Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.
Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.
Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.
Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.
Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.
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