Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Immer mehr Nutzer:innen von i-Kfz in Berlin

Die Online-KFZ-Zulassung (i-KFZ) nimmt in Berlin weiter zu. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet, allein im November und Dezember zusammen über 5.000. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 18/26069). Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 befristet ist.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen. Dabei geht es um die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen werden hiervon profitieren. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Die Berliner Verwaltung ist hierbei auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angewiesen, die das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) umsetzt.

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Abgeordnetenhaus Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung

In der heutigen Plenarsitzung stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. Damit erreicht der lang ersehnte Entwurf zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung endlich das Parlament. Der Senat hat das Thema Verwaltungsmodernisierung in den letzten vier Jahren zuerst im Rahmen der Alt-Kommission und im Anschluss in einem Prozess mit den Bezirksbürgermeister*innen im Rahmen des Zukunftspakt Verwaltung voran gebracht. Nun liegt es an uns in den parlamentarischen Beratungen den vorliegenden Entwurf umfassend zu prüfen und an den Stellen nachzujustieren, wo Senat und Rat der Bezirksbürgermeister*innen noch nicht mutig genug waren.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann. Meine Erwartung ist nun, dass auch die anderen Zielvereinbarungen, die im Senat in Arbeit sind, noch im ersten Halbjahr fertiggestellt werden. Nach dem Gastbeitrag der Sozialverwaltung zum Masterplan im Kampf gegen Obdachlosigkeit bis 2030, gehe ich davon aus, dass die Hausaufgaben – also die zugesagte Zielvereinbarung für die sozialen Wohnhilfen – zeitnah vorliegt.

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Für eine ehrliche Debatte über die ÖPNV-Einbindung der Seilbahn in den Gärten der Welt

Die Debatte über die ÖPNV-Einbindung der Seilbahn in den Gärten der Welt wird uns vermutlich das ganze Wahljahr 2021 begleiten. Schön wäre diese an der Sache orientiert zu führen. Bisher hat keine im Abgeordnetenhaus vertretende Partei in Haushaltsberatungen beantragt, das nötige Geld dafür einzustellen. Die nächste Chance werden die Beratungen für den Landeshaushalt 2022/2023 sein. Diese werden nach den Wahlen im September 2021 geführt, bis dahin kann also viel versprochen werden. Der aktuelle Vertrag bietet alle Möglichkeiten.

Über den Abschluss eines solchen Kombitickets zwischen Grün Berlin GmbH und den Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) kann jederzeit separat entschieden werden.

Klarheit hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über ihre Intentionen geschaffen. Sie plant den langfristigen Betrieb der Seilbahn in den Gärten der Welt.

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Kaulsdorf Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Verkehrsvertrag unterschrieben – Rufbus für Mahlsdorf kommt

Mit der heutigen Unterschrift unter den Verkehrsvertrag haben Senat und BVG die Grundlage für die Umsetzung des geplanten Rufbusses für Mahlsdorf gelegt. Bereits am vergangenen Dienstag hatte der Senat den Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG AöR) gebilligt.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit diesem BVG-Verkehrsvertrag bewegen wir uns in eine neue Dimension: Es ist ein klarer Wachstumsvertrag – und die Unterlegung unseres politischen Anspruchs, die Verkehrswende voranzutreiben. Moderne neue U-Bahnen und Straßenbahnen, ausgebaute Verkehrswege, Taktverdichtungen, deutlich mehr Barrierefreiheit und nicht zuletzt die Einführung klimafreundlicher Busse bis 2030 werden den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin attraktiver als je zuvor machen. Der BVG-Verkehrsvertrag ist der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Qualitätsniveaus für den ÖPNV der Hauptstadt.“

Für Mahlsdorf und Kaulsdorf ist der Verkehrsvertrag die Grundlage für das Modellprojekt Rufbus. Die Erprobung des im Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 beschriebenen Rufbus-Angebots ist dabei als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) angelegt. Die Abstimmungen mit der BVG über die letzten Details zur Erprobung solcher on-demand-Verkehre in Außenbereichen werden nun im neuen Jahr abgeschlossen. Absehbar ist bereits, dass das in Planung befindliche Bediengebiet Mahlsdorf-Süd/Waldesruh umfassen wird. Auch eine Bediengebiet über Mahlsdorf hinaus nach Kaulsdorf wird Teil der Erprobung sein.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Barrierefreien Brücke vom S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite

Die Planung einer barrierefreien Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf auf die Südseite der Bahnanlagen ist seit langem eine Forderungen der Kaulsdorfer*innen. Eine solche Brücke ist nach früherer Auskunft des Senat bei der DB Station & Service AG bestellt. Ich habe zum Jahresende 2020 den Senat nach dem aktuellen Stand gefragt (Drucksache 18/25689). Demnach wird die Projektkonfiguration nach aktueller Planung im Oktober 2021 abgeschlossen sein. Erst dann lassen sich belastbare Aussagen zum Zeitplan machen.

Ich habe dazu gefragt, wie es um die Baugenehmigung für das Bauprojekt am Güterbahnhof Kaulsdorf (Wilhelmsmühlenweg/Heinrich-Grüber-Platz) steht. Aus der Antwort geht hervor, dass am 21.02.2020 ein Antrag für den Neubau von zwei Geschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe, medizinischen Einrichtungen (Haus 1 und Haus 2), Tiefgarage sowie eines Boardinghouse mit 35 Betten (Haus 3) eingereicht wurde. Dieser ist aktuell noch in Prüfung und in der öffentlichen Debatte in Kaulsdorf. Wichtig ist dabei, dass eine Verlängerung der Personenüberführung zur Herstellung der Barrierefreiheit nicht durch das Bauprojekt am Wilhelmsmühlenweg/Heinrich-Grüber-Platz verhindert wird. Diese Sorge nimmt der Senat mit seiner Antwort.

Bereits Anfang Dezember gab es ein Treffen zwischen Investoren, Architekturbüro und Anwohner*innen, um sich über das Bauprojekt auszutauschen. Dabei stand die Fragen von ergänzendem Wohnungsbau im Mittelpunkt. Bisher sieht der Bebauungsplan 10-20 “nur” Gewerbe vor. Auch die am Vorhaben Beteiligten würden gerne zusätzlichen Wohnraum schaffen. Dieser wird auch in Kaulsdorf dringend benötigt. Eine Änderung des Bebauungsplan für Wohnraum wurde allerdings in der Vergangenheit von der Bezirksverordnetenversammlung abgelehnt. Kann eine Sondergenehmigung von Wohnen im Gewerbegebiet durch das Bezirksamt ein Weg sein, eine Lösung zur Zufriedenheit Aller zu finden?

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Dashboard für die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes?

Seit Oktober informiert das OZG-Dashboard über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung – auf einen Blick. Ich habe den Senat befragt, ob ein solches Dashboard eine Möglichkeit wäre, den Fortschritt bei der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes transparent darzustellen (Drucksache 18/25351).

Die Antwort stellt die bisherigen Orte dar, an denen der Senat bereits heute über die Fortschritte informiert.

Neben dem in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Veröffentlichungen im Service-Portal findet die Berliner Bevölkerung auf der aktualisierten Internetseite „Moderne Verwaltung“ www.berlin.de/moderne-verwaltung/ oder im regelmäßigen Newsletter www.berlin.de/moderne-verwaltung/aktuelles/newsletter/artikel.973144.php grundlegende Informationen zur Arbeit der IKT-Steuerung. Über abgeschlossene Projekte und Vorhaben informiert die Staatssekretärin im Rahmen der regelmäßigen Presse- und Medienarbeit, wie zum Beispiel in Pressemitteilungen, Interviews oder Fachartikeln.

Ich bin überzeugt, dass ein zentrales Dashboard zur Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes, nach Vorbild der Bundesregierung, würde der digitalen Verwaltung Berlins gut tun.

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Berlin braucht ein digitales Tarifregister zur Sicherung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben

Bei Vergabeverfahren des Landes Berlin sind Bewerber/Bieter verpflichtet eine Tariftreueerklärung zu unterschreiben. Allerdings muss während des Vergabeverfahrens die Tariftreue der Bewerber/Bieter geprüft werden. Dies geschieht durch die Einsicht in das gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg. Im Moment ist dies mit aufwändigen händischen Prüfung durch die Senatsverwaltung von in Papierform vorliegenden Tarifverträgen verbunden. Berlin sollte sich daher auf den Weg machen, ein ein digitales Tarifregister zu etablieren.

Der Senat erklärt dazu auf meine Anfrage: “Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung bietet ein digitales Tarifregister die Chance, dass alle Vergabestellen, Bieter aber auch Bürgerinnen und Bürger einfachen Zugang zu den Tarifregelungen hätten. Die vollumfängliche Einstellung der Tarifverträge in ein elektronisches Tarifregister erlaubt es darüber hinaus insbesondere auch den Vergabestellen, die für die Tariftreue maßgeblichen Regelungen in einen größeren tariflichen Zusammenhang zu stellen.” (Drucksache 18/25355).

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Erster Umsetzungsbericht zum Berliner E-Government-Gesetz

Mit ein wenig Verzögerung hat der Senat einen umfangreichen „Umsetzungsbericht EGovernment-Gesetz Berlin“ für die parlamentarischen Beratungen vorgelegt (Rote Nummer 2954 B). Auf 38 Seiten wird detailliert dargelegt, wie es um die Umsetzung der Digitalisierung der Berliner Verwaltung steht. Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es viele Baustellen gibt und Corona zwar die Bedeutung der Digitalisierung verdeutlicht hat, der Umsetzung aber nicht nur geholfen hat.

Die parlamentarische Beratung soll in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am 7. Dezember 2020 erfolgen. Einige Bemerkungen an dieser Stelle. Auffällig ist die geringe Mittelverwendung. Angesichts der Herausforderungen durch Corona, hätte ich dies anders erwartet. Insbesondere die Neukonzeption elektronisches IT-Controlling (IT-BePla) erscheint mir weit nach hinten gerückt. Den aktuellen Planungen zu Folge soll die IT-BePla NEU erst im zweiten Quartal 2025 produktiv gehen. Das ist in meinen Augen viel zu spät. Weitere wichtige Aspekte aus dem Bericht in der Übersicht:

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