Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Weiterentwicklung von Ordnungsamt-Online

Die nächsten Weiterentwicklungen des Onlineangebotes der Berliner Ordnungsämter stehen vor der Tür. Dies bestätigt mir der Senat in der Antwort auf meine schriftliche Anfrage (Drucksache 18/21139). So soll die Weiterentwicklung der Benutzeroberfläche mit einem neuen Design noch in 2019 abgeschlossen werden und insbesondere die Veröffentlichung von Statistiken über das Berliner Datenportal angeboten werden. Dazu ist Einbindung der Straßen- und Grünflächenämter abgeschlossen, sodass das technische System allen bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern seit dem 31.08.2018 zur Verfügung steht. Bisher wird es von 4 Bezirken genutzt. Noch in 2019 soll es eine „internen App“ geben, die es den Dienstkräften ermöglicht, von ihnen festgestellte Störungen der öffentlichen Ordnung als Meldungen direkt in das IT-Fachverfahren „Anliegenmanagement Ordnungsamt Online“ (AMS) zu übernehmen. Damit sollen vor allem die direkte Kommunikation zwischen dem Außendienst und dem Innendienst der bezirklichen Ordnungsämter verbessert werden.

Wünschenswert und offen ist die Ausweitung des Serviceversprechens der Berliner Ordnungsämter. Dieses lautet bisher: Erledigung aller Meldungen im eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb von 3 Tagen. Im Fall der fachlichen Zuständigkeit eines anderen Amtes oder eines externen Dienstleisters bezieht sich dieses Serviceversprechen auf die Abgabe an die entsprechende Stelle. Unser politisches Ziel ist die Ausweitung des Serviceversprechens auf die Erledigung aller Meldungen im Zuständigkeitsbereich der Berliner Verwaltung innerhalb einer festen Frist.

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Abgeordnetenhaus Berlin IT‑Sicherheit Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Verschlüsselte Kommunikation mit der Verwaltung in Berlin?

Seit über 2 Jahren ist die Berliner Verwaltung nach dem E-Government-Gesetz Berlin verpflichtet, verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die Einrichtung von DE-Mail-Postfächern, sondern insbesondere von geeigneten freien Verschlüsselungsmethoden mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie im E-Government-Gesetz vorausgesetzt wird.

§ 4 II EGovG-Bln: Jede Behörde ist verpflichtet, auch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Beispiel PGP-Standard, zu eröffnen.

Darum habe ich beim Senat nachfragt (Verschlüsselte Kommunikation mit Berliner Behörden und Antwort vom 27. September 2019), welchen Stand die Umsetzung dieser Pflicht zur Ermöglichung der beiden gesetzlichen Verpflichtungen hat. Die Antwort der Senatsverwaltung zeigt: nicht nur ist größtenteils der Umsetzungsstand bei den Behörden unbekannt, sondern auch die Verpflichtung zur Ende-zu-Ende-Verschlüssung nach z.B. dem PGP-Standard scheint hier nicht bekannt zu sein; grundsätzlich wird nur auf das kaum genutzte DE-Mail abgestellt.

Die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation ist Grundlage der digitalen Verwaltung und die Berliner Verwaltung ist dafür noch unzureichend vorbereitet. Die einzelnen Behörden benötigen mehr Hilfestellung; gleichzeitig muss die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben konsequent überwacht werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin KI Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Künstliche Intelligenz: KI-Fahnder fängt Steuerbetrüger

Während der aktuellen Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 in Berlin hat die Senatsverwaltung für Finanzen einen sehr spannenden Bericht übermittelt, der sich mit Künstliche Intelligenz (K.I.) in der Steuerverwaltung auseinandersetzt. Die geänderten Voraussetzungen im § 35a VwVfG führen dabei dem Bericht zufolge zur Eröffnung des K.I.-Einsatzes in verschiedenen Anwendungsgebieten. Abgestellt wird dahingehend vor allem auf das Risiko Management, dass die Entscheidung eines menschlichen Sachbearbeiters vorbereiten und unterstützen soll.

Daneben werden aber auch Anwendungsfälle gezeigt, die für alle Tatort-Fans interessant werden. Es geht um verschiedene Programmansätze zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung; besonders komplexe Betrugssysteme sollen damit vollautomatisiert erkannt werden.

Durch das Land Hessen wird im Rahmen der Bekämpfung von Steuerkriminalität KI einsetzt. Insbesondere bei der Auswertung mehrerer Millionen Dateien, welche auch unter dem Namen Panama Papers bekannt sind, wurden Technologien in der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt Kassel II zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) ausgewertet.

Das Finanzamt Kassel II ist zentral für die Bearbeitung digitaler Massendaten zuständig. Zukünftig sollen KI-Fahnder ab dem Wintersemester 2019/2020 in Kassel ausgebildet werden. Zudem soll in Hessen im Bereich KI geforscht werden, beispielsweise für neue Ermittlungsansätze. Hier soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, wie KI eingesetzt werden kann, um große Datenmengen auszuwerten. In der Berliner Steuerverwaltung wird für die Auswertung von Dateien im Rahmen von Steuerbetrugsfällen die Software „NUIX“ eingesetzt. Die Software entnimmt automatisch Informationsobjekte und stellt Querverweise her wie Namen, Firmen, Geldsummen, E-Mailadressen, IP Adressen sowie Telefon- und Kreditkartennummern. Dies kann Verbindungen quer durch mehrere Datenquellen und Untersuchungen aufzeigen. Laut Herstellerangaben lassen sich damit „auf einem einzelnen Server mehr als zehn Terabyte an Daten pro Tag untersuchen“. Zudem ist eine OCR-Erkennung serienmäßig integriert. So wird aus Bildern wie eingescannten Ausweisen und unterschriebenen Verträgen recherchierbarer Text. Damit können Daten über eine einfache Suchfunktion durchsucht werden. Durch Suchalgorithmen werden die Daten dann abgeglichen.

In der Berliner Steuerverwaltung wird KI auch im Zusammenhang mit dem Onlinehandel mittels eines sogenannten Webcrawlers genutzt. Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das World Wide Web durchsucht und Webseiten analysiert. So kann eine konzentrierte Prüfung bestimmter steuerrechtlicher Sachverhalte, insbesondere bei Fällen des Internethandels, vorgenommen werden.

Mehr Informationen zum Einsatz von K.I. und Algorithmen in der Steuerverwaltung kann man hier im Originalbericht nachlesen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Neue AV Wohnen: Berlin als soziale Stadt erhalten

Mit der Anpassung der AV Wohnen reagiert der Senat auf die weiter prekäre Lage auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere die neuen Beratungspflichten der Sozialämter und die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation stärken die Rechte der Mieter*innen. Bei der Neugestaltung der Richtwerte für die Bruttokaltmiete und Heizkosten führen wir einen Klimabonus ein, um die notwendige energetische Sanierung sozialverträglich umzusetzen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bildung Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Veränderungen zu den Leistungen des Bildungs-und Teilhabegesetz (BuT)

Seit dem 01. August 2019 gibt es mehr finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien. Im neuen Starke-Familien-Gesetz sind Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) vorgesehen. Aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Jugend und Familien an den Hauptausschuss (Rote Nummer 2151) geht hervor, welche Leistungen durch die Gesetzesänderung übernommen werden und welche Änderungen und Kosten sich damit für den kommenden Landeshaushalt 2020/2021 ergeben.

Bereits seit dem 01. August 2019 entfallen in Berlin die Kosten für das Mittagessen in der Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse für Schulkinder. Für Kinder in der Kita und Kindertagespflege sowie für die Sekundarstufe an Gesamt- oder Berufsschulen sind Finanzierungen über das BuT möglich. Hier entfällt der Eigenanteil für die Kosten beim gemeinschaftlichen Mittagessen durch den Nachweis eines gültigen “berlinpass-BuT” bzw. die Kosten werden dem Caterer auf Antrag erstattet. Weiterhin werden Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge übernommen, wenn die Eltern eine Leistungsberechtigung und seitens der Schule den Ausflug bzw. die Fahrt nachweisen. Sobald ein berlinpass-BuT der Kita oder Schule vorliegt, ist sowohl die Kostenfreiheit für den Verpflegungsanteil als auch für Ausflüge vorgesehen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Haushaltsplan für Integration, Arbeit und Soziales

Der Senatsentwurf für den Haushaltsplan 2020/2021 sieht einen leichten Rückgang der Ausgaben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Vergleich zu 2019 vor (von 1,370 Mrd. auf 1,354 Mrd. Euro). Die Senatsverwaltung gehört damit zu den wenigen, die in den kommenden Jahren geringere Ausgaben erwarten. Zwar steigen die Mittel für Personal, was an den höheren Tarifabschlüssen liegt, aber die Sachausgaben und sonstige Investitionen sind geringer. Folgende Schwerpunkte sollen mit dem Entwurf für den Haushalt für Integration, Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) umgesetzt werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Haushalt für Digitales und E-Government in Berlin

In den aktuellen Haushaltsverhandlungen legen wir ein starkes Augenmerk auf die Digitalisierung und die damit verbundenen Herausforderungen im Land Berlin. Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir das E-Government-Gesetz Berlin erfolgreich mitgestaltet und sind nun auf dem Weg, die Umsetzung des Gesetzes und den pro-digitalen Gedanken in den finanziellen Planungen für 2020 und 2021 zu verankern. Die Verdoppelung der Mittel in den kommenden Jahren zeigt, dass wir als Rot-Rot-Grüne Koalition hier einen Schwerpunkt legen und die vielen guten Ansätze auch in der Substanz untersetzen.

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