Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2019

Das Themengebiet IT-Sicherheit ist für uns Grüne dabei schon seit Jahren ein Kernpunkt unserer digitalisierungspolitischen Arbeit. Mit einem Positionspapier haben wir im Jahr 2018 unsere politischen Vorhaben benannt. Ausgangspunkt ist für uns dabei das Vorsorge- und Verhütungs-Prinzip. IT-Sicherheit darf kein reaktiver Vorgang auf schwerwiegende Sicherheitsvorfälle sein, sondern muss Vorfälle auf allen Ebenen antizipieren und ihnen mit einer umfassenden präventiven Strategie begegnen. Wir sehen dabei verschiedene zentrale Aspekte einer IT-Sicherheitsstrategie: die Sicherheit der Netze, die Sicherheit der Verwaltung, die Sicherheit der Wirtschaft, die Sicherheit der Bürger*innen und die Sicherheit im Katastrophenfall. Jeder dieser Aspekte erfordert dabei individuelle Betrachtung, um dem sicherheitspolitischen Anforderungsprofil gerecht zu werden. Dazu muss auch das Meldesystem von Sicherheitsvorfällen in der Verwaltung so überarbeitet werden, dass Bürger*innen einen transparenten Einblick bekommen – schlussendlich sind es ihre Daten, die betroffen sind.

Zur Meldung möglicher IT-Sicherheitsvorfälle habe ich in diesem Sinne den Senat nach konkreten Zahlen für 2019 befragt (Drucksache 18/22420).

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Abgeordnetenhaus Berlin Grundeinkommen Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Heute: Minijobs in Berlin – Zukunft: negative Einkommensteuer

Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich vorgenommen, die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu befördern. Ich habe den Jahreswechsel zum Anlass genommen, den Senat zum aktuellen Stand und der Situation bei den Senatsverwaltungen und Landesbetrieben zu befragen (Drucksache 18/22205).

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Berlin ist in den letzten 10 Jahren insgesamt um 14,2 % auf 229.328 gestiegen. Eine differenziertere Betrachtung zeigt dabei, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten im Vergleich zu vor 10 Jahren um 7,6 % auf 139.906 Personen gesunken ist. Im Gegensatz hierzu sind deutliche Zuwächse bei im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten als auch bei kurzfristig Beschäftigten zu verzeichnen. Der Anteil von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung (= sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) lag im Juni 2019 mit einem Anteil von 8,3 % deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts (12,1 %). Demnach sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Berlin von geringerer Bedeutung als in anderen Bundesländern.

Minijobs rangieren häufig im Niedriglohnbereich und sind nicht existenzsichernd ausgestaltet. Sie sind meist verbunden mit fehlender oder einer unzureichenden eigenständigen sozialen Absicherung. Für mich erfüllt dies nicht die Mindestvoraussetzung an “Gute Arbeit”, für die die Berliner Koalition eintritt. Die Abgabenprivilegierung schafft dauerhafte Anreize für zusätzliche Kleinstjobs anstelle von mehr sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-) Beschäftigung. Dafür spricht auch die stetig wachsende Zahl von in Nebentätigkeit ausgeübten Minijobs in Berlin. Ich setze mich dafür ein, Minijobs auf Bundesebene zugunsten von echten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ersetzen. Modell kann hier eine negative Einkommensteuer sein, die einheitliche Garantiesicherung mit der Einkommensteuer in einem einheitliches Steuer- und Transfersystem verbindet.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns folgendes vorgenommen: „Die Koalition wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen. Darüber hinaus wird die Koalition die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über den Ausbau der Kampagne „Warum Minijob? – Mach mehr draus!“ fördern.” (S. 92)

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung 

Vorbereitungen für Pflichtumtausch von Führerscheinen ab 2021

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Allein in Deutschland betrifft das rund 40 Millionen Dokumente – eine Mammutaufgabe, die auf die kommunalen Führerscheinstellen in den nächsten Jahren zukommt. Wie Berlin sich darauf vorbereitet, hatte ich bereits im Sommer 2019 gefragt. Ich habe den Senat Anfang 2020 erneut nach dem Stand der Vorbereitungen befragt (Drucksache 18/22074).

Nach Angaben des LABO werden schon im Jahr 2021 120.000 zusätzliche Umtauschanträge erwartet. Das entspricht einer Verdopplung der bislang jährlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu bearbeitenden Anträge. Die bisher analoge Antragsweitergabe aus den für die Entgegennahme fahrerlaubnisrechtlicher Anträge zuständigen Bezirken an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) wird digitalisiert. Für die erforderlichen Tests der Schnittstelle haben einzelne Bezirke bereits die Bereitschaft erklärt. Die Inbetriebnahme soll im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bundestag Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Bundestag bringt bundesweite Wohnungslosen-Statistik auf den Weg

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen (19/15651). In einer Anhörung im Ausschuss haben haben Experten mit viel Zustimmung auf den Gesetzentwurf reagiert. Sie kann hier nachgehört werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Berlins TOP 100 Online-Dienstleistungen

Was sind die 100 meistgenutzten Dienstleistungen im Land Berlin? Diese hat der Senat in einer Antwort auf die Anfrage eines Kollegen aufgelistet (Drucksache 18/21787).

Die Dienstleistungsdatenbank für das Service-Portal enthält über 700 Leistungsbeschreibungen. Eine komplette Auflistung mit Aufschlüsselung nach Dienstleistungen, Anzahl der Nutzung und Portal wäre wegen der starken Volatilität in den unteren Rängen lediglich eine kurze Momentaufnahme ohne Aussagekraft. Für die in Frage 1 gewünschten 100 am häufigsten nachgefragten Dienstleistungen stellt sich die Aufschlüsselung bezogen auf das Service-Portal service.berlin.de wie folgt dar (Erhebungszeitraum September bis November 2019):

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Aufbau der Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement

Mit dem Beschluss für einen Zukunftspakt Verwaltung am 20. November 2018 hat sich der Berliner Senat dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung verschrieben. Ich habe nun ein Jahr später mal nachgefragt, wie der Aufbau der Organisationseinheiten Geschäftsprozessmanagement, als ein Baustein der Verwaltungsmodernisierung, fortgeschritten ist (Drucksache 18/21632). Die Ergebnisse folgend als Überblick.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Rolle der Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit bei den Emotet- Vorfällen in der Berliner Verwaltung

Die Berliner Verwaltung hat zuletzt einige IT-Sicherheitsvorfälle erlebt. Der Vorfall am Kammergericht hat gezeigt, dass die Reaktionszeiten bisher zu lange dauern. Ich habe dies zum Amlass genommen, die Rolle der Landesbevollmächtigten für Informationssicherheit im Verfahren mal zu beleuchten (Drucksache 18/21620). In der Antwort erklärt der Senat ausführlich ihre Rolle und Rechte.

Zur Bewertung sagt der Senat: “Grundsätzlich werden die etablierten Regelungen und Prozesse als wirksam bewertet. Neben der regelmäßigen Prüfung der Regelungen finden die ereignisbezogenen Nachbereitungen zu Vorfällen Eingang in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des landesweiten Informationssicherheitsmanagement” aber auch: “Für ein derart anforderungsgerechtes Verwaltungshandeln ist eine Stärkung der Verwaltung mit Spezialistinnen und Spezialisten erforderlich, die über Kompetenzen in Handlungsfeldern Informationssicherheit, Prozessgestaltung und Kommunikation zur Informationssicherheit, sowie Informationssicherheitssensibilisierung verfügen. Dazu werden die Stellenbesetzungsverfahren mit Inkrafttreten des Haushaltes 2020/2021 zeitnah begonnen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Klimaschutz Mobilität Umwelt und Naturschutz Vielfalt 

Haushalt 2020/21: So grün wird Berlin

Am heutigen Donnerstag hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Landeshaushalt für die beiden Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Die monatelangen Haushaltsberatungen fanden damit ihren Abschluss. Der Doppelhaushalt 2020/2021 ist ein Zukunftshaushalt. Er sieht für 2020 Ausgaben und Einnahmen von etwa 31 Milliarden Euro und für 2021 von über 32 Milliarden Euro vor. Kern sind dabei unter anderen massive Investitionen in eine Klima- und Stadtgrünoffensive, in Verkehr, in den Berliner Zusammenhalt, in Wohnen und Bildung. Zu lange wurden die großen Zukunftsfragen vernachlässigt und notwendige Infrastruktur auf Verschleiß gefahren. Folgend eine Übersicht der Schwerpunkte, die meine Fraktion zusammen gestellt hat.

Klima- und Umweltschutz ist für uns nicht nur eine von vielen Maßnahmen im Doppelhaushalt, sondern er ist für uns zentrale Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen. Damit sind wir die einzige Fraktion, die dieses Thema in den Fokus unserer politischen Entscheidungen stellt. Wir Grünen stehen für eine nachhaltige und finanzpolitisch vernünftige Haushaltspolitik. Dabei setzen wir im Rahmen der Koalition folgende Schwerpunkte:

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung Senat Umwelt und Naturschutz 

Nutzungsdauer von Smartphones in der Berliner Verwaltung

Mit der verstärkten Nutzung von Smartphones in der Berliner Verwaltung stellt sich auch die Frage der Nutzungsdauer und von ReUse-Konzepten. Hierzu habe ich den Senat befragt und die Antworten zeigen, dass hier weiterer Klärungsbedarf besteht (Drucksache 18/21634).

Der Antwort zur Folge gibt es keine Informationen über die durchschnittliche Nutzungsdauer von beschafften Smartphones in der Berliner Verwaltung. Im Rahmen der Weiterentwicklung des standardisierten IKT-Arbeitsplatzes sollen auch die Nutzungsszenarien für Smartphones bewertet und standardisiert werden. Zu berücksichtigen sind hierbei u.a auch bundesweite Festlegungen zu Abschreibungszeiträumen, deren steuerliche Relevanz sowie Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes.

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