Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Umgang mit Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Den Aufgabengebieten der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes in Berlin liegen so genannte BAK zu Grunde. Doch immer wieder gibt es um diese Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Streit. Da es in Berlin an einem Konzept zur Personalentwicklung mangelt, erstellt jede Senatsverwaltung und jedes Bezirksamt eigene BAK’s. Diese sind nicht ohne weiteres vergleichbar und führen zu unterschiedlichen Bezahlungen und Einstufungen für vergleichbare Tätigkeiten. Dies muss sich ändern.

Die Erstellung von standardisierten Beschreibungen für standardisierte Aufgaben muss einheitlich erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Dabei muss Transparenz zwischen den Bezirken und auch den Senatsverwaltungen hergestellt werden. In einer Antwort auf meine Anfrage erklärt der Senat, dass in einer Veröffentlichung der standardisierten Beschreibungen kein Mehrwert gesehen wird (Drucksache 18/16764). Klar ist aber: so wie bisher lässt sich Personalentwicklung und Gewinnung für den öffentlichen Dienst in Berlin nicht erfolgreich gestalten. Bündnis 90/Die Grünen erwarten von Senat zeitnah ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere

Mit einer ressortübergreifende Gemeinschaftsinitiative zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere setzt der Senat die Rot-Rot-Grüne Koalitionsvereinbarung um. Ziel ist es den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu fördern. Die Gemeinschaftsinitiative des Landes Berlin knüpft an die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt des Bundes „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ an. Die Gemeinschaftsinitiative hat dazu einen engen Zusammenhang mit der Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin.

Im nächsten Schritt bedarf es einer engen Einbindung des Rates der Bürgermeister und der Berliner Bezirke. Eine Verankerung der Bezirke in der entsprechenden Lenkungsrunde ist für eine erfolgreiche Umsetzung geboten. Zentral ist, dass mit der Strategie anerkannt wird, dass Unterstützungsangebote mit Bezug und Anbindung zur konkreten Quartiersebene am ehesten in Anspruch genommen werden.

Bisher sind folgende Programme und Maßnahmen für eine mögliche Einbindung in die Gemeinschaftsinitiative von den beteiligten Fachabteilungen vorgeschlagen worden, die im
Hinblick auf ihre Eignung zu prüfen sind:

  • Soziale Stadt / Quartiersmanagement
  • Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN-Pilotprojekte)
  • Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
  • IFP Stadtteilzentren
  • EFRE Stadtteilzentren
  • Bonus-Programm
  • Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
  • Landesprogramm „Lokale Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“
  • Landesprogramm Berliner Familienzentren
  • Aktionsprogramm Gesundheit

Von der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative werden folgende positive Effekte erwartet:

  • Synergieeffekte zwischen den Programmen und Aktivitäten durch koordiniertes Vorgehen
  • Entwicklung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung in den sozial
    benachteiligten Quartieren für die soziale Infrastruktur und sozio-integrative Angebote
  • eine abgestimmte Förderkulisse (Ausweisung von sozial benachteiligten Quartieren im
    Sinne dieser Senatsvorlage) eine bessere gesamtstädtische Sicht- und
    Kommunizierbarkeit der Aktivitäten des Senats für benachteiligte Quartiere
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Abgeordnetenhaus Berlin Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren?

Der Kinderzuschlag ist dazu da, um den Fall in Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zu vermeiden. Falls ihr also nur ein geringes Einkommen habt und immer etwas mehr Ausgaben als Einnahmen habt bzw. zwar eure eigenen Ausgaben aber nicht die eures Kindes abdecken könnt, dann könntet ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ähnliches gilt übrigens für das Wohngeld, welches euch dabei unterstützt, die Kosten für eure Miete abzudecken.

Leider funktioniert das in der Praxis zu schlecht. Aus Schätzungen geht hervor, dass das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dazu zeigt eine Bewilligungsquote beim Kinderzuschlag von nur 12% einen im Verhältnis zur Transfergewährung unverhältnismäßig hohen Aufwand. Ich habe den Senat nach Berliner Zahlen befragt (Drucksache 18/16721). In Berlin profitieren im Dezember 2017 9577 Kinder von der Familienleistung. Zahlen zur Anzahl der Kinder, die trotz Berechtigung nichts bekommen, gibt es offenbar nicht. Ich sehr hier dringenden Handlungsbedarf. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es eine echte Reform des Kinderzuschlages (aber auch des Kinderregelsatzes, des Bildungs- und Teilhabepaketes) hin zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Berlin sagt unsinnigen Hartz-IV-Sanktionen den Kampf an

Rot-Rot-Grün will Hartz IV-Sanktionen für unter 25-jährige sowie Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen. Dazu sollen die Kosten der Unterkunft in jedem Fall geschützt sein. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will die Koalition unter anderem Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Verlust von Wohnraum schützen.

Die Sanktionen sind eine der Ursachen für den drohenden Verlust von Wohnraum. Selbst wenn die Betroffenen mal einen Termin verpasst haben oder nicht allen Vorgaben der Jobcenter nachgekommen sind, ist der Verlust der Wohnung in der aktuellen Lage am Berliner Wohnungsmarkt völlig unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf Wohnraum in der Berliner Verfassung vereinbar. Wir setzen darauf, dass es mit den anderen Bundesländern gelingt eine Mehrheit zu finden, um die große Koalition im Bundestag zum Handeln zu bewegen.

Die Unterstützung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion gibt es schon mal. In einem Debattenbeitrag für das neue Grundsatzprogramm beschreiben Sven Lehmann und Toni Hofreiner „Die Würde des Menschen braucht eine andere Sozialpolitik“.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Verwaltung 

Geschäftsprozessoptimierung in den Bezirken und Politikfeldern

Die Rot-Rot-Grüne Regierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag eine umfangreiche Geschäftsprozessoptimierung vorgenommen. Ziel ist eine gesamtstädtische Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und -entwicklung für eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung.

Schwerpunkte in dieser Wahlperiode sind die Analyse der Geschäftsprozesse aller Verwaltungen auch unabhängig von der Digitalisierung mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Optimierung und der darauf folgenden Einführung der Elektronischen Akte sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Rechtsnormen.

Ich habe mal nachgefragt, wie weit dieser Prozess bereits fortgeschritten ist. Die Antwort (Druchsache 18/16559) macht deutlich, dass sich das Thema GPM im Land Berlin nach wie vor im Aufbau befindet. Es wurden dezentrale GPM-Einheiten in den Häusern eingerichtet. Insgesamt gibt es 70 Stellen für Geschäftsprozessmanagerinnen und -manager in diesen GPM-Einheiten sowie der Geschäftsstelle GPM der Bezirke. Von den Häusern wurden im Rahmen des ersten Reportings 131 Projekte/Vorhaben im Bereich GPO angegeben. Der Schwerpunkt hierbei liegt auf Optimierung und Digitalisierung externer Prozesse.

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Bits & Berlin – Newsletter – 10/2018

Mit dem “Bits & Berlin” möchte ich mich an ein neues Format wagen und in einem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz in Berlin berichten. Dazu zählen neben den Themen der Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz im Abgeordnetenhaus von Berlin auch meine schriftlichen Anfragen und ihre Hintergründe, politische Debatten im Plenarbetrieb und neue Entwicklungen im Land Berlin. Über Feedback auf diese neue Reihe würde ich mich freuen.

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„Mobility Inside“: eine Mobilitätsplattform für Berlin?

Presseberichte über eine Gesetzesnovelle und neue Mobilitätsplattformen unter dem Motto “Eine App für Tickets aller Verkehrsverbünde” haben mich neugierig gemacht. Wie beteiligt sich Berlin an der digitalen Zukunft von städtischer Mobilität? Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung.

Darin kündigt die BVG einen ersten Schritt für Berlin an. “Die BVG beabsichtigt zeitnah eine Mobilitätsplattform für Berlin zu starten, über die alle relevanten Mobilitäts-Sharing-Dienste (Car, Bike, Scooter, Roller, etc.) durch den Kunden für eine Route seiner Wahl angezeigt, gebucht und bezahlt werden können.

Auch die Erklärung des Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) “Dabei geht es jedoch nicht um eine App für alle Verbünde, sondern um eine mögliche Anbindung z.B. der VBB-App an ein nationales Hintergrundsystem bzw. Netzwerk.” zeigt, dass in Berlin in eine gute Richtung gedacht wird. Bleibt zu hoffen, dass die Pilotphase genutzt wird, schnell zu lernen und bis 2020 Lösungen für die tatsächliche Umsetzung gefunden werden.

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Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG – Rechtskosten und Praxis in Berlin

Welchen Anspruch auf Unterbringung haben Unionsbürger*innen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (kurz: ASOG)? In Berlin gibt es hier verschiedene gelebte Antworten. Die zuständige Senatsverwaltung sagt klar: “Der Senat geht vom Bestehen einer allgemeinen rechtlichen Verpflichtung zur Unterbringung aller unfreiwillig obdachlosen Personen aus, die unabhängig vom Herkunftsland gilt.” Die Bezirke (die die Unterbringung in der Praxis umsetzen müss(t)en) auf der anderen Seite handeln eher restriktiv.

In einer Anfrage an den Senat (Drs: 18/16514) habe ich mal abgefragt, wie viel Geld die Bezirke für Rechtskosten in diesem Zusammenhang ausgeben. Die gute Nachricht: es scheint nicht viel zu sein. Die schlechte Nachricht: offenbar versuchen auch zu wenige Betroffene ihr Recht (nach Auslegung des Senats) einzuklagen.

Fazit: Berlin braucht einen einheitlichen Umgang. Bezirke und Senat müssen sich auf klare Regelungen zur Unterbringung von Unionsbürger*innen nach ASOG verständigen. Den Bezirken müssen dann aber auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. All dies wird heute auch Thema auf der 2. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe sein. In diesem Rahmen hat sich eine Arbeitsgruppe “EU-Bürger*innen (AG 5)” genau mit den Herausforderungen beschäftigt (Protokolle gibt es hier).

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berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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