Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Netzpolitik & Digitalisierung

Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Umgang mit Gebrauchtsoftware im Land Berlin

Die Nutzung von gebrauchter Software – das heißt: der Einkauf von schon aktivierten Lizenzen zu einem günstigen Preis – kann die Kosten für die Nutzung von Software senken; gleichzeitig werden insbesondere in großen IT-Landschaften wie dem Land Berlin bei dem Einkauf von neuen Lizenzen (z.B. von aktualisierter Software) eine Vielzahl von nutzbaren “gebrauchten” Lizenzen zu brachliegendem Potential. Ich habe den Senat daher gefragt, wie der Umgang mit solcher Gebrauchtsoftware in Berlin aussieht.

Die Antwort (Drs. 18/16517) zeigt, dass die mit dem Berliner E-Government-Gesetz einhergehende Zentralisierung den Umgang mit gebrauchten Softwarelizenzen erst systematisch möglich macht. Die rechtliche Schwierigkeiten in der Weitergabe eigener Lizenzen – bspw. an mildtätige Einrichtungen in Berlin – müssen dazu geklärt werden. Für einen tieferen Einblick in die Thematik ist das Praxis-Handbuch des Behörden-Spiegels zu empfehlen.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Verwaltung 

Grün geht’s weiter: Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

In allen zentralen Lebensbereichen der Stadt hat Rot-Rot-Grün bereits große Reformen angeschoben und einiges bereits umgesetzt – vieles ist geschafft, dabei sind nicht einmal zwei Jahre Regierungszeit vergangen. Doch uns ist gut nicht gut genug. Denn: die Stadt wächst und die Herausforderungen durch den rasanten Klimawandel nehmen schneller zu als abzusehen war. Es bleibt daher viel zu tun. Auf der Sommerklausur meiner Fraktion haben wir in einem Beschluss folgende Punkte zur Verwaltungsmodernisierung und zum Ausbau bürgernahe Leistungen festgehalten (Grün geht’s weiter).

II. Verwaltungsmodernisierung und bürgernahe Leistungen

Berlin braucht nicht nur eine funktionierende, sondern die beste Verwaltung. Dafür müssen wir auch das beste Personal gewinnen. Und dafür sorgen, dass sich unsere Verwaltung mit größeren Schritten als bisher in die digitale Zukunft aufmacht. Mit einer konsequenten Umsetzung des Berliner eGovernment Gesetzes wollen wir Chancen der Digitalisierung nutzen: Egal ob Elterngeld, Trauschein oder Anmeldung eines Gewerbes – die Bürger*innen sollen möglichst viele ihrer Anliegen schnell und unkomtliziert und auf Wunsch digital erledigen können. Der Weg dorthin ist eine Mammutaufgabe: Wir tacken sie an!

  • Unser Motto dabei bleibt: Bezirke und Land arbeiten Hand in Hand. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirke soll z. B. durch regelmäßige gemeinsame Tagungen von Senat und Rat der Bürgermeister*innen weiter gestärkt werden.
  • Berlin trägt eine gemeinsame Dachmarke auch als Arbeitgeber, von der alle Bezirke und Hauptverwaltungen profitieren. Einem unproduktiven Wettbewerb der verschiedenen Verwaltungseinheiten über unterschiedliche Stellenbeschreibungen und -bewertungen stellen wir uns entgegen. Bis Ende des Jahres erwarten wir vom Senat die Vorlage eines Personalentwicklungskonzetts für die Fachkräftesicherung und zukunftsfeste Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung sowie den Bereich des Kita- und Schultersonals. Dazu gehört auch die Frage, wie die Ausbildungsquote in den Fachverwaltungen und insbesondere in den Bezirken erhöht werden kann.
  • Gute Mitarbeiter*innen brauchen gute Arbeitsbedingungen – ohne, dass der nächste Regen ihnen auf den Schreibtisch tropft. Wir haben die Sanierung der bezirklichen Rathäuser auf den Weg gebracht. Darüber hinaus wollen wir die Mittel für den baulichen Unterhalt für Bürodienstgebäude wie bei Schulgebäuden auf 1,32% des Wiederbeschaffungswertes anheben.
  • Wir legen ein Programm „Guter Arbeitstlatz“ auf und sorgen für gesunde, ergonomische Büroausstattung und Comtutertechnik auf neuestem Stand.
  • Wir wollen schneller werden. Dafür schafft der Senat zusammen mit den Bezirken für Produkte aller Verwaltungsbereiche der Hauttverwaltung und der Bezirke ein Ablaufcontrolling mit einem verbindlichen Verfahrens- und Zeitmanagement. Das soll für alle Bereiche mit Kundenkontakt gelten, aber auch für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten und Behörden, z. B. bei Genehmigungsverfahren. Im Rahmen der Digitalisierung machen wir die Prozesse in den Verwaltungen für die Bürger*innen transtarent – bstw. durch ein Amtelsystem.
  • Beschleunigung darf aber nicht auf Kosten von Qualität gehen. Die Verwaltungseinheiten erhalten die notwendigen tersonellen wie technischen, sachlichen Ressourcen, um alle Fristen einhalten zu können.
  • Berlin ist ständig in Veränderung. Mitarbeiter*innen sowie die Kunden der Verwaltung, Bürger*innen genauso wie Unternehmen sollen gemeinsam über notwendige Veränderungen und Weiterentwicklungen diskutieren. In einem regelmäßigen Ideen-Hackathon rufen wir alle interessierten Akteur*innen zur Entwicklung und Umsetzung neuer bürgernaher Services für Berlin auf.
Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Verträge mit dem ITDZ: Umsetzung des Berliner eGovernmentgesetzes

Im Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) steht: “Zentraler Dienstleister für die IKT der Berliner Verwaltung ist das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ)”. Seit einiger Zeit laufen daher Vertragsverhandlungen zwischen dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und der IKT-Steuerung, um die sich gemäß § 24 Abs. 1 und 2 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) ergebende Abnahmeverpflichtung der Berliner Behörden und Einrichtungen gegenüber dem ITDZ Berlin vertraglich abzubilden.

Dabei ist beabsichtigt, die aktuell bestehenden ca. 3.600 unterschiedlichen Einzelverträge des ITDZ Berlin mit den Berliner Verwaltungen so weit wie möglich zu bündeln, so dass alle abnehmenden Behörden und Einrichtungen einheitliche Produkte der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie IKT-Basisdienste geliefert bekommen.

Ich habe den Senat mal nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/15410).

Zum aktuellen Verhandlungsstand erklärt der Senat: “Die in der Abbildung 1 grün markierten Vertragsdokumente wurden bereits zwischen IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin abgeschlossen oder geeint. Für den Projektvertrag „Programm Migration“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2018 ein Vorvertrag, bestehend aus Absichtserklärung und deren Annahme, vereinbart. Für die gelb markierten Verträge sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Die blau markierten Vertragsdokumente sind nicht Bestandteil der aktuellen Vertragsverhandlungen zwischen der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Ordnungsamt-Online: anonyme Auswertung und einheitliche Statistik

Die Weiterentwicklung des Angebotes Ordnungsamt-Online stockt. Bis heute ist es den Bezirken nicht gelungen ihren eigenen Beschluss “Meldungen, die zuständigkeitshalber an ein anderes bezirkliches Fachamt weitergeleitet werden, in dem Fachverfahren mit dem Status „in Bearbeitung“ zu versehen” umzusetzen. Daher lassen sich bis heute keine einheitliche Statistik zur Arbeit und zur Erfolgsmessung erstelle.

Nachdem mir der Senat dies bereits im Dezember 2017 mitgeteilt hat (Drucksache 18/12478), hatte ich gehofft auf meine aktuelle Anfrage (Drucksache 18/15172) eine positivere Antwort zu bekommen. Doch noch immer heißt es: “Die Antworten zeigen, dass es keine einheitliche Umsetzung der gemeinsamen Beschlusslage der Bezirke gibt. Seitens des Senats wird weiterhin eine einheitliche Umsetzung in allen Bezirken angestrebt und unterstützt.” Immerhin stellt der Senat in Aussicht bis Ende 2018 zu einer anonymisierten und zusammenfassenden Auswertung von Meldungen zu kommen. Dies ist neben der Anbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter an das IT-Fachverfahren „Ordnungsamt-Online“ zumindest ein Lichtblick.

Der Vorgang zeigt, dass der Weg in die digitale Verwaltung nicht einfach wird. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Bürger*innen bei Online-Services keinen Wildwuchs zwischen den 12 Bezirken akzeptieren werden. Die Bezirke sind hier in der Verantwortung sich auf ein gemeinsames Verfahren zu verständigen. Ich möchte ausdrücklich sagen: der “einfachen” Weg, alle Aufgaben an die Senatsverwaltungen zu geben oder per Fachaufsicht über die Bezirke hinweg zu entscheiden, ist kein guter Weg. Dies erfordert aber ein Umdenken in den Bezirksämtern.

Wie im Abschlussbericht der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung vorgeschlagen, sollten die Bezirke wo es sinnvoll ist gemeinsame „Shared Services“ entwickeln.

Viele interne Leistungen der Berliner Verwaltung könnten in höherer Qualität und zu geringeren Kosten erbracht werden, wenn sie in den Bezirken oder bezirksübergreifend gebündelt würden. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, sogenannte „Shared Services-Zentren“ einzurichten. In der Wirtschaft ist es längst üblich, bestimmte Leistungen, die von mehreren Bereichen nachgefragt werden, gebündelt in spezialisierten Einheiten zu erbringen. Das würde sich auch für die Berliner Verwaltung lohnen – insbesondere für klassische „Shared Services“ wie beispielsweise: Einkauf/Forderungsmanagement, Fuhrpark-Management oder Recruiting

Anstatt die gleiche Aufgabe von verschiedenen Verwaltungseinheiten in mehreren oder gar allen Berliner Bezirken parallel erledigen zu lassen, baut die Verwaltung Spezialteams auf, die die Leistung in allen Bezirken zentral auf gesamtstädtischer Ebene erbringen. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Anzustreben ist mindestens die Zusammenführung in einem Bezirk.

Die Fragen und Antworten im Einzelnen:

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin BündnisGrüne Netzpolitik & Digitalisierung 

eSport ist Sport: Gesellschaftliche Potentiale im digitalen Sport eröffnen und nutzen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Fraktionssitzung am 5.6. den folgenden Beschluss zum Thema eSport gefasst. In unserem Fokus stehen dabei insbesondere die Amateur- und Breitenstrukturen. Wir setzen uns dafür ein, dass eSport unter den Sportbegriff der Abgabenordnung fällt und die steuerliche Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommt. Dazu wollen wir eSport-Großveranstaltungen nach Berlin bringen, um die internationale Bedeutung von eSport für Berlin zu unterstreichen und der Berliner Fankultur die Anknüpfungspunkte zu geben, die sie verdient.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Berlin Verwaltung wird digitaler: Verfahrensabhängige IKT und Geschäftsprozessoptimierung

Mit Inkrafttreten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) am 10. Juni 2016 hat der Gesetzgeber die Optimierung von Verfahrensabläufen – die Geschäftsprozessoptimierung
– in der Berliner Verwaltung auf eine neue Grundlage gestellt. Hieraus ergibt sich für alle Berliner Behörden der Auftrag in ihrer jeweiligen organisatorischen Eigenverantwortung und Selbstständigkeit Geschäftsprozessdokumentationen, -analysen und -optimierungen durchzuführen. Die IKT-Staatssekretärin hat in zentraler Funktion die Aufgabe, „auf die Optimierung und Standardisierung der Prozesse und der Ablauforganisation hinzuwirken, insbesondere in der ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung.

In einer Mitteilung zur Kenntnisnahme berichtet der Senat über den aktuellen Arbeitsstand auf dem Weg in die “Digitale Verwaltung”. Ein zentraler Schritt ist die inzwischen erfolgte Festlegung der Aufgaben und Rollen im gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement (GPM) sowie der Aufbau der Strukturen in den einzelnen Behörden.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Wirtschaft 

ODIS – Mehr Unterstützung für Open Data-Projekte der Berliner Verwaltungen

Berlin bekommt die ODIS – die Open-Data-Informatiosstelle. Die Informations- und Koordinierungsstelle soll versteckte Datenschätze in der Berliner Verwaltung aufführen und ihre Bereitstellung auf dem Open-Data-Portal der Stadt organisieren und koordinieren. Damit kommt Leben in die Datenstrategie des Landes. Mit der neuen Informationsstelle zeigt sich, wie ernst Berlin die Bedeutung von Open Data nimmt, und warum es nicht reicht, nur Plattformen zur Verfügung zu stellen. Die Koordinierungsfunktion der ODIS ist ein guter Ansatz, um die Open-Data-Strategie des Landes weiter mit Inhalten zu füllen. Die Technologiestiftung ist dafür ein starker Partner.

Die Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist nachfolgend aufgeführt.

Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Datenschutz Netzpolitik & Digitalisierung 

Anpasssung des Berliner Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung, nachfolgend Verordnung (EU) 2016/679) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der sich ergebende Anpassungsbedarf im allgemeinen Datenschutzrecht wollen wir mit einer Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes umsetzen.

Das ist ein klarer Grüner Erfolg: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist künftig DAS einheitliche, starke Datenschutzgesetz für alle 500 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union. Jan Philipp Albrecht hat hier alle wichtigen Informationen zu diesem großen Schritt hin zu einem EU-weit einheitlichen und durchsetzungsfähigen Datenschutz und starken Bürger- und Verbraucherrechten im digitalen Leben von Morgen zusammengestellt. Welche Rechte und Pflichten bringen die neuen Datenschutzregeln uns Bürger*innen? Spiegel Online hat dies hier ausführlich aufbereitet.

Am kommenden Montag findet dazu im zuständigen Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz eine Anhörung statt. Ziel ist den Gesetzentwurf umfassend zu diskutieren und vor der Beschlussfassung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses dingende Korrekturbedarfe zu identifizieren.

Einige Punkte die in der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes geregelt sind:

  • Wie im bisherigen Berliner Datenschutzgesetz soll das Berliner Datenschutzgesetz für alle Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin, einschließlich der Gerichte, sowie für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes gelten. Wie bisher gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch privatrechtlich organisierte staatliche Beteiligungsgesellschaften als öffentliche Stellen. Für öffentliche Stellen, die als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, findet das Berliner Datenschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Nur die Vorschriften über behördliche Datenschutzbeauftragte, Videoüberwachung und Fernmess- und Fernwirkdienste gelten für diese Stellen.
  • Für eine Übergangszeit haben wir die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einer Generalklausel (§ 3) ermöglicht. “Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. Diese Regelung tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft.” Ab diesem Zeitpunkt bedarf die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Rechtsgrundlagen bedarf, die sich insbesondere aus dem bereichsspezifischen Recht ergeben können.
  • Mit dem neuen Gesetz haben wir in § 13 die Befugnisse der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausgeweitet. Zukünftig wird sie bei wiederholt beanstandeten Verstöße oder Mängel dem für die öffentliche Stelle jeweils zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses Bericht erstatten und die Aufnahme auf die Tagesordnung einer Sitzung des Ausschusses verlangen können, sofern Einigungsversuche erfolglos bleiben. Damit übernehmen wir als Parlament Verantwortung für die konsequente Umsetzung des Datenschutzrechtes. Zukünftig bleibt es damit nicht bei Beanstandungen und einem umfassenden jährlichen Datenschutzbericht ohne dass sich viel ändert.
Weiterlesen
Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Senat 

Kartenmaterial in Online-Angeboten des Landes Berlin

Ich habe eine Bürgeranfrage zum Anlass genommen, den Senat zu fragen, welches Kartenmaterial in Online-Angeboten des Landes Berlin genutzt wird. Demnach nutzt der Senat auf seinen Seiten vor allem Karten des Anbieters Google sowie offene Karten von OpenStreetMap. Früher genutztes Kartenmaterial anderer Anbieter kommen aktuell nicht mehr zum Einsatz. Ein entsprechender Kooperationsvertrag mit der EuroCities AG wurde zum 31.12.2016 gekündigt. Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

Weiterlesen

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen