Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

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Verfassungsdebatte nach ernüchterndem Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“?

Das Thema Verwaltungsmodernisierung steht in Berlin immer auf der Tagesordnung. Zuletzt hat ein Gastbeitrag von Staatssekretär Frank Nägele einen neuen Impuls gesetzt. In seinem Hilferuf, den er gemeinsam mit Monika Herrmann und Sören Benn veröffentlicht hat, versucht er eine Verfassungsdebatte anzustoßen. So richtig diese Debatte ist, so sehr macht der Gastbeitrag deutlich, dass der Senat mit seinen diversen Versuchen einer Verwaltungsmodernisierung nicht sehr viel erreicht hat. Sowohl die Alt-Kommission als auch der Zukunftspakt Verwaltung haben bisher zu keinen durchschlagenden Erfolgen geführt.

Der Ball für eine Verfassungsdebatte liegt nun beim Berliner Abgeordnetenhaus. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es Bereitschaft gibt wenigstens zu sondieren wie weit die Gemeinsamkeiten gehen. Insbesondere die Frage der Stärkung der Entscheidungskompetenz der/des Bezirksbürgermeister (Projektsteckbrief Nr. 21) sollte dabei sondiert werden. Denn die bisher erfolgten Prüfungen haben verdeutlicht, dass der bestehende Verfassungsrahmen kaum Umsetzungschancen im Rahmen einer einfachgesetzlichen Erweiterung der Kompetenzen der Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister lässt. Bedauerlich ist, dass der Senat den Bedarf einer Verfassungsdebatte so kurz vor der nächsten Wahl eingesteht und damit der Zeitrahmen für den notwendigen politischen Prozess im Parlament nicht besonders groß ist.

In diese Debatte hat der Senat seinen halbjährlichen Bericht über die Umsetzung des „Zukunftspakt Verwaltung“ vorgelegt. Der 72-seitige Bericht (Rote Nummer 2761 A) zum Stichtag 30. Juni 2020 ist dementsprechend ernüchternd. Corona ist sicher ein Argument, aber mit den Verzögerungen des vorherigen Zwischenberichtes zusammen, gibt es bisher einfach zu wenig Fortschritte. Folgend einige kurze Punkte aus dem Bericht, die das unzufriedenstellende Gesamtbild verdeutlichen:

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Bits & Berlin – Newsletter – 09/2020

Nach der Augustsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand eine Anhörung zum Thema “Digitale Verwaltung – Herausforderungen und Potentiale für Berlin” sowie das Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner DatenschutzAnpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU).

Beschäftigt hat mich in den letzten Wochen dazu die Kundenzufriedenheit mit dem Berliner Service-Portal sowie die Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ).

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Berliner Verkehrsdaten werden OpenData

Die Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) werden im kommenden Jahr als OpenData im OpenData-Portal des Landes veröffentlicht. Darüber hat der Senat in einer Antwort auf meine Anfrage informiert (Drucksache 18/24361).

Eine Veröffentlichung der Verkehrsdaten auf daten.berlin.de wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen. […] Die in der aktuellen Vertragslaufzeit gesammelten Verkehrsdaten gehören der SenUVK und liegen damit auch nach Vertragsende in der Hoheit des Landes Berlin. Eine freie Verfügbarkeit der Daten im Open-Data-Portal ist vorgesehen.

Damit setzt Berlin auch die europäische PSI-Richtlinie um, die eine offene und leicht zugängliche Datenaustauschplattform für Verkehrsdaten erfordert. Ich bin überzeugt, dass die Daten einen Beitrag zur Mobilitätswende in Berlin leisten können.

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Bits & Berlin – Newsletter – 08/2020

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Die parlamentarische Sommerpause ist vorbei und die Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus steht weiterhin unter dem Eindruck der COVID-19-Entwicklungen – und der sommerlichen Hitze. Viel Spaß mit den Themen und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

KTDat-Ausschusssitzung

Hauptthema der ersten Sitzung nach der Sommerpause waren die Möglichkeiten, die aus der Long RangeWide Area Network-Technologie (LoRaWAN) für die Smart City Berlin entstehen. Dazu hatten wir – standesgemäß per Videokonferenz – eine Anhörung mit Expert*innen zum Thema.

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Einheitliche Basisinfrastruktur Schule – Aufbau Identitätsmanagement

Die Digitalisierung unserer Schulen ist bisher mangelhaft. Nicht zuletzt in der Phase der Schulschließungen durch Corona haben das Schüler*innen, Lehrende und Eltern schmerzhaft erleben müssen. Mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich daher mal nach den technischen Grundlagen (Identitätsmanagement im System Berliner Schule) gefragt (Drucksache 18/23844). Die Antwort ist ernüchternd. An einem Identitätsmanagement wird immer hin gearbeitet. Dieses dann zeitnah für über den Lernraum Berlin hinaus bspw. für einen Messengerdienst für Schulen zu nutzen ist aber nicht einmal geplant. Ich bin sicher, dass darüber nach der Sommerpause weiter gesprochen wird.

Vorbild sollte uns Schleswig-Holstein und Hamburg sein: Schleswig-Holstein und Hamburg wollen künftig den Matrix-Client Element in der Verwaltung und in Schulen benutzen. Der Umstieg betrifft insgesamt 500.000 Nutzerinnen und Nutzer, wie das Startup mitteilt.

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E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

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Ein Jahr Jelbi: wann kommt die Jelbi-Station am U Elsterwerdaer Platz?

Jelbi feiert Geburtstag. Und laut BVG wurde die Mobilitäts-App im ersten Jahr 110.000 mal herunter geladen. Über die Jelbi-App können Fahrräder, Motoroller, Tretroller und flexible Carsharing-Autos ausgeliehen werden.

Leider fehlt bisher ein entsprechender Mobilitätshub (Jelbi-Station) in Marzahn-Hellersdorf. Das soll sich bald ändern. Fahrgäste der BVG könnten ihre Wege dann vom U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz mit Leihrädern, Leihmopeds oder ähnlichem fortsetzen. Der Ball liegt aktuell beim Straßen- und Grünflächenamt, ein entsprechender Sondernutzungsantrag für die Jelbi-Station U Elsterwerdaer Platz wurde bereits eingereicht. Die Prüfung durch die zuständige Stadträtin sollte schnellstmöglich erfolgen. Bereits bei der temporären Ausweitung von einigen Geschäftsgebieten während der Corona-Pandemie hat sich der Bedarf auch in unserem Bezirk gezeigt.

Dazu fordere ich die Sharing-Anbieter auf, ihre Mobilitätsangebote auch in Marzahn-Hellersdorf anzubieten. Die Jelbi-Station kann dafür ein Anker sein, aber wünschenswert sind Angebote auch in der Fläche. Bis heute lassen sich in Marzahn-Hellersdorf bspw. keine Leihfahrräder ausleihen und die Angebote für Car-Sharing sind doch überschaubar. Wenn der Ansatz der Freiwilligkeit erfolglos bleibt, werden wir darüber reden müssen im geplanten Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) im Teil „Neue Mobilität“ auch gesetzliche Verpflichtungen oder entsprechende Konzessionen festzuschreiben.

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E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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Der digitale Wohngeldantrag kommt nach dem Sommer

Die Beantragung von Wohngeld ist eine der TOP-100-Dienstleistungen im Land Berlin. Ende des letzten Jahres hat der Senat angekündigt, dass der Antrag bald digital und medienbruchfreie über das Berliner Service-Portal gestellt werden kann. Auf meine Anfrage wurde dies nun für das Ende des III. Quartals angekündigt (Drucksache 18/23406).

In der vergangen Zeit sorgte die Komplexität des beantragens von Wohngeld noch für Probleme: der Antrag besteht aus zwei einzelnen Anträgen: dem für Mietzuschussund dem für Lastenzuschuss. Das Hauptproblem, den eingereichten Antrag über die Schnittstelle “Basisdienst Digitaler Antrag” an die Verwaltungsbeamt*innen zu übermitteln, wurden mittlerweile gelöst. Jetzt steht die konkrete programmtechnische Umsetzung des des Projektes an.

Im Anschluss steht der digitalen Beantragung von Wohngeld in Berlin nichts mehr im Wege.

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