Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

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Einfach zu lang: 14 Wochen Warten aufs Wohngeld

Wer in Berlin auf Wohngeld angewiesen ist, braucht vor allem eines: Geduld. Im Durchschnitt warten Antragsteller 14 Wochen auf ihr Wohngeld. Vierzehn Wochen, in denen Menschen nicht wissen, ob sie ihre Miete zahlen können. Dieses ernüchternde Ergebnis zeigt eine aktuelle schriftliche Anfrage, die ich mit meiner Kollegin Katrin Schmidberger gestellt habe (Drucksache 19/22668). Das Beispiel Wohngeld zeigt auch, dass Digitalisierung allein nicht hilft. Denn Wohngeld lässt sich online beantragen – immerhin nutzen etwa ein Drittel aller Antragsteller diese Möglichkeit. Dabei werden die Online-Anträge durch eine aufwendige Middleware-Architektur geschleust, transformiert und in digitale Postfächer weitergeleitet. Doch am Ende steht der analoge Flaschenhals: Sachbearbeiter*innen müssen jeden Antrag manuell prüfen und per „Übernahme-Button“ ins System einpflegen. Und solange zu viele Stellen unbesetzt sind, hilft auch eine digitale Antragstellung nicht. Der Senat muss sich aktiv um die Stellenbesetzung in den wichtigen Ämtern kümmern. Eine zentrale Personalgewinnung ist überfällig.

Das zweite Problem ist die Vielzahl von Nachweisen die ein Antrag benötigt. Da sämtliche weitere Kommunikation – fehlende Dokumente, Nachfragen, Bescheide – über den Postweg läuft, ist das ganze doch zeitaufwendig. Ob das in jedem Fall sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Der Senat verspricht Besserung durch Künstliche Intelligenz. Eine Machbarkeitsstudie unter dem Titel „Formulare überwinden“ soll prüfen, ob KI die Antragsstellung vereinfachen kann.

Am Geld kann es nicht liegen: „Eine elektronische Zustellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben würde die Kosten der Nutzung der Druckstrasse unter der Annahme, dass sich 70 % der online-Beantragenden bei BundID registrieren (nur über Elsterzertifikat oder eID möglich), um rd. 150.000 € jährlich senken“. Auch hier ist der Arbeitsauftrag an den Senat klar.

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Ein Audio- und Videodolmetsch-Tool für die Berliner Verwaltung?

Berlin ist eine internationale Stadt in der neben Deutsch viele verschiedene Sprachen wie Türkisch, Englisch oder auch Polnisch gesprochen werden. Das stellt auch die Verwaltung vor sprachliche Herausforderungen. Gleich zwei Projekte, AVD und SPELL, sollen die Verwaltung unterstützen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie diese beiden Projekte zusammenarbeiten und wie die IKT-Steuerung Synergieeffekte zwischen Digitalisierungsprojekten garantiert (Drucksache 19/22438).

Die Senatsverwaltung für Soziales (SenASGIVA) testet demnach aktuell das Audio- und Videodolmetsch-Vorhaben (AVD). Im Rahmen eines Pilotprojekts werden 2024-2025 Audio- und Videodolmetschdienste in ausgewählten Berliner Verwaltungseinheiten eingeführt. Das Vorhaben startete im dritten Quartal 2024 und endet voraussichtlich im Dezember 2025.

Dazu nutzt die Berliner Feuerwehr die Plattform SPELL für Übersetzungen von Notrufen. Obwohl beide Projekte Übersetzungsdienste anbieten, gibt es keine Zusammenarbeit zwischen ihnen. Bereits in der Januarsitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz gab ich der Feuerwehr, welche die Plattform SPELL vorstellte, einen Hinweis auf das AVD-Pilotprojekt. Heute steht die SenASGIVA immerhin in Kontakt mit anderen Behörden zur Pilotierung von AVD. Unklar ist die ist die Antwort des Senats bezüglich des Einsatzes des AVD-Dienstes bei der Polizei Berlin, zwar haben diese sich informiert über eine Teilnahme, aber planen keine Nachnutzung. Für die Plattform SPELL gibt es keine Pläne, diese bei anderen Behörden nachzunutzen. Unklar bleibt daher, wie das Ziel: „Doppelarbeiten und -strukturen vermeiden und Synergien für die Verwaltung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin fruchtbar machen.“ erreicht werden soll.

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Weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Sache: Zuwendungen einfacher gestalten

Die Bearbeitung von Zuwendungen in Berlin ist häufig mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Sowohl Antragstellende als auch die Verwaltung stehen vor komplexen Anforderungen, die den Prozess zeitaufwändig und ineffizient gestalten. Diese Bürokratie erschwert es sozialen Trägern, ihre Ressourcen effektiv für die Arbeit für die Berliner*innen einzusetzen, da sie einen beträchtlichen Teil ihrer Kapazitäten für administrative Aufgaben aufwenden müssen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Berliner Senat schon vor längerem das “Projekt zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen” ins Leben gerufen. Ziel dieses Projekts ist es, den Aufwand bei der Bearbeitung von Zuwendungen sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragstellenden und Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger zu reduzieren. Ein Fortschrittsbericht zeigt den Stand des Vorhabens (Rote Nummer 1861 A).

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Bürokratierendite statt Zuwendungsbürokratie

Der Senat finanziert viele gute und wichtige Projekte durch so genannte Zuwendungen für Berlin. Aus verschiedenen Gründen steigt der Verwaltungsaufwand für Projekte und die Verwaltung in den letzten Jahren immer weiter an. Es ist inzwischen ein Punkt erreicht, an dem der Anteil der Bürokratie nicht weiter tragbar. Immer weniger Personal steht immer umfangreicheren und komplexeren Regelungen gegenüber, die angewendet und vollzogen werden müssen. Bereits seit einiger Zeit liegen für eine Entbürokratisierung Vorschläge von VskA Berlin, Selko und Paritätischem Berlin vor (Positionspapier).

Gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es unabdingbar, eine Bürokratierendite zu erarbeiten und zu ernten. Vereinfachte Prozesse entlasten sowohl die Verwaltung als auch die Zuwendungensempfänger*innen. Der Rechnungshof von Berlin gibt nun in seinem Jahresbericht 2024 Empfehlungen zur Vereinfachung des Zuwendungsrechtes. Der Senat sollte die Empfehlungen ernst nehmen und in die zuletzt verschobenen Ergebnisse des Projekts “Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierungen von Zuwendungen im Land Berlin” aufnehmen. Über einen Zwischenstand zum Projektverlauf wurde unter anderem mit der Roten Nummer 1362 A vom 8. Mai 2024 berichtet.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) – geht das auch einfacher?

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) dauert in Berlin immer noch zu lange. Laut einer aktuellen Anfrage von Katrin Schmidberger und mir blieben von den etwa 60.000 Anträgen in diesem Jahr über 200 Anträge mehr als ein halbes Jahr liegen (Drucksache 19/20843). Durchschnittlich dauert die Bearbeitung aktuell ca. 7 Wochen. Auch das ist für die Betroffenen unnötig lang!

Ein Fortschritt ist, dass der WBS seit 30. September 2024 auch online beantragt werden kann. Das Online-Verfahren führt die Benutzerinnen und Benutzer “anwenderfreundlich und schrittweise” durch den Antrag. Hierbei werden die notwendigen Angaben klar abgefragt. Es trifft jedoch zu, dass in vielen Fällen dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zusätzliche Unterlagen beigefügt werden müssen.

Darüber hinaus prüft der Senat, ob es künftig erforderlich bleibt, dass Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des WBS-Antragsverfahrens eine Meldebescheinigung einreichen müssen, oder ob ein verwaltungsinterner Abgleich der Meldedaten ausreichend sein könnte. Ziel dieser Prüfung ist es, den Antragsprozess für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erleichtern. Ich werde dran bleiben!

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Bekommt die Berliner Verwaltung bald einen Audio-Videodolmetscher?

Die Berliner Verwaltung versucht sich seit einiger Zeit an der Erprobung eines Online- und Offline-Übersetzungsdienstes. Auf Basis der geschlossenen Kooperationen, der Eigenbeteiligung des LAF und mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung startete die SenASGIVA im zweiten Quartal 2024 die Umsetzung des Pilotprojekts. Mitarbeitenden der angemeldeten Ämter, Fachbereiche und Einrichtungen der Kooperationspartner werden ab der Implementierung des Dienstes telefonisch- oder videogestützte Sprachmittlung ad hoc oder terminiert abrufen, um Beratungen und Termine mit Kundinnen und Kunden ohne ausreichende Deutschkenntnisse besser bewältigen zu können (Rote Nummer 0918 C).

Die für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehene Pilotierung sowie die weitere Klärung von Grundsatzfragen setzen die Beauftragung von AVD-Dienstleistungen voraus. Ausgewählt wurde für beide Lose der Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH. Nach erfolgreicher Auftragserteilung und der darauffolgenden Implementierung und Erprobung der Dienste in den ersten Ämtern, Fachbereichen und Einrichtungen soll ab Januar 2025 im Rahmen des Loses I ein Ausrollen der Dienste an alle von den Kooperationspartner*innen gemeldeten Stellen erfolgen. Vorerst stehen im Fokus die Bezirksämter Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf, anschließend auch die videogestützte Sprachmittlung für das Willkommenszentrum und das LAF. Die flankierende wissenschaftliche Begleitung (nach erfolgreicher Auftragserteilung) wird im besten Fall bereits Ende 2024 und im Laufe 2025 verschiedene Zwischenberichte zur Verfügung stellen.

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Digitale Barrierefreiheit bei Berliner Dienstleistungen: Eine Bestandsaufnahme

Gemeinsam mit meiner Kollegin Catrin Wahlen habe ich den Senat gefragt, wie es um die digitale Barrierefreiheit der Top 100 Dienstleistungen steht (Drucksache 19/20224). Im Fokus standen dabei insbesondere die Dienstleistungen im Bereich des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Die Antwort zeigt, dass die digitale Barrierefreiheit in Berlin noch in den Anfängen steckt.

Es gibt keine standardisierte Erfassung von Fortschritten für mehr digitale Barrierefreiheit. In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz am 23.09.2024 hatte Landesbeauftragtenstelle für digitale Barrierefreiheit ihre Arbeit und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt. Ein Problem stellt die Personalsituation in der Verwaltung dar. Derzeit besteht das Team der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit aus einer Referentin, welche stellvertretend die Landesbeauftragte ist, zwei Sachbearbeitungen (80%-Stellen).

Ein Baustein die digitale Barrierefreiheit anzugehen, ist die Verwendung von “Leichter Sprache”. Für diese gibt es jedoch erst seit 2024 eine Definition als DIN-ISO-Norm. Bisher werden alle Dienstleistungsbeschreibungen im Serviceportal in sogenannter bürgerfreundlicher Sprache nach den FIM-Qualitätskriterien der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) erstellt. Derzeit wird noch geprüft, ob die FIM Qualitätskriterien den DIN-ISO-Normen entsprechen. Bei der Erstellung von digitalen Anträgen wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts auf bürgerfreundliche Formulierungen geachtet. Eine Zahl oder Liste von Top 100 Dienstleistungen, die über einfache Sprache oder ähnliches verfügen, gibt es nicht. Für die Optimierung des Serviceportals für Screenreader wird ein generisches System eingesetzt, das alle Dienstleistungs- und Standortbeschreibungen umfasst. Für die Top 100 Dienstleistungen gibt es keine Kriterien für die Screenreader-Tauglichkeit.

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Lässt der Senat Pflegebedürftige im Regen stehen?

Wie gut funktioniert Berlin? Meine Kollegin Silke Gebel hat sich zum Thema Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII beim Senat erkundigt (Drucksache 19/20177). Um das Funktionieren bewerten zu können haben wir bspw. gefragt: “Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2023 und 2024 gestellt?” Die Antwort “Eine vollständige statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten liegt in den Bezirken nicht flächendeckend vor.” lässt die Frage offen, wie die öffentliche Verwaltung eigentlich ihren Job macht. Ohne eine Übersicht ist ja eine Steuerung gar nicht möglich. Hintergrund der Fragen, waren Berichte, dass Anträge teilweise über 12 Monate nicht entschieden werden. Leider konnten aber auch die Fragen nach “Anträgen die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage älter als 3 Monate und noch nicht beschieden wurden” nicht beantwortet werden.

Immerhin hält der Senat eine schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig und räumt diesem hohe Priorität ein, und hat dazu unterschiedliche Maßnahmen ergriffen (siehe u.a. Abgeordnetenhausbeschluss vom 04.07.2024 (Drs. Nr. 19/1520 und 19/1777).

Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Landespflegeausschuss Berlin (LPA) in seiner 69. Sitzung beschlossen hat, ein Fachgespräch zum Thema „Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme in der Hilfe zur Pflege (HzP) durch die Bezirksämter“ durchzuführen (Beschluss 10/2023). Innerhalb der zwei durchgeführten Fachgespräche des LPA, bei denen alle Beteiligten im Prozess der HzP (Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Bezirke, Land Berlin) vertreten waren, wurden inhaltliche Themenschwerpunkte identifiziert. Ziel ist es, eine Optimierung der Prozesse innerhalb der HzP sicherzustellen unter der Beteiligung aller Akteure. Die innerhalb der Fachgespräche des LPA vereinbarten, operativen Lösungsstrategien sollen im November durch den LPA beschlossen und in den Bezirken umgesetzt werden.

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Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) endlich umsetzen

Mehrbettzimmer, keine Privatsphäre, mehrere Monate bis Jahre Aufenthalt umfunktionierte Hostels ist die Realität für zu viele wohnungslose Menschen in Berlin. Um das zu ändern, wird in Berlin seit Jahren am Vorhaben “Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)” gearbeitet. Ziel ist die Gewährleistung einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen, unabhängig von ihren staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen, eine gesamtstädtische Kapazitätsplanung sowie gesamtstädtische Belegungssteuerung per Knopfdruck sowie die Etablierung einer soliden Datenbasis, die statistische Auswertungen zu Personengruppen und Unterbringungsformen zulässt. Obwohl die Umsetzung noch aussteht, hat der Senat inzwischen einen Abschlussbericht des Vorbereitungsprojektes vorgelegt (Rote Nummer 1788).

Wichtig ist, dass die Umsetzung jetzt endlich angepackt wird. Denn Berlin hat weiter zu wenige öffentlich-rechtliche Unterkünfte für wohnungslose Menschen. Daher ist seit Jahren Praxis, Menschen auf Grundlage des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Hostels oder ähnlichem unterzubringen. Das ist vor allem teuer. Bis zu 600 Euro pro Kopf im Monat zahlt das Land dafür. Die Untergebrachten haben meist keine Privatsphäre, da Einzelzimmer leider die Seltenheit sind. Was als Übergangslösung für die Betroffenen gedacht war, hat sich zu einem Daueraufenthalt entwickelt. GStU soll dies endlich ändern. Doch selbst das IT-Verfahren läuft noch nicht vollständig und auch der Gesetzesentwurf für die nötigen Anpassungen liegt noch nicht vor. Der Bericht lässt auch durchblicken, woran es lag: Mangel an qualifiziertem Personal, häufige Mitarbeiterwechsel und die begrenzten Ressourcen der beteiligten Behörden. Eine gute funktionierende technische Ausstattung gab es auch nicht, so musste statt mit einem Projektmanagementtool mit Excel gearbeitet werden.

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