Neue Wege in der Kältehilfe: Warte- und Wärmehalle statt Kältebahnhöfe

Der Winter naht und mit ihm die kalten Nächte in Berlin. Seit dem 1. Oktober sind in der Stadt wieder die Notübernachtungsplätze für Wohnungslose Menschen geöffnet. Zum Start Anfang Oktober standen in diesem Jahr ca. 400 Notübernachtungsplätze zur Verfügung. Bis Ende des Jahres wenn es richtig kalt wird soll es weitere Plätze geben. In der Summe werden über 1000 Notschlafplätze der Kältehilfe zur Verfügung stehen.

Obdachlose Personen brauchen ihre Hilfe!

  • IM NOTFALL WÄHLEN SIE: 110 (POLIZEI) ODER 112 (FEUERWEHR/RETTUNGSDIENST)
  • Wärmebus erreichbar ab 18 Uhr unter: 030 600 300 1010 (1. November – 15. März, täglich unterwegs von 18 bis 24 Uhr)
  • Kältebus erreichbar ab 21 Uhr unter: 0178 523 5838 (1. November – 31. März, täglich unterwegs von 21 bis 3 Uhr)
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Gute Arbeit – Tariftreue von Zuwendungsempfänger*innen

Der Hauptausschuss hat den Senat gebeten, rechtzeitig zu Beginn der 2. Lesung der Einzelpläne am 30.10.2019 einzelplanübergreifend zu erläutern, was die jeweiligen Senatsverwaltungen aktiv unternehmen, damit die Zuwendungsempfängerinnen/-empfänger nach Tarifvertrag bezahlen. Dieser Bericht liegt nun vor (Rote Nummer 1407 D). Dieser wird nun im Hauptausschuss weiter beraten. Ziel bleibt: gute Arbeit in öffentlichem Auftrag sicherzustellen.

Die Senatsverwaltungen setzen verschiedene Maßnahmen um, um eine Bezahlung analog des TV-L zu ermöglichen. Im Folgenden sind die Maßnahmen nach Senatsverwaltungen getrennt dargestellt.

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Nacht der Solidarität- Freiwillige gesucht

Wohnungslosigkeit in Berlin ist seit Jahren eine große Herausforderung, deren Trend sich stetig fortsetzt: die Wohnungs- und Obdachlosigkeit nimmt kontinuierlich zu, Landes- wie Bundesweit. Der Berliner Senat geht mit der Umsetzung der neuen „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ einen ersten wichtigen Schritt.

ziel ist unter anderem die Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Ausweitung des Angebotes an geeigneten Räumen zu verbessern. sowie die Hilfs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht zu gestalten. Dazu wird es im Januar 2020 erstmals eine Obdachlosenstatistik geben, um auf dieser statistischen Grundlage die Basis für nachhaltige Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schaffen. Auf der Grundlage der erfolgten Zählung können so die Angebote konkretisiert und zielgruppenspezifischer (zum Beispiel spezielle Unterkünfte für Frauen o.ä.) gestaltet und umgesetzt werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Nachdem der Herbst nun voll in Berlin eingetroffen ist, lohnt es sich, das Tablet auszupacken, den Tee aufzubrühen und sich bei regnerischem Wetter mit unserem Newsletter in den Sessel zu setzen. Viel Spaß beim Lesen!

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Weiterentwicklung von Ordnungsamt-Online

Die nächsten Weiterentwicklungen des Onlineangebotes der Berliner Ordnungsämter stehen vor der Tür. Dies bestätigt mir der Senat in der Antwort auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21139). So soll die Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche mit einem neuen Design noch in 2019 abgeschlossen werden und insbesondere die Veröffentlichung von Statistiken über das Berliner Datenportal angeboten werden. Dazu ist Einbindung der Straßen- und Grünflächenämter abgeschlossen, sodass das technische System allen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern seit dem 31.08.2018 zur Verfügung steht. Bisher wird es von 4 Bezirken genutzt. Noch in 2019 soll es eine „internen App“ geben, die es den Dienstkräften ermöglicht, von ihnen festgestellte Störungen der öffentlichen Ordnung als Meldungen direkt in das IT-Fachverfahren „Anliegenmanagement Ordnungsamt Online“ (AMS) zu übernehmen. Damit sollen vor allem die direkte Kommunikation zwischen dem Außendienst und dem Innendienst der bezirklichen Ordnungsämter verbessert werden.

Wünschenswert und offen ist die Ausweitung des Serviceversprechens der Berliner Ordnungsämter. Dieses lautet bisher: Erledigung aller Meldungen im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb von 3 Tagen. Im Fall der fachlichen Zuständigkeit eines anderen Amtes oder eines externen Dienstleisters bezieht sich dieses Serviceversprechen auf die Abgabe an die entsprechende Stelle. Unser politisches Ziel ist die Ausweitung des Serviceversprechens auf die Erledigung aller Meldungen im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verwaltung innerhalb einer festen Frist.

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Verschlüsselte Kommunikation mit der Verwaltung in Berlin?

Seit über 2 Jahren ist die Berliner Verwaltung nach dem E-Government-Gesetz Berlin verpflichtet, verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die Einrichtung von DE-Mail-Postfächern, sondern insbesondere von geeigneten freien Verschlüsselungsmethoden mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie im E-Government-Gesetz vorausgesetzt wird.

§ 4 II EGovG-Bln: Jede Behörde ist verpflichtet, auch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Beispiel PGP-Standard, zu eröffnen.

Darum habe ich beim Senat nachfragt (Verschlüsselte Kommunikation mit Berliner Behörden und Antwort vom 27. September 2019), welchen Stand die Umsetzung dieser Pflicht zur Ermöglichung der beiden gesetzlichen Verpflichtungen hat. Die Antwort der Senatsverwaltung zeigt: nicht nur ist größtenteils der Umsetzungsstand bei den Behörden unbekannt, sondern auch die Verpflichtung zur Ende-zu-Ende-Verschlüssung nach z.B. dem PGP-Standard scheint hier nicht bekannt zu sein; grundsätzlich wird nur auf das kaum genutzte DE-Mail abgestellt.

Die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation ist Grundlage der digitalen Verwaltung und die Berliner Verwaltung ist dafür noch unzureichend vorbereitet. Die einzelnen Behörden benötigen mehr Hilfestellung; gleichzeitig muss die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben konsequent überwacht werden.

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Übersicht der Beauftragungen von externen Dienstleistungen im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements

Im Rahmen meiner Arbeit im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus habe ich vom Senat eine Übersicht der Beauftragungen von externen Dienstleistungen im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements aller Senatsverwaltungen und der Bezirke beauftragt. Die Antwort liegt nun vor (Rote Nummer 2519).

Für die Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie die Etablierung von Geschäftsprozessmanagement (GPM) ist die jeweils zuständige Senatsverwaltung bzw. die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern verantwortlich. Die Abfrage der beauftragten externen Dienstleistungen bezog sich auf die Jahre 2018 und 2019 sowie auf die bis zum Ende des Jahres 2019 noch geplanten Beauftragungen von Dienstleistungen.

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E-Government: Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin

Der Senat hat mit der Roten Nummer 2518 über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin berichtet. Auch das Thema E-Government war dabei Thema.

So wird beispielsweise berichtet: “Im Rahmen der Themenfeldplanung „Querschnittsleistung“ bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes konnten bereits konkrete Umsetzungsvorschläge für nutzerfreundliche und datenschutzkonforme Angebote erarbeitet werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Datenschutz-Cockpit, in dem Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Daten von welchen Behörden für welche Zwecke abgerufen wurden. […]

Die erste Verwaltungsleistung für eine Referenzimplementierung (Blaupause) wird voraussichtlich der „Antrag auf Elterngeld“ sein. Die digitale Geburtsurkunde wurde im Digitalisierungslabor dafür vertieft betrachtet und der Lösungsansatz im entsprechenden Projektsteckbrief mit notwendigen Schritten konzipiert. Bis Ende 2020 sollen Bürgerinnen und Bürger in Berlin bei wichtigen Verwaltungsleistungen keine Geburtsurkunden mehr als Nachweis einreichen müssen. Die Geburtsurkunden sollen stattdessen mit dem Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Standesamt und der jeweiligen Behörde ausgetauscht werden. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger über digitale Geburtsurkunden verfügen, die sie bei Bedarf Behörden – aber auch privaten Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Arbeitgebern – zusenden können.

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Künstliche Intelligenz: KI-Fahnder fängt Steuerbetrüger

Während der aktuellen Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 in Berlin hat die Senatsverwaltung für Finanzen einen sehr spannenden Bericht übermittelt, der sich mit Künstliche Intelligenz (K.I.) in der Steuerverwaltung auseinandersetzt. Die geänderten Voraussetzungen im § 35a VwVfG führen dabei dem Bericht zufolge zur Eröffnung des K.I.-Einsatzes in verschiedenen Anwendungsgebieten. Abgestellt wird dahingehend vor allem auf das Risiko Management, dass die Entscheidung eines menschlichen Sachbearbeiters vorbereiten und unterstützen soll.

Daneben werden aber auch Anwendungsfälle gezeigt, die für alle Tatort-Fans interessant werden. Es geht um verschiedene Programmansätze zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung; besonders komplexe Betrugssysteme sollen damit vollautomatisiert erkannt werden.

Durch das Land Hessen wird im Rahmen der Bekämpfung von Steuerkriminalität KI einsetzt. Insbesondere bei der Auswertung mehrerer Millionen Dateien, welche auch unter dem Namen Panama Papers bekannt sind, wurden Technologien in der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt Kassel II zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertet.

Das Finanzamt Kassel II ist zentral für die Bearbeitung digitaler Massendaten zuständig. Zukünftig sollen KI-Fahnder ab dem Wintersemester 2019/2020 in Kassel ausgebildet werden. Zudem soll in Hessen im Bereich KI geforscht werden, beispielsweise für neue Ermittlungsansätze. Hier soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie KI eingesetzt werden kann, um große Datenmengen auszuwerten. In der Berliner Steuerverwaltung wird für die Auswertung von Dateien im Rahmen von Steuerbetrugsfällen die Software „NUIX“ eingesetzt. Die Software entnimmt automatisch Informationsobjekte und stellt Querverweise her wie Namen, Firmen, Geldsummen, E-Mailadressen, IP Adressen sowie Telefon- und Kreditkartennummern. Dies kann Verbindungen quer durch mehrere Datenquellen und Untersuchungen aufzeigen. Laut Herstellerangaben lassen sich damit „auf einem einzelnen Server mehr als zehn Terabyte an Daten pro Tag untersuchen“. Zudem ist eine OCR-Erkennung serienmäßig integriert. So wird aus Bildern wie eingescannten Ausweisen und unterschriebenen Verträgen recherchierbarer Text. Damit können Daten über eine einfache Suchfunktion durchsucht werden. Durch Suchalgorithmen werden die Daten dann abgeglichen.

In der Berliner Steuerverwaltung wird KI auch im Zusammenhang mit dem Onlinehandel mittels eines sogenannten Webcrawlers genutzt. Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das World Wide Web durchsucht und Webseiten analysiert. So kann eine konzentrierte Prüfung bestimmter steuerrechtlicher Sachverhalte, insbesondere bei Fällen des Internethandels, vorgenommen werden.

Mehr Informationen zum Einsatz von K.I. und Algorithmen in der Steuerverwaltung kann man hier im Originalbericht nachlesen.

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