Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Digitallotsen für die Berliner Verwaltung

Mit dem Projekt „Kommunale Digitallotsen“ sollen in Baden-Württemberg bis August 2020 rund 1.600 Digitallotsen mit einem umfassenden Schulungsprogramm qualifiziert werden. Ein solches Angebot sollten wir auch in Berlin für die Landes- und Bezirksebene etablieren. Die Digitallotsen sind ein spannendes Projekt. Es schließt eine Lücke die bei der Digitalisierung der Verwaltung oft vergessen wird: Digitalisierung ist immer auch eine Kommunikationsaufgabe! Die sogenannten „Kommunalen Digitallotsen“ sollen ihre Kollegen in den Verwaltungen für Digitalisierung begeistern. Baden-Württemberg fördert das Projekt mit mehr als 800.000 Euro.

Informationen zum Projekt finden sie hier. Und was der Senat zur Frage Digitallotsen in Berlin sagt hier.

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Welche Aufgaben übernimmt Berlin im IT-Planungsrat?

Im Geltungsbereich des Onlinezugangsgesetzes wurden circa 575 Leistungen identifiziert und 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam bearbeitet. Die 14 Themenfelder sollen von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland federführend bearbeitet werden. Dabei können sie Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen in Anspruch nehmen.

Ich habe den Senat nach der Rolle Berlins befragt (Drs. 18/17092). Aus der Antwort geht hervor, dass Berlin die Federführung bei den sog. „Querschnittsleistungen“ übernommen hat, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in unterschiedlichen Lebens- bzw. Geschäftslagen benötigt werden. Vielfach handelt es sich um Registerauszüge, die als digitale Nachweise im Zusammenhang mit einer anderen Verwaltungsleistung auftreten. Darüber hinaus hat Berlin die Federführung bei der „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ aus dem OZG-Umsetzungskatalog angeboten.

Worum geht es genau? Der Senat nennt bspw. 7 priorisierte Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger: Geburtsurkunde & -bescheinigung, Meldebestätigung & -registerauskunft, Personalausweis, Führungszeugnis, Krankenversicherungsnachweis, Entfernungsbescheinigung sowie Negativbescheinigung über Registereinträge in den ehemaligen deutschen Gebieten.

Aber Berlin teilt auch das Wissen mit den anderen Bundesländern. So wurden die Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung in den Berliner Standesämtern in das Projekt zur OZG-Umsetzung transferiert und zudem Fachexpertise aus den Berliner Standesämtern bereitgestellt.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die dritte Ausgabe des monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin – und damit auch die letzte für das Jahr 2018. Ich wünsche eine gute Lektüre und eine gemütliche Winter- und Adventszeit sowie allen Leser*innen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Seelower Erklärung für den Ausbau der Ostbahn

Die Ostbahn mit ihrer Teilstrecke zwischen Ostkreuz und dem neuen Regionalhalt in Mahlsdorf hat nicht nur eine regionale, sondern auch eine überregionale Bedeutung. Sie ist der IHK Ostbrandenburg zufolge die am stärksten frequentierte Verbindung zwischen Deutschland und Polen. Der Streckenabschnitt auf deutscher Seite zwischen Berlin und Küstrin-Kietz ist eine größtenteils eingleisige, nicht-elektrifizierte Trasse und das ist angesichts der dargestellten Potentiale ärgerlich. Es ist unverständlich, dass die Ostbahn nicht Bestandteil der i2030-Liste ist. Der Ausbau in Richtung Polen wird leider weiter stiefmütterlich behandelt. Klar ist doch: Wo keine Bahn fährt, entwickelt sich auch nichts. Und das betrifft dann die Region als Ganzes.

Ich bin überzeugt, dass die Ostbahn für die Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg mindestens genauso bedeutsam ist, wie andere Projekte, die es auf die i2030-Liste geschafft haben. Die Bedeutung der Ostbahn für den Pendlerverkehr nimmt kontinuierlich zu. Mit der „Seelower-Erklärung“ fordern viele Akteure aus der Region den Ausbau der Ostbahn.

Die Forderungen:

  • die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für einen 30-Minuten-Takt Ostkreuz-Müncheberg ab dem Jahr 2022 (insbesondere die Planung und den Bau des dafür notwendigen Begegnungsabschnitts zwischen Mahlsdorf und Hoppegarten)
  • die Herbeiführung einer Einigung zwischen Deutschland und Polen zum grenzüberschreitenden Ausbau der Ostbahnstrecke unter Leitung des Koordinators der deutsch-polnischen Beziehungen der Bundesregierung, Herrn Dr. Dietmar Woidke, beim kommenden deutsch-polnischen Bahngipfel im Mai 2019 mit dem Ziel: Aufnahme in das TEN-T3 Ergänzungsnetz.
  • die Abstimmung zwischen DB-Netz und PKP zur abgestimmten Umsetzung der Elektrifizierung der Strecke auf deutscher und auf polnischer Seite.
  • eine abgestimmte Positionierung der Länder Brandenburg und Berlin zum Ausbau der Ostbahn und Aufnahme in die Projektliste I2030 des VBB.
  • die Verbesserung der SPNV-Angebote auf der gesamten Strecke zwischen Berlin und Gorzów.
  • einen sofortigen Beginn der Planungen zum zweigleisigen Ausbau und zur Elektrifizierung
  • den stufenweisen zweigleisigen Ausbau der Gesamtstrecke, um neben der Verbesserung der SPNV-Angebote auch ausreichend Kapazitäten für den Güterverkehr zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Gütertransporte auf der RailBaltica und der Neuen Seidenstraße
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Bericht zur Top Level-Domain „.berlin“

Der Senat hat hat aktuell über die Top Level-Domain „dotBERLIN“ berichtet. Die finanzielle Beteiligung an den Umsätzen lag demnach in 2017 bei 461.307,73 EUR. Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

Hierzu wird berichtet:

Der Senat versteht den Beschluss als Auftrag, über die Einnahmen und die Wirksamkeit der Vertragsanpassung zwischen dem Land Berlin und der dotBERLIN GmbH & Co KG zu berichten. Entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses (Drs. 17/2600 – II.B.36) wurden die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und mögliche Maßnahmen geprüft, eine Vertragsanpassung ausgehandelt und im Ergebnis 2016 die ursprünglich vereinbarte finanzielle Beteiligung des Landes geändert. Das Abgeordnetenhaus wurde über das Verhandlungsergebnis in der Vorlage an den Hauptausschuss vom 30.05.2016 (rote Nummer 2683 A) informiert und der Vertragsänderung in der Sitzung vom 08.06.2016 durch den Hauptausschuss zugestimmt.

Die finanzielle Beteiligung des Landes wurde auf 22% an den Umsätzen aus den „Regeldomainverkäufen“ festgelegt. Der Senat geht davon aus, dass durch die Vertragsanpassung und der damit verbundenen Umstellung der finanziellen Beteiligung des Landes von einer pauschalen zu einer umsatzabhängigen Vergütung, der Senat innerhalb seiner Möglichkeiten den ihm zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen genutzt hat, um das der Vertragsanpassung zu Grunde liegende Insolvenzrisiko des Unternehmens zu verringern.

Für das Geschäftsjahr 2017 konnte dotBERLIN 2.096.853,34 EUR Umsatz generieren, der für die 22%-ige Beteiligung des Landes relevant war. Dementsprechend betrug die finanzielle Beteiligung 461.307,73 EUR. Zum 02.05.2018 wurden allerdings zunächst nur 332.285,25 EUR fällig, da zu dem Zeitpunkt der relevante Domainumsatz nur 1.510.387,49 EUR betrug. Aufgrund einer Neubewertung der Periodenabgrenzung von Domain-Einnahmen durch das Finanzamt ergab sich nachträglich ein erhöhter Jahresumsatz, auf dessen Basis die 128.022,48 EUR nachträglich an Einnahmen für das Land anfielen. Die erhöhten Einnahmen sind auf Grund der Änderungen in den Periodenabgrenzungen des Finanzamtes nur als einmalig anzusehen, so dass für das laufende Betriebsjahr wieder geringe Umsätze zu erwarten sind, die sich dann allerdings anhand der tatsächlichen Domainregistrierungen in dem Betriebsjahr ergeben.

Die Anzahl der registrierten .berlin-Domains liegt weiterhin seit Anfang 2016 zwischen 50.000 – 60.000 Domains. Laut Aussage von dotBERLIN zum Geschäftsjahr 2017 liegt die Domain .berlin hinsichtlich der registrierten Internetdomains auf Platz 4 der geographischen Top-Level-Domains. Nur die Domains der sehr viel größeren Metropolen (.nyc, .tokyo, .london) haben hier mehr Domainregistrierungen.

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Datencheck für Berlin – Wie Bürger*innen die Kontrolle über ihre Daten bekommen!

Eine datenschutzfreundliche und transparente Verwaltung, das ist mein Anspruch an ein modernes und digitales Berlin. Darum haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der dafür die technischen Grundlagen und die Themen Datenschutz und Digitalisierung ganzheitlich denkt.

Mit dem von mir entworfenen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” (Volltext als PDF) liegt damit eine landesweit einzigartige Initiative vor, den den Datencheck als zentrale Übersicht für Bürger*innen über die über sie bei der Verwaltung gespeicherten Daten aufbaut.

Zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben erfasst das Land Berlin in einer Vielzahl von Vorgängen die persönlichen Daten von Bürger*innen, oft von Geburt an. Wohnsitzanmeldungen, Kindergeldanträge, Parkraumanträge, Kfz-Zulassungen – überall werden seit jeher personenbezogene Daten erhoben, um die Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Nur wenigen Bürger*innen ist dabei bewusst, welche Daten von welchen Stellen für welchen Zeitraum über sie gespeichert werden.

Die Digitalisierung der Berliner Verwaltung und das Service-Konto Berlin erlauben dahingehend nicht nur, mit modernen Methoden die Erhebung der Daten auf notwendige Vorgänge zu reduzieren, sondern bieten auch eine Chance, den Bürger*innen eine bessere Kontrolle sowie Transparenz über die von ihnen gespeicherten Daten zu geben.

Der Datencheck soll dabei im ersten Schritt zunächst einen einheitlichen Überblick über die aktuell über das Service-Konto Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten darstellen und mit einem Blick allgemeinverständlich aufbereiten, zu welchem Verfahren bei welchen Stellen jeweils welche Daten gespeichert werden.

Für neue Verfahren, die dem Service-Konto Berlin hinzugefügt werden, soll die technische Anbindung an den Datencheck zum Pflichtbestandteil werden.

Perspektivisch wollen wir daran arbeiten, die Auskunftsansprüche der Bürger*innen gegenüber den Berliner Behörden zu automatisieren: Wo aktuell Bürger*innen einen Antrag an die jeweilige Behörde stellen müssen, um nach z.T. langer Wartezeit eine schriftliche Auskunft per Post übersendet zu bekommen, soll in Zukunft der „automatisierte Auskunftsanspruch“ jeder Bürgerin und jedem Bürger die über sie erfassten Daten über den Datencheck zur Verfügung stellen. Antragsverfahren dazu sollen somit perspektivisch überflüssig und damit auch die Behörden entlastet werden.

Darüber hinaus soll der Datencheck zukünftig auch Funktionen enthalten, die Bürger*innen die Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Datenschutz, z.B. auf Löschung ihrer Daten, mit einem digitalisierten Verfahren ermöglichen.

Die Einrichtung des Datenchecks schafft Transparenz, Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Daten und vereinfacht die Wahrnehmung von Rechten. Sie ist zentraler Bestandteil in einer behördlichen Datenschutzstrategie für die Bürger*innen in Berlin.

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Ein Jahr neue AV Wohnen – Angemessenheit, Härtefälle und Hostelgutscheine

Seit fast einem Jahr gibt es in Berlin eine neue AV Wohnen. Zeit zu fragen, ob die damit verbundenen Ziele erreicht wurden. Ziel war zu erreichen, dass die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder angemessen werden. Die Erwartung war, dass insbesondere für 18.000 Familien und ca. 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern die Miete nicht mehr aus dem Kühlschrank bezahlt werden muss. Der Umzugsvermeidungszuschlag“ sollte Umzüge vermeiden und die soziale Mischung in unseren Kiezen sichern. Auch die Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren wurden gestärkt.

Aus der Antwort des Senats geht nun hervor, dass inzwischen 172.551 Bedarfsgemeinschaften (BG) innerhalb des Grenzwertes der AV Wohnen liegt, aber immer noch 83.369 BG’s über diesem (Stand Juni 2018). Noch im Juni 2017 lagen ca. 139.502 BG unter sowie 131.928 BG über dem damaligen Grenzwert. Es ist also eine deutliche Verbesserung zu sehen. 83.000 Bedarfsgemeinschaften die ihre Miete nicht aus den entsprechenden Kosten der Übernahme heraus bezahlen können, sind aber weiter zu viel. Darunter sind aktuell auch 7.340 Alleinerziehende mit Kind.

Zwischen Januar und September 2018 wurden in fast 14.000 Fälle ein Härtefälle und Ausschlusstatbestände sowie Verzicht aus Wirtschaftlichkeitstatbeständen/ Umzugsvermeidungszuschlag anerkannt. Im Jahr 2017 waren es 26.000 Fälle. Vom neuen Neuvermietungszuschlag profitierten bis September 1941 Menschen. Im gesamten Jahr 2017 waren es 2582. Die Ablehnung von Anträgen auf Übernahme von Mietschulden ist mit 1618 Fällen in 2018 in meinen Augen zu hoch.

Alle Antworten und die Zahlen finden sie in Drucksache 18/16922.

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Bits & Berlin – Newsletter – 11/2018

Mit „Bits & Berlin“ erscheint heute die zweite Ausgabe meines monatlichen Newsletters über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin. Dieses Mal mit dem Datenschutzbericht 2017 als herausragendes Thema der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und zum Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin – und weitere Entwicklungen aus meiner parlamentarischen Tätigkeit. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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