Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Marzahn – Hellersdorf

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Einladung zur Vorstellung der TVO-Vorzugsvariante ins TaP

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungsgebiete,

im September 2017 hatten wir Ihnen angekündigt, Sie im März 2018 über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zu informieren. In der Zwischenzeit sind die abschließenden Untersuchungen durchgeführt worden. Die ermittelte Vorzugsvariante wird nun am 10. April im Senat und am 12. April 2018 im Planungsbeirat TVO vorgestellt und beraten. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gern gemeinsam mit dem Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner am 18. April 2018 ab 19:00 Uhr im Theater am Park (TaP), Frankenholzer Weg 4, 12683 Berlin vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

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Was bedeutet „Zero Waste“ – und wie geht das eigentlich?

Beim Kaulsdorfer Stadtteilgespräch im März stellten wir uns der Frage „Wie „Zero Waste“ können wir leben?“ Gast des Abends war Georg Kössler (MdA), Sprecher für Klima- und Umweltschutz der Grünen Fraktion und Maya Richter, Mitglied der Grünen Jugend Ost.

Als Einstieg berichtete Maya Richter über ihren trinationalen Schüleraustausch zum Thema Abfallvermeidung aus dem Schuljahr 2017/2018. Dabei trafen sich Schüler*innen der Best-Sabel-Oberschule in Köpenick im Zeitraum mehrerer Monate mit Schüler*innen aus Frankreich und Marokko, um gemeinsam bestehende und zukünftige Abfallvermeidungskonzepte der einzelnen Städte bzw. Länder kennen zu lernen und zu diskutieren. In der marrokanischen Stadt Tanger werde nur ein sehr geringer Prozentsatz des gesamten Hausmülls überhaupt getrennt und als Wertstoff weiter verwertet. Alles andere lande auf der Mülldeponie. Der Stadt fehle es zudem an finanziellen Mitteln, um ein tragfähiges Abfallbewirtschaftungssystem umzusetzen.

Auch in Frankreich werden derzeit Abfälle überwiegend in Müllverbrennungsanlagen und Deponien gebracht. In der Nähe der Stadt Cassis haben die Schüler*innen eine von sechs landesweiten Biogasanlagen besichtigt, welche auf Basis von Restmülldeponien aufgebaut werden. Durch ansteigende Methangase werden Turbinen angetrieben und zur Stromgewinnung genutzt. Wertstoffhöfe dagegen sind selten, sollen aber zukünftig ebenso ausgebaut werden, berichtete der Bürgermeister von Cassis. In Berlin besuchte die Austauschgruppe gemeinsam das ALBA Werk in Mahlsdorf und ließ sich hier Möglichkeiten und Probleme moderner Recyclinganlagen und der gesammelten Wertstoffe erklären. Aber auch hier gibt es noch einiges zu verbessern, so der Eindruck nach diesem Bericht, selbst wenn im Vergleich in Deutschland anscheinend weniger Müll in der Müllverbrennungsanlagen landet. Wie gut sind wir in Deutschland eigentlich wirklich im Recyclen von Wertstoffen und wie ressourcenschonend ist unser Umgang damit? Wie lässt sich zukünftig noch mehr Müll vermeiden und welche Beiträge können wir als Einzelne dazu leisten?

Dazu erklärte uns Georg Kössler den Status quo in unserer Stadt und was das Leitbild „Zero Waste“, dass unter der rot-rot-grünen Regierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, eigentlich genau bedeutet. Derzeit entstehen jährlich ca. 800.000 Tonnen Restmüll pro Jahr in Berlin, das entspricht einer Menge von ca. 453 kg/J pro Haushalt. Der zweitgrößte Anteil des Mülls besteht aus Altpapier mit 170.000 t, aber auch die Verpackungen machen ca. 90.000 t pro Jahr aus. Davon landen derzeit 73 % des Hausmülls in der Müllverbrennung, hauptsächlich im Müllheizkraftwerk Ruhleben, und werden damit nicht recycelt, sondern nur energetisch verwertet.

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Biesdorf und Mahlsdorf

Mein erster Wahlkreistag im Jahr 2018 führte mich wieder zu spannenden Orten, diesmal in Biesdorf und Mahlsdorf. Zum Start besuchte ich das Sozialkaufhaus „Wird noch gebraucht“ am Blumberger Damm 16. Im Gegensatz zu vielen anderen Initiativen vergleichbaren Sozialkaufhäusern wird es von Frau Köhler privat geführt. Auch wenn der Raum für die vielen gut erhaltenen Gebrauchtwaren ein wenig klein ist, lohnt sich ein Besuch. Es steht allen Bürger*innen zum Einkaufen offen.

Im Anschluss war ich zu Gast im noch neuen „Bürgerstübchen“ in Mahlsdorf-Süd. Wenngleich es noch nicht das gewünschte Bürgerhaus ist, bietet es mit seinem etwa 40 Quadratmeter großen Raum dem Bürgerverein Mahlsdorf-Süd e.V. seit Ende 2017 einen Anlaufpunkt für das Engagement im Stadtteil. Das Programm für die ersten Monate ist dann auch wirklich voll. Im Gespräch wird aber wieder deutlich, dass es in Mahlsdorf an öffentlichen Räumen für Veranstaltungen mangelt.

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Ersatz(neu)bau der Fußgängerbrücke Waldbacher Weg beginnt Anfang 2019

Anfang 2017 hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Neubau der Waldbacher-Weg-Brücke auf den Weg gebracht. Ich habe den Jahresanfang 2018 genutzt, um den Senat nach dem aktuellen Stand zu fragen. Das Ergebniss: Der Baubeginn wird Anfang 2019 erfolgen und die geplante Bauzeit beträgt 18 Monate.

Hintergrund: Das neue Bauwerk wird als Radverkehrs- und Fußgängerbrücke barrierefrei, für die Nutzung von Geh- und Sichtbehinderten und Rollstuhlfahrern, errichtet. Die Breiten der Rampen zur Brücke, sowie die nutzbare Breite auf der Brücke betragen 3,00 m. Die Aufrechterhaltung der Verbindung für Fußgänger und Radfahrer auch während der gesamten Bauzeit ist Grundlage für die Planung des Ersatzneubaus.

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Themenabend Abfallvermeidung oder “Zero Waste”

Mit wie wenig Abfall (“Zero Waste”) können wir leben? Was können wir in Mahlsdorf und Kaulsdorf als Teil der Nachbarschaft und Zivilgesellschaft machen? Welche Rahmenbedingungen muss die Politik im Land setzen, um Berlins Müllberge zu reduzieren? Georg Kössler, umweltpolitsicher Sprecher im Berliner Abgeordnetenhaus und Stefan Ziller, MdA laden ein zum Austausch und Diskussion. Als Input wird Georg Kössler seine Thesen zu Zero Waste in Berlin vorstellen, und über den Stand der Dinge und mögliche Ansatzpunkte in Berlin informieren.

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Die Renaturierung des Wernerbades beginnt jetzt wirklich

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf informierte vor kurzem über den weiteren Zeitplan für die Renaturierung des Wernersees (KA-255/VIII). Demnach wurde nach Rücksprache mit den Berliner Wasserbetrieben, die die Renaturierung durchführen, bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen in der 5. Kalenderwoche 2018 begonnen:

“Dies betrifft insbesondere vorbereitende Maßnahmen des Artenschutzes wie das Aufstellen eines Amphibienzaunes. Damit soll vor allem die Umsiedlung und der Schutz von Wechselkröte und Moorfrosch während der Renaturierungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Maßnahmen am Gewässer selbst beginnen im August 2018 unter Berücksichtigung der Brut- und Laichzeiten und werden im Februar 2019 vor der darauffolgen-den Brut- und Laichzeit abgeschlossen.”

Die Maßnahmen hatten sich verzögert, weil während der Brut- und Laichzeiten in 2017 keine entsprechenden Firmen gebunden werden konnten.

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Schulbauoffensive – was kommt in Marzahn-Hellersdorf an?

Seit Jahren wächst Berlin wieder. Bis 2022 müssen demnach etwa 80.000 zusätzliche Schulplätze geschaffen werden. Dafür investiert Berlin in den nächsten 10 Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro – rund 550 Millionen Euro jedes Jahr. Die größte Schulbauoffensive des letzten Jahrzehnts startete 2017 mit einem Investitionsvolumen von 830 Millionen Euro.

Ziel sind moderne Schulen für das 21. Jahrhundert. Alle Berliner Schulen sollen umfassend saniert und im Hinblick auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz verbessert werden. Wo Kapazitäten nicht ausreichen, müssen neue Schulen entstehen! – „Lernhäuser“ wie wir sie nennen wollen. Die zwölf Bezirke bleiben Schulträger und arbeiten zukünftig gemeinsam mit dem Berliner Senat und der HOWOGE daran, das anspruchsvolle Investitionsprogramm “Berliner Schulbauoffensive” umzusetzen. Die Bezirke als Schulträger stellen die Teilnahme aller Beteiligten – Schüler*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Eltern sicher. Ein landesweites einheitliches IT-System soll Schulsanierung und Schulneubau transparent machen. Alle Beteiligten sollen jederzeit über die Planungen informiert sein. Wichtig sind uns dabei individuelle Lösungen für Neu- und Umbauten. Die Zeit der Modularen Ergänzungsbauten (MEB) muss enden.

Eine Baustelle bleibt noch: In Bezug auf die Nutzung der Schulen müssen wir umdenken. Wir brauchen Schulen auch als öffentlich zugänglichen Raum – z.B. für Bibliotheken oder soziale Einrichtungen. Auch die gemeinsame Nutzung mit einer angeschlossenen Kita muss stärker als bisher geprüft werden. Nur so werden wir dem steigenden Bedarf an sozialer Infrastruktur gerecht.

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(Regional)Bahnhof Mahlsdorf bekommt Bänke und eine Toilette

Auch wenn die Regionalbahnen bereits seit Dezember am neuen Regionalbahnhof in Mahlsdorf halten, wird fleißig weiter gebaut. Bis zum Frühsommer soll das Treppenbauwerk vervollständigt werden. Zu zwei Fragen die mich in den letzten Wochen erreicht haben, hat mir die Bahn folgende Informationen gegeben:

Frage 1) Wird es nach Fertigstellung Sitzmöglichkeiten/Bänke auf dem Bahnsteig geben?

Im Bereich der Wetterschutzhäuser sind Sitzmöglichkeiten bereits vorhanden. Sitzmöglichkeiten im Bereich des Zuganges werden im Zuge der Vervollständigung des Bauwerks eingerichtet.

Frage 2) Wie ist der Sachstand bzgl. der Pachttoilette im Gebäude des S-Bahnhofes?

Es ist geplant, im Anschluss an die vollständige Errichtung des Regionalbahnhofs die Toilettenanlage zu errichten und im Konzessionsbetrieb zu betreiben. Derzeit gehen wir von einem Bau/ Fertigstellung im Sommer/Herbst 2018 aus.

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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