Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Datenschutz

Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Anpasssung des Berliner Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend Verordnung (EU) 2016/679) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der sich ergebende Anpassungsbedarf im allgemeinen Datenschutzrecht wollen wir mit einer Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes umsetzen.

Das ist ein klarer Grüner Erfolg: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist künftig DAS einheitliche, starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union. Jan Philipp Albrecht hat hier alle wichtigen Informationen zu diesem großen Schritt hin zu einem EU-weit einheitlichen und durchsetzungsfähigen Datenschutz und starken Bürger- und Verbraucherrechten im digitalen Leben von Morgen zusammengestellt. Welche Rechte und Pflichten bringen die neuen Datenschutzregeln uns Bürger*innen? Spiegel Online hat dies hier ausführlich aufbereitet.

Am kommenden Montag findet dazu im zuständigen Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eine Anhörung statt. Ziel ist den Gesetzentwurf umfassend zu diskutieren und vor der Beschlussfassung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses dingende Korrekturbedarfe zu identifizieren.

Einige Punkte die in der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes geregelt sind:

  • Wie im bisherigen Berliner Datenschutzgesetz soll das Berliner Datenschutzgesetz für alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin, einschließlich der Gerichte, sowie für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes gelten. Wie bisher gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch privatrechtlich organisierte staatliche Beteiligungsgesellschaften als öffentliche Stellen. Für öffentliche Stellen, die als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, findet das Berliner Datenschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Nur die Vorschriften über behördliche Datenschutzbeauftragte, Videoüberwachung und Fernmess- und Fernwirkdienste gelten für diese Stellen.
  • Für eine Übergangszeit haben wir die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einer Generalklausel (§ 3) ermöglicht. “Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. Diese Regelung tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft.” Ab diesem Zeitpunkt bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Rechtsgrundlagen bedarf, die sich insbesondere aus dem bereichsspezifischen Recht ergeben können.
  • Mit dem neuen Gesetz haben wir in § 13 die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgeweitet. Zukünftig wird sie bei wiederholt beanstandeten Verstöße oder Mängel dem für die öffentliche Stelle jeweils zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses Bericht erstatten und die Aufnahme auf die Tagesordnung einer Sitzung des Ausschusses verlangen können, sofern Einigungsversuche erfolglos bleiben. Damit übernehmen wir als Parlament Verantwortung für die konsequente Umsetzung des Datenschutzrechtes. Zukünftig bleibt es damit nicht bei Beanstandungen und einem umfassenden jährlichen Datenschutzbericht ohne dass sich viel ändert.
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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Welche Daten erheben BVG und Nextbike für das Ridesharing bzw. Bikesharing?

Die Diskussion um Verkehrsdaten wird auch in Berlin intensiv geführt. Aktuell im Zusammenhang mit dem Entwurf des Mobilitätsgesetzes und insbesondere mit § 5 (5).

§ 5 Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität
(5) Die Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsangebote sollen in Echtzeit für alle kostenlos maschinenlesbar zur Verfügung stehen und insbesondere auch für barrierefreie internetbasierte Anwendungen nutzbar sein.

Hier wird gefordert, dass die ÖPNV-Unternehmen nicht auch noch die Daten an “Dritte” liefern müssen. Ich sehe die Herausforderung an einer anderen Stelle. Mein Ziel: Wer auf dem Berliner Mobilitätsmarkt neu als privater Anbieter antreten will, sollte seine Daten dem Land und seinen Bürger*innen zur Verfügung stellen müssen.

Wie es aktuell um die Verkehrsdaten von Unternehmen des Landes bzw. vom Land bezahlten Unternehmen geht, hat mir der Senat in einer Antwort auf meine Frage dargelegt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Senat 

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2017

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Neben den aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes wird über Schwerpunktthemen (z.B. Fußball-Weltmeisterschaft 2006) und Einzelfälle aus den jeweiligen Geschäftsbereichen (z.B. Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft usw.) berichtet. Seit 1990 wird der Tätigkeitsbericht von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch als Bürgerbroschüre veröffentlicht.

Der vorliegende Jahresbericht 2017 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2017 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2017 gibt es hier.

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Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Senat 

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2016

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Neben den aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes wird über Schwerpunktthemen (z.B. Fußball-Weltmeisterschaft 2006) und Einzelfälle aus den jeweiligen Geschäftsbereichen (z.B. Öffentliche Sicherheit, Wirtschaft usw.) berichtet. Seit 1990 wird der Tätigkeitsbericht von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch als Bürgerbroschüre veröffentlicht.

Der vorliegende Jahresbericht 2016 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2016 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2016 gibt es hier.

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Abgeordnetenhaus Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung Termin Zukunft 

Zukunftsgespräch Nr. 2: Ist Datenschutz noch zeitgemäß?

Der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg macht mit seinen offenen Aussagen immer wieder Schlagzeilen. Er würde 150 Millionen NutzerInnendaten verkaufen, kündigt er an. Dazu erklärt er Privatsphäre für “überholt”. Was kannst du tun?

In einer aktuellen Studie der Stiftung Warentest weisen die großen (amerikanischen) Netzwerke die größten Sicherheitslücken und Mängel im Datenschutz auf. Was passiert mit deinen Daten im Profil
der Online-Netzwerke? Gehen Facebook und Privatspäre zusammen, oder hat Ilse Aigner recht und wir müssen nun alle unsere Profile löschen?

Was weiß Google über mich? Gratis-Dienste im Gegenzug für unbegrenzten Zugriff auf meine Privatsphäre? Wie kann konkreter Schutz unserer Daten im Privaten und im Öffentlichen aussehen, und warum ist er notwendig?

Darüber möchten wir in einer gemütlichen Runde diskutieren, zusammen mit Constanze Kurz, die mit dem Chaos Computer Club gegen die Speicherung von personenbezogenen Daten kämpft und Julia Seeliger, taz-Journalistin, Bloggerin und kritische Internet-Userin .

Wann? Am 23.04.2010 um 18:30 Uhr

Wo? In der Geschäftsstelle von Bündnis 90/ Die Grünen Neukölln in der
Berthelsdorfer Straße 9
(U-Bhf-Karl-Marx-Straße)

Mit Constanze Kurz (Chaos Computer Club) und Julia Seeliger (taz-Journalistin)

Moderation: Benedikt Lux, MdA

Im Anschluss an die Veranstaltung möchten wir gerne noch ein bisschen bleiben und weiter locker über
zukunftsgewandte grüne Politik und mögliche Themen für weitere Zukunftsgespräche philosophieren.

Wir freuen uns über große Beteiligung

für die AG Zukunftsgespräche

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