Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Berlin

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Verkehrslösung Mahlsdorf – so geht’s weiter

Seit langem setzte ich mich für einen 10-Minuten-Takt der Tram zum S-Bahnhof Mahlsdorf ein. Dafür müssen die Gleise zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bahnhof auf 2 Gleise ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang bekommt auch der Autoverkehr eine neue Strecke über den so genannten “Neuen Hultschiner Damm”. Die Vorbereitungen sind auf einem guten Weg (Drucksache 19/14280 bzw. und 19 /14254).

Für die Straßenbahnbaumaßnahme im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Rahnsdorfer Straße, waren die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn bereits Ende 2021 abgeschlossen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird derzeit von der BVG vorangetrieben. Die Beantragung der Planfeststellung werde bis zum Herbst 2023 angestrebt. Bezüglich des Straßenbahnbahnprojektes ist im Rahmen der Beantragung des Planfeststellungsverfahren eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung geplant.

Die BVG rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2025. Damit wäre ein Baubeginn frühestens bis Mitte 2026 umsetzbar. Dieser steht in direkter Abhängigkeit zur Inbetriebnahme der Straße an der Schule. Mit der prognostizierten Bauzeit wäre eine Inbetriebnahme in Mitte 2028 realisierbar.

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Wohngeld können sie nun online beantragen

Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hat die Ampel-Koalition die Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag vereinbart, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Damit weiten wir den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein. Seit dem 1. Januar 2023 ist es nun auch möglich Wohngeld online zu beantragen. Dazu kommt ein Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob jemand Wohngeld berechtigt ist.

Mit dem dem Wohngeld-Plus-Gesetz steigt das allgemeine Leistungsniveau und der Kreis der Wohngeldberechtigten wird von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet. Zusätzlich gibt es die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen. Außerdem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente und Klimakomponente hinzugefügt.

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Ein digitales Bürgeramt für Berlin? Wie weit ist die Service-„Super-App“?

Anfang Dezember 2022 kündigte die Regierende Bürgermeisterin eine “Super-App” für Berlins Bürgerdienste an. Über diese Pläne wollte ich mehr erfahren und haben den Senat gefragt (Schriftliche Anfrage 19/14190). Es stellt sich heraus, so viel “super” steckt nicht in dem App-Plan, denn diesen gibt es (noch) nicht und an der bereits bestehenden Service-App Berlin.de wurde auch nicht gearbeitet.

Warum die Regierende ihren eigenen Senat so vorführt, ist wohl nur mit dem Wahlkampf zu erklären. Viel wichtiger als eine gut klingende “Super-App” sind Dienstleistungen die Online im Browser und auf dem Handy der Wahl erledigt werden können. Die Antwort zeigt, dass der Senat daran auch arbeitet. Vielleicht sollte sich die Regierende mal mit der Arbeit ihres Senats befassen.

1. Wie bewertet der Senat die Service-App der Berliner Verwaltung?

Die Service-App Berlin.de ist der komfortable und mobile Zugriff auf Informationen zu Dienstleistungen und Standorten aus allen Bereichen der Berliner Verwaltung. Sie entspricht im Leistungsumfang dem führenden Service-Portal service.berlin.de und greift – der Multikanalstrategie entsprechend – auf dieselbe Datengrundlage, die Berliner Dienstleistungs- und Standortdatenbank zu.

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Bußgeldverfahren aufgrund abgelaufener Personalausweise

In 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt, das ist und bleibt das Ziel des Berliner Senates. Aus vielen Gründen, gelingt es der Berliner Verwaltung jedoch bis heute nicht dieses Serviceversprechen zu erfüllen. Fehlendes Personal, die Herausforderungen in der Coronapandemie und nun die Wahlwiederholung sind nur einige der Ursachen. Neben mehr Personal, braucht es mehr Möglichkeiten Dienstleistungen online zu erledigen. Das macht den Termin im Bürgeramt ganz überflüssig.

Aufgrund einer Bürger*innenanfrage habe ich mich beim Senat erkundigt, wie viele Bußgelder angesichts dieser Sachlage aufgrund von fehlenden Personalausweisen verhängt wurden und wie diesbezüglich mit den anhaltenden Problemen umgegangen wird (Drucksache 19/13977). Die Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg an Bußgeldern im Jahr 2022. Eine Handlungsempfehlung auf Bußgelder zu verzichten gibt es jedenfalls nicht. Lediglich im Einzelfall und wenn dies auf die Coronapendemie zurückzuführen ist, kann auf ein Bußgeld verzichtet werden.

Ist das der richtige Weg? Wenn Verwaltung seinen Teil der Aufgaben nicht schafft, sollten beim Bußgeld alle Spielräume für eine kulante Auslegung genutzt werden. Denn am Ende ist die Ursache für fehlende Termine im Bürgeramt egal. Ohne Termin gibt es keine Chance auf einen neuen Ausweis. Was bleibt? Möglich bleibt “nur” innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben.

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Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist öffentlich

Ein großer Erfolg sollte es werden: die Veröffentlichung unseres Entwurfes für ein Berliner Transparenzgesetz im Jahr 2022. Und auch wenn es einige Umwege gebraucht hat: Dank netzpolitik.org ist es vollbracht. Ich freue auf die Debatte über den gemeinsamen Entwurf. Machen wir daraus ein gutes Transparenzgesetz für Berlin.

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen. (Koalitionsvertrag)

Der nun vorliegende Vorschlag ist ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft. Er übernimmt Teile der schlanken Struktur, die von der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeitet wurden. Folgend möchte ich einigen Einige Punkte aus dem Entwurf hervorheben.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2022

Im letzten Newsletter “Bits & Berlin” für 2022 möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren. Themen sind die bündnisgrünen Pläne für eine Verwaltungsreform, einige Berichte, die wir in der Haushaltsdebatte beauftragt haben, sowie der Sachstand zu den E-Mails für Lehrer*innen.

Viel Spaß beim Lesen!

Aus dem Parlament

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Das Urteil und das Ende des Jahres habe ich für eine kleine Bilanz genutzt. Mein Rückblick beleuchtet einzelne Projekte aus dem Bereich Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung, aber auch meine politische Arbeit in Marzahn-Hellersdorf.

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Für eine funktionierende Stadt: Update für Berlin

Die Zeit ist reif für ein Update für eine funktionierende Stadt! Denn nur wenn wir die Verwaltung reformieren, machen wir unsere Stadt fit für die Zukunft und können unsere Vorhaben für ein grünes und gerechtes Berlin umsetzen. Dazu habe ich gemeinsam mit vielen Kolleg*innen bei Bündnis 90/Die Grünen einen Plan für eine Verwaltungsform entwickelt. Unser Plan trägt eine klare Handschrift: gemeinsam, gesamtstädtisch, grün! Damit stellen wir die Berliner Verwaltung vom Kopf wieder auf die Füße.

Diesen Plan hat Bettina Jarasch zusammen mit bündnisgrünen Expert*innen am 08. Dezember 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. “Ein neues Fundament für eine funktionierende Stadt” liegt in Form eines kleinen “Verwaltungsbuches” als PDF vor. Darin findet sich viele Ideen, Vorschlägen und ganz wichtig Arbeitsschritten zur Umsetzung.

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Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes

Das Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes soll ab kommenden Sommer öffentlich einsehbar werden. Dies hat CDO Ralf Kleindiek im letzten Digitalisierungsausschuss 2022 am gestrigen Mittwoch bestätigt. Ab sofort soll es für ausgewählte Personen bereits einen Transparenzversuch mit Test-Zugängen geben. Es geht also voran, in Berlin immer ein wenig langsamer.

Hintergrund: Seit Herbst 2020 können Bürger*innen Deutschland weit sich über die Entwicklung der Digitalisierung im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) informieren. Auf der Website dashboard.ozg-umsetzung.de ist visuell und in Zahlen dargestellt, wie die 16 Bundesländer gemeinsam die verschiedenen Angebote und Prozesse der Verwaltung digitalisieren. Dies schafft nicht nur Transparenz, sondern hilft auch der Verwaltung, Regierung und dem Parlament Entscheidungen über z.b. Priorisierung zu treffen.

Im November 2020 hatte ich den Senat gefragt, ob ein Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes geplannt sei. Und schon zwei Jahre später ist es so weit. Zumindest die Berliner Verwaltung hat Zugriff auf ein Dashboard.

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Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.

Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.

Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren.

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