Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus

Aktuelle Themen aus meiner Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus.

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Preis für Sozialticket sinkt auf 27,50 Euro

Wir haben den Preis für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt und die jährlichen Tariferhöhungen ausgesetzt. Damit liege Berlin noch unter dem vom Jobcenter maximal gezahlten Zuschuss von 34 Euro. Bisher konnten sich viele Sozialleistungsempfänger das Ticket nicht leisten, weil der Preis über dem Jobcenter-Zuschuss lag und sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen mussten. Von dem Ticket profitieren rund 180 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der neue Preis gilt ab Juli 2017. Langfristig werden wir eine Kommission ins Leben rufen, die das komplette Tarifgefüge überarbeitet und auch unsere Vision eines Bärentickets – also eines umlagefinanzierten ÖPNV – untersucht. Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein.

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Günstiges Sozialticket jetzt auch für Wohngeldempfangende

Nach der Senkung des Preises für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro im Juli 2017, hat der Senat heute beschlossen, den anspruchsberechtigten Personenkreis auf den berlinpass und das vergünstigte Berlin-Ticket S auf Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld sowie von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen zum 1. Februar 2018 zu erweitern. Mit der Vorlage, die gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, und der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, eingebracht wurde, wird zukünftig mehr einkommensschwachen Menschen die Möglichkeit eröffnet, am sozialen und kulturellen Leben in Berlin teilzunehmen.

Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein. Mit dem berlinpass können Menschen mit dem Bezug von Hartz IV-Leistungen, von Sozialhilfe, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zukünftig auch von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bei den Berliner Verkehrsbetrieben das kostengünstige Berlin-Ticket S zu einem Preis von 27,50 € erwerben. Mit diesem Instrument werden für Menschen mit geringem Einkommen die erforderliche Mobilität, die gesellschaftliche Teilhabe und der Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten gesichert und erweitert.

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Ordnungsamt Online wird auf Straßen- und Grünflächenämter ausgeweitet

Im letzten Jahr haben mich die Bearbeitungszeiten beim Ordnungsamt Online interessiert. Zum Start in das neue Jahr steht nun die Ausweitung auf andere Fachämter im Fokus. Hierzu hat der Senat bereits konkrete Planungen (Drs 18/12945). So werden zukünftig die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter – voraussichtlich ab dem II. Quartal 2018 – das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ nutzen. Das Verfahrens wird flexibel gestaltet und die für die Bearbeitung der Meldungen erforderlichen Prozessschritte in den Straßen- und Grünflächenämtern werden gerade in das Verfahren implementiert.

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Studie zur Computer- und Videospielindustrie

Die bundesweite Studie zur Erfassung der Games-Branche in Deutschland – an der sich auch das Land Berlin beteiligt hat – liegt seit dem 1. Dezember 2017 vor. Denn erlässliche Zahlen gab es bisher wenig, und sauberes politisches Arbeiten erfordert eine angemessene Datengrundlage. Die federführend Hamburg Media School hat dazu geschrieben:

Die vorliegende Studie „Die Computer- und Videospielindustrie in Deutschland“ als umfassendes Werk beleuchtet die Branche hinsichtlich ihrer kulturellen und historischen Entwicklung, ihrer Marktstruktur, ihrer wirtschaftlichen Lage sowie ihrer Bedeutung für Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung mit Primärdaten auf Basis einer Vollerhebung für Deutschland. Neben den Handelsumsätzen an der Ladenkasse werden hier die Umsätze der deutschen Games-Industrie dargestellt und international verglichen. Dabei wurden sowohl Fragen der Regulierung als auch der seit Jahren andauernden Debatte über die Kultur- und Wirtschaftsförderung der Games-Industrie berücksichtigt. Schließlich erlauben die vorliegenden Daten eine Standortbeschreibung sowie einen Ausblick auf einige innovative Trends und Entwicklungen.

Download: Studie zur Computer- und Videospielindustrie in Deutschland (Forschungs- und Kompetenzzentrum Audiovisuelle Produktion der Hamburg Media School, November 2017)

Finanziert wurde die bundesweite Studie durch das Land Berlin, das Land Hessen, den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware sowie den GAME-Verband. In den kommenden Wochen wird es außerdem eine gesonderte Studie für den Berliner Markt geben, der für das Land Berlin nochmals einen tieferen Einblick erlaubt.

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Schwerpunkt Armutsbekämpfung und neue Stadtbäume im Berliner Doppelhaushalt 2018/2019

Die Beratungen für den Berliner Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 gehen in die Endphase, am 14. Dezember wird das Parlament über den Haushaltsplan entscheiden. Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin setzt dabei einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Armut. Den Berlinpass gibt es zukünftig auch mit Wohngeldberechtigung und für Kinder mit Berlinpass wird es das Schüler*innen-Ticket kostenlos geben. Mit dem Ausbau der Mieter*innen- und Schuldnerberatung in den Bezirken sowie Weiterentwicklung der bezirklichen Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit stärken wir die soziale Infrastruktur noch einmal deutlich. Auch die Gesundheitsversorgung bspw. für wohnungslose Menschen wollen wir mit einer Clearingstelle für nichtkrankenversicherte verbessern.

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Wohnungsbaugesellschaften müssen Mieter*innen vor Kündigung beraten

Berlin hat neben Bremen bundesweit die meisten Bürger*innen mit Schulden. Dazu ist der Wohnungsmarkt offenkundig angespannt. Wenn die Betroffenen ihre Wohnung erstmal verloren haben, ist es in Berlin nur schwer möglich im Wohnumfeld eine neue Wohnung zu finden. Im Fall von Mietschulden trägt ein aufsuchendes Beratungsangebot wirksam zur Vermeidung von Wohnraumverlust bei. Dazu sollten die Wohnungsbaugesellschaften in ihre Mustermietverträge eine Regelung aufnehmen, um Falle eines Zahlungsverzuges durch den Mieter die sozialen Wohnhilfen der Bezirke, eine Beratungsstelle oder vergleichbare Institution informieren zu dürfen, um effektive Hilfe zu gewährleisten.

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen sicherstellen, dass Mieter*innen im Falle von Mietrückständen VOR einer Kündigung ein aufsuchendes Beratungsangebot erhalten. Das bisherige Verfahren, welches der Senat in einer Antwort auf meine Anfrage (Drucksache 18/12561) beschreibt, kann den Wohnungsverlust nicht wirksam verhindern. Demnach “werden die betroffenen Mieter und Mieterinnen nach ausgesprochener fristloser Kündigung von Mietschuldnerberatern aufgesucht, um spezifisch beraten zu können und Lösungen für den Abbau der Mietschulden zu besprechen“.

Neben den Wohnungsbaugesellschaften spielen auch die Jobcenter bei der Prävention von Wohnraumverlust eine wichtige Rolle. Folgend die vollständige Antwort des Senates.

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Bearbeitungszeiten beim “Ordnungsamt Online”

Wie schnell werden die Meldungen beim Ordnungsamt Online (per App oder Website) bearbeitet? Diese Frage habe ich dem Senat bereits im April gestellt (Drucksache 18/10900). Nun hat meine Nachfrage erste Antworten hervor gebracht (Drucksache 18/12478). Dabei bleibt die Frage der Bearbeitungszeit trotz klarer Beschlusslage unklar. Einen einheitlichen Umgang der Bezirke gibt es offenbar nicht. Laut dem Senat vorliegenden Zahlen soll im September 2017 die durchschnittliche Bearbeitungszeit knapp 5 Tage betragen haben.

Ich habe mir heute morgen eine willkürliche Meldung rausgesucht. Dabei wird ersichtlich, wo das gefühlte Problem ist: Ein Zustand “Die Störung wurde am 13.11.2017 zur Bearbeitung an die Berliner Stadtreinigung weitergeleitet.” klingt für mich und die Bürger*innen die sich an mich wenden nicht als “erledigt”. Doch ist dies so im Verfahren hinterlegt. Hier müssen die Regelungen entsprechend geändert werden. Erledigt ist ein Anliegen, wenn es erledigt ist.

Gemäß einer gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke, ist es vorgesehen, Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen. Erst nach der Erledigung der jeweiligen Meldung seitens des Fachamtes und der Rückmeldung an das Ordnungsamt soll die Meldung den Status „erledigt“ erhalten. Diese Beschlusslage wird gleichwohl nicht einheitlich umgesetzt. So kennzeichnen einige Bezirke bereits nach der Weiterleitung einer Meldung an ein Fachamt diese mit dem Status „erledigt“.

Gegenwärtig finden Überlegungen statt, wie eine anonymisierte und zusammenfassende Auswertung von Meldungen im Rahmen von Ordnungsamt Online rechtssicher erfolgen kann, um eine Veröffentlichung im Webportal des Fachverfahrens oder auch über das Berliner Datenportal zu ermöglichen. Damit könnten z.B. Fallzahlen nach Zeitraum, Status, Stadtraum, Bezirk und Kategorie vorgefertigt abrufbar oder auch durch die Bürgerinnen und Bürger selbst erstellbar gemacht werden. Voraussetzung für diese Art der Veröffentlichung sind bezirksübergreifende valide und
vergleichbare Dateninhalte.

Spannend auch, dass ein Bezirk bisher fehlt (“Gegenwärtig stellen elf Berliner Bezirke den Bürgerinnen und Bürgern den Service des Internetportals „Ordnungsamt Online“ zur Verfügung. Ziel des Senats ist weiterhin die Anbindung aller zwölf Bezirke.“) Wie können sie sich selbst einen Überblick verschaffen? Im Status Quo sind veröffentlichte Meldungen für die Bürgerinnen und Bürger im Internet unter ordnungsamt.berlin.de einsehbar. Der jeweilige Bearbeitungstand der Meldungen ist erkennbar.

Eine Übersicht zeigt eingegangene Meldungen für den Zeitraum Januar 2017 – September 2017, aufgeteilt nach Bezirken, sowie der jeweilige (Bearbeitungs-)Status am Monatsende aufgeführt (in Bearbeitung oder erledigt). Erkennbar ist ein Anstieg der Meldungen “in Bearbeitung” von knapp 500 im Januar auf ca. 2000 im September 2017.

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Digitale Zukunft der Berliner Justiz

Das Sozialgericht Berlin ist das Pilotprojekt der Berliner Justiz zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs. Alle Kammern des Gerichts sind in der Lage, elektronische Post zu empfangen und zu versenden. Am Mittwoch Vormittag besuchte der Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, das Sozialgericht Berlin, um die Fortschritte auf dem Gebiet der Digitalisierung vorzustellen. Der Senator fasste seinen Besuch mit folgenden Worten zusammen: „Das Sozialgericht Berlin erlaubt uns einen Blick in die Zukunft der Justiz im 21. Jahrhundert. In den kommenden Jahren wird es die Herausforderung sein, diese Erfahrungen auf die gesamte Berliner Justiz zu übertragen.

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Der Senator präsentierte bei seinem Besuch unter anderem zwei Hochleistungs-Scanner, mit deren Hilfe die nach wie vor in Papierform eingehenden Schriftstücke digital erfasst werden. Eine besondere Arbeitserleichterung ist, dass die Scanner die Aktenzeichen auf den Briefen selbst erkennen und die Post somit automatisch zuordnen können.

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Ausbau und Vernetzung des Öffentlichen WLAN-Angebots in Berlin für 2018/2019

Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen umfassenden Bericht zu den Plänen für „Free WiFi Berlin“ für die kommenden Jahre vorgelegt. Mich freut dabei besonders, dass die sich in vielen Projekten die bündnisgrünen Vorschläge der letzten 12 Monate wiederspiegeln und die kontinuierliche Erfassung der Situation durch schriftliche Anfragen – siehe unten – zu Handlungsanregungen geführt haben.

Zunächst soll das Berlin-WLAN (das stadteigene Angebot „Free WiFi Berlin“) auch weiterhin durch den Anbieter abl social Federation bis 2021 getragen werden. Der Senat verweist in den konkreten Ausbauplänen darauf, dass die Bezirke dafür verantwortlichen seien, die bevorzugten Standpunkte für weitere HotSpots zu melden – davon sollten gerade die Außenbezirke deutlich Gebrauch machen, um klare Handlungswünsche an die Senatskanzlei zu vermitteln. Allein in Marzahn-Hellersdorf sind 37 HotSpots über Free WiFi Berlin eingerichtet worden, vor allem in Jugendeinrichtungen und Bibliotheken. Wünschenswert wäre eine bessere Ausstattung der Bezirksämter und Jobcenter, überall dort, wo Aufenthalte im öffentlichen Raum dazugehören.

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