Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Immer mehr Nutzer:innen von i-Kfz in Berlin

Die Online-KFZ-Zulassung (i-KFZ) nimmt in Berlin weiter zu. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet, allein im November und Dezember zusammen über 5.000. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 18/26069). Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 befristet ist.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen. Dabei geht es um die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen werden hiervon profitieren. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Die Berliner Verwaltung ist hierbei auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angewiesen, die das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) umsetzt.

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Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung

In der heutigen Plenarsitzung stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. Damit erreicht der lang ersehnte Entwurf zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung endlich das Parlament. Der Senat hat das Thema Verwaltungsmodernisierung in den letzten vier Jahren zuerst im Rahmen der Alt-Kommission und im Anschluss in einem Prozess mit den Bezirksbürgermeister*innen im Rahmen des Zukunftspakt Verwaltung voran gebracht. Nun liegt es an uns in den parlamentarischen Beratungen den vorliegenden Entwurf umfassend zu prüfen und an den Stellen nachzujustieren, wo Senat und Rat der Bezirksbürgermeister*innen noch nicht mutig genug waren.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann. Meine Erwartung ist nun, dass auch die anderen Zielvereinbarungen, die im Senat in Arbeit sind, noch im ersten Halbjahr fertiggestellt werden. Nach dem Gastbeitrag der Sozialverwaltung zum Masterplan im Kampf gegen Obdachlosigkeit bis 2030, gehe ich davon aus, dass die Hausaufgaben – also die zugesagte Zielvereinbarung für die sozialen Wohnhilfen – zeitnah vorliegt.

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

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Berlin braucht ein digitales Tarifregister zur Sicherung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben

Bei Vergabeverfahren des Landes Berlin sind Bewerber/Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung zu unterschreiben. Allerdings muss während des Vergabeverfahrens die Tariftreue der Bewerber/Bieter geprüft werden. Dies geschieht durch die Einsicht in das gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg. Im Moment ist dies mit aufwändigen händischen Prüfung durch die Senatsverwaltung von in Papierform vorliegenden Tarifverträgen verbunden. Berlin sollte sich daher auf den Weg machen, ein ein digitales Tarifregister zu etablieren.

Der Senat erklärt dazu auf meine Anfrage: “Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung bietet ein digitales Tarifregister die Chance, dass alle Vergabestellen, Bieter aber auch Bürgerinnen und Bürger einfachen Zugang zu den Tarifregelungen hätten. Die vollumfängliche Einstellung der Tarifverträge in ein elektronisches Tarifregister erlaubt es darüber hinaus insbesondere auch den Vergabestellen, die für die Tariftreue maßgeblichen Regelungen in einen größeren tariflichen Zusammenhang zu stellen.” (Drucksache 18/25355).

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Erster Umsetzungsbericht zum Berliner E-Government-Gesetz

Mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 B). Auf 38 Seiten wird detailliert dargelegt, wie es um die Umsetzung der Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht. Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es viele Baustellen gibt und Corona zwar die Bedeutung der Digitalisierung verdeutlicht hat, der Umsetzung aber nicht nur geholfen hat.

Die parlamentarische Beratung soll in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am 7. Dezember 2020 erfolgen. Einige Bemerkungen an dieser Stelle. Auffällig ist die geringe Mittelverwendung. Angesichts der Herausforderungen durch Corona, hätte ich dies anders erwartet. Insbesondere die Neukonzeption elektronisches IT-Controlling (IT-BePla) erscheint mir weit nach hinten gerückt. Den aktuellen Planungen zu Folge soll die IT-BePla NEU erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen. Das ist in meinen Augen viel zu spät. Weitere wichtige Aspekte aus dem Bericht in der Übersicht:

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Weitere neue digitale Bürgerdienstleistungen noch in diesem Jahr

Corona hat uns allen vor Augen geführt, welches Potential digitale Bürgerdienstleistungen haben. Berlin hat sich schon vor einiger Zeit auf den Weg gemacht. Inzwischen kommen in immer kürzer werdenden Abständen neue Bürgerdienste dazu. Ein Bericht des Senats im Rahmen der Verhandlungen über den zweiten Nachtragshaushalt informiert nun über die Planungen für die kommenden Monate.

Demnach werden noch in diesem Jahr weitere digitale Bürgerdienste umgesetzt. So können der Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule, die Auskunft oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster sowie der Antrag auf die Standard-Waffenbesitzkarte mittels Digitalem Antrag eingereicht werden. Zudem werden ab dem 4. Quartal u.a. der digitale Antrag auf Mietzuschuss sowie auf Lastenzuschuss beim Wohngeld, und die Urkundenbestellung bei den bezirklichen Standesämtern ausführbar sein.

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Mehr Geld und Stellen für Grünflächen in den Bezirken

Aus einer schriftlichen Anfrage von Dr. Turgut Altug und mir geht hervor, dass sowohl berlinweit wie im Bezirk Mahlsdorf-Hellersdorf deutlich mehr Mittel für die Grünpflege zur Verfügung stehen (Drucksache 18/24878). Für das Jahr 2020 standen den Bezirken bereits mit dem Senatsentwurf für die Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen 198,3 Mio. € zur Verfügung. Dabei entfielen 20,4 Mio. € auf Marzahn-Hellersdorf. Diese Mittel sind auch da, um die Pflege und Instandhaltung von Grünflächen in Schulen, Sportplätze, Jugendeinrichtungen und Abenteuerspielplätze sicherzustellen. Mit der Grünbauoffensive hat das Abgeordnetenhaus die Zuweisungen für Grünflächenpflege und Straßenbäume nocheinmal erhöht, wodurch berlinweit 21,85 Mio. € und in Marzahn-Hellersdorf 2,17 Mio. € mehr zur Verfügung stehen.

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Open Source: Übersicht und Code-Austausch in der Verwaltung

Heise berichtete zuletzt über ein Konzept für Depot zum Code-Austausch in der Verwaltung (Open Source). Ich habe aus diesem Anlass den Senat befragt, wie sich Berlin daran beteiligt (Drucksache 18/25055). Die Antwort verstehe ich als einen ersten Schritt. Demnach begrüßt der Senat das Vorhaben. Eine aktive und unmittelbare Beteiligung gibt es aber nicht und sie ist wohl auch noch nicht geplant.

Letzteres ist für mich ein Arbeitsauftrag. Ich bin überzeugt, dass Berlin mehr Open Source braucht. Von aktuell 316 IT-Fachverfahren sind immerhin schon heute 69 IT-Verfahren angegeben, die auf Open Source zu basieren, wobei der Quellcode nur bei 67 IT-Verfahren verfügbar ist. Dazu ist der IKT-Basisdienst Zeitmanagementsystem (ZMS) ein Beispiel für eine Software, die im Auftrag des ITDZ Berlin vollständig als Open Source-Lösung entwickelt wird. Die Software soll unter der Lizenz EU-PL 1.2 veröffentlicht werden.

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Senat beschließt Grünbuch für die Berliner Digitalisierungsstrategie

Auf seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 hat der Senat einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Berliner Digitalisierungsstrategie geschafft. Auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop hat er heute das Grünbuch für die Berliner Digitalisierungsstrategie beschlossen. Die Koordination der weitern Umsetzung soll demnach die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe übernehmen.

Mit der Digitalisierungsstrategie wird ein zukunftsgerichteter Rahmen geschaffen, der alle bestehenden digitalisierungsbezogenen Programme und Strategien des Landes Berlin miteinbezieht. Das Grünbuch ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren zur Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie: Das nun beschlossene Grünbuch beschreibt die strategischen Herausforderungen der Digitalisierung sowie die Stärken und Handlungsbedarfe im Land Berlin. Auf der Grundlage des Grünbuchs wird ein Partizipationsprozess mit verschiedenen Online- und Offline-Beteiligungsformaten durchgeführt werden. Alle Berlinerinnen und Berliner werden die Möglichkeit erhalten, sich am Strategieprozess zu beteiligen und ihn digital zu kommentieren und zu unterstützen. Anschließend sollen die Handlungsbedarfe aus dem Grünbuch im Weißbuch in Ziele und konkrete Maßnahmen überführt sowie Akteure und Verantwortlichkeiten definiert und umgesetzt werden.

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