Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Abgeordnetenhaus Berlin Grundeinkommen Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Sanktionen im Rechtskreis SGB II in Berlin im Jahr 2018

Seit vielen Jahren das gleiche Bild. Menschen werden von den Jobcentern sanktioniert, weil sie einen sich nicht fristgerecht melden (Meldeversäumnis). Dies hat in der Regel vielfältige Gründe. In der Folge fehlt den Betroffenen das Geld zum Leben. Das mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen, aber die Sanktionen tragen offensichtlich nicht dazu bei, die Teilhabe von Langzeiterwerbslosen in den Arbeitsmarkt und zu verbessern. Im Gegenteil: sie gefährden gesellschaftliche Teilhabe – schlimmstenfalls auch von den im Haushalt lebenden Kindern. Damit muss Schluss sein. Unsere Gesellschaft braucht gerade in Zeiten des Fachkräftemangels neue Wege, Menschen zu motivieren, sich einen Weg in den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn wir sollten die Ressourcen die heute Langszeiterwerbslose mitbringen können, nicht weiter verschenken.

Anlässlich unseres Antrags zur Abschaffung einiger Sanktionen im SGB II habe ich für 2018 die Zahlen für Berlin abgefragt (Drucksache 18/18090). Demnach wurden in Berlin im Jahr 2018 134.665 Sanktionen verhängt. Davon waren 50.250 Personen betroffen. Durchschnittlich 17% oder 103€ fehlten den Betroffenen damit zum Leben. Von den daraus resultierenden Klageverfahren (714 in 2018) wurde allein 358 stattgegeben. Nur 174 wurden abgewiesen. Dies bestätigt das Bild, dass etwa 50% der Sanktionen vor Gericht nicht standhalten. Die Zahl der ungerechtfertigten Sanktionen, die nicht beklagt werden, ist leider nicht rauszufinden.

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Mehr Qualität im Miteinander: für eine moderne Verwaltung und zukunftsorientierte Personalentwicklung in Berlin

Auf unserer Frühjahrsklausur haben wir heute ein Eckpunktepapier für eine moderne Berliner Verwaltung verabschiedet. Berlin braucht eine moderne Verwaltung, die bürgernah und leistungsfähig ist. Deshalb wollen wir den „kurzen Dienstweg für alle“ – also einen effizienten Bürgerservice in hoher Qualität. Der beste Indikator für eine gute Verwaltung sind die Berlinerinnen und Berliner selbst: Schnelle Behördengänge und guter Service auch in Stresssituationen sind die Indikatoren dafür, ob eine Verwaltung gut funktioniert. Damit dies immer klappt, braucht es neue Ideen und Mut zu Reformen. Einige Punkte aus unserem Beschluss möchte ich an dieser Stelle kurz darstellen.

  • „Mehr Qualität im Miteinander“: Bereits für den kommenden Doppelhaushalt wollen wir mit Pilotvorhaben für eine neue Art von Zielvereinbarungen starten. So soll bspw. eine Zielvereinbarung für verbindliche Qualitätsstandards und Mindestveranschlagung für die Grün- und Baumpflege sorgen. Zielvereinbarungen sollen Verwaltungshandeln konsequent an Wirkung, Effekten sowie der Kundenperspektive ausrichten. Die Zielvereinbarungen müssen dabei klar in entsprechende Finanzbudgets eingebettet und auch mit Sanktionsmechanismen verbunden werden. Eine enge Abstimmung zwischen den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen und den Bezirken ist selbstverständlich.
  • „Miteinander besten Lösungen finden“: Um den Modernisierungsprozess der kommenden Jahre parlamentarisch zu unterstützen und zu begleiten, schlagen wir vor die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung bspw. einmal im Jahr ins Berliner Abgeordnetenhaus einzuladen. Ziel eines solchen Mitarbeiter*innenkongresses im Berliner Abgeordnetenhaus soll sein, innovative Idee zur Verbesserung der Abläufe und Prozesse der Berliner Verwaltung zu fördern. Dazu soll es einen Pitch der besten Ideen geben. Im kommenden Doppelhaushalt wollen wir dafür ein „Innovationsbudget moderne Verwaltung“ etablieren und daraus den Gewinner*innen die Umsetzung ihres Projektes (inklusive Prokjektleitung) finanzieren.
  • „Vergleichbarkeit bei Entscheidungen in der ganzen Stadt“: Um zu einer einheitlichen Anwendung bei Verwaltungsentscheidungen zu kommen, wollen wir Senatsverwaltungen ermutigen nach AZG § 6 Abs. 2 c Verwaltungsvorschriften für die Bezirksverwaltungen zu erlassen, um Verfahrensabläufe oder technische Einzelheiten zu regeln.
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Abgeordnetenhaus Senat Verwaltung 

Sonderprogramme des Landes – was kommt in welchen Bezirken an?

Gemeinsam mit meiner Kollegin Stefanie Remlinger habe ich den Senat zu den vielen Sonderprogrammen des Landes für die Berliner Bezirke befragt (Drucksache 18/17489). In der umfangreichen Antwort hat der Senat die verschiedenen Programme dargestellt.

Politischen sollten wir neue Wege gehen, um die Handlungsfähigkeit der Bezirke zu erhöhen, Doppelzuständigkeiten abzubauen und bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Wir wollen ein Ende der immer neuen Sonderprogramme. Statt die bezirklichen Mittel zu erhöhen werden bezirkliche Aufgaben oft durch Landesprogramme finanziert und lösen erhebliche Verwaltungsvorgänge aus, z. im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), im Schul- und im Sportanlagen- oder auch beim „Schlagloch“-Programm usw.. Mit dem kommenden Doppelhaushalt wollen wir damit beginnen, bestehende Sonderprogramme wieder in die bezirkliche Globalsumme oder zumindest in den Einzelplan 27 (Zuweisungen an und
Programme für die Bezirke) zurückzuführen. Zukünftig findet die Steuerung, wo vom Land gewünschte Schwerpunkte zu setzen sind, unter anderem im Rahmen von Zielvereinbarungen
statt.

Die Schriftliche Anfrage bezieht sich laut Überschrift auf die „Sonderprogramme des Landes“. Allerdings sind nicht alle Ausgabeansätze im Einzelplan 27 Teil von Sonderprogrammen im Sinne der Anfrage. Insbesondere die Investitionsmaßnahmen, die in Kapitel 2712 etatisiert sind, fallen nicht hierunter (Ausnahme: Titel 72004 – Umgestaltung von Stadtplätzen).

Hintergrund der Veranschlagung des zentralen Schulneubaus durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) im Kapitel 2712 ist, dass im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive sowohl der Neubau von Schulen als auch Großsanierungen mit Gesamtkosten ab 10 Mio. € von den Bezirken auf die SenStadtWohn und die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) verlagert wurde. Die Zentralisierung des Neubaus war erforderlich, da aufgrund der Kurzfristigkeit des Bedarfs an neuen Schulen und Schulsporthallen die Gebäude in modularer und standardisierter Bauweise errichtet werden müssen. Insoweit handelt es sich bei dem Schulbau im Kapitel 2712 nicht um ein Sonderprogramm, sondern um die haushaltsmäßige Abbildung der Zentralisierung des Schulneubaus, soweit dieser nicht von der HOWOGE außerhalb des Landeshaushalts finanziert wird.

Die Anfrage thematisiert alle Sonderprogramme, die im Einzelplan 27 etatisiert sind. Die fachliche Zuständigkeit für die einzelnen Kapitel des Einzelplans 27 liegt bei den betroffenen Senatsverwaltungen. Diese haben die Fragen jeweils für ihr eigenes Fachkapitel beantwortet: Drucksache 18/17489.

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Bildung Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat 

Zugesagten schulischen Ergänzungsbau in der Elsenstraße ohne weitere Verzögerung umsetzen

Nach dem Richtfest für die neue Oberschule in Mahlsdorf, müssen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Umsetzung des zugesagten schulischen Ergänzungsbaus für eine Grundschule in der Elsenstraße ohne weiteren Zeitverzug sicherstellen. Gut, dass das Bezirksamt in seiner Pressemitteilung dazu klare Worte findet.

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IGA 2017 Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat 

Senat bekennt sich zur IGA-Seilbahn

Mit Beschluss des Nahverkehrsplan 2019-2023 schafft der Senat endlich Klarheit für die ehemalige IGA-Seilbahn auf dem Gelände der Gärten der Welt und dem Kienberg. Sie soll dauerhaft erhalten bleiben. Die Frage ob als Teil der Gärten der Welt/Grün Berlin oder/und mit Einbindung in das ÖPNV-Angebot wird ergänzend dazu in der kommenden Zeit geklärt.

Zum ÖPNV gehören gemäß § 2 Abs. 11 Satz 2 MobG auch Fähr- und Seilbahnverkehre, soweit in Umsetzung der Ziele der §§ 3 bis 15 MobG die Sicherung eines bestimmten Angebotes im öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Für die bestehende Seilbahn auf dem ehemaligen Gelände der Internationalen Gartenausstellung bei den Gärten der Welt soll ein dauerhafter Weiterbetrieb gesichert werden. Dafür werden u.a. die Voraussetzungen für eine Einbindung in das ÖPNV-Angebot geprüft. Die Erkenntnisse dazu sowie zu denkbaren weiteren Planungen für Seilbahnangebote sollen in der Laufzeit des NVP vorliegen.

Quelle: Nahverkehrsplan.

Damit setzt der Senat eine Forderung von Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf um. Eine solche Attraktionen, wie die Seilbahn über den Kienberg, ist eine tolle Sache für Marzahn-Hellersdorf. Außerdem bietet die Seilbahn eine attraktive Verbindung zwischen Marzahn und Hellersdorf.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Open Data Senat Verwaltung 

OpenData: wer nutzt eigentlich daten.berlin.de?

Wer nutzt eigentlich das Berliner Datenportal daten.berlin.de? Dies habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/17726). Durchschnittlich 10.000 Page Visits sind pro Monat zu verzeichnen. Aus Datenschutzgründen kann der Senat keine Auskunft darüber geben, ob es mehr interne (Berliner Verwaltung) oder externe Zugriffe gibt. Zum Vergleich: Zwischen 500.000 und einer Million Besucher informieren sich auf Hamburgs Transpaparenzportal – ebenfalls monatlich.

Auch das Berliner Datenportal informiert über die Zugriffsstatistik und hat kürzlich ein paar Eckdaten zu den Zugriffen auf die Datensätzen des vergangenen Jahres aufgelistet.

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Wohnberechtigungsschein (WBS): wie lange dauert es und geht’s auch online?

Welche Planungen gibt es, einen Online-Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) über das Service-Portal / Service-Konto des Landes Berlin zu ermöglichen? Dies und die aktuellen Bearbeitungszeiten habe ich vom Senat erfragt (Drucksache 18/17727).

Aktuell wird im Bereich Wohnungswesen im Rahmen des von SenInnDS erarbeiteten Konzeptes „Basisdienst Digitaler Antrag – BDA“ am Pilot-Projekt „eWohngeld“ gearbeitet. Ein konkreter Zeitplan liegt hierfür im Augenblick noch nicht vor.

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Wo werden wie viele Strafzettel verteilt? – OpenData bald auch bei den Ordnungsämtern?

Wie weit ist das Thema OpenData in der Berliner Ordnungsämtern? Dazu habe ich Senat befragt (Drucksache 17728). Unter anderem wollte ich wissen: ob aus den gespeicherten Daten regionalisierte Informationen über die Häufigkeit der Ausstellung von Strafzetteln erzeugt werden können?

Hierzu sagt der Senat: “Die Veröffentlichung von Falldaten der Bußgeldstelle der Polizei als Open-Data wird derzeit geprüft. Dazu sollen die Datensätze so bereinigt werden, dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ich werde mir das Thema also merken und zu gegebener Zeit nochmal nachfragen.

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Reporting zum gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement

In einer Roten Nummer für die Sitzung des Hauptausschusses am 13.02.2019 hat der Senat über den Stand des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement berichtet.

Der zweite Durchlauf des Reportings zum gesamtstädtischen GPM erfolgte zum Stichtag 01.09.2018 (die Auswertung umfasst die Rückmeldungen aller Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei und aller Bezirke). Die Ergebnisse des 2. Reporting-Durchlaufs bestätigen das Bild des Berichts in der roten Nummer 0985 B, dass in den einzelnen Politikfeldern eine hohe Dynamik im Arbeitsfeld des GPM entfacht wurde.

Übersicht über die Geschäftsprozesse in der Berliner Verwaltung

Die Anzahl der erfassten Geschäftsprozesse in allen Politikfeldern beläuft sich auf insgesamt 3.115. Hierbei handelt es sich derzeit jedoch häufig noch um einfache namentliche Benennungen. Auch können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen darüber getroffen werden, bei wie vielen der in den Behörden erfassten Geschäftsprozesse es sich um Doppelnennungen handelt. Insgesamt 575 Geschäftsprozesse wurden bereits näher betrachtet und analysiert. Eine Optimierung fand bei 316 Geschäftsprozessen statt; hiervon wurden 312 digitalisiert.

Projekt- und Vorhabensplanungen

Im zweiten Durchlauf des Reportings wurden von den Behörden insgesamt 153 Projekte bzw. Vorhaben genannt, die derzeit bearbeitet werden bzw. zukünftig bearbeitet werden sollen (siehe hierzu die tabellarische Übersicht in der Anlage). Dies entspricht einer Steigerung um 35 Projekte bzw. Vorhaben im Vergleich zum in der roten Nummer 0985 B genannten Stand. Von den 153 Projekten bzw. Vorhaben fokussieren sich 116 auf externe – also den Verwaltungskundinnen und -kunden direkt erfahrbare – und 37 auf interne Geschäftsprozesse. Dies entspricht einem Anteil von 75,8 % externen Geschäftsprozessbetrachtungen im Vergleich zu 63,6 % im Bericht zur roten Nummer 0985 B. Hinsichtlich der Zielsetzungen liegt der Fokus auf Nutzenpotential für Kundinnen und Kunden (44 Nennungen als TOP-Priorität), Digitalisierungspotential (38 Nennungen als TOP-Priorität) und Standardisierungspotential (32 Nennungen als TOP-Priorität). Die Schwerpunktsetzung der Behörden auf die Optimierung und Digitalisierung von externen Geschäftsprozessen zur Qualitätssteigerung bei der Leistungserbringung gegenüber den Kundinnen und Kunden wird von der zentralen IKT-Steuerung ausdrücklich begrüßt.

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