Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Mobilität

Öffentlicher Nahverkehr sowie Straßen-/Fuß- und Radverkehr

Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität 

Informationsveranstaltung zum Verkehrkonzept Mahlsdorf

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lädt ein, um über die aktuellen Planungen zu unterrichten. Die Informationsveranstaltung findet am kommenden Montag, den 23. April 2018 um 19:00 Uhr in der Kiekemal Grundschule, Hultschiner Damm 219, 12623 Berlin statt.

Damit geht die lange Debatte um die Verwirklichung einer „Verkehrslösung Mahlsdorf“ in die nächste Runde. Nach Jahren des Stillstandes nimmt der Senat die Planungen endlich wieder auf. Dabei gibt es noch KEINE Entscheidung über die Führung von TRAM und Autoverkehr. Aber um zu einer Entscheidung zu kommen, müssen Untersuchungen und Planungen voran gehen. Ich freue mich daher, dass die Senatsverwaltung über ihre weitere Arbeit vor Ort in Mahlsdorf informiert.

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Senat hat entschieden: TVO-Vorzugsvariante kombiniert Vorteile der Ost- bzw. Westtrasse

Der Senat hat nach Auswertung der Kriterien des „Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“ (FAR) eine Vorzugsvariante für die Trasse der Tangentialverbindung Ost (TVO) festgelegt. Die gewählte Kombinationsvariante verläuft die im südlichen Teil auf der Ostseite des Berliner Außenrings, kreuzt diesen im Mittelteil und verläuft anschließend im nördlichen Bereich auf der Westseite des Außenrings. Dies stellte Staatssekretär Kirchner auf der gestrigen Bürgerversammlung in Biesdorf vor.

Damit ist ein entscheidender Schritt getan, dass das Biesdorfer Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr zu entlasten und das Marzahner Gewerbegebiet mit dem Süden Berlins zu verbinden. Es ist ein Erfolg, dass die von Ost nach West verschwenkte und schallgeschütze Trasse keine Anbindung durch die Wohngebiete mehr hat. In den kommenden Wochen werden Gespräche mit allen potentiell dirkekt Betroffenen Anwohner*innen gesucht, um diese Gespräche in die Festlegung der Details der Trassenführung einzubeziehen.

Die Senatsverwaltung sieht viele Vorteile bei einer Querung im Bereich der Lauchhammer Straße, das heißt eher im nördlichen Teil. Im Verlauf der vertiefenden Planungen und der weiteren Beteiligungsverfahren wird die genaue Verortung der Querung präzisiert und optimiert.

Dies ist ein Kompromiss zwischen dem Schutz der Anwohner*innen, dem Umweltschutz, der Machbarkeit und Kosteneffizienz. Ein Eingriff in den Biesenhorster Sand wird so weitestgehend vermieden. Die Führung der TVO auf der Ostseite ermöglicht einen effektiven Lärmschutz (vor Bahn- und Straßenlärm) für die Siedlungsgebiete auf der Ostseite (Biesdorf Süd).

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Welche Daten erheben BVG und Nextbike für das Ridesharing bzw. Bikesharing?

Die Diskussion um Verkehrsdaten wird auch in Berlin intensiv geführt. Aktuell im Zusammenhang mit dem Entwurf des Mobilitätsgesetzes und insbesondere mit § 5 (5).

§ 5 Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität
(5) Die Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsangebote sollen in Echtzeit für alle kostenlos maschinenlesbar zur Verfügung stehen und insbesondere auch für barrierefreie internetbasierte Anwendungen nutzbar sein.

Hier wird gefordert, dass die ÖPNV-Unternehmen nicht auch noch die Daten an “Dritte” liefern müssen. Ich sehe die Herausforderung an einer anderen Stelle. Mein Ziel: Wer auf dem Berliner Mobilitätsmarkt neu als privater Anbieter antreten will, sollte seine Daten dem Land und seinen Bürger*innen zur Verfügung stellen müssen.

Wie es aktuell um die Verkehrsdaten von Unternehmen des Landes bzw. vom Land bezahlten Unternehmen geht, hat mir der Senat in einer Antwort auf meine Frage dargelegt.

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Einladung zur Vorstellung der TVO-Vorzugsvariante ins TaP

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungsgebiete,

im September 2017 hatten wir Ihnen angekündigt, Sie im März 2018 über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Ermittlung einer Vorzugsvariante für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) zu informieren. In der Zwischenzeit sind die abschließenden Untersuchungen durchgeführt worden. Die ermittelte Vorzugsvariante wird nun am 10. April im Senat und am 12. April 2018 im Planungsbeirat TVO vorgestellt und beraten. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gern gemeinsam mit dem Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner am 18. April 2018 ab 19:00 Uhr im Theater am Park (TaP), Frankenholzer Weg 4, 12683 Berlin vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Spranger, MdA Regina Kittler, MdA Stefan Ziller, MdA

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#Wahlkreistag: Unterwegs in Biesdorf und Mahlsdorf

Mein erster Wahlkreistag im Jahr 2018 führte mich wieder zu spannenden Orten, diesmal in Biesdorf und Mahlsdorf. Zum Start besuchte ich das Sozialkaufhaus „Wird noch gebraucht“ am Blumberger Damm 16. Im Gegensatz zu vielen anderen Initiativen vergleichbaren Sozialkaufhäusern wird es von Frau Köhler privat geführt. Auch wenn der Raum für die vielen gut erhaltenen Gebrauchtwaren ein wenig klein ist, lohnt sich ein Besuch. Es steht allen Bürger*innen zum Einkaufen offen.

Im Anschluss war ich zu Gast im noch neuen „Bürgerstübchen“ in Mahlsdorf-Süd. Wenngleich es noch nicht das gewünschte Bürgerhaus ist, bietet es mit seinem etwa 40 Quadratmeter großen Raum dem Bürgerverein Mahlsdorf-Süd e.V. seit Ende 2017 einen Anlaufpunkt für das Engagement im Stadtteil. Das Programm für die ersten Monate ist dann auch wirklich voll. Im Gespräch wird aber wieder deutlich, dass es in Mahlsdorf an öffentlichen Räumen für Veranstaltungen mangelt.

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Preis für Sozialticket sinkt auf 27,50 Euro

Wir haben den Preis für das Berliner Sozialticket von 36 Euro auf 27,50 Euro gesenkt und die jährlichen Tariferhöhungen ausgesetzt. Damit liege Berlin noch unter dem vom Jobcenter maximal gezahlten Zuschuss von 34 Euro. Bisher konnten sich viele Sozialleistungsempfänger das Ticket nicht leisten, weil der Preis über dem Jobcenter-Zuschuss lag und sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen mussten. Von dem Ticket profitieren rund 180 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Der neue Preis gilt ab Juli 2017. Langfristig werden wir eine Kommission ins Leben rufen, die das komplette Tarifgefüge überarbeitet und auch unsere Vision eines Bärentickets – also eines umlagefinanzierten ÖPNV – untersucht. Mobilität darf keine Frage des Geldbeutels sein.

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(Regional)Bahnhof Mahlsdorf bekommt Bänke und eine Toilette

Auch wenn die Regionalbahnen bereits seit Dezember am neuen Regionalbahnhof in Mahlsdorf halten, wird fleißig weiter gebaut. Bis zum Frühsommer soll das Treppenbauwerk vervollständigt werden. Zu zwei Fragen die mich in den letzten Wochen erreicht haben, hat mir die Bahn folgende Informationen gegeben:

Frage 1) Wird es nach Fertigstellung Sitzmöglichkeiten/Bänke auf dem Bahnsteig geben?

Im Bereich der Wetterschutzhäuser sind Sitzmöglichkeiten bereits vorhanden. Sitzmöglichkeiten im Bereich des Zuganges werden im Zuge der Vervollständigung des Bauwerks eingerichtet.

Frage 2) Wie ist der Sachstand bzgl. der Pachttoilette im Gebäude des S-Bahnhofes?

Es ist geplant, im Anschluss an die vollständige Errichtung des Regionalbahnhofs die Toilettenanlage zu errichten und im Konzessionsbetrieb zu betreiben. Derzeit gehen wir von einem Bau/ Fertigstellung im Sommer/Herbst 2018 aus.

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Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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Information zur Verkehrslösung Mahlsdorf

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Mahlsdorf, gemeinsam mit Ihnen beschäftigt uns seit langem die Debatte um die Verwirklichung einer „Verkehrslösung Mahlsdorf“. Nach Jahren des Stillstandes sehen wir nun Licht am Ende des Tunnels, auch wenn die Gespräche zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt lange auf sich warten ließen. Mit der anstehenden Abstimmungen auf Fachebene wird nun endlich ein erster wichtiger Schritt gegangen. Über den gegenwärtigen Stand möchten wir Sie mit diesem Brief informieren.

Daten von OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL
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