Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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OpenData: wer nutzt eigentlich daten.berlin.de?

Wer nutzt eigentlich das Berliner Datenportal daten.berlin.de? Dies habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/17726). Durchschnittlich 10.000 Page Visits sind pro Monat zu verzeichnen. Aus Datenschutzgründen kann der Senat keine Auskunft darüber geben, ob es mehr interne (Berliner Verwaltung) oder externe Zugriffe gibt. Zum Vergleich: Zwischen 500.000 und einer Million Besucher informieren sich auf Hamburgs Transpaparenzportal – ebenfalls monatlich.

Auch das Berliner Datenportal informiert über die Zugriffsstatistik und hat kürzlich ein paar Eckdaten zu den Zugriffen auf die Datensätzen des vergangenen Jahres aufgelistet.

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Wohnberechtigungsschein (WBS): wie lange dauert es und geht’s auch online?

Welche Planungen gibt es, einen Online-Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin zu ermöglichen? Dies und die aktuellen Bearbeitungszeiten habe ich vom Senat erfragt (Drucksache 18/17727).

Aktuell wird im Bereich Wohnungswesen im Rahmen des von SenInnDS erarbeiteten Konzeptes „Basisdienst Digitaler Antrag – BDA“ am Pilot-Projekt „eWohngeld“ gearbeitet. Ein konkreter Zeitplan liegt hierfür im Augenblick noch nicht vor.

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2019

Die Februarsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und die heutigen Ausgabe von „Bits & Berlin“ – dem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – hat diverse Themen. Es geht um digitale Jobcenter, IT-Sicherheit, einen Online-Datencheck sowie einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes und der Optimierung von Verwaltungsabläufen.

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IT-Fachverfahren für das geschützte Marktsegment und Schnittstelle zur GStU

Im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Geschützte Marktsegment auszuweiten, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Ich habe den Senat mal nach den entsprechenden IT-Fachverfahren gefragt und dabei auch Informationen zu Schnittstellen zu den sozialen Wohnhilfen bzw. Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) sowie privaten Vermieter*innen erbeten (Drucksache 18/17683).

Der Senat antwortet dazu nun: “Die Wohnungswirtschaft, hier aber vor allem die Privaten Wohnungsanbieterinnen und Wohnungsanbieter / Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner, signalisierten im Rahmen des derzeit durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und LAGeSo gemeinsam durchgeführten Prozesses zur Weiterentwicklung des GMS bereits, dass ein eigenständiges Einstellen der Wohnungsangebote auf eine onlinebasierte Datenbank nicht in deren Vermietungsprozess passe und damit der landesseitig erhoffte Nutzen eines digitalisierten Prozesses, wie in der Frage angesprochen, somit nicht eintreten würde.

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Wo werden wie viele Strafzettel verteilt? – OpenData bald auch bei den Ordnungsämtern?

Wie weit ist das Thema OpenData in der Berliner Ordnungsämtern? Dazu habe ich Senat befragt (Drucksache 17728). Unter anderem wollte ich wissen: ob aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung von Strafzetteln erzeugt werden können?

Hierzu sagt der Senat: “Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ich werde mir das Thema also merken und zu gegebener Zeit nochmal nachfragen.

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Ordnungsämter: Hausmüll, Bauschutt und die BSR

Immer wieder sprechen mich Berliner*innen an, die bemerken, dass die Entsorgung von Müll im öffentlichen Straßenraum zu lange dauert. Dabei lassen sich Unterschiede je nach Art des Mülls feststellen. Während Hausmüll relativ schnell (durch die BSR) entsorgt wird, dauern illegale Ablagerungen von Bauschutt teilweise mehr als 4 Wochen. Ich habe den Senat zu den Ursachen befragt (Drucksache 18/17403).

Das Ergebnis: Müll im öffentliche Straßenland wird zeitnah von der BSR entsorgt. Für die reibungslose Abwicklung sorgt eine technische Schnittstelle zwischen dem System Ordnungsamt-Online und der BSR. Länger dauert es wenn es sich um eine Grünanlage oder illegalen Bauschutt handelt. Denn “illegal abgelegte Bauabfälle werden nicht von den BSR beseitigt, weil diese hierfür nicht die öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen sind und daher keine entsprechenden Entsorgungsstrukturen aufgebaut haben”. Zahlen zu den unterschiedlichen Zeiten der Bearbeitung kann der Senat aber nicht nennen, denn “eine automatisierte Auswertung zu den Bearbeitungszeiten bei der Entsorgung bzw. Beseitigung von Hausmüll und Bauschutt ist nicht möglich, da in AMS keine gesonderten Kategorien „Hausmüll“ bzw. „Bauschutt“ existieren”.

Wo liegt das Problem: Für den Fall, dass die BSR nicht “zuständig” ist, bleibt die Arbeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern. Diese sind personell in den meisten Bezirken unterbesetzt. Wenn es dann heißt: “Auch sind Rahmenverträge mit Fremdfirmen die Ausnahme. In den meisten Fällen werden nach Vergabeverfahren oder Einholung von Angeboten Einzelverträge geschlossen”, erscheint das nicht sehr effizient.

Im Rahmen der weiteren Debatte um die personellen Ausstattung der Bezirke sowie der Klärung von Zuständigkeiten zwischen Bezirken und Senat (bzw. Landesunternehmen), müssen die Abläufe auf den Prüfstand. Ziel muss sein, dass Müll (egal welche Art) wie es heute bei Hausmüll durch die BSR Realität ist, zeitnah beseitigt wird und hierfür nötige technischen Meldeschnittstellen und Rahmenverträge geschaffen werden. Dazu muss eine Erfolgsmessung im entsprechenden Fachverfahren Anliegenmanagementsystem geschaffen werden.

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„digitalisieren. revolutionieren. motivieren.” – Wettbewerb sucht 10 Top-Projekte zu Bildung und Arbeit

Die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ sucht unter dem Motto „digitalisieren. revolutionieren. motivieren. Ideen für Bildung und Arbeit in Deutschland und Europa” 10 innovative Projekte, die zu diesem Thema Lösungen anbieten, die Deutschland in die Zukunft führen, aber auch in Europa wirken können oder erst durch Europa möglich werden.  In Berlin und Marzahn-Hellersdorf gibt es sicher einige interessante Projekte die teilnehmen könnten.

Bewerben dürfen sich Gründer, Firmen, Projektentwickler, Kunst- und Kultureinrichtungen, Universitäten, soziale und kirchliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften sowie private Initiatoren und Initiativen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die Bewerbung ist bis einschließlich 12. Februar 2019 unter www.land-der-ideen.de/anmeldung möglich. Eine Expertenjury wählt die 10 besten Ideen aus.

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Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Netzpolitik & Digitalisierung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Digitale Jobcenter in Berlin

Die Berliner Jobcenter werden digitaler. Ab voraussichtlich Mai 2019 wird für den Bereich der Leistungsgewährung für Jobcenter-Kundinnen und Jobcenter-Kunden eine Onlineplattform (jobcenter.digital) als zusätzlicher Eingangskanal zur Verfügung gestellt werden. Über diese Plattform können dann Weiterbewilligungsanträge und weitere leistungsrelevante Unterlagen und Anliegen, z. B. Veränderungsanzeigen, an die Jobcenter übermittelt werden. Damit zeigen die Berliner Jobcenter der Berliner Verwaltung wie es geht. Aber auch diese wird langsam aber sicher digitaler, wie die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt (Drucksache 18/17402).

Mit dem Aufbau des Basisdienstes Digitaler Antrag werden am Ende des 2. Quartals 2019 für Antragstellende weitere Dienstleistungen der Verwaltung „online“ erreichbar. So wird es Statusmeldungen zu eingereichten Anträgen und deren Bearbeitungsständen geben .

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Parkraumbewirtschaftung, technische Ausstattung und App Ordnungsamt Online

Seit langem beschäftigt mich die Arbeit der Berliner Ordnungsämter. Aktuell habe ich den Senat gefragt, ob Mitarbeiter*innen, die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung zur Kontrolle unterwegs sind, mit der App Ordnungsamt online bspw. auch illegale Müllablagerungen oder Falschparkende melden könnten (Drucksache 18/17404).

Die Antwort des Senates ist eindeutig: “Sollten diese Parkraumbewirtschaftungskräfte darüber hinaus weitere Aufgaben zugewiesen werden, könnte sich daraus eine Änderung ihrer tariflichen Eingruppierung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ergeben.” So richtig glücklich macht mich die Antwort aber nicht. Ich sehe doch diverse Synergieeffekte, wenn die Mitarbeiter*innen die ja viel unterwegs sind, dabei die Augen offen halten.

Daneben hat mich die technische Ausstattung interessiert. Demnach stehen den Mitarbeiter*innen mobilen Datenerfassungsgeräte zur Verfügung. Ob perspektivisch die Integration in Standardhardware geplant ist, ließ der Senat unbeantwortet.

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