Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2023

Mit meinem Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren.

In diesem Newsletter geht es um den Koalitionsvertrag von SPD und CDU, die Zukunft des ITDZ, den Stand der OZG Umsetzung in Berlin und um IT-Sicherheitsvorfälle (2022) in Berlin.

Die Ausschüsse werden voraussichtlich ab Mai wieder tagen, dann werde ich davon auch wieder wie gewohnt berichten.

Viel Spaß beim Lesen!

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Wie viel Digitalisierung und Verwaltung steckt im Koalitionsvertrag 2023?

Am 27. April 2023 soll der neue Regierende Bürgermeister im Berliner Abgeordnetenhaus gewählt werden. Zeit sich den Koalitionsvertrag von SPD und CDU mal mit Blick auf die Themen Digitalisierung und Verwaltung anzuschauen. Was steht drin, was fehlt und was wird davon umgesetzt?

Ein zentraler Satz ist sicherlich ganz am Ende auf Seite 135 zu finden: “Die Zuständigkeiten für Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung sowie für Europa werden dem Regierenden Bürgermeister zugeordnet.” Dies ist eine richtige Entscheidung, für die wir uns in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt haben. Glückwunsch an die CDU, dass gegen die SPD durchgesetzt zu haben.

Beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis fällt auf: Digitalisierung gibt es nicht als eigenständiges Kapitel. Wesentliche Teile finden sich unter “Digitale Verwaltung” im Kapitel Funktionierende Verwaltung gleich zu Beginn des Koalitionsvertrages. Es fällt auf, dass viele Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition fortgesetzt werden sollen. An einigen Stellen fehlen konkrete zeitliche Einordnungen.

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Glasfaserausbau und “Graue Flecken in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf

Ein leistungsstarker Internetanschluss ist heutzutage eine wichtige Voraussetzung für vieles, bspw. für das Homeoffice. Im Siedlungsgebiet gibt es noch Bereiche, in denen die Leitungsanbieter noch keine adäquate Leistung anbieten. Ende 2021 hatte mir der Senat mitgeteilt, dass es eine Grundsatzentscheidung zum Thema Partizipation des Landes Berlin am “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” im Jahr 2022 geben soll. Ich habe nun nachgefragt, wie es um den Breitband/Glasfaserausbau in Marzahn-Hellersdorf steht (Drucksache 19/15217).

Aus der Antwort geht hervor, dass noch nicht viel passiert ist. Die Ausgestaltung der neue Gigabitrichtlinie hat sich erst Anfang 2023 in engem Austausch zwischen Bund und Ländern konkretisiert. Die Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 ist Anfang April veröffentlicht worden. In einem ersten Schritt sind zunächst die Förderberechtigten – unterversorgt im Sinne der Richtlinie – zu identifizieren. Eine neue definierte Voraussetzung der Gigabitrichtlinie ist gerade ein solcher Austausch, der in Form eines Branchendialoges einem Markterkundungsverfahren vorgeschaltet sein muss.

Zum Thema Glasfaser hat mir der Senat (erwartungegemäß) mitgeteilt, dass eine Aussage zu einzelnen konkreten Bereichen in den genannten Ortsteilen (OT) dem Senat nicht möglich ist. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit den Strategiepartnern des Landes Berlin zur Umsetzung der Gigabit-Strategie ist auch für 2023 in den genannten OT ein Ausbau angekündigt worden. Hier liegt der Ball also bei den Leitungsanbieter.

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Neustart nach Führungswechsel im ITDZ – wie kann es weitergehen?

Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Nach besonders viel Elan für eine schnelle Digitalisierung klingt das nicht. Dabei ist das Thema zu wichtig, um auf die lange Bank geschoben zu werden. Die anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ müssen in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.

Trotz des vielfältigen Engagements der Koalition ist das Umsteuern bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung noch nicht gelungen. Die Umsetzung von OneIT@Berlin, die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Umsetzung des OZG durch medienbruchfreie digitale Fachverfahren verdienen die bestmögliche strukturelle und personelle Aufstellung.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Aufgabe des CDO von anderen Aufgaben wie dem Amtschef der Innenverwaltung zu trennen. Auch die sollte der Vorsitz des Verwaltungsrates (die unternehmerische Leitung des ITDZ) von der Aufgabe der IKT-Steuerung (Bestellt die Leistungen für das Land beim ITDZ) wie im Gutachten zur Evaluation des E-Government-Gesetzes von verschiedenen Personen wahrgenommen werden.

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Digitales Bürgeramt: 44 SDG-Verwaltungsleistungen sind bereit online

Nach dem Onlinenzugangsgesetz (OZG) sollten bis Ende 2022 über 6.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungsbündeln, digitalisiert sein – dieses Ziel wurde Bundesweit verfehlt. Aber auch die EU hat mit der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) das Ziel Verwaltungsleistungen europaweit online Zugänglich zu machen. Hierzu sind in der Verordnung (EU) 2018/1724 insgesamt 88 Bereiche benannt, die für eine reibungslose Teilhabe von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen am europäischen Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören u. a. Themen wie „Arbeit und Ruhestand innerhalb der Union“; „Verbraucherrechte“ und „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“.

Ich habe den Senat mal gefragt, welche dieser Verwaltungsleistungen in Berlin bereits online verfügbar (Drucksache 19/15168)? Es sind demnach 44 SDG II – relevante Verwaltungsleistungen über das Berliner Service-Portal online durchführbar. Eine Übersicht findet sich am Ende des Beitrags mit dem sogenannten LeiKa-Schlüssel (Leistungskatalog). Zur Zeit gibt es in Berlin noch keine Plattform auf der die Leistungen online eingesehen werden können. Dies ist entweder, mit einem Login mit der BundID, auf der Website des Bundes zum OZG möglich oder oder auf dem NRW Portal Kommunal ohne Login.

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Debatte zum Transparenzregister für Künstliche Intelligenz

Spätestens mit ChatGPT und Stable Diffusion sind Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Algorithmen Debattenthema. So viele Möglichkeiten wie uns diese Techniken bieten, so viele Fragen müssen geklärt werden, wenn diese innerhalb der Verwaltung eingesetzt werden.

Anfang diesen Jahres hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zu den “Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz” veröffentlicht. Auch auf EU Ebene wird zur Zeit der “Artificial Intelligence Act” (AI Act) debattiert, was wiederum von der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird. Bereits 2022 hatte ich im Rahmen der Haushaltsdebatte um eine Liste von KI Systemen und Algorithmen gebeten, welche in der Berliner Verwaltung eingesetzt werden. Zu der Zeit wurden in vier Senatsverwaltungen bzw. Behörden KI Systeme und Algorithmen eingesetzt (Details hier im Beitrag). Leider konnte die Verwaltung damals noch keine einheitlichen Kriterien zur Auswahl und Prüfung nennen.

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Berliner Sozialticket bis Ende des Jahres gesichert

Kurz vor dem Ende der Rot-Grün-Roten Koalition hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf Vorschlag der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität und Klimaschutz die Möglichkeit eines 9€-Sozialtickets verlängert. Bis Dezember 2022 hatte das Sozialticket noch 27,50 Euro pro Monat gekostet. Seit Januar gibt ein Preis von 9 Euro, bisher jedoch nur bis Ende April. Diese Frist wird nun verlängert. Der Beschluss des VBB ermöglicht für die Zeit bis Ende 2023 nun eine Preisspanne zwischen 9 und 19 Euro. Ich gehe davon aus, dass der Senat den Preis auf weiter 9€ festlegen wird.

Im Laufe des Jahres muss dann geprüft werden, wir das Sozialticket Teil des Deutschlandtickets werden kann. Denn die Gültigkeit auf ganz Deutschland auszuweiten ist nur folgerichtig, da das Recht auf Mobilität für alle Menschen gelten muss.

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Digitale Nachhaltigkeit

Die Digitalisierung hilft uns, unseren Einfluss auf die Umwelt zu verstehen und Ressourceneffizienz zu nutzen. Allerdings darf auch der Einfluss von Hardware, Rechenzentren und Energieverbrauch auf unser Klima nicht vergessen werden. Bundestagsabgeordnete haben dazu ein Autor*innenpapier veröffentlicht.

Während uns die Digitalisierung hilft unseren Einfluss auf die Umwelt, den Klimawandel und Ressourcenverbrauch zu verstehen bedeutet diese auch: steigende Stromkosten, Elektroschrott und damit einen erheblichen Einfluss auf den Klimawandel. Mit dem Konzept “Nachhaltigkeit by design” (angelehnt an das Datenschutzkonzept Privacy by design, also das implementieren von Privatsphäre ab beginn der Programmierung) soll gegengesteuert werden.

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Aktueller Stand der Digitalisierung des Wohnberechtigungsschein (WBS)

2021 erkundigte ich mich, wann der Wohnberechtigungsschein als Online-Antrag zur verfügung steht, es wurde auf Ende 2022 verwiesen. Dann wurde auf Januar 2023 verwiesen. Eine erneute Anfrage (Drucksache 19/14831) zeigt, im Februar 2023 soll der Abnahmetest stattgefunden haben und im März 2023 soll der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) zur verfügung stehen. Ich bin gespannt ob dieses Mal der Zeitplan eingehalten werden kann.

Während der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) seit 2022 auf sich warten lässt, ist der Antrag für auf das Wohngeld seit diesem Jahr online. Im Februar diesen Jahres soll die Funktion des eWBS-Antrags getestet werden. Dazu kommen die Anbindungen an die Antragsassistenten und Anbindungen an die Fachverfahren.

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