Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab 2022 auch als Online-Antrag

Ich habe die Diskussion um Termine im Bürgeramt zum Anlass genommen, mit meiner Kollegin Anja Kofbinger den Senat zu den Bearbeitungszeiten und die Digitalisierungsperspektive für Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu befragen (Drucksache 17/27966). Schon vorher klar ist, dass die Beantragung schriftlich erfolgen kann. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

Aus der Antwort geht nun hervor, dass es knapp 60.000 Anträge pro Jahr gibt. Und dass nach gegenwärtiger Zeitplanung ist die Realisierung eines Online-Antrages für den WBS im I. Quartal 2022 geplant. Hieraus ergibt sich für die Sachbearbeitung der positive Effekt, von zeitaufwändiger Erfassungstätigkeit entlastet zu werden. Die Konzeptarbeit für die Verfahrensmodernisierung ist bereits abgeschlossen und die Umsetzungsarbeiten haben begonnen und werden bis ins IV. Quartal 2021 hineinreichen.

Dies zeigt, dass in den letzten Jahren zwar viel passiert ist, aber die Erfolge der Digitalisierung erst in den kommenden Monaten und Jahren sichtbar werden. Dies ist ein ermutigender Ausblick!

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Ausschussanhörung: Wie weiter mit der Schulreinigung

Fast jede:r ist in seinem Leben bereits direkt oder indirekt mit Gebäudereinigung oder Reinigungsfirmen in Kontakt gekommen. Sie sorgen schließlich im optimalen Fall dafür, dass Schulen, Arbeitsplätze und andere Einrichtungen gewissen Hygienestandards entsprechen. Jedoch sind leider genau in diesem Bereich auch Mängel anzutreffen, die sich verständlicherweise kein:e Arbeitgeber:in, -nehmer:in oder Schüler:in wünscht. Die oft prekären Arbeitsbedingungen in der Branche sind nichts neues und nach wie vor keine Basis für zufrieden stellende Arbeit.

Unbefriedigende Ergebnisse der Reinigungsarbeit können unterschiedlich aussehen und haben demnach unterschiedliche Ursachen. Dass bspw. der Klassenraum zu Beginn des Schultags nicht sauber vorgefunden wird, ist unerfreulich, doch ob die Ursache hierfür ein Personalmangel seitens der Reinigungsfirma, ein hoher Zeitdruck bzw. zu große zu säubernde Bereiche für das wenige Personal, eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Seiten der Schüler:innen oder einfach schlecht verrichtete Arbeit ist, lässt sich im Nachhinein oft schwer sagen. Auch der simple verbale Kontakt zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen, Hausmeister:innen und dem Reinigungspersonal oder eine Rückmeldung zur erledigten Reinigungsarbeit ist aufgrund der hauptsächlich nachmittags und abends vorliegenden Arbeitszeiten sehr schwierig oder gar nicht möglich.

In der Juni-Sitzung des Unterausschuss Bezirke fand nun eine Anhörung zum Thema “Aktueller Stand der Überlegungen zur Umsetzung der Rekommunalisierung der Schulreinigung” statt. Sie kann im folgenden Video noch einmal gesehen werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 06/2021

Nach der Juni-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und der heutigen Plenarsitzung mit einem Schwerpunkt zum Thema Bürgerämter, möchte ich Sie wieder im Rahmen meines Newsletters Bits & Berlin über das aktuelle Geschehen rund um den Ausschuss und die Themen Digitalisierung und Verwaltung informieren. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem eine Änderung des E-Government Gesetzes und die Terminverfügbarkeit in Berliner Bürgerämtern. Weitere Themen der Ausgabe sind der Stand von Low-Code Fachverfahren in der Berliner Verwaltung und das Gesetzespaket rund um den Zukunftspakt Verwaltung und das Bezirksverwaltungsgesetz.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde über die Lage der Bürgerämter gesprochen. Auf die Frage, welche Maßnahmen der Senat zur Bekämpfung des Terminmangels eingeleitet hat, verwies die Staatssekretärin Frau Smentek auf verschiedene Vorschläge wie eine erhöhte Arbeitszeit in den Bezirken mit einem Kontingent für Kenrtätigkeiten (Ausweise, Führungszeugnisse etc.), die Notfallvergabe per Hotline, die Neueinstellungen von 38 Personen und die Inbetriebnahme eines neues Bürgeramts im August in Mitte. Jedoch setzen nicht alle Bezirke die Vorschläge des Senats um, die Stellenbestzeungsquote ist ebenso schwankend. Insgesamt zeigte Sie sich optimistisch, dass sich die Neueinstellungen schon im Juni auswirken sollten. Wir sind gespannt und bleiben dran.

In der Debatte zur Änderung des E-Government-Gesetzes konzentrierte sich die Aussprache auf das Thema IT-Sicherheit. Die Vorfälle an der TU Berlin und am Kammergericht zeigen die Relevanz guter IT-Sicherheit. Die Debatte zeigte einen klaren Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit für mehr zentraler Vorgaben und Steuerung und eine Stärkung der IT-Sicherheit. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen und an den Hauptausschuss weitergeleitet.

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Online Anträge Infektionsschutz

Unsere Gesellschaft wandelt sich ständig und mit der anhaltenden Welle der Modernisierung und Digitalisierung sollen natürlich auch Servicedienstleistungen der Berliner Verwaltung mithalten können. Nicht zuletzt haben die Covid-19-Pandemie und die damit verbunden Maßnahmen zum Infektionsschutz die Notwendigkeit deutlich gemacht.

Aufgrund viele Vorarbeiten, die lange vor Corona entstanden, gelang es in der Pandemie schell auch Onlineverfahren für die vielfältigen Anträge umzusetzen. Grundlage hierfür ist der Basisdienst “Digitaler Antrag”. Dies war und ist beispielsweise für Unternehmer*innen und Selbstständige mit Verlusten durch die Pandemie ein wichtiges Mittel zur Begleichung der Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch natürlich auch für alle Bürger und Bürgerinnen von Nutzen.

Das folgende aktuelles Video der Finanzverwaltung zeigt dem Weg zu den aktuellen Online-Anträgen anschaulich.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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Kinderarmut: Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Kurz vor Ende der Legislaturperiode habe ich die Senatsverwaltung nach den Ergebnissen gefragt (Drucksache 18/27565).

Aus der Antwort geht hervor, dass ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt wurde. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein.

Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Dieser Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden. Sobald dieser vorliegt, muss die Umsetzung auf die politische Agenda.

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Ein Modellprojekt für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin

Im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales fand am 27. Mai eine Anhörung zum Volksbegehren der Expedition Grundeinkommen statt.

Die Expedition Grundeinkommen hat das Ziel, in verschiedenen Städten einen Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen zu starten. Dafür haben sie einen Gesetzesentwurf entwickelt und Unterschriften gesammelt, um diesen in einem Volksentscheid abstimmen zu lassen. In Berlin wurden genug Unterschriften gesammelt, um die erste Hürde zu bewältigen. Damit steht die Einleitung des Volksbegehrens auf der Tagesordnung des Berliner Abgeordnetenhauses.

In 14 Tagen werden wir die Anhörung auswerten und dann entscheiden müssen, ob der Gesetzentwurf vom Parlament übernommen wird, oder es in die nächste Stufe des Volksentscheides geht.

Bereits am 12. Mai hatte ich Laura Brämswig, Co-Founder der Expedition Grundeinkommen und Jürgen Schupp von der FU Berlin in einer Online-Veranstaltung zu Gast, um den Gedanken hinter einem Modellversuch für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren.

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Low-Code Fachverfahren für die Berliner Verwaltung?

In der letzten Zeit taucht das Thema Low-Code immer wieder auf der Tagesordnung auf. Daher ich ich die Berliner IKT-Steuerung gefragt (Drucksache 18/27448), wie sie zur Bedarfsanmeldung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung steht, eigene Programmierungen (sog. „Kleinstanwendungen“) zur Ergänzung von Fachanwendungen zu benötigen (u.a. in Drucksache 18/26417)? Im Raum steht dabei die Frage, welche Bestrebungen im Berliner Senat existieren, den Bedarf für Low-Code Fachverfahren mit einem sichereren Angebot zentral zu erfüllen.

Die Antwort zeigt den weiter großen Handlungsbedarf. Denn die Nutzung von MS Access ist ab Juni 2021 nicht mehr gestattet. Die von den politikfeldverantwortlichen Senatsverwaltungen erbetenen Übersichten für die Kleinstanwendungen, für die eine Modernisierungsvereinbarung erforderlich wird, liegen jedoch noch nicht vollständig vor. Aus den Übersichten sollen dann die Art der Ablösung und die geplanten Ablösungstermine ersichtlich. Da der Juni 2021 vor der Tür steht, müssen die Senatsverwaltungen endlich ihrer Verantwortung für ihre Politikfeld gerecht werden.

Positiv ist, dass sich der Senat dazu bekennt, aus strategischer Sicht eine Low Code Plattform standardisiert für die gesamte Berliner Verwaltung anzubieten, um Spezialisierung und Skaleneffekt zu ermöglichen. Demnach ist auch die Aufnahme in eine zukünftige Version der IKT-Architektur ist geplant.

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