Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Geringe Akzeptanz der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) wird in Berlin kaum genutzt. Aus aktuellen Zahlen des Senats geht hervor, dass die Anteile der i-Kfz Vorgänge auch in 2022 weit unter den Möglichkeiten liegen (Drucksache 19/15297). Bereits meine Anfrage vom Oktober 2022 ergab, dass die i-Kfz wird in Berlin kaum genutzt. Obwohl dies sowohl für die Antragsstellenden ohne Termin wesentlich einfacher wäre und die Verwaltung entlasten könnte.

Ob die 4. Umsetzungsstufe der i-Kfz in diesem Jahr etwas daran ändern wird? Diese soll zum 01.09.2023 in Berlin zur Verfügung stehen. Mit dieser Stufe können auch Großkunden i-Kfz nutzen. Das bedeutet, dass Autohäuser aber auch Versicherungen Zugriff auf das i-Kfz Portal haben und so die Zulassung vor Ort beim Kauf abgewickelt werden kann. Besonders wichtig für die Verwaltung, alle Vorgänge finden medienbruchfrei statt – es müssen also keine Dokumente mehr gedruckt und gestempelt werden. Vielleicht wird dies zu einer breiten Akzeptanz der i-Kfz führen. Wünschenswert wäre ein wenig Öffentlichkeitsarbeit im September für das neue Angebot. Dann klappt das auch mit der Nutzung – und entlastet die Mitarbeiter*innen vor Ort.

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Chat GPT: Handreichung für die Berliner Schulen

Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin Empfehlungen zum Umgang mit den Anwendungsformen Künstlicher Intelligenz (KI) für die Schulen erarbeitet. In einer Handreichung (PDF), die den Berliner Schulen vom Senat zur Verfügung gestellt wurden, geht es insbesondere um den Umgang mit der KI-Anwendung Chat GPT im Schulalltag.

“In dem mehrseitigen Schreiben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um KI-Anwendungen erläutert. Vor allem aber werden grundsätzliche Fragen von Datenschutz über den Einsatz von Chat GPT im Unterricht bis hin zu Leistungsbewertungen von Aufgaben, die zumindest teilweise mit KI erstellt wurden, beantwortet.”

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Wie viel Digitalisierung und Verwaltung steckt im Koalitionsvertrag 2023?

Am 27. April 2023 soll der neue Regierende Bürgermeister im Berliner Abgeordnetenhaus gewählt werden. Zeit sich den Koalitionsvertrag von SPD und CDU mal mit Blick auf die Themen Digitalisierung und Verwaltung anzuschauen. Was steht drin, was fehlt und was wird davon umgesetzt?

Ein zentraler Satz ist sicherlich ganz am Ende auf Seite 135 zu finden: “Die Zuständigkeiten für Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung sowie für Europa werden dem Regierenden Bürgermeister zugeordnet.” Dies ist eine richtige Entscheidung, für die wir uns in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt haben. Glückwunsch an die CDU, dass gegen die SPD durchgesetzt zu haben.

Beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis fällt auf: Digitalisierung gibt es nicht als eigenständiges Kapitel. Wesentliche Teile finden sich unter “Digitale Verwaltung” im Kapitel Funktionierende Verwaltung gleich zu Beginn des Koalitionsvertrages. Es fällt auf, dass viele Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition fortgesetzt werden sollen. An einigen Stellen fehlen konkrete zeitliche Einordnungen.

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Berliner Sozialticket bis Ende des Jahres gesichert

Kurz vor dem Ende der Rot-Grün-Roten Koalition hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auf Vorschlag der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität und Klimaschutz die Möglichkeit eines 9€-Sozialtickets verlängert. Bis Dezember 2022 hatte das Sozialticket noch 27,50 Euro pro Monat gekostet. Seit Januar gibt ein Preis von 9 Euro, bisher jedoch nur bis Ende April. Diese Frist wird nun verlängert. Der Beschluss des VBB ermöglicht für die Zeit bis Ende 2023 nun eine Preisspanne zwischen 9 und 19 Euro. Ich gehe davon aus, dass der Senat den Preis auf weiter 9€ festlegen wird.

Im Laufe des Jahres muss dann geprüft werden, wir das Sozialticket Teil des Deutschlandtickets werden kann. Denn die Gültigkeit auf ganz Deutschland auszuweiten ist nur folgerichtig, da das Recht auf Mobilität für alle Menschen gelten muss.

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Digitale Nachhaltigkeit

Die Digitalisierung hilft uns, unseren Einfluss auf die Umwelt zu verstehen und Ressourceneffizienz zu nutzen. Allerdings darf auch der Einfluss von Hardware, Rechenzentren und Energieverbrauch auf unser Klima nicht vergessen werden. Bundestagsabgeordnete haben dazu ein Autor*innenpapier veröffentlicht.

Während uns die Digitalisierung hilft unseren Einfluss auf die Umwelt, den Klimawandel und Ressourcenverbrauch zu verstehen bedeutet diese auch: steigende Stromkosten, Elektroschrott und damit einen erheblichen Einfluss auf den Klimawandel. Mit dem Konzept “Nachhaltigkeit by design” (angelehnt an das Datenschutzkonzept Privacy by design, also das implementieren von Privatsphäre ab beginn der Programmierung) soll gegengesteuert werden.

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Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.

In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2022

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2022 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat wie im vergangenen Jahr gefragt (Drucksache 19/14609). Aus der Antwort geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2022 gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln insgesamt 14 Meldungen an das Berlin-CERT gegeben wurden. Das sind 4 weniger als 2021.

Neben den 14 Meldungen wurden zwei IT-Sicherheitsvorfälle und 147 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeldet. Zusätzlich wurden über 80 Meldungen im Intranet veröffentlicht, eine detaillierte Liste findet sich in der PDF der Anfrage.

Grundsätzlich sind diese Zahlen positiv bewerten. Besonders wichtig, sind die Beachtung von internen Meldungen. Auf der anderen Seite werden durch die zunehmende Digitalisierung immer mehr Systeme etabliert, welche geprüft werden müssen. Erst im Dezember habe ich auf Windows Server hingewiesen, deren Sicherheits-Updates in diesem Oktober auslaufen.  Insbesondere Polizei und Feuerwehr setzen noch immer auf diese bald “sicherheitskritischen” Server.

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3. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht vorgelegt (Rote Nummer 0400 B). Dieser umfangreiche „3. Umsetzungsbericht EGovG Bln“ (Zum Stichtag 31.10.2022) zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Doch so richtig aktuell ist der Bericht leider nicht. Hier wird auf den Folgebericht zu warten sein.

Der Hauptausschuss hat Fristverlängerung bis 31.1.23 gewährt. Eine vollständige Aufbereitung des neuen Berichtsformats zu diesem Stichtag ist allerdings nicht möglich. Daher wird mit dem beigefügten Umsetzungsbericht EGovG Bln zum Stand 31.10.2022 ein Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht zum greift gleichwohl strukturell die künftige Berichtsstruktur auf, die zur Befolgung des Auflagenbeschlusses B.29 zum Haushalt 22/23 angewendet werden soll.

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Spenden sie ihr altes Handy – recyclen und Ressourcen schonen

Jahr für Jahr landen viele Geschenke unter dem Weihnachtsbaum – immer wieder auch neue technische Geräte. Und nach Weihnachten? Da stellt sich schnell die Frage: Wohin mit dem alten Handy oder Tablet?

Seit 2022 haben wir in meinem Bündnisgrünen Büro in Kaulsdorf eine Sammelstelle für gebrauchte Mobiltelefone eingerichtet. Hier können sie während der Sprechzeiten alte Mobiltelefone abgeben – für die Umwelt und einen ressourcenschonenden Umgang mit Rohstoffen. Denn die bei uns abgegebenen Mobiltelefone werden anschließend umweltgerecht recycelt. Dabei können die enthaltenen wertvollen Rohstoffe gewonnen und erneut verwendet werden (Flyer des BUND). Mit einem Teil der Erlöse aus der Wiederverwertung und dem Recycling der Alt-Handys werden Umweltschutzprojekte des BUND und der Deutschen Umwelthilfe finanziell unterstützt. Sammelstellen sind auch in Supermärkten, Vereinen, Unternehmen, Universitäten sowie Kreisgruppen des BUND zu finden.

Geschätzte 200 Millionen Alt Handys liegen in deutschen Haushalten. Diese Handys bestehen zu mehr als zwei Dritteln aus Primärmaterialen – Edelmetallen, für deren Gewinnung der Aufwand extrem hoch oder deren Gewinnung oft unter schlechten Arbeitsbedingungen erfolgt (siehe dazu auch hier). Zwar können nicht alle Bestandteile eines Handy komplett recycelt werden. Doch durch das Recycling können wenigstens die wertvollen und “kritischen” (d.h. da wirtschafltlich dringend benötigte) Rohstoffe wiederverwendet werden.

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