Der Rot-Rote Senat hat die Petition der Genossenschaft Eigentum 2000 abgelehnt. Es ging darum, den Mitgliedern der Genossenschaft die Differenz aus den Erstattungen des neuen Eigentümers und den tatsächlich gezahlten Genossenschaftsanteilen aus Landesmitteln zu erstatten, wenn sie vor dem 1.10.2011 ihr Mietverhältnis kündigen.
Die vorherige Diskussion war kurios. SPD und CDU wollten sich an entsprechende Zusagen im Wahlkampf, namentlich Frau Spranger und Herrn Wilke auf der Mitgliederversammlung der Genossenschaft am 13.9.2006, nicht mehr erinnern.
Die PDS hat die damaligen Versprechen wenigstens nicht geleugnet. Dann aber erklärt, die in der Zwischenzeit mit dem neuen Eigentümer gefundene Regelung sei ausreichend. Die Rückzahlung je nach Mietdauer sei Ihnen zuzumuten.
Allein die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat darauf bestanden, dass es im Sommer letzten Jahres eine einmütige Verständigung darüber gegeben hat, den Mieterinnen und Mietern ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile vollständig und ohne Abstriche zu garantieren. Wir sind der Meinung, dass diese auch öffentlich verkündete Übereinkunft jetzt eingelöst werden muss. Außer der FDP wollte dieser Argumentation allerdings niemand folgen.
Wir werden uns im Petitionsausschuss weiter für das Anliegen verwenden. Ich glaube nach dem Beschluss im Hauptausschuss jedoch nicht mehr, dass Rot-Rot doch noch eine andere Richtung einschlagen wird. Die Absage von SPD und PDS an die Mitglieder von Eigentum 2000 scheint wohl endgültig.
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