Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Transparenzgesetz – für eine transparente Verwaltung

Endlich hat der Senat den Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vorgelegt. Damit wird ein zentrales Anliegen der rot-rot-grünen Koalition einen Schritt voran gebracht. Das Gesetz soll allen Berliner:innen aktive Mitbestimmung und Kontrolle erlauben, Politik und Verwaltungshandeln nachvollziehbarer machen, sowie die Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen schaffen.

Leider bleibt der konkrete Gesetzesentwurf hinter dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz, dem Hamburger Transparenzgesetz und auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück. Das wird keine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus finden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingen wird den Koalitionsvertrag umzusetzen. Unsere Vorschläge für die notwendigen Verbesserungen liegen vor. Ausnahmen z.B. für Justiz, Verfassungsschutz und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen werden wir kritisch prüfen. Ebenso kritisch sind die Gebühren zu sehen: Informationen und Transparenz dürfen keine Frage des Geldbeutel sein.

Erfreulich im Entwurf ist, dass Berliner:innen mit dem neuen Gesetz nicht mehr im Einzelfall Akteneinsicht für bestimmte Informationen beantragen müssen. So werden zum Beispiel alle Rechtsvorschriften, wesentliche Daten über die Landesunternehmen, Umweltdaten, Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben aktiv auf einem Transparenzportal veröffentlicht. Alle Daten an einem Ort: davon profitieren nicht nur engagierte Bürger:innen und Journalist:innen, sondern auch die Verwaltungen selbst wie die Erfahrungen aus Hamburg zeigen.

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Schnelltests an Schulen und Kitas – wie kann das funktionieren?

Die Infektionszahlen in Berlin sind nach wie vor zu hoch. Eine wichtige Maßnahme für die Rückkehr zum gewohnten Alltag ist die Nutzung von Antigen-Schnelltests; in Ergänzung zur Impfung, der Einhaltung der Hyniegeregeln sowie der Reduzierung der persönlichen Kontakte. Rapidtests.de, ein ehrenamtlicher ThinkTank, der die Schnelltests als strategisches Public-Health-Instrument konzeptionell weiter entwickeln und verbreiten will, stellt ein sehr gutes Informationsangebot zur Verfügung. Die Antigen-Schnelltests sind nicht nur an Schulen und Kitas ein gutes und wichtiges Instrument, um die weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern.

In dem Video „Schnelltests an Schulen und Kitas – wie kann das funktionieren?” werden Antigen-Schnelltests als Maßnahme detailliert erläutert. Es zeigt, dass bereits 2 – 3 Tests pro Woche ausreichen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Durch die häufige Testung werden Coronapositive Fälle so zuverlässig und frühzeitig erkannt. Schnelltest sind damit insbesondere bei hohen Inzidenz-Zahlen eine sinnvolle Maßnahme, um Ausbrüche zu verhindern. Auch ein Selbsttest zu Hause, ist mit den Schnelltests möglich. Eine Anleitung (bei 60 min) zeigt, wie dieser sicher zu handhaben ist. Und auch was bei einem möglicherweise positiven Testergebenis weiterhin zu tun ist.

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Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Dies geht aus einer Antwort auf meine Anfrage hervor (Drucksache 18/26639). Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Dazu gibt es das Projekt „Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Familien mit Kindern – berlinweit (Nostel)“. Es handelt sich um ein Modellprojekt, welches einen erfolgversprechenden Weg darstellt, die Lage von wohnungslosen Roma-Familien zu verbessern.

Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich in der folgenden Tabelle (für das Jahr 2019) ablesen. Hier muss das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut werden.

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Durchschnittliches Wohngeld auf 156€ gestiegen – Reform der Grundsicherung überfällig

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist im Jahr 2020 wieder angestiegen. Dies ergibt eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage an den Senat (Drucksache 18/26642). Dazu ist nach Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes zum 01. Januar 2020 auch der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Wohngeldempfängerhaushaltes in Berlin von 139 € im Dezember 2019 um rund 12 % auf 156 € im Dezember 2020 gestiegen. Die Zahl der Berliner:innen, die Wohngeld empfangen haben war von 2018 auf 2019 (vor Corona) stark gesunken.

Auch im Jahr 2021 ist mit einem Anstieg zu rechnen. Wir werden die Folgen von Corona weiter im Blick behalten müssen. Der Anstieg des durchschnittliche Wohngeldbetrag bestätigt die Forderung nach einer Neugestaltung des Hartz-IV-Regelsatzes. Hier ist jede neue Bundesregierung in der Verantwortung die offenkundigen Mängel im Grundsicherungssystem zu korrigieren.

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Die Zwei-Klassen-Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung

Das Thema Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung ist ein Dauerbrenner. Bis heute gelingt es der Berliner Verwaltung nicht eine grundlegende Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage zeigt den Wildwuchs in den verschiedenen Senatsverwaltungen und Bezirken (Drucksache 18/26308). Es wäre gut, wenn der IT-Senator und seine IKT-Steuerung endlich für allen Verwaltungen ein funktionierendes Videokonferenztool zur Verfügung stellt. Das Versagen von IT-Senator Geisel und seiner IKT-Steuerung macht er selbst in seiner Antwort deutlich.

SenInnDS: In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden bisher ausschließlich für den Senator, Staatssekretärin und Staatssekretäre Lizenzen für „Cisco WebEx über Telekom“ beschafft.

Währenddessen wird allen anderen Verwaltungen in Rundschreiben und sogar den Büros der Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) folgendes empfohlen.

Das Produkt Nextcloud können Sie mit den dargestellten möglichen technischen Einschränkungen für die BVV-Arbeit nutzen, da es den datenschutzrechtlichen Anforderungen und denen der IT-Sicherheit genügt.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2020

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2020 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/26378). Aus der Antwort geht hervor, dass gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln 20 Sofort-Meldungen zu IKT-Sicherheitsvorfällen im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenüber dem Berlin-CERT gemeldet wurden.

Im Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurden keine IKT-Sicherheitsvorfälle durch landeseigene Betriebe gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln gegenüber dem Berlin-CERT gemeldet. Im Landesbeschäftigtenportal wurden in 2020 insgesamt 56 Meldungen und Hinweise veröffentlicht. Im Warn- und Informationsdienst wurden in 2020 über 2950 Schwachstellen informiert.

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Probleme und Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online in 2021

Auch im Jahr 2020 hat der Berliner Senat das Ordnungsamt-Online weiterentwickelt. Aus der Antwort auf meine Anfrage gehen die weiter bestehenden Probleme der einheitlichen Erledigungsmeldungen, aber auch die Fortschritte und die Planungen für 2021 hervor (Drucksache 18/26211). So gab es im Jahr 2020 insgesamt 199.667 Meldungen über das Internet und die mobilen Endgeräte. Problem bleibt weitere die Handhabung der Einstufung “Erledigt”. Eine tatsächliche Statusmeldung ist schon immer möglich gewesen. Die Bezirke haben im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens verschiedene Service-Level-Agreements vereinbart, u.a. auch, dass bei der Weiterleitung von Meldungen diese nicht auf den Status „erledigt“, sondern auf den Status „in Bearbeitung“ gesetzt werden. Dieser Standard wird aber weiter nicht in allen Bezirken einheitlich umgesetzt.

Ich fordere den Senat auf im Sinne einer gesamtstädtlschen Umsetzung aktiv zu werden. Mindestens muss eine Zielvereinbarung für die kommenden Haushaltsberatungen vorbereitet werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlussen werden wir dann über Konsequenzen des fortdauernden Verweigerns einheitlicher Standards in der Aufgabenerledigung sprechen müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für berlineinheitliche Onlinedienste keine einheitliche „Bedienung“ der Bezirke möglich sein soll.

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Berliner Bürgerämter: IT-Ausstattung und fast 50 unbesetzte Stellen

Über die Bürgerämter und die Terminverfügbarkeit wird immer wieder diskutiert. Ich habe den Senat nach unbesetzten Stellen und der IT-Ausstattung befragt (Drucksache 18/26210). Aus der Antwort geht hervor, dass berlinweit immer noch fast 50 Stellen unbesetzt sind. Dies ist weiter ein großes Problem, da das Serviceversprechen innerhalb von 14 Tagen einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen so nicht erreicht werden kann. Immer wieder hat Senator Geisel mit den Bezirken über Wege aus der Krise im Bürgeramt beraten. Die Zahlen machen deutlich, dass diese bisher keinen Erfolg haben.

Ich fordere Senator Geisel auf, sich zeitnah mit den Bezirken über wirksame Lösungen zu verständigen. Den Vorschlag Sammelausschreibungen für den Bereich Bürgerdienste auf den Weg zu bringen, erscheint angesichts der Problemlage weiter überzeugend. Ziel muss sein, die Zahl der unbesetzten Stellen bis zum Sommer auf ein Minimum zu reduzieren.

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Verschlüsselte Kommunikation und Berliner Behörden passen noch nicht zusammen

Verschlüsselte Kommunikation scheint auch im Jahr 2020 für die öffentliche Verwaltung noch kein Alltag zu sein. Wie meine Anfrage ergab, bieten nach aktuellem Kenntnisstand des Senats bzw. des ITDZ Berlin immerhin 26 Berliner Behörden eine verschlüsselte E-Mail-Adresse i.S.d. § 4 II EGovG Bln an (Drucksache 18/26212).

Überzeugend ist die folgende Antwort auf die Frage, welche Behörden die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem E-Government-Gesetz nicht erfüllen, aber keineswegs.

Alle Berliner Behörden, die nicht in der unter 6. dargestellten Liste aufgeführt sind, erfüllen die Voraussetzungen des § 4 II EGovG Bln. nicht. Entsprechende Begründungen liegen dem Senat nicht vor und sind auch nicht beizubringen, da die Behörden eine (Nicht-)Umsetzung des § 4 II EGovG Bln eigenständig verantworten.

Im Rahmen der Evaluation des Berliner E-Government-Gesetzes werden wir darüber sprechen müssen, wie es gelingen kann, dass alle Berliner Behörden das Gesetz auch umsetzen. Der Verzicht auf verschlüsselte Behördenkommunikation ist kein Weg in die digitale Verwaltung.

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