Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.

In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.

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3. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht vorgelegt (Rote Nummer 0400 B). Dieser umfangreiche „3. Umsetzungsbericht EGovG Bln“ (Zum Stichtag 31.10.2022) zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Doch so richtig aktuell ist der Bericht leider nicht. Hier wird auf den Folgebericht zu warten sein.

Der Hauptausschuss hat Fristverlängerung bis 31.1.23 gewährt. Eine vollständige Aufbereitung des neuen Berichtsformats zu diesem Stichtag ist allerdings nicht möglich. Daher wird mit dem beigefügten Umsetzungsbericht EGovG Bln zum Stand 31.10.2022 ein Zwischenbericht vorgelegt. Der Bericht zum greift gleichwohl strukturell die künftige Berichtsstruktur auf, die zur Befolgung des Auflagenbeschlusses B.29 zum Haushalt 22/23 angewendet werden soll.

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Verkehrslösung Mahlsdorf – so geht’s weiter

Seit langem setzte ich mich für einen 10-Minuten-Takt der Tram zum S-Bahnhof Mahlsdorf ein. Dafür müssen die Gleise zwischen Rahnsdorfer Straße und S-Bahnhof auf 2 Gleise ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang bekommt auch der Autoverkehr eine neue Strecke über den so genannten “Neuen Hultschiner Damm”. Die Vorbereitungen sind auf einem guten Weg (Drucksache 19/14280 bzw. und 19 /14254).

Für die Straßenbahnbaumaßnahme im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Rahnsdorfer Straße, waren die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn bereits Ende 2021 abgeschlossen. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird derzeit von der BVG vorangetrieben. Die Beantragung der Planfeststellung werde bis zum Herbst 2023 angestrebt. Bezüglich des Straßenbahnbahnprojektes ist im Rahmen der Beantragung des Planfeststellungsverfahren eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung geplant.

Die BVG rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2025. Damit wäre ein Baubeginn frühestens bis Mitte 2026 umsetzbar. Dieser steht in direkter Abhängigkeit zur Inbetriebnahme der Straße an der Schule. Mit der prognostizierten Bauzeit wäre eine Inbetriebnahme in Mitte 2028 realisierbar.

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Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist öffentlich

Ein großer Erfolg sollte es werden: die Veröffentlichung unseres Entwurfes für ein Berliner Transparenzgesetz im Jahr 2022. Und auch wenn es einige Umwege gebraucht hat: Dank netzpolitik.org ist es vollbracht. Ich freue auf die Debatte über den gemeinsamen Entwurf. Machen wir daraus ein gutes Transparenzgesetz für Berlin.

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen. (Koalitionsvertrag)

Der nun vorliegende Vorschlag ist ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft. Er übernimmt Teile der schlanken Struktur, die von der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeitet wurden. Folgend möchte ich einigen Einige Punkte aus dem Entwurf hervorheben.

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Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.

Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.

Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren.

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Im Februar muss erneut gewählt werden: ein Aus- und Rückblick

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Der Urteilsspruch der Richter*innen ist eine heftige Klatsche für die Verantwortlichen der letzten Wahl. Wichtig: Am 12. Februar 2023 muss nun alles funktionieren.

Ich möchte an dieser Stelle nicht über das Urteil und die Wahlfehler sprechen, sondern einen Rückblick auf meine Arbeit zu den Themen Verwaltung, Digitalisierung und Bezirke sowie in Marzahn-Hellersdorf geben. Dazu möchte ich einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen.

Wir hatten uns viel vorgenommen. In der der “ersten” Ausgabe von Bits & Berlin in dieser Legislatur hatte ich einen Blick auf den Koalitionsvertrag geworfen. Wie weit sind wir im ersten Jahr gekommen? Einen guten Überblick geben dazu die Ausgaben meines Newsletters Bits & Berlin.

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Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf – wie geht es weiter?

Bereits seit einigen Jahren setze ich mich für einen Neubau der Freiwilligen Feuerwehr in Mahlsdorf an einem neuen Standort ein. Nach vielen Bemühungen hatte das Bezirksamt im Jahr 2020 die planungsrechtliche Sicherung einer Fläche beschlossen. Auch die Finanzierung des neuen Feuerwehrstandortes wurde durch den Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses dieses Jahr gesichert.

Ich habe den Senat daher gefragt (Drucksache 19/13838), wie der Stand der Verhandlungen mit der TLG Immobilien AG (TLG) ist.

Verhandlungen mit der Eigentümerpartei dauern bereits seit Januar 2018 an. […] Es liegt nach wie vor kein Bekenntnis der TLG zur Verkaufsbereitschaft im Hinblick auf die Teilfläche für den Feuerwehr-Neubau vor. Die TLG hält bisher daran fest, den gesamten Standort entwickeln zu wollen und nicht eine einzelne Fläche herauszulösen und als Feuerwehr-Fläche zu veräußern. Die Planungsziele des laufenden B-Plan-Verfahrens stimmen mit den Entwicklungszielen der TLG für diesen Standort nicht überein. Weitere Gespräche sind geplant, um Lösungsmöglichkeiten zu finden.

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Umsetzung der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) nimmt in Berlin weiter zu. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 19/13531). Demnach gab es im Jahr 2021 insgesamt bereits 30.683 i-KFZ-Vorgänge. Dies sind doppelt so viele wie im Jahr 2020. Die Anzahl der Präsenztermine ist allerdings immer noch recht hoch (442.550 in 2021). Da in Berlin über 1,2 Millionen Autos zugelassen sind, ist die digitale und medienbruchfreie Bearbeitung mittels i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) eine wichtige Entlastung für die Berliner Verwaltung und Bürger*innen.

Das Berliner i-Kfz-Portal wird von der Zulassungsbehörde Berlin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen von Erprobungsphasen wird das Portal dabei ständig auf Funktionalität, sichere und praktikable Handhabung sowie performanten Betrieb geprüft. Die Verwaltung ist darüber hinaus vorbereitet die letzte Stufe 4 von i-Kfz umzusetzen. Damit dann auch Händler*innen Leistungen online in Anspruch nehmen.

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Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung und geeigneter Organisationseinheiten in Berlin

Digitalisierung ist Schwerpunkt dieser Legislatur. Darauf haben wir uns mit den Koalitionspartner*innen im Koalitionsvertrag verständigt. Konkret haben wir uns folgendes vorgenommen: “Jede Senatsverwaltung unterhält eine Stabsstelle Digitalisierung. Die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten werden bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneter Einheit gebündelt.” (S. 129) Nach einem Jahr Regierungsarbeit habe ich beim Senat nachgehakt, wie weit der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung voran gekommen ist (Drucksache 19/13470).

Aus der Antwort geht hervor, dass der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung noch im Gange ist. Es werden derzeit noch diverse Themen wie Schaffung gemeinsamer Organisationsgrundlagen der lösungsorientierten Zusammenarbeit und zielgerichteten Steuerung, Berichts- und Besprechungszeiträume, Ermittlung von Synergieeffekten und Evaluierung bearbeitet. Mit Schreiben vom 31.03.2022 wurden die Bezirksbürgermeister*innen gebeten, auch im Bezirk eine solche Organisationseinheit einzurichten, die zukünftig als zentrale Stelle für die Digitalisierungsaktivitäten des jeweiligen Bezirkes zuständig sein wird. Es ist bekannt, dass das von einigen Bezirken bereits umgesetzt wurde.

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