Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Berlin in der FITKO – Föderale IT-Kooperation

Mit der FITKO – die Förderale IT-Kooperation – möchte der Bund die Digitalisierungs-Bestrebungen der Länder vernetzen und in gemeinsame Abstimmung bringen. Dafür soll eine eigene FITKO-Institution mit Sitz in Frankfurt/Main geschaffen werden. “FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit soll die Handlungs- und die politisch strategische Steuerungsfähigkeit des IT-Planungsrats stärken”, so die offizielle Stellungnahme.

Ich wollte auf dieser Grundlage vom Berliner Senat wissen, welche Rolle das Land Berlin hier einnimmt und welche Kosten damit verbunden sind. Die Antwort des Senats zeigt, dass insbesondere die zentralisierte Zusammenführung der bisherigen Koordinierungsstellen bei einer effektiven Bündelung der Aufgaben helfen kann. Wichtig ist für mich dabei, dass neben einer Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Infrastruktur und -Architektur auch die Schnittstellenfähigkeit der Länder-Systeme gestärkt wird. Eine “API der öffentlichen Hand”, so mein Gedanken, kann die Verfahren und Prozesse deutlich entlasten.

Hier die Anfrage und Antwort im Wortlaut [PDF-Version]:
Schriftliche Anfrage Nr. 18/18531 vom 09. April 2019: “Beitrag Berlins zu FITKO (Föderale IT-Kooperation)”

1. Welche Rolle spielt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) für die Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung?

Das Land Berlin als Mitgliedsland des IT-Planungsrats (IT-PLR) profitiert direkt von der durch den IT-PLR koordinierten IT-Zusammenarbeit und IT-Standardisierung von Bund und Ländern. Bei der Umsetzung der IT-PLR-Beschlüsse bedarf es aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der bestehenden IT-Strukturen, Prozesse und rechtlichen Regelungen im föderalen Kontext einer effektiven und zielgerichteten Steuerung und einer Bündelung der bestehenden organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen des IT-PLR. Da dies aktuell noch nicht hinreichend gegeben ist, soll mit FITKO in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes, mit Sitz in Frankfurt am Main, eine entsprechende effektive organisatorische Struktur geschaffen werden, um diesen Notwendigkeiten gerecht zu werden. FITKO als schlanke, mit gemeinschaftlichen Ressourcen ausgestattete, spezialisierte Unterstützungseinheit stärkt damit die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des IT-PLR.

2. Welchen Beitrag will und wird Berlin zur FITKO leisten? Welche Maßnahmen sind davon im Hin- blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen relevant?

Finanzielle Auswirkungen für das Land Berlin entstehen zum einen durch den Betrieb der gemeinsamen AöR FITKO, zum zweiten durch die Vereinbarung eines Digitalisierungsbudgets und zum dritten mittelbar durch die Festlegung eines verbindlichen einheitlichen Finanzierungsschlüssels für die Projekte und Produkte des IT-PLR. Für die gemeinsame Anstalt ergibt sich nach vorläufigen Planungen aufgrund des Aufgabenumfangs und des ermittelten Personalbedarfs ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Geschäftsstelle des IT-PLR von insgesamt bis zu 2,7 Mio. Euro (laufende Mehrkosten). Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag sieht hierfür einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel vor: 25 Prozent Anteil Bund und 75 Prozent Anteil Länder, aufgeteilt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel. Das Sitzland Hessen trägt vorweg eine Sitzlandquote. Das Land Hessen geht derzeit von einem Kostenanteil für das Sitzland in der Höhe von 500.000 Euro aus. Nach derzeitiger Planung ergibt sich für das Land Berlin nach Abzug der Sitzlandquote aktuell ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 85.000 € jährlich.

Im Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag verpflichten sich Bund und Länder zudem für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Bund trägt einen Anteil von 35 Prozent und die Länder einen Anteil von 65 Prozent, aufgeteilt nach Königsteiner Schlüssel. Für das Land Berlin entsteht ein jährlicher Anteil in Höhe von ca. 2,0 Mio. Euro.

3. Welche gemeinschaftlichen Ressourcen bei der FITKO können Berlin auf dem Weg in die digitale Verwaltung unterstützen und entlasten? 

Die bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen werden mit Übergang der Aufgaben in die FITKO aufgelöst und die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AöR FITKO überführt. Zusätzlich zu den o.g. Aufgaben soll die AöR FITKO weitere Aufgaben insbesondere in den Bereichen föderale IT-Strategie, strategisches Bedarfsmanagement und föderales Architekturmanagement wahrnehmen. Damit soll der IT-PLR zukünftig in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit den IT-Bedarfsträgern von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Fachministerkonferenzen, IT- Bedarfe systematisch zu erheben und entsprechende Angebote bereit zu stellen. Auf diese Weise kann ein übergreifendes strategisches Zielbild einer föderalen IT-Land- schaft erarbeitet und eine kontinuierliche föderale IT-Planung durchgeführt werden.

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OpenData und Umgang mit Verwaltungsvorschriften in der Berliner Verwaltung

Im Rahmen der Debatte zur Modernisierung der Berliner Verwaltung habe ich mich zuletzt mit dem Thema Verwaltungsvorschriften beschäftigt.

Welche dieser Verwaltungsvorschriften sind in den vergangenen 5 Jahren entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG ausgelaufen? Welche Verwaltungsvorschriften werden im Land Berlin trotz einer Befristung durch § 6 Abs. 5 S. 3 AZG weiterhin angewendet? Welche Verwaltungsvorschriften werden entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG in den kommenden 10 Jahren auslaufen? Und auch: Wo gibt es eine Übersicht über alle Verwaltungsvorschriften.

Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung (Drs. 18/18529): “Die Verwaltungsvorschriften sollen der Öffentlichkeit künftig standardmäßig im Rahmen der vorstehend beschriebenen zentralen Verwaltungsvorschriften-Datenbank angeboten werden. Automatisierte Schnittstellen zum Open Data Portal sollen gemäß Ziffer 6.4 der IKT-Architektur (https://www.berlin.de/sen/inneres/moderneverwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/) vorgesehen werden. Die Metadaten der unter 1. dargestellten Verwaltungsvorschriften-Datenbank werden auch Angaben wie z. B. Befristungen umfassen. Diese Daten können voraussichtlich auch bei daten.berlin.de bereitgestellt werden. Eine abschließende technische Prüfung steht aus.”

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Bits & Berlin – Newsletter – 04/2019

Heute gibt es wieder die aktuelle Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. Dieses Mal über die Sitzung des KTDat-Ausschusses, den Berliner Datenschutzbericht 2018 und die Debatte um die Speicherung von polizeilichen Daten in der Amazon Cloud.

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Berliner Behörden in der Amazon Cloud

Immer mehr Webdienste und Angebote, die wir täglich nutzen, lagern ihre Daten in die Amazon-Serverfarmen aus. Der Konzern speichert damit eine Vielzahl privater Daten, die für ihn nicht nur im Kernangebot der Speicherung interessant sind, sondern auch auf andere Arten verwertete werden können.Stell dir vor, du bist zu Gast bei Freunden und auf einmal ertönt es:”Alexa, wie ist das Vorstrafenregister von Stefan?” – Klingt wie eine gruselige Dystopie? Zum Glück ist es das auch. Aber die Speicherung der Aufnahmen bei der Bundespolizei von sogenannten Bodycams – also Liveaufnahmen von polizeilichen Handlungen aus Sicht der Polizist*innen – in der Amazon Cloud verursacht nicht nur ein beklemmendes Gefühl, sondern auch eine handfeste politische Debatte. Die Polizei verteidigt die Nutzung als “Übergangslösung“. Amazon ist aber nicht nur Anbieter von Datenspeichern, sondern verkauft auch seine Algorithmen zur Gesichtserkennung als Produkt an Sicherheitsbehörden. Nicht nur werden so die deutschen Bürger*innen zu unfreiwilligen Datenlieferanten für einen privaten Konzern; das schafft auch eine monopolisierende Zentrierung von Daten aus hoheitlichen Aufgaben in der Privatwirtschaft. Da haben sie aber – ganz klar – nichts zu suchen!

Darum habe ich mich erkundigt, wie viele Berliner Behörden eigentlich Amazon als Dienstleister nutzen. Die erfreuliche Antwort:  bisher spielt Amazons AWS-Cloud keine Rolle im IT-Betrieb des Landes. Berlin ist dabei sehr darauf bedacht, eine “Private First”-Strategie umzusetzen. Nur, wenn keine landeseigenen Lösungen oder öffentlich-rechtliche Angebote genutzt werden können, kann eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung privater Dienstleister beantragt werden, die vorher umfangreich geprüft wird. Ein solcher Antrag wurde bisher nicht gestellt.

Die ganze Anfrage: Drs. 18 / 18 088 – Welche Berliner Behörden oder Landesunternehmen nutzen Amazons AWS- Cloud?

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2018

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Das Jahr 2018 war mit Blick auf den Datenschutz ein höchst ereignisreiches Jahr. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde wirksam und warf eine Vielzahl neuer Fragen auf. In ihrem Jahresbericht legt die Berliner Datenschutzbeauftragte dar, wie sich das Beschwerdeaufkommen im Land Berlin im letzten Jahr entwickelt hat und welche Themen die Berlinerinnen und Berliner besonders bewegt haben.

Der vorliegende Jahresbericht 2018 deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2018 ab.

Die Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2018 gibt es hier.

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Bits & Berlin – Newsletter – 03/2019

Willkommen zurück, direkt hinein in die aktuelle Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz. In diesem Monat geht es um die BVG und die neue Jelbi-App, unsere Fraktionsklausur zum Thema moderne Verwaltung sowie ein Transparenzgesetz für Berlin.

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Transparenz in Berlin – warum wir ein Berliner Transparenzgesetz brauchen

Die Idee einer rechtlichen Regelung von Behördentransparenz ist nicht neu – aber sie ist gut. In Deutschland ist dabei das Bundesland Hamburg ein Vorreiter einer eigenen rechtlichen Regelung – dem Hamburger Transparenzgesetz. Für mich ist es wichtig, dass wir dieses Vorbild aufnehmen – und weiter denken! Hamburg hat hier – nach eigenem Bekunden – Maßstäbe für modernes, nachvollziehbares Verwaltungshandeln gesetzt – und wir müssen uns an diesem Maßstab messen lassen können.

Erst vor kurzem haben wir im Abgeordnetenhaus auf Antrag der FDP zur Notwendigkeit eines Berliner Transparenzgesetzes diskutiert – die Initiative dazu kam dankenswerterweise aus der aktiven netzpolitischen Zivilgesellschaft, die Open Knowledge Foundation ist hier mit einem Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit gegangen.

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Thema wird das Transparenzgesetz auch auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen am 06. April 2019 sein, zu der ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Zur Zielrichtung des Transparenzgesetzes heißt es im Antrag:

Das Transparenzgesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu Informationen schaffen. Dieser Zugang ist umfassend, unmittelbar und barrierefrei zu gewährleisten, um die demokratische Meinungsbildung und die aktive Teilhabe der Bevölkerung am öffentlichen Diskurs zu fordern.

Außerdem soll das Gesetz eine bessere Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Es muss den begonnenen Kulturwandel in der Verwaltung unterstützen: Wir wollen daher ausdrücklich diejenigen ermutigen, die sich schon heute für mehr Offenheit und Partizipation im Verwaltungshandeln einsetzen.

Als bündnisgrüne Fraktion im Abgeordnetenhaus haben wir hier schon eine praktische Voraussetzung für mehr Transparenz im Daten-Bereich geschaffen: der Datencheck für das Service-Konto Berlin wird die Bürger*innen automatisiert über die von Ihnen erhobenen Daten im Verwaltungsbereich aufklären.

Am Ende müssen wir uns aber in Sachen Transparenzgesetz entscheiden: wollen wir als Parlamentarier*innen die klaffende Lücke zu Hamburg bis zum Ende der Legislaturperiode schließen – oder werden die Berliner*innen diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen und ein Transparenzgesetz per Volksentscheid umsetzen.

Meine Präferenz ist klar: als R2G haben wir uns im Koalitionsvertrag einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag gegeben. Den sollten wir im Sinne von “Gutem Regieren” annehmen und hier ein deutliches Zeichen für eine transparente, offene und bürgernahe Verwaltung setzen.

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OpenData: wer nutzt eigentlich daten.berlin.de?

Wer nutzt eigentlich das Berliner Datenportal daten.berlin.de? Dies habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/17726). Durchschnittlich 10.000 Page Visits sind pro Monat zu verzeichnen. Aus Datenschutzgründen kann der Senat keine Auskunft darüber geben, ob es mehr interne (Berliner Verwaltung) oder externe Zugriffe gibt. Zum Vergleich: Zwischen 500.000 und einer Million Besucher informieren sich auf Hamburgs Transpaparenzportal – ebenfalls monatlich.

Auch das Berliner Datenportal informiert über die Zugriffsstatistik und hat kürzlich ein paar Eckdaten zu den Zugriffen auf die Datensätzen des vergangenen Jahres aufgelistet.

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Wohnberechtigungsschein (WBS): wie lange dauert es und geht’s auch online?

Welche Planungen gibt es, einen Online-Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin zu ermöglichen? Dies und die aktuellen Bearbeitungszeiten habe ich vom Senat erfragt (Drucksache 18/17727).

Aktuell wird im Bereich Wohnungswesen im Rahmen des von SenInnDS erarbeiteten Konzeptes „Basisdienst Digitaler Antrag – BDA“ am Pilot-Projekt „eWohngeld“ gearbeitet. Ein konkreter Zeitplan liegt hierfür im Augenblick noch nicht vor.

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