Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Jobcenter

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Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin im Jahr 2018

Seit vielen Jahren das gleiche Bild. Menschen werden von den Jobcentern sanktioniert, weil sie einen sich nicht fristgerecht melden (Meldeversäumnis). Dies hat in der Regel vielfältige Gründe. In der Folge fehlt den Betroffenen das Geld zum Leben. Das mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen, aber die Sanktionen tragen offensichtlich nicht dazu bei, die Teilhabe von Langzeiterwerbslosen in den Arbeitsmarkt und zu verbessern. Im Gegenteil: sie gefährden gesellschaftliche Teilhabe – schlimmstenfalls auch von den im Haushalt lebenden Kindern. Damit muss Schluss sein. Unsere Gesellschaft braucht gerade in Zeiten des Fachkräftemangels neue Wege, Menschen zu motivieren, sich einen Weg in den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn wir sollten die Ressourcen die heute Langszeiterwerbslose mitbringen können, nicht weiter verschenken.

Anlässlich unseres Antrags zur Abschaffung einiger Sanktionen im SGB II habe ich für 2018 die Zahlen für Berlin abgefragt (Drucksache 18/18090). Demnach wurden in Berlin im Jahr 2018 134.665 Sanktionen verhängt. Davon waren 50.250 Personen betroffen. Durchschnittlich 17% oder 103€ fehlten den Betroffenen damit zum Leben. Von den daraus resultierenden Klageverfahren (714 in 2018) wurde allein 358 stattgegeben. Nur 174 wurden abgewiesen. Dies bestätigt das Bild, dass etwa 50% der Sanktionen vor Gericht nicht standhalten. Die Zahl der ungerechtfertigten Sanktionen, die nicht beklagt werden, ist leider nicht rauszufinden.

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Digitale Jobcenter in Berlin

Die Berliner Jobcenter werden digitaler. Ab voraussichtlich Mai 2019 wird für den Bereich der Leistungsgewährung für Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden eine Onlineplattform (jobcenter.digital) als zusätzlicher Eingangskanal zur Verfügung gestellt werden. Über diese Plattform können dann Weiterbewilligungsanträge und weitere leistungsrelevante Unterlagen und Anliegen, z. B. Veränderungsanzeigen, an die Jobcenter übermittelt werden. Damit zeigen die Berliner Jobcenter der Berliner Verwaltung wie es geht. Aber auch diese wird langsam aber sicher digitaler, wie die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt (Drucksache 18/17402).

Mit dem Aufbau des Basisdienstes Digitaler Antrag werden am Ende des 2. Quartals 2019 für Antragstellende weitere Dienstleistungen der Verwaltung „online“ erreichbar. So wird es Statusmeldungen zu eingereichten Anträgen und deren Bearbeitungsständen geben .

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Ein Jahr neue AV Wohnen – Angemessenheit, Härtefälle und Hostelgutscheine

Seit fast einem Jahr gibt es in Berlin eine neue AV Wohnen. Zeit zu fragen, ob die damit verbundenen Ziele erreicht wurden. Ziel war zu erreichen, dass die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder angemessen werden. Die Erwartung war, dass insbesondere für 18.000 Familien und ca. 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern die Miete nicht mehr aus dem Kühlschrank bezahlt werden muss. Der Umzugsvermeidungszuschlag“ sollte Umzüge vermeiden und die soziale Mischung in unseren Kiezen sichern. Auch die Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren wurden gestärkt.

Aus der Antwort des Senats geht nun hervor, dass inzwischen 172.551 Bedarfsgemeinschaften (BG) innerhalb des Grenzwertes der AV Wohnen liegt, aber immer noch 83.369 BG’s über diesem (Stand Juni 2018). Noch im Juni 2017 lagen ca. 139.502 BG unter sowie 131.928 BG über dem damaligen Grenzwert. Es ist also eine deutliche Verbesserung zu sehen. 83.000 Bedarfsgemeinschaften die ihre Miete nicht aus den entsprechenden Kosten der Übernahme heraus bezahlen können, sind aber weiter zu viel. Darunter sind aktuell auch 7.340 Alleinerziehende mit Kind.

Zwischen Januar und September 2018 wurden in fast 14.000 Fälle ein Härtefälle und Ausschlusstatbestände sowie Verzicht aus Wirtschaftlichkeitstatbeständen/ Umzugsvermeidungszuschlag anerkannt. Im Jahr 2017 waren es 26.000 Fälle. Vom neuen Neuvermietungszuschlag profitierten bis September 1941 Menschen. Im gesamten Jahr 2017 waren es 2582. Die Ablehnung von Anträgen auf Übernahme von Mietschulden ist mit 1618 Fällen in 2018 in meinen Augen zu hoch.

Alle Antworten und die Zahlen finden sie in Drucksache 18/16922.

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Berlin sagt unsinnigen Hartz-IV-Sanktionen den Kampf an

Rot-Rot-Grün will Hartz IV-Sanktionen für unter 25-jährige sowie Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen. Dazu sollen die Kosten der Unterkunft in jedem Fall geschützt sein. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will die Koalition unter anderem Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Verlust von Wohnraum schützen.

Die Sanktionen sind eine der Ursachen für den drohenden Verlust von Wohnraum. Selbst wenn die Betroffenen mal einen Termin verpasst haben oder nicht allen Vorgaben der Jobcenter nachgekommen sind, ist der Verlust der Wohnung in der aktuellen Lage am Berliner Wohnungsmarkt völlig unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf Wohnraum in der Berliner Verfassung vereinbar. Wir setzen darauf, dass es mit den anderen Bundesländern gelingt eine Mehrheit zu finden, um die große Koalition im Bundestag zum Handeln zu bewegen.

Die Unterstützung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion gibt es schon mal. In einem Debattenbeitrag für das neue Grundsatzprogramm beschreiben Sven Lehmann und Toni Hofreiner „Die Würde des Menschen braucht eine andere Sozialpolitik“.

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Umgang mit Post in Hausbriefkästen der Berliner Jobcenter

Im September erreichte mich eine Beschwerde gegen das JobCenter Berlin Lichtenberg im Zusammenhang mit verloren gegangenen Unterlagen. Diese habe ich zum Anlass genommen den Senat zu fragen, wie der Umgang in der Berliner Jobcentern mit Papier-Post geregelt ist (Drucksache 18/16583).

Aus der Antwort wird deutlich, dass es hier kein geregeltes Verfahren gibt. Es heißt: “Die Berliner Jobcenter entscheiden jeweils eigenständig darüber, ob und ggf. wie sie Verlustmeldungen seitens der Kundinnen und Kunden erfassen.” Um sicher zu gehen, dass nix wegkommt, bleibt nur die Abgabe von Unterlagen in den Eingangszonen, z.T. am dafür vorhandenen Abgabetresen und auf Wunsch Bestätigung der persönlichen Abgabe oder die Übersendung per E-Mail.

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berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

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Was die Jobcenter für die Prävention von Wohnungslosigkeit tun

Die Jobcenter spielen bei der Prävention von Wohnraumverlust eine wichtige Rolle. Leider haben sie diese Rolle noch nicht in allen Bezirken als eine Kernaufgabe angenommen. Den aktuellen Stand habe ich beim Senat abgefragt (Drucksache 18/11615). Ich halte es für notwendig, die Kommunikation zwischen den Jobcentern und den Bezirken sicherzustellen. Wir müssen gemeinsam mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den Bezirken verbindlichen Regelungen definieren die eine klare Prioritäten auf Wohnraumsicherung legen.

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Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen

Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen. Wie der Berliner Senat dazu steht und welche Aufrechnungen in Berlin stattfinden, habe ich abgefragt (Drucksache 18/11629).

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen teilweise Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, um Stellungnahme gebeten. Die sich aus der erfolgten Zuarbeit ergebenden Informationen finden sich in den nachfolgenden Ausführungen wieder.

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Stefan Ziller: 4 Punkte für Platz 4 auf der Grünen Bundestagsliste

Am Samstag werden auf einer Landesmitgliederversammlung (LMV) die bündnisGrünen Kandidierenden für die Landesliste zur Bundestagswahl gewählt. Ich werde dort für Listenplatz 4 kandidieren. Die BewegGRÜNde meiner Kandidatur kurz und knapp in 4 Punkten:

  • Jedes dritte Kind in Berlin lebt in materieller Armut. Ich streite neben der Verbesserung der Kinderbetreuung, mehr individueller Förderung in Kita und Schule und dem Ausbau von Ganztagsschulen für eine Kindergrundsicherung. Damit verhindern wir, dass Kinder für Familien, insbesondere für Frauen, zum Armutsrisiko werden und beenden die finanzielle Ungleichbehandlung der Familien beim Kindergeld.
  • 600.000 BerlinerInnen sind auf Transferleistungen der Jobcenter angewiesen. Berlin ist Hauptstadt prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Als Berliner Sozialpolitiker möchte ich vor allem für einen Mindestlohn und für die Stärkung Sozialer BürgerInnenrechte auch in den Jobcentern eintreten.
  • Wir stehen mit der Umsetzung der Energiewende vor einer riesigen Herausforderung. Der politische Gegner wird bei jedem einzelnen Schritt soziale Ängste populistisch gegen uns und die Energiewende verwenden. Für Berlin heißt das konkret: Wir brauchen u.a. ein Klimawohngeld um die notwendige energetische Sanierung sozial gerecht zu gestalten. Ich möchte als Berliner im zuständigen Arbeitskreis der Bundestagsfraktion die notwendigen bundesgesetzlichen Regelungen weiter voran bringen.
  • Ich möchte die nächste Berliner Landesgruppe in der Grünen Fraktion verstärken und auch mit einem Wahlkreisbüro in Marzahn-Hellersdorf unserem Anspruch “Eine Stadt für Alle” gerecht werden.

Ich kandidieren für einen politischen Wechsel im September und bitte um Deine Stimme!

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