Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin im Jahr 2018
Seit vielen Jahren das gleiche Bild. Menschen werden von den Jobcentern sanktioniert, weil sie einen sich nicht fristgerecht melden (Meldeversäumnis). Dies hat in der Regel vielfältige Gründe. In der Folge fehlt den Betroffenen das Geld zum Leben. Das mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen, aber die Sanktionen tragen offensichtlich nicht dazu bei, die Teilhabe von Langzeiterwerbslosen in den Arbeitsmarkt und zu verbessern. Im Gegenteil: sie gefährden gesellschaftliche Teilhabe – schlimmstenfalls auch von den im Haushalt lebenden Kindern. Damit muss Schluss sein. Unsere Gesellschaft braucht gerade in Zeiten des Fachkräftemangels neue Wege, Menschen zu motivieren, sich einen Weg in den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn wir sollten die Ressourcen die heute Langszeiterwerbslose mitbringen können, nicht weiter verschenken.
Anlässlich unseres Antrags zur Abschaffung einiger Sanktionen im SGB II habe ich für 2018 die Zahlen für Berlin abgefragt (Drucksache 18/18090). Demnach wurden in Berlin im Jahr 2018 134.665 Sanktionen verhängt. Davon waren 50.250 Personen betroffen. Durchschnittlich 17% oder 103€ fehlten den Betroffenen damit zum Leben. Von den daraus resultierenden Klageverfahren (714 in 2018) wurde allein 358 stattgegeben. Nur 174 wurden abgewiesen. Dies bestätigt das Bild, dass etwa 50% der Sanktionen vor Gericht nicht standhalten. Die Zahl der ungerechtfertigten Sanktionen, die nicht beklagt werden, ist leider nicht rauszufinden.
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