Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Kann Berlin unbürokratische Bearbeitung von Zuwendungen?

Kann Berlin unbürokratische Bearbeitung von Zuwendungen? Diese Frage habe ich dem Senat gestellt (Drucksache 19/15909). Die Antwort zeigt den Handlungsbedarf.

“Die IT-Verfahren, die die Behörden aktuell zur Bearbeitung von Zuwendungen nutzen, werden im Projekt im Zuge einer generellen Grundlagenermittlung abgefragt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Das Vorprojekt wird voraussichtlich im Sommer 2023 mit einem zweiten Senatsbeschluss beendet. Der Senat plant, in dem zweiten Senatsbeschluss den Senatsverwaltungen für Finanzen, für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz sowie für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung einen Projektauftrag zur „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin“ zu erteilen. Im Rahmen dieses Projekts werden vier Teilprojekte eingerichtet. Über die geplanten Zeitabläufe aller Teilprojekte und die Meilensteinplanung wird der Senat nach Beginn des Projekts auf einer eigenen Projektinternetseite informieren.”

Das Thema Zuwendungen wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im zweiten Halbjahr auf die politische Tagesordnung setzen. Bereits seit einiger Zeit liegen für eine Entbürokratisierung Vorschläge von VskA Berlin, Selko und Paritätischem Berlin vor (Positionspapier).

vor.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab Herbst als Online-Antrag

Im Februar 2023 berichtet der Senat dass der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) im März fertig sein. Ich habe im Juli nochmal nachgefragt, da der Online-Antrag immer noch nicht bereit steht.

Zur Verzögerung führte demnach das neue Wohngeld-Plus-Gesetz vom 01. Januar 2023. Das Wohngeld sollte direkt zum Start im Januar online beantragt werden. Eine Priorisierung zulasten des WBS hat dies aber erst möglich gemacht. Zum aktuellen Stand:

  • Das Fachverfahren für den WBS ist seit Ende März im Testbetrieb. Hier wird der vollständige Prozess getestet, von der Antragstellung bis zur Bearbeitung im Amt. Je nach Ergebnis müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.
  • Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung werden parallel zum Testbetrieb beteiligt.
  • Sobald der Testbetrieb abgeschlossen ist, erfolgt die Anbindung an Berlin.de und den Basisdienst digitaler Antrag.

Nun soll alles noch im Sommer 2023 abgeschlossen sein. Also steht spätestens Ende September der digitale Wohnberechtigungsschein (WBS) als Online-Antrag zur Verfügung

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Wie fair & nachhaltig ist die eingesetzte Hardware der Berliner Verwaltung?

Die Berliner Verwaltung hat in Sachen Digitalisierung einiges an Nachholbedarf. Das hält aber nicht davon ab zu fragen, wie fair und nachhaltig die eingesetzte Hardware ist (Drucksache 19/15835). Da die Hardware entsprechend des E-Government-Gesetzes zentral über das ITDZ beschafft werden soll, habe ich nach Angebot und Bestellungen des ITDZ-Webshops gefragt. Grundsätzlich werden die ILO-Kernarbeitsnormen umgesetzt, dies bezieht auch die Lieferanten der 2 und 3 Stufe der Lieferkette mit ein. Außerdem wird mit der unabhängigen Monitoring-Organisation Electronic Watch zusammengearbeitet um laufende Verträge zu prüfen. Zudem wird an Vertragsbestandteilen gearbeitet welche auch die Wiederverwendung von Hardware betrifft.

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Onlinedienstleistungen rund um den Personalausweis werden doppelt entwickelt

Die Idee vom Onlinezugangsgesetz (OZG) gut. Ein Bundesland entwickelt ein digitalisierte Verfahren und stellt es allen anderen zur Verfügung. Am Beispiel der Dienstleistungen um den Personalausweis lässt sich aber sehen, wie viel dabei schief laufen kann. Berlin wäre eigentlich zuständig für das OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“, will diese aber aus “wirtschaftlichen Gründen” nicht anbieten. Dies geht aus einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/15656).

Das BMI hat als Partner in der Federführung die aktive Umsetzung des OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“ übernommen. Bei dieser Umsetzung über den sog. „Weg 2“ übernimmt der Bund die Umsetzung einer OZG-Leistung vollständig (also macht die ganze Arbeit). Die Übernahme der Umsetzung durch das BMI bot sich aus fachlichen Aspekten insbesondere deshalb an, weil die dieser Verwaltungsleistung zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen auf Ebene des Bundes erlassen werden und deshalb die fachliche Zuständigkeit für die Leistung beim BMI verortet ist.

Das Land Berlin hat jedoch Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb des Personalausweises/Annexleistungen geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb im Land Berlin aus wirtschaftlichen Aspekten nicht befürwortet werden können:

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IT-Sicherheitslücken suchen und finden – Bug-Bounty-Programm für Berlin

Wir wollen, dass die Digitalisierung Fahrt aufnimmt in Berlin, das muss auch bedeuten, dass Bürger*innen Vertrauen in die eingesetzte Infrastruktur und Software haben. Mit einem Antrag möchte ich die bestehende Sicherheitsarchitektur von Berlin stärken und das Engagement von ethischem Hacking und Sicherheitsforscher*innen unterstützen. “IT-Sicherheitslücken suchen und finden – Ein Bug-Bounty-Programm für Berlin” (Drucksache 19/1026) fordert den Senat auf, ein Bug-Bounty-Programm für Berlin zu etablieren, wie es bereits in der Privatwirtschaft und in anderen Länder praktiziert wird (beispielsweise in der Schweiz).

Mit einem Bug-Bounty Programm schafft das Land Berlin einen Rahmen für einen modernen Umgang mit Sicherheitslücken in IT-Infrastruktur und Software. Zudem wird eine positive Fehlerkultur in der Berliner Verwaltung etabliert. Dies stärkt die digitale Resilienz und das Vertrauen der Bürger*innen in eine sichere digitale Verwaltung von Berlin. Zusätzlich soll es für die Verwaltung einen Wettbewerb geben, welche das Engagement von Mitarbeiter*innen in der Verwaltung würdigt, welche Sicherheitslücken aufdecken.

Eine Vulnerability-Disclosure-Policy ergänzt die Wettbewerbe.

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Bits & Berlin – Newsletter – 06/2023

Mit meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie auch im Juni 2023 über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

In diesem Newsletter geht es um das Berliner Transparenzgesetz, die mögliche Umstellung von Windows 10 auf Windows 11, Videokonferenzsoftware in der Berliner Verwaltung und die Richtlinien der Regierungspolitik beim Thema Digitalisierung.

Sie haben es sicher schon bemerkt: das Thema Datenschutz übernimmt meine Kollegin Gollaleh Ahmadi. Ich freue mich auf die Unterstützung und Zusammenarbeit. Das ein oder andere Thema an der Schnittstelle zwischen Digitalisierung und Datenschutz wird sicher auch hier weiter Thema sein.

Viel Spaß beim Lesen!

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Da geht mehr: IT-Sicherheitsstrategie in der Berliner Verwaltung

Es reicht schon ein schlechtes Passwort oder etwas Unaufmerksamkeit beim Öffnen von E-Mail Anhängen, um den Arbeitscomputer zum kompromittieren. Daher sollten Beschäftigte regelmäßig ein IT-Sicherheitstraining erhalten. Ich habe mich beim Senat erkundigt (Drucksache 19/15562), wie die Beschäftigten in Berlin in Sachen IT-Sicherheit geschult werden.

Die Antwort ist nicht zeitgemäß: Schulungsmöglichkeiten gibt es, aber ob diese auch genutzt werden, ist nicht bekannt. Demnach gibt es für alle Beschäftigten einmal im Jahr eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema IKT-Sicherheit und es gibt vom CERT ein digitales IT-Sicherheitstraining, welches auf der Open-Source Software BITS basiert. Zu beiden gibt es keine Zahlen zu Teilnehmenden oder Nutzungszahlen. Begründung: Datensparsamkeit. Grundsätzlich ist Datensparsamkeit gut und sinnvoll, allerdings sollte eine Arbeitgeberin wissen, wie viele Beschäftigte ein IKT-Sicherheitstraining durchlaufen haben. Dafür braucht es keine umfassende Erfassung von personenbezogenen Daten. Ein prozentualer Indikator, welche Verwaltung wie viele Beschäftigte pro Kalenderjahr im Bereich IT-Sicherheit fortgebildet hat, wäre ein Anfang.

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Ein Transparenzgesetz für Berlin

Es ist so weit. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben den Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz für Berlin ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/1014). Der Entwurf war im Kern vor der Wahlwiederholung auch mit der SPD geeint, scheiterte dann aber spektakulär.

Der gemeinsame Entwurf orientiert sich an den Vorschlägen der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz, steht für ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft.

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Weiter kein medienbruchfreier Anwohnerparkausweis in Berlin

Wer in Berlin wohnt und ein Auto besitzt braucht dafür auch einen Parkplatz. In großen Teilen der Innenstadt gibt es eine Parkraumbewirtschaftung und damit die Möglichkeit für Anwohner*innen einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ein Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig und es gibt einen Online-Antrag. Das Problem: nach dem digitalen Antrag geht die Bearbeitung analog weiter.

Im Sommer 2022 habe ich auf Initiative der Bezirke versucht, beim Senat eine verantwortliche Stelle zu finden und den Grund zu erfragen, warum die fehlende Schnittstelle zwischen Melderegister und KFZ-Register nicht digitalisierbar ist. Noch im Dezember 2022 konnte der Senat hier keine Antwort geben. Ein neuer Bericht für den Ausschuss gibt nun Auskunft: “Für die Einrichtung der entsprechenden Schnittstelle zum automatisierter Abruf und Abgleich mit dem ZFZR benötigt das LABO die entsprechende gesetzliche Grundlage. Das sehen die bisherigen bundesrechtlichen Vorschriften (88 35 ff. StVG) nicht vor. Eine Änderung der maßgeblichen bundesrechtlichen Norm ist jedoch unabdingbar. Ohne die gesetzliche Grundlage kann das LABO das entsprechende Softwaremodul nicht weiterentwickeln.”

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