Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Neustart nach Führungswechsel im ITDZ – wie kann es weitergehen?

Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Nach besonders viel Elan für eine schnelle Digitalisierung klingt das nicht. Dabei ist das Thema zu wichtig, um auf die lange Bank geschoben zu werden. Die anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ müssen in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.

Trotz des vielfältigen Engagements der Koalition ist das Umsteuern bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung noch nicht gelungen. Die Umsetzung von OneIT@Berlin, die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Umsetzung des OZG durch medienbruchfreie digitale Fachverfahren verdienen die bestmögliche strukturelle und personelle Aufstellung.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Aufgabe des CDO von anderen Aufgaben wie dem Amtschef der Innenverwaltung zu trennen. Auch die sollte der Vorsitz des Verwaltungsrates (die unternehmerische Leitung des ITDZ) von der Aufgabe der IKT-Steuerung (Bestellt die Leistungen für das Land beim ITDZ) wie im Gutachten zur Evaluation des E-Government-Gesetzes von verschiedenen Personen wahrgenommen werden.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat Stadtentwicklung 

Kommt leider erst 2024: Mittelinsel Kaulsdorfer Straße

Der Bau der Mittelinsel Kaulsdorfer Straße verzögert sich bis Mitte 2024, wie der Senat auf meine Nachfrage zugeben musste. Grund sind im Zuge der Planungen nötig gewordene Umplanungen (Drucksache 19/15101). Es ist vorgesehen, dass die Fahrbahnentwässerung über den vorhandenen BWB-Regenwasserkanal erfolgen wird. Der Baubeginn wird voraussichtlich im vierten Quartal 2023 erfolgen. Nach derzeitigem Stand wird die Umsetzung bis Ende des 2. Quartals 2024 erfolgen.

Die nun bekannt gewordene Verzögerung ist ärgerlich, denn die Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Querung der Kaulsdorfer Straße ist wichtig und den Anwohnenden lange zugesagt. Weitere Verzögerungen müssen nun vermieden werden.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Ein Stadtplatz für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf

Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck” soll ein Stadtplatz entstehen. Dies sieht ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plan 10–39 für den Platz zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße vor. Offensichtlich wurde dieser bisher nicht hergestellt. Stattdessen finden wir eine von sehr hohem Unkraut überwucherte Fläche mit Resten gefällter Bäume. Das Problem: der Vorhabenträger ist nach der Antwort des Senats seinen Verpflichtungen zur Errichtung bisher nicht nachgekommen (Drucksache 19/14530).

Vorgesehen ist nun die Mittel aus der Sicherheitsleistung (aus dem städtebaulichen Vertrag) zur Finanzierung des Stadtplatzes zu nutzen. Nach letztem Stand des Grünflächenamtes liegt jedoch noch keine Planung vor. Ursächlich dafür sind die fehlenden Kapazitäten und der dringend durch das Schulamt abgeforderte Fokus aller Planungsfachleute auf Schulhöfe und Schulsanierung (Drucksache 19/14800).

Ziel muss sein die Planungskapazitäten im Bezirksamt bereit zu stellen und mit den Planungen zu beginnen. Dann scheint der Umsetzung des Stadtplatzes für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf nichts im Wege zu stehen.

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Bildung Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Rechtsextremismus Senat 

Freie Schule Mahlsdorf

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat keine Kenntnis über aktuelle rechtsextreme, völkisch-nationalistische und/oder verschwörungsideologische Tendenzen, Vorfälle und Verbindungen an der Freien Schule Berlin-Mahlsdorf. Dies ist die Zusammenfassung der Antwort des Senats auf meine aktuelle Anfrage in Sachen “Freie Schule Berlin-Mahlsdorf” (Drucksache 19/14803). Angefragt hatte ich nach erneuten Hinweisen aus dem Umfeld der Schule, die weiter Handlungsbedarf sehen.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2022/2023 an der Freien Schule Berlin-Mahlsdorf zwanzig Lehrkräfte tätig, aber nur für siebzehn eine unbefristete Unterrichtsgenehmigungen vorliegt. Mir ist wichtig, dass jedem Verdacht auf verschwörungsideologische Tendenzen, Vorfälle und Verbindungen konsequent nachgegangen wird. Unsere Kinden haben die bestmögliche Bildung verdient.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Senat 

Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.

In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

3. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht vorgelegt (Rote Nummer 0400 B). Dieser umfangreiche „3. Umsetzungsbericht EGovG Bln“ (Zum Stichtag 31.10.2022) zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Doch so richtig aktuell ist der Bericht leider nicht. Hier wird auf den Folgebericht zu warten sein.

Der Hauptausschuss hat Fristverlängerung bis 31.1.23 gewährt. Eine vollständige Aufbereitung des neuen Berichtsformats zu diesem Stichtag ist allerdings nicht möglich. Daher wird mit dem beigefügten Umsetzungsbericht EGovG Bln zum Stand 31.10.2022 ein Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht zum greift gleichwohl strukturell die künftige Berichtsstruktur auf, die zur Befolgung des Auflagenbeschlusses B.29 zum Haushalt 22/23 angewendet werden soll.

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Berlin Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat Stadtentwicklung 

Verkehrslösung Mahlsdorf – so geht’s weiter

Seit langem setzte ich mich für einen 10-Minuten-Takt der Tram zum S-Bahnhof Mahlsdorf ein. Dafür müssen die Gleise zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bahnhof auf 2 Gleise ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang bekommt auch der Autoverkehr eine neue Strecke über den so genannten “Neuen Hultschiner Damm”. Die Vorbereitungen sind auf einem guten Weg (Drucksache 19/14280 bzw. und 19 /14254).

Für die Straßenbahnbaumaßnahme im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Rahnsdorfer Straße, waren die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn bereits Ende 2021 abgeschlossen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird derzeit von der BVG vorangetrieben. Die Beantragung der Planfeststellung werde bis zum Herbst 2023 angestrebt. Bezüglich des Straßenbahnbahnprojektes ist im Rahmen der Beantragung des Planfeststellungsverfahren eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung geplant.

Die BVG rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2025. Damit wäre ein Baubeginn frühestens bis Mitte 2026 umsetzbar. Dieser steht in direkter Abhängigkeit zur Inbetriebnahme der Straße an der Schule. Mit der prognostizierten Bauzeit wäre eine Inbetriebnahme in Mitte 2028 realisierbar.

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Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist öffentlich

Ein großer Erfolg sollte es werden: die Veröffentlichung unseres Entwurfes für ein Berliner Transparenzgesetz im Jahr 2022. Und auch wenn es einige Umwege gebraucht hat: Dank netzpolitik.org ist es vollbracht. Ich freue auf die Debatte über den gemeinsamen Entwurf. Machen wir daraus ein gutes Transparenzgesetz für Berlin.

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen. (Koalitionsvertrag)

Der nun vorliegende Vorschlag ist ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft. Er übernimmt Teile der schlanken Struktur, die von der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeitet wurden. Folgend möchte ich einigen Einige Punkte aus dem Entwurf hervorheben.

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Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.

Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.

Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren.

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