Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Braucht Berlin einen Code of Conduct für die Vergabe von Beratungsleistungen?

Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die Einrichtung der elektronischen Akte ist im April bekannt geworden. Inzwischen ist es „in den Stand vor der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückzuversetzt“. Der Tagesspiegel schreibt dazu: “Die elektronische Akte, der zentrale Meilenstein des bereits 2016 verabschiedeten E-Government-Gesetzes, wird in absehbarer Zeit nicht kommen.”

Ein Beitrag in eGovernment Computing zum Thema „Code of Conduct!“ war für mich Anlass, beim Senat nachzufragen, wie die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Unternehmensberatungen in Berlin gehandhabt wird (Drucksache 18/23744). Denn beim Scheitern der E-Akte ist gleichzeitig Geld an externe Berater*innen geflossen. Hat die fehlende interne Expertise das Scheitern der Vergabe begünstigt? Welche Rolle spielen in Berlin die potentiell fehlende Augenhöhe zwischen Auftraggebern und Berater*innen, die fehlende „Selbstreflexion“ der Berater*innen oder die „Rundum Sorglospakete“ in Rahmenverträgen?

Die Antwort des Senats zeigt, dass sich Berlin bisher nicht vertieft mit dem Thema beschäftigt hat. “Der geplante Code of Conduct wurde von Dataport noch nicht veröffentlicht. Der Senat kann daher bisher keine Stellungnahme dazu abgeben. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Code of Conduct um Verhaltensmaßregeln für Verbände oder Unternehmen im Geschäftsverkehr“. Sobald Dataport mit dem geplanten Code of Conduct gestartet ist, sollte das Thema für Berlin erneut auf die politische Agenda.

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E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

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Abgeordnetenhaus Berlin Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Entwicklungen beim Wohngeld in den letzten fünf Jahren

Die Gesamtzahl der Menschen in Berlin, die Wohngeld empfangen haben ist erfreulicherweise von 2018 auf 2019 vergleichsweise stark gesunken. 2018 haben noch insgesamt 23.404 Menschen Wohngeld bezogen. 2019 waren es nur noch 19.419 Empfänger*innen und ist damit neben 2015 mit nur knapp 18.000 das Jahr mit den wenigsten Menschen in Berlin, die Wohngeld bezogen haben.

Der digitale Wohngeldantrag kommt nach dem Sommer

Die Beantragung von Wohngeld ist eine der TOP-100-Dienstleistungen im Land Berlin. Ende des letzten Jahres hat der Senat angekündigt, dass der Antrag bald digital und medienbruchfreie über das Berliner Service-Portal gestellt werden kann. Auf meine Anfrage wurde dies nun für das Ende des III. Quartals angekündigt (Drucksache 18/23406).

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Teil meiner Frage war auch, wie viele Haushalte wie viel Geld bekommen haben. An dieser Stelle ist weiter zu erkennen, dass die meisten Haushalte, die Wohngeld beziehen vergleichsweise viel Geld mit über 100€ monatlich erhalten. Aber auch diese Zahl ist 2019 mit 10.456 Haushalten auf dem niedrigsten Stand seit 2016. Vergleichsweise kleine Schwankungen gegenüber den Vorjahren sind bei den Haushalten zu erkennen, die bis zu 50€ monatlich (2019: 3.980 Haushalte) und denen, die bis zu 100€ monatlich (2019: 5.294 Haushalte) erhalten. Beide Zahlen sind aber auch im vergleich zu 2018 gesunken.

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E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes “nur” per Brief

In Marzahn-Hellerdorf kursiert offenbar eine “absurde” Dienstanweisung. Demnach müssen Behörden für die Kommunikation von personenbezogene Daten zwischen Bürger und Verwaltung postalisch – also per Brief – antworten und den Bürger bitten, in den unverschlüsselten E-Mail-Verkehr einzuwilligen. Dazu gibt es extra einen Vordruck.

In einer Antwort auf eine Anfrage erklärt der Senat nun, dass “keine explizite Unterstützung für die Erstellung der Dienstanweisungen zum Umgang mit dem E-Mailverkehr außerhalb des Berliner Landesnetzes durch die Senatsverwaltung besteht” ( Drucksache 18/23533).

So ist das E-Government-Gesetz Berlin sicher nicht gemeint. Ziel muss ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen der Berliner Verwaltungen sein. Ich teile die Ansicht vieler Kolleg*innen, dass der Absender einer unverschlüsselten Mail mit dem Verschicken dieser seine Einwilligung dafür gibt, dass die Verwaltung auf die E-Mail auch in selber Weise antwortet. Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten diese im Rahmen des Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) (Drucksache 18/2598) beseitigt werden.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung 

Ersatzbau für Freiwillige Feuerwehr in Mahlsdorf

Hat das lange Warten auf einen neuen Standort für die Freiwillige Feuerwehr in Mahlsdorf ein Ende? Es sieht so aus. Die lange Lobbyarbeit vieler Mahlsdorfer*innen hat offenbar Senat und Bezirksamt zum Handeln bewegt. So liegt dem Bezirksamt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Standort für den Ersatzbau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf liegt endlich vor. Nach einsatztaktischer und baulicher Prüfung durch die Berliner Feuerwehr wurde der Standort an der Planstraße, also südlich der Schule und östlich des Regenrückhaltebeckens, ausgewählt.

Dies ist eine gute Nachricht für Mahlsdorf und die Kolleg*innen der Freiwillige Feuerwehr. Im vergangenen Jahr hatte ich mir im Rahmen eines Wahlkreistages einen Eindruck vom Handlungsbedarf gemacht und mich seitdem gegenüber der Senatsverwaltung für eine schnelle Entscheidung eingesetzt.

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Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen

Am heutigen Mittwoch haben wir im Hauptausschuss zusätzliche Mittel für die Unterbringung von obdachlosen, auf der Straße lebende Menschen freigegeben (Rote Nummer 2854). Um obdachlose Menschen auch nach Ende der Kältehilfe zu Ende April auch weiterhin zu schützen, wird der Senat im Rahmen der gesamtstädtischen Verantwortung für die Dauer des pandemischen Geschehens ein Unterbringungsangebot von 350 Plätzen bereitstellen.

Der Hauptausschuss stimmt der Aufhebung der qualifizierten Sperren für die bei Kapitel 1150 Titel 68406 Erl. IV 2.; 3.;4. und Erl. V ausgewiesenen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 € zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie für obdachlose Menschen in der Stadt zu.

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Queeres Leben in Marzahn-Hellersdorf

Meine Kolleg*innen Sebastian Walter und Anja Kofbringer haben eine Anfrage zum Queeren Marzahn-Hellersdorf gestellt. Darin haben sie verschiedene Aspekte zu queerem Leben in Marzahn-Hellersdorf erfragt. Die Antwort erschüttert mich. Zu der einen Hälfte der sehr diversen Fragen liegen dem Bezirksamt bis jetzt keine Informationen vor. Die andere Hälfte der Antworten fallen meiner Meinung nach größtenteils unzureichend aus. Falls aufgrund der aktuelle Situation mit dem Coronavirus einige der Informationen in der kurzen Zeit nicht gesammelt wurden konnten, wäre es gut, dass diese zeitnah nachgereicht werden.

Berlin ist eine vielfältige Stadt und deswegen sollten auch allen Menschen -egal welches Geschlecht oder welcher Sexualität- gleichberechtigt gleichberechtigt leben können. Dafür kämpfen wir GRÜNEN seit es uns gibt. Leider ist es aber auch noch im Jahr 2020 Realität, dass queere Menschen alltägliche Diskriminierung erfahren und nicht gleichberechtigt an dem gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Wir haben in Berlin schon einiges geschafft, indem in vielen Bezirken Safe-Spaces geschaffen wurden, es gesonderte Beratungsangebote für queere Menschen gibt und auch Räume für queere Jugendliche existieren. Diese Maßnahmen müssen aber noch weiter ausgebaut werden und auch Marzahn-Hellersdorf muss seinen Teil dazu leisten.

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Planungen für die Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Auswertung über eine geplante externe Gutachten- und Beratungsdienstleistung für die Auswertung von zu erhebenden Daten und Erstellung eines Berichts für das Land Berlin im Rahmen der ‘Evaluation des EGovG Bln’ informiert.

Grundlage dafür sind die Planungen für die Evaluierung des E-Government-Gesetzes Berlin, über die der Senat aktuell in der Drucksache 18/2608 informiert hat. Der Zeitplan sieht eine erste Senatsbefassung im Juli 2020 sowie eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus im Oktober 2020 vor.

Politisch steht die Frage im Vordergrund, wie die Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können. Denn hier hakt es doch gewaltig. Zuletzt ist das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung bekannt geworden. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.

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Wie steht’s um den Zukunftspakt Verwaltung

In seiner Sitzung vom 20. November 2018 hat der Berliner Senat im Einvernehmen mit den Bezirken seine Pläne für den „Zukunftspakt Verwaltung“ (PDF) präsentiert. Er folgt aus den Empfehlungen der Alt-Kommission zur Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Sommer 2018. Im Januar 2020 hat der Senat nun einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ vorgelegt. Der Bericht sollte den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen:

  1. Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung
  2. Personalgewinnung und -entwicklung verbessern
  3. Führungskultur verändern
  4. Strukturen und Prozesse in der Verwaltung optimieren
  5. Veränderungen in der Verwaltung fördern und verbreiten
  6. Digitalisierung der Verwaltung voranbringen

Ich habe mir den bisherigen Zwischenstand mal angeschaut und einige Aspekte zu bestehendem Handlungs- und Debattenbedarf aufgeschrieben. Ich halte es für wichtig die Zwischenergebnisse zusammen mit den Erfahrungen der Korona-Krise zu bewerten. Die Berliner Verwaltung hat noch viel Arbeit vor sich. Positiv sehe ich die 60 Beispiele für Zuständigkeitsfragen, für die ich noch in diesem Jahr eine Verfahrensklärung erwarte. Die Etablierung der Zielvereinbarungen geht zu langsam voran, aber die ersten Schritte sind geschafft. Andere eher symbolische Fragen, wie die Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke, zeigen bisher keinerlei Fortschritte.

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