Nachhaltig leben: Flächeninanspruchnahme begrenzen
Ziel der Bundesregierung ist es, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar (ha) pro Tag zu begrenzen. Sie folgt damit einer Empfehlung des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Auch Berlin hat sich in seiner Nachhaltigkeitsstrategie (Lokale Agenda 21) sich an diesem Ziel zu orientieren.
Ein Fachgespräch der bündnisGrünen Bundestagsfraktion beschäftigte sich mit den (Steuerungs-)Instrumenten dieses Ziel zu erreichen. In der Diskussion spielen zwei grundsätzliche Instrumente eine Rolle. Einerseits eine Abgabe (Neuerschließungsababe oder Flächenverbrauchssteuer) und anderseits Handelbare Flächenausweisungszertifikate. Wie ein Handelssystem für Flächenzertifikate gestaltet sein muss, hat das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI im Projekt “Spiel.Raum: Planspiele zum interkommunalen Handel mit Flächenausweisungskontingenten” untersucht.
Interessant ist, dass seit mindestens 20 Jahren die Flächeninanspruchnahme für neue Verkehrsflächen konstant bei etwa 22 ha pro Tag liegt.
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