Gleiches Rentenrecht in Ost und West
Auch nach mehr als 20 Jahren nach der Vereinigung gibt es in Deutschland immer noch ein
getrenntes Rentenrecht. Schwarzgelb hatte im Koalitionsvertrag versprochen, in dieser
Legislaturperiode ein einheitliches Rentenrecht einzuführen. Passiert ist nichts. Außerdem gibt es
immer noch einige nicht gelöste Probleme im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung im Zuge der
Vereinigung. Auch dazu hat die Bundesregierung nichts gemacht. In einem Antrag an den Bundestag haben wir Grünen unsere Positionen noch einmal zusammengefasst.
WeiterlesenSowohl die Angleichung des Rentenwertes in Ost und West als auch die offenen Fragen der Rentenüberleitung sind seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Doch auch nach mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung gibt es im Rahmen der Rentenüberleitung immer noch strukturelle Ungleichheiten und das Empfinden von Ungerechtigkeiten.