Berliner Landesunternehmen mit dem Thema umgehen (Drucksache 18/14857). Das Fazit ist durchwachsen. Die positiven Erfahrungen in Treptow-Köpenick und Skandinavien sollten alle Beteiligten dazu bewegen, die eigenen Uhrzeiten der Gebäudereinigung kritisch zu überprüfen.

Ende letzten Jahres erschien dazu der Branchenreport Gebäudereinigung von Joboption Berlin. Dieser gibt Einblick in die Arbeitsverhältnisse der Branche in Berlin und erläutert Argumente für die tageszeitliche Reinigung im Kontext eines von Verdrängungswettbewerb und prekären Arbeitsverhältnissen geprägten Marktes, der Fach- und Arbeitskräfte sucht.

Die vollständige Antwort des Senates finden sie hier.

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Abgeordnetenhaus Berlin Europa Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Unterbringung von Unionsbürger*innen mit noch nicht geklärtem Sozialleistungsanspruch nach ASOG

Auch nach der Kältehilfesaison bleibt das Thema Obdachlosigkeit in Berlin auf der Tagesordnung. Eines der Probleme ist die Unterbringung von Unionsbürger*innen im Falle von Obdachlosigkeit. Ich habe den Senat zur Praxis in den Bezirken befragt. Die Antworten zeigen, wie viel Diskussionsbedarf wir noch haben. Ein Teil der Herausforderungen davon wird in der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe besprochen. Aber auch der Berliner Senat muss sich hier seiner gesamtstädtischen Verantwortung stellen. Die Verantwortung allein auf die Berliner Bezirke zu schieben, ist zu einfach.

Ein Problem zieht sich durch die Antworten aus den Bezirken. Obdachlose Unionsbürger*innen erhalten viel zu selten Unterstützung, sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Der Senat beschreibt das Ziel so: “Zu den Maßnahmen des Clearingverfahrens gehört: u. a. die Anmeldung beim Bezirksamt, die Unterstützung bei der Antragstellung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II und SGB XII sowie Kindergeld) und der Eröffnung eines Bankkontos, die Beratung bei der Arbeitssuche inklusive z. B. der Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, die Begleitung aller minderjährigen Kinder zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der Schule.

Es muss unser aller Ziel sein längere Phasen von Obdachlosigkeit zu vermeiden. Gerade in der ersten Zeit ist ein “zurück” in eigenen oder gemeinschaftlich genutzten Wohnraum eine zentrale Aufgabe. Dies ist dann Grundlage erfolgreicher Arbeitssuche und damit der Vermeidung von zukünftigem Bezug von Sozialleistungen.

Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Anpasssung des Berliner Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend Verordnung (EU) 2016/679) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der sich ergebende Anpassungsbedarf im allgemeinen Datenschutzrecht wollen wir mit einer Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes umsetzen.

Das ist ein klarer Grüner Erfolg: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist künftig DAS einheitliche, starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union. Jan Philipp Albrecht hat hier alle wichtigen Informationen zu diesem großen Schritt hin zu einem EU-weit einheitlichen und durchsetzungsfähigen Datenschutz und starken Bürger- und Verbraucherrechten im digitalen Leben von Morgen zusammengestellt. Welche Rechte und Pflichten bringen die neuen Datenschutzregeln uns Bürger*innen? Spiegel Online hat dies hier ausführlich aufbereitet.

Am kommenden Montag findet dazu im zuständigen Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eine Anhörung statt. Ziel ist den Gesetzentwurf umfassend zu diskutieren und vor der Beschlussfassung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses dingende Korrekturbedarfe zu identifizieren.

Einige Punkte die in der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes geregelt sind:

  • Wie im bisherigen Berliner Datenschutzgesetz soll das Berliner Datenschutzgesetz für alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin, einschließlich der Gerichte, sowie für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes gelten. Wie bisher gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch privatrechtlich organisierte staatliche Beteiligungsgesellschaften als öffentliche Stellen. Für öffentliche Stellen, die als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, findet das Berliner Datenschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Nur die Vorschriften über behördliche Datenschutzbeauftragte, Videoüberwachung und Fernmess- und Fernwirkdienste gelten für diese Stellen.
  • Für eine Übergangszeit haben wir die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einer Generalklausel (§ 3) ermöglicht. “Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. Diese Regelung tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft.” Ab diesem Zeitpunkt bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Rechtsgrundlagen bedarf, die sich insbesondere aus dem bereichsspezifischen Recht ergeben können.
  • Mit dem neuen Gesetz haben wir in § 13 die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgeweitet. Zukünftig wird sie bei wiederholt beanstandeten Verstöße oder Mängel dem für die öffentliche Stelle jeweils zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses Bericht erstatten und die Aufnahme auf die Tagesordnung einer Sitzung des Ausschusses verlangen können, sofern Einigungsversuche erfolglos bleiben. Damit übernehmen wir als Parlament Verantwortung für die konsequente Umsetzung des Datenschutzrechtes. Zukünftig bleibt es damit nicht bei Beanstandungen und einem umfassenden jährlichen Datenschutzbericht ohne dass sich viel ändert.
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