Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Transparenz und Kontrolle – Entwicklung des Datenchecks in Berlin

Erst vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle über die Zielrichtung des Koalitionsantrages zur Schaffung eines Datenchecks für die Bürger*innen in Berlin berichtet: “Er verpflichtet die Berliner Verwaltung, die über mich als Bürger gespeicherten Daten, die in den künftigen E-Akten der digitalen Verwaltungsdienstleistungen erhoben und verarbeitet werden, in meinem Kundenkonto (Servicekonto Berlin) darzustellen.” – und schafft damit einen Ansatz für mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Der Senat hat dazu nun einen ersten Zwischenbericht vorgelegt (Drs. 18/1927). Dabei stellt er zwei Faktoren in den Mittelpunkt: einerseits die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage; andererseits der Einsatz für eine einheitliche Regelung und technische Umsetzung auf Bundesebene. Es ist erfreulich, dass der Senat hier einen schnelle und ganzheitliche Aktivität an den Tag lehnt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Europa 

Ein Jahr EU-Datenschutzgrundverordnung in Berlin

Heute ist die EU-Datenschutzgrundverordnung seit einem Jahr in Kraft. In diesem Jahr hat die gesellschaftliche Sensibilität für das Thema Datenschutz deutlich zugenommen. Dies zeigt sich unter anderem in dem enorm erhöhten Aufkommen an Anfragen an die Berliner Datenschutzbeauftragte. Ihr, ihrer Behörde und ihren Mitarbeitern gebührt besonderer Dank für die geleistete Arbeit zur Bewältigung dieser Herausforderung.

Im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen werden wir über die angemessene Ausstattung für die Berliner Datenschutzbehörde sprechen müssen. Ziel ist, das Arbeitspensum der Mitarbeiter*innen wieder auf ein normales Maß zu bringen. In einem Erfahrungsbericht hat die Datenschutzbeauftragte das erste Jahr beleuchtet.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Bits & Berlin – Newsletter – 05/2019

Willkommen zur neuen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In dieser Ausgabe beschäftige ich mich insbesondere mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes, dem vom Senat zuletzt beschlossenen “Zukunftspakt Verwaltung” sowie den Verwaltungsvorschriften in den Berliner Behörden – und ihrer freien Zugänglichkeit. Viel Spaß beim Lesen!

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Abgeordnetenhaus Berlin Europa Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Estland: Europäisches Vorbild für eine Digitalisierung der Verwaltung?

Unter dem Motto “Wir für Europa” zeigen wir Landespolitiker*innen Flagge für eine klar proeuropäische Haltung. Mein Beitrag widmet sich dem Thema Digitalisierung in Estland. Kann das Land Vorbild für die Modernisierung der Berliner Verwaltung sein?

Wenn wir über die Vorbilder der Verwaltungsdigitalisierung in Europa reden, dann sprechen wir oft über Schweden, über Dänemark – aber unangefochten an der Spitze steht der kleine Staat im Baltikum: Estland. Kein europäischer Staat hat eine so umfassende Digitalisierung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat geschaffen: den Ausweis online beantragen, online in die Krankenakte schauen und per Online-Wahl von jedem Ort der Welt sein Wahlrecht ausüben. Estland bleibt nicht stehen, sondern experimentiert mit neuen Technologien. So werden Blockchain-Methoden zur Reformierung der Landeswährung getestet. Abgesichert wird das durch ein starkes Datenstrafrecht und umfangreiche Einsichtsrechte.

Einen direkten Vergleich zwischen Estland und Deutschland zu ziehen, das wäre trotzdem vermessen. Die Bundesrepublik ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Land der EU. Knapp 83 Millionen Einwohner*innen greifen hier auf umfangreiche Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zu. Demgegenüber stehen 1,3 Millionen Einwohner Estlands. Allein dieser Unterschied macht deutlich, dass es in Deutschland nicht ganz so schnell gehen kann. Hinzu kommt unser föderales System, das aus gutem Grund keine zentrales Roll-Out ermöglicht. Wir sollten uns also zwei zentrale Fragen stellen:

  1. Wie können wir von den estländischen Erfahrungen lernen?
  2. Wie lässt sich das estländische System für bevölkerungsreiche Staaten übertragen?

Die Antwort auf beide Fragen ist zunächst die Europäische Union und die mit ihr verbundene europäische Partnerschaft. Wir schaffen mit dem Rückgriff auf Erfahrungen von verschiedenen Regionen und Mitgliedsstaaten ein Kompetenznetzwerk, das innovativen Ideen den Raum gibt sich zu entfalten und einen Wissenstransfer ermöglicht.

Auch ist es wichtig, eine Übertragung der Innovationen mit Rücksicht auf die verschiedenen Rahmenbedingungen der Staaten zu diskutieren. Dafür kann der europäische Rahmen eine Grundlage sein, um einheitliche Standards und Grundlagen für die Mitgliedsstaaten zu schaffen, die sich wiederum aus Erfahrungen von Best Practice-Beispielen speist. Das Ziel ist ein europäischer Rahmen, der für die Mitgliedsstaaten umsetzbar ist.

Damit stärken wir die Freiheiten der europäischen Bürger*innen, die – egal, wo sie sich in Europa niederlassen – den gleichen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Angeboten erwarten dürfen und sollen. Wenn sich alle in demokratische Prozesse des Heimatlandes von jedem Ort aus in Europa einbringen können, stärkt das die europäische Demokratie.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung 

Berlin in der FITKO – Föderale IT-Kooperation

Mit der FITKO – die Förderale IT-Kooperation – möchte der Bund die Digitalisierungs-Bestrebungen der Länder vernetzen und in gemeinsame Abstimmung bringen. Dafür soll eine eigene FITKO-Institution mit Sitz in Frankfurt/Main geschaffen werden. “FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit soll die Handlungs- und die politisch strategische Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats stärken”, so die offizielle Stellungnahme.

Ich wollte auf dieser Grundlage vom Berliner Senat wissen, welche Rolle das Land Berlin hier einnimmt und welche Kosten damit verbunden sind. Die Antwort des Senats zeigt, dass insbesondere die zentralisierte Zusammenführung der bisherigen Koordinierungsstellen bei einer effektiven Bündelung der Aufgaben helfen kann. Wichtig ist für mich dabei, dass neben einer Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Infrastruktur und -Architektur auch die Schnittstellenfähigkeit der Länder-Systeme gestärkt wird. Eine “API der öffentlichen Hand”, so mein Gedanken, kann die Verfahren und Prozesse deutlich entlasten.

Hier die Anfrage und Antwort im Wortlaut [PDF-Version]:
Schriftliche Anfrage Nr. 18/18531 vom 09. April 2019: “Beitrag Berlins zu FITKO (Föderale IT-Kooperation)”

1. Welche Rolle spielt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) für die Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung?

Das Land Berlin als Mitgliedsland des IT-Planungsrats (IT-PLR) profitiert direkt von der durch den IT-PLR koordinierten IT-Zusammenarbeit und IT-Standardisierung von Bund und Ländern. Bei der Umsetzung der IT-PLR-Beschlüsse bedarf es aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der bestehenden IT-Strukturen, Prozesse und rechtlichen Regelungen im föderalen Kontext einer effektiven und zielgerichteten Steuerung und einer Bündelung der bestehenden organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen des IT-PLR. Da dies aktuell noch nicht hinreichend gegeben ist, soll mit FITKO in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes, mit Sitz in Frankfurt am Main, eine entsprechende effektive organisatorische Struktur geschaffen werden, um diesen Notwendigkeiten gerecht zu werden. FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit stärkt damit die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des IT-PLR.

2. Welchen Beitrag will und wird Berlin zur FITKO leisten? Welche Maßnahmen sind davon im Hin- blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen relevant?

Finanzielle Auswirkungen für das Land Berlin entstehen zum einen durch den Betrieb der gemeinsamen AöR FITKO, zum zweiten durch die Vereinbarung eines Digitalisierungsbudgets und zum dritten mittelbar durch die Festlegung eines verbindlichen einheitlichen Finanzierungsschlüssels für die Projekte und Produkte des IT-PLR. Für die gemeinsame Anstalt ergibt sich nach vorläufigen Planungen aufgrund des Aufgabenumfangs und des ermittelten Personalbedarfs ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Geschäftsstelle des IT-PLR von insgesamt bis zu 2,7 Mio. Euro (laufende Mehrkosten). Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag sieht hierfür einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel vor: 25 Prozent Anteil Bund und 75 Prozent Anteil Länder, aufgeteilt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Das Sitzland Hessen trägt vorweg eine Sitzlandquote. Das Land Hessen geht derzeit von einem Kostenanteil für das Sitzland in der Höhe von 500.000 Euro aus. Nach derzeitiger Planung ergibt sich für das Land Berlin nach Abzug der Sitzlandquote aktuell ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 85.000 € jährlich.

Im Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag verpflichten sich Bund und Länder zudem für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bund trägt einen Anteil von 35 Prozent und die Länder einen Anteil von 65 Prozent, aufgeteilt nach Königsteiner Schlüssel. Für das Land Berlin entsteht ein jährlicher Anteil in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro.

3. Welche gemeinschaftlichen Ressourcen bei der FITKO können Berlin auf dem Weg in die digitale Verwaltung unterstützen und entlasten? 

Die bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen werden mit Übergang der Aufgaben in die FITKO aufgelöst und die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AöR FITKO überführt. Zusätzlich zu den o.g. Aufgaben soll die AöR FITKO weitere Aufgaben insbesondere in den Bereichen föderale IT-Strategie, strategisches Bedarfsmanagement und föderales Architekturmanagement wahrnehmen. Damit soll der IT-PLR zukünftig in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit den IT-Bedarfsträgern von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachministerkonferenzen, IT- Bedarfe systematisch zu erheben und entsprechende Angebote bereit zu stellen. Auf diese Weise kann ein übergreifendes strategisches Zielbild einer föderalen IT-Land- schaft erarbeitet und eine kontinuierliche föderale IT-Planung durchgeführt werden.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Verwaltung 

OpenData und Umgang mit Verwaltungsvorschriften in der Berliner Verwaltung

Im Rahmen der Debatte zur Modernisierung der Berliner Verwaltung habe ich mich zuletzt mit dem Thema Verwaltungsvorschriften beschäftigt.

Welche dieser Verwaltungsvorschriften sind in den vergangenen 5 Jahren entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG ausgelaufen? Welche Verwaltungsvorschriften werden im Land Berlin trotz einer Befristung durch § 6 Abs. 5 S. 3 AZG weiterhin angewendet? Welche Verwaltungsvorschriften werden entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG in den kommenden 10 Jahren auslaufen? Und auch: Wo gibt es eine Übersicht über alle Verwaltungsvorschriften.

Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung (Drs. 18/18529): “Die Verwaltungsvorschriften sollen der Öffentlichkeit künftig standardmäßig im Rahmen der vorstehend beschriebenen zentralen Verwaltungsvorschriften-Datenbank angeboten werden. Automatisierte Schnittstellen zum Open Data Portal sollen gemäß Ziffer 6.4 der IKT-Architektur (https://www.berlin.de/sen/inneres/moderneverwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/) vorgesehen werden. Die Metadaten der unter 1. dargestellten Verwaltungsvorschriften-Datenbank werden auch Angaben wie z. B. Befristungen umfassen. Diese Daten können voraussichtlich auch bei daten.berlin.de bereitgestellt werden. Eine abschließende technische Prüfung steht aus.”

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Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Verwaltung 

Welche Fußgängerüberwege sind aktuell in Arbeit?

Fußgängerüberwege werden in der Debatte um die Modernisierung der Berliner Verwaltung gern als ein “Negativbeispiel” angeführt. Die berüchtigten 18 Schritte und 3 Jahren fehlen in kaum einem Papier zum Thema. Ich habe den Senat mal befragt, welche Fußgängerüberwege aktuell bereits angeordnet sind (also eigentlich schon fast fertig) (Drs. 18/18530). Interessant ist dabei die Antwort zum Umgang mit den Altlasten. Als große Hürde werden darin nicht etwa die Abläufe oder Zuständigkeiten angeführt, sondern das fehlende Personal zur Umsetzung. Dies macht deutlich, dass eine zentrale Herausforderung für die Modernisierung der Berliner Verwaltung die Personalentwicklung und Personalakquise bleibt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Bits & Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Bits & Berlin – Newsletter – 04/2019

Heute gibt es wieder die aktuelle Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Dieses Mal über die Sitzung des KTDat-Ausschusses, den Berliner Datenschutzbericht 2018 und die Debatte um die Speicherung von polizeilichen Daten in der Amazon Cloud.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung 

Berliner Behörden in der Amazon Cloud

Immer mehr Webdienste und Angebote, die wir täglich nutzen, lagern ihre Daten in die Amazon-Serverfarmen aus. Der Konzern speichert damit eine Vielzahl privater Daten, die für ihn nicht nur im Kernangebot der Speicherung interessant sind, sondern auch auf andere Arten verwertete werden können.Stell dir vor, du bist zu Gast bei Freunden und auf einmal ertönt es:”Alexa, wie ist das Vorstrafenregister von Stefan?” – Klingt wie eine gruselige Dystopie? Zum Glück ist es das auch. Aber die Speicherung der Aufnahmen bei der Bundespolizei von sogenannten Bodycams – also Liveaufnahmen von polizeilichen Handlungen aus Sicht der Polizist*innen – in der Amazon Cloud verursacht nicht nur ein beklemmendes Gefühl, sondern auch eine handfeste politische Debatte. Die Polizei verteidigt die Nutzung als “Übergangslösung“. Amazon ist aber nicht nur Anbieter von Datenspeichern, sondern verkauft auch seine Algorithmen zur Gesichtserkennung als Produkt an Sicherheitsbehörden. Nicht nur werden so die deutschen Bürger*innen zu unfreiwilligen Datenlieferanten für einen privaten Konzern; das schafft auch eine monopolisierende Zentrierung von Daten aus hoheitlichen Aufgaben in der Privatwirtschaft. Da haben sie aber – ganz klar – nichts zu suchen!

Darum habe ich mich erkundigt, wie viele Berliner Behörden eigentlich Amazon als Dienstleister nutzen. Die erfreuliche Antwort:  bisher spielt Amazons AWS-Cloud keine Rolle im IT-Betrieb des Landes. Berlin ist dabei sehr darauf bedacht, eine “Private First”-Strategie umzusetzen. Nur, wenn keine landeseigenen Lösungen oder öffentlich-rechtliche Angebote genutzt werden können, kann eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung privater Dienstleister beantragt werden, die vorher umfangreich geprüft wird. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt.

Die ganze Anfrage: Drs. 18 / 18 088 – Welche Berliner Behörden oder Landesunternehmen nutzen Amazons AWS- Cloud?

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