Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Ein Jahr neue AV Wohnen – Angemessenheit, Härtefälle und Hostelgutscheine

Seit fast einem Jahr gibt es in Berlin eine neue AV Wohnen. Zeit zu fragen, ob die damit verbundenen Ziele erreicht wurden. Ziel war zu erreichen, dass die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder angemessen werden. Die Erwartung war, dass insbesondere für 18.000 Familien und ca. 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern die Miete nicht mehr aus dem Kühlschrank bezahlt werden muss. Der Umzugsvermeidungszuschlag“ sollte Umzüge vermeiden und die soziale Mischung in unseren Kiezen sichern. Auch die Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren wurden gestärkt.

Aus der Antwort des Senats geht nun hervor, dass inzwischen 172.551 Bedarfsgemeinschaften (BG) innerhalb des Grenzwertes der AV Wohnen liegt, aber immer noch 83.369 BG’s über diesem (Stand Juni 2018). Noch im Juni 2017 lagen ca. 139.502 BG unter sowie 131.928 BG über dem damaligen Grenzwert. Es ist also eine deutliche Verbesserung zu sehen. 83.000 Bedarfsgemeinschaften die ihre Miete nicht aus den entsprechenden Kosten der Übernahme heraus bezahlen können, sind aber weiter zu viel. Darunter sind aktuell auch 7.340 Alleinerziehende mit Kind.

Zwischen Januar und September 2018 wurden in fast 14.000 Fälle ein Härtefälle und Ausschlusstatbestände sowie Verzicht aus Wirtschaftlichkeitstatbeständen/ Umzugsvermeidungszuschlag anerkannt. Im Jahr 2017 waren es 26.000 Fälle. Vom neuen Neuvermietungszuschlag profitierten bis September 1941 Menschen. Im gesamten Jahr 2017 waren es 2582. Die Ablehnung von Anträgen auf Übernahme von Mietschulden ist mit 1618 Fällen in 2018 in meinen Augen zu hoch.

Alle Antworten und die Zahlen finden sie in Drucksache 18/16922.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 11/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die zweite Ausgabe meines monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin. Dieses Mal mit dem Datenschutzbericht 2017 als herausragendes Thema der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und zum Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin – und weitere Entwicklungen aus meiner parlamentarischen Tätigkeit. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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Abgeordnetenhaus Bildung Netzpolitik & Digitalisierung Senat WLan 

Digitalisierung: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat um eine Stellungnahme zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Berliner Schulen gebeten. Die übersendeten umfangreichen Antworten sind dabei sehr aufschlussreich und helfen uns, den politischen Steuerungsbedarf zu identifizieren. In Sachen WLAN besteht weiterhin eine unübersichtliche Lage, und ein erkennbarer Ausbaubedarf. Eine moderne Schule ohne eigenes WLAN-Angebot für Schüler*innen und Lehrer*innen ist schwerlich vorstellbar.

Link zur Anfrage: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen in 2018 (18/16768)
Link zur Anfrage: Netzanschlüsse und WLAN an Berliner Schulen in 2018 (II) (18/16769)

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Umgang mit Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Den Aufgabengebieten der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in Berlin liegen so genannte BAK zu Grunde. Doch immer wieder gibt es um diese Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Streit. Da es in Berlin an einem Konzept zur Personalentwicklung mangelt, erstellt jede Senatsverwaltung und jedes Bezirksamt eigene BAK’s. Diese sind nicht ohne weiteres vergleichbar und führen zu unterschiedlichen Bezahlungen und Einstufungen für vergleichbare Tätigkeiten. Dies muss sich ändern.

Die Erstellung von standardisierten Beschreibungen für standardisierte Aufgaben muss einheitlich erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Dabei muss Transparenz zwischen den Bezirken und auch den Senatsverwaltungen hergestellt werden. In einer Antwort auf meine Anfrage erklärt der Senat, dass in einer Veröffentlichung der standardisierten Beschreibungen kein Mehrwert gesehen wird (Drucksache 18/16764). Klar ist aber: so wie bisher lässt sich Personalentwicklung und Gewinnung für den öffentlichen Dienst in Berlin nicht erfolgreich gestalten. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von Senat zeitnah ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere

Mit einer ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere setzt der Senat die Rot-Rot-Grüne Koalitionsvereinbarung um. Ziel ist es den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu fördern. Die Gemeinschaftsinitiative des Landes Berlin knüpft an die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt des Bundes „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ an. Die Gemeinschaftsinitiative hat dazu einen engen Zusammenhang mit der Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin.

Im nächsten Schritt bedarf es einer engen Einbindung des Rates der Bürgermeister und der Berliner Bezirke. Eine Verankerung der Bezirke in der entsprechenden Lenkungsrunde ist für eine erfolgreiche Umsetzung geboten. Zentral ist, dass mit der Strategie anerkannt wird, dass Unterstützungsangebote mit Bezug und Anbindung zur konkreten Quartiersebene am ehesten in Anspruch genommen werden.

Bisher sind folgende Programme und Maßnahmen für eine mögliche Einbindung in die Gemeinschaftsinitiative von den beteiligten Fachabteilungen vorgeschlagen worden, die im
Hinblick auf ihre Eignung zu prüfen sind:

  • Soziale Stadt / Quartiersmanagement
  • Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Pilotprojekte)
  • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
  • IFP Stadtteilzentren
  • EFRE Stadtteilzentren
  • Bonus-Programm
  • Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
  • Landesprogramm „Lokale Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“
  • Landesprogramm Berliner Familienzentren
  • Aktionsprogramm Gesundheit

Von der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative werden folgende positive Effekte erwartet:

  • Synergieeffekte zwischen den Programmen und Aktivitäten durch koordiniertes Vorgehen
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung in den sozial
    benachteiligten Quartieren für die soziale Infrastruktur und sozio-integrative Angebote
  • eine abgestimmte Förderkulisse (Ausweisung von sozial benachteiligten Quartieren im
    Sinne dieser Senatsvorlage) eine bessere gesamtstädtische Sicht- und
    Kommunizierbarkeit der Aktivitäten des Senats für benachteiligte Quartiere
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Abgeordnetenhaus Berlin Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren?

Der Kinderzuschlag ist dazu da, um den Fall in Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zu vermeiden. Falls ihr also nur ein geringes Einkommen habt und immer etwas mehr Ausgaben als Einnahmen habt bzw. zwar eure eigenen Ausgaben aber nicht die eures Kindes abdecken könnt, dann könntet ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ähnliches gilt übrigens für das Wohngeld, welches euch dabei unterstützt, die Kosten für eure Miete abzudecken.

Leider funktioniert das in der Praxis zu schlecht. Aus Schätzungen geht hervor, dass das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dazu zeigt eine Bewilligungsquote beim Kinderzuschlag von nur 12% einen im Verhältnis zur Transfergewährung unverhältnismäßig hohen Aufwand. Ich habe den Senat nach Berliner Zahlen befragt (Drucksache 18/16721). In Berlin profitieren im Dezember 2017 9577 Kinder von der Familienleistung. Zahlen zur Anzahl der Kinder, die trotz Berechtigung nichts bekommen, gibt es offenbar nicht. Ich sehr hier dringenden Handlungsbedarf. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es eine echte Reform des Kinderzuschlages (aber auch des Kinderregelsatzes, des Bildungs- und Teilhabepaketes) hin zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Berlin sagt unsinnigen Hartz-IV-Sanktionen den Kampf an

Rot-Rot-Grün will Hartz IV-Sanktionen für unter 25-jährige sowie Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen. Dazu sollen die Kosten der Unterkunft in jedem Fall geschützt sein. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will die Koalition unter anderem Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Verlust von Wohnraum schützen.

Die Sanktionen sind eine der Ursachen für den drohenden Verlust von Wohnraum. Selbst wenn die Betroffenen mal einen Termin verpasst haben oder nicht allen Vorgaben der Jobcenter nachgekommen sind, ist der Verlust der Wohnung in der aktuellen Lage am Berliner Wohnungsmarkt völlig unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf Wohnraum in der Berliner Verfassung vereinbar. Wir setzen darauf, dass es mit den anderen Bundesländern gelingt eine Mehrheit zu finden, um die große Koalition im Bundestag zum Handeln zu bewegen.

Die Unterstützung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion gibt es schon mal. In einem Debattenbeitrag für das neue Grundsatzprogramm beschreiben Sven Lehmann und Toni Hofreiner „Die Würde des Menschen braucht eine andere Sozialpolitik“.

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Abgeordnetenhaus Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Umgang mit Post in Hausbriefkästen der Berliner Jobcenter

Im September erreichte mich eine Beschwerde gegen das JobCenter Berlin Lichtenberg im Zusammenhang mit verloren gegangenen Unterlagen. Diese habe ich zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie der Umgang in der Berliner Jobcentern mit Papier-Post geregelt ist (Drucksache 18/16583).

Aus der Antwort wird deutlich, dass es hier kein geregeltes Verfahren gibt. Es heißt: “Die Berliner Jobcenter entscheiden jeweils eigenständig darüber, ob und ggf. wie sie Verlustmeldungen seitens der Kundinnen und Kunden erfassen.” Um sicher zu gehen, dass nix wegkommt, bleibt nur die Abgabe von Unterlagen in den Eingangszonen, z.T. am dafür vorhandenen Abgabetresen und auf Wunsch Bestätigung der persönlichen Abgabe oder die Übersendung per E-Mail.

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