Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität NVT Senat 

Update zum Planungsstand der Schienen-TVO (Nahverkehrstangente)

Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf setzen sich seit Jahren dafür eingesetzt, die Schienen-TVO (Nahverkehrstangente) auf den Weg zu bringen.

Nun hat der Senat über die nächsten Schritte auf dem langen Weg zum Bau der Schienen-TVO (Nahverkehrstangente) in Biesdorf informiert (Drucksache 19/16271). Demnach ist die Trassierungsstudie für eine südliche Nahverkehrstangente (NVT) für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) abgeschlossen. Die Trassierungsstudie hat die technische Machbarkeit für verschiedene Varianten der Ausführung als S-Bahn- oder Regionalverkehrslösung nachgewiesen.

Eine endgültige Bewertung der verschiedenen Varianten kann aber erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen erfolgen. So wurde im Mai 2023 die Bearbeitung einer fahrplantechnologischen Überprüfung bei der DB Netz AG angestoßen, die Auskunft geben soll, inwieweit die bisher in der Trassierungsstudie berücksichtigte Infrastruktur fahrplanseitig auskömmlich ist. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB Netz AG im Herbst 2023 erwartet.

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4. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht vorgelegt (Rote Nummer 0400 E). Dieser umfangreiche „4. Umsetzungsbericht EGovG Bln und IKT-Zukunftsbericht“ (Stand 31.12.2022) wird uns im kommenden Halbjahr auch in der Haushaltsdebatte begleiten. Ein erster Blick in den Bericht zeigt, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Der Bericht teilt sich ein in den Umsetzungsbericht und den IKT-Zukunftsbericht. Dabei muss angemerkt werden, der Umsetzungsbericht ist ein halbes Jahr alt ist und damit bereits unter dem früheren CDO einer anderen Regierung geschrieben wurde. Es ist gewissermaßen an “Übergabebericht”. Mittlerweile gibt nicht nur eine neue CDO, sondern die Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Berliner Verwaltung liegt nun in der Senatskanzlei (früher: SenInnDS).

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Fortschrittsbericht “Fahrrad Berlin” für 2022

Der Senat hat zu Ende Juni den Fortschrittsbericht „Fahrrad Berlin“ für 2022 vorgelegt. Seit 2019 erscheint der Fortschrittsbericht jährlich und legt die wesentliche Entwicklungen im Radverkehr dar. Klares Ergebnis: die Zahl von Radfahrenden in Berlin steigt deutlich, wie die Fahrradbarometer zeigen.

Die Maßnahmen und Erhebungen im Radverkehr sind im Fortschrittsbericht jährlich jeweils nach Bezirken sowie Berlinweit aufgeschlüsselt. Zusätzlich sind die Daten und der jeweilige Projektstand der Maßnahmen in der verwaltungsübergreifenden Datenbank, betriebenen von der infraVelo , erfasst und sind hier nach ihrem jeweiligen Umsetzungstand nachzulesen.

Der Radfortschrittsbericht von 2022 berichtet, dass im Jahr 200 insgesamt 26,5 Kilometern neu gebauter Strecke für sicheren Radverkehr umgesetzt wurde. Dabei lag erfreulicherweise im vergangenen Jahr der größte Teil der fertiggestellten Strecken außerhalb des S-Bahn Rings (15,9% gegenüber 10,5%). In Marzahn-Hellersdorf wurden leider nur 800 Meter Radverkehrswege fertiggestellt und damit ähnlich wenig wie im Jahr 2021.

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Onlinedienstleistungen rund um den Personalausweis werden doppelt entwickelt

Die Idee vom Onlinezugangsgesetz (OZG) gut. Ein Bundesland entwickelt ein digitalisierte Verfahren und stellt es allen anderen zur Verfügung. Am Beispiel der Dienstleistungen um den Personalausweis lässt sich aber sehen, wie viel dabei schief laufen kann. Berlin wäre eigentlich zuständig für das OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“, will diese aber aus “wirtschaftlichen Gründen” nicht anbieten. Dies geht aus einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/15656).

Das BMI hat als Partner in der Federführung die aktive Umsetzung des OZG-Umsetzungsprojekts „Personalausweis“ übernommen. Bei dieser Umsetzung über den sog. „Weg 2“ übernimmt der Bund die Umsetzung einer OZG-Leistung vollständig (also macht die ganze Arbeit). Die Übernahme der Umsetzung durch das BMI bot sich aus fachlichen Aspekten insbesondere deshalb an, weil die dieser Verwaltungsleistung zu Grunde liegenden Rechtsgrundlagen auf Ebene des Bundes erlassen werden und deshalb die fachliche Zuständigkeit für die Leistung beim BMI verortet ist.

Das Land Berlin hat jedoch Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb des Personalausweises/Annexleistungen geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass Nachnutzung, Pilotierung und Betrieb im Land Berlin aus wirtschaftlichen Aspekten nicht befürwortet werden können:

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Da geht mehr: IT-Sicherheitsstrategie in der Berliner Verwaltung

Es reicht schon ein schlechtes Passwort oder etwas Unaufmerksamkeit beim Öffnen von E-Mail Anhängen, um den Arbeitscomputer zum kompromittieren. Daher sollten Beschäftigte regelmäßig ein IT-Sicherheitstraining erhalten. Ich habe mich beim Senat erkundigt (Drucksache 19/15562), wie die Beschäftigten in Berlin in Sachen IT-Sicherheit geschult werden.

Die Antwort ist nicht zeitgemäß: Schulungsmöglichkeiten gibt es, aber ob diese auch genutzt werden, ist nicht bekannt. Demnach gibt es für alle Beschäftigten einmal im Jahr eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema IKT-Sicherheit und es gibt vom CERT ein digitales IT-Sicherheitstraining, welches auf der Open-Source Software BITS basiert. Zu beiden gibt es keine Zahlen zu Teilnehmenden oder Nutzungszahlen. Begründung: Datensparsamkeit. Grundsätzlich ist Datensparsamkeit gut und sinnvoll, allerdings sollte eine Arbeitgeberin wissen, wie viele Beschäftigte ein IKT-Sicherheitstraining durchlaufen haben. Dafür braucht es keine umfassende Erfassung von personenbezogenen Daten. Ein prozentualer Indikator, welche Verwaltung wie viele Beschäftigte pro Kalenderjahr im Bereich IT-Sicherheit fortgebildet hat, wäre ein Anfang.

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Big Blue Button für die Berliner Verwaltung

Das Thema Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung war während der Corona-Pandemie ein Dauerbrenner. Lange ist es der Berliner Verwaltung nicht gelungen eine grundlegende Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Stattdessen etablierte sich ein Zwei-Klassen-System. Inzwischen hat sich einiges getan.

Der Senat hat inzwischen ein Angebot auf Basis von BigBlueButton für die Berliner Verwaltung etabliert. Ein entsprechender Bericht hat uns im zuständigen Ausschuss erreicht (Vw 0106). Ob tatsächlich alle Teile der Verwaltung das Angebot nutzen, oder die Hausleitungen weiter Webex nutzen, konnte der Senat auf Nachfrage nicht sagen. Die Antwort soll später beantwortet werden.

Die aktuelle Lösung ist vertraglich bis max. Ende 2026 nutzbar. Parallel wurde mit den Planungen zum Aufbau eines künftigen IKT-Basisdienstes Kollaboration begonnen, der die Videokonferenzfunktionen umfassen, verstetigen und um weitere kollaborative Werkzeuge ergänzen soll.

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Geringe Akzeptanz der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) wird in Berlin kaum genutzt. Aus aktuellen Zahlen des Senats geht hervor, dass die Anteile der i-Kfz Vorgänge auch in 2022 weit unter den Möglichkeiten liegen (Drucksache 19/15297). Bereits meine Anfrage vom Oktober 2022 ergab, dass die i-Kfz wird in Berlin kaum genutzt. Obwohl dies sowohl für die Antragsstellenden ohne Termin wesentlich einfacher wäre und die Verwaltung entlasten könnte.

Ob die 4. Umsetzungsstufe der i-Kfz in diesem Jahr etwas daran ändern wird? Diese soll zum 01.09.2023 in Berlin zur Verfügung stehen. Mit dieser Stufe können auch Großkunden i-Kfz nutzen. Das bedeutet, dass Autohäuser aber auch Versicherungen Zugriff auf das i-Kfz Portal haben und so die Zulassung vor Ort beim Kauf abgewickelt werden kann. Besonders wichtig für die Verwaltung, alle Vorgänge finden medienbruchfrei statt – es müssen also keine Dokumente mehr gedruckt und gestempelt werden. Vielleicht wird dies zu einer breiten Akzeptanz der i-Kfz führen. Wünschenswert wäre ein wenig Öffentlichkeitsarbeit im September für das neue Angebot. Dann klappt das auch mit der Nutzung – und entlastet die Mitarbeiter*innen vor Ort.

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Chat GPT: Handreichung für die Berliner Schulen

Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin Empfehlungen zum Umgang mit den Anwendungsformen Künstlicher Intelligenz (KI) für die Schulen erarbeitet. In einer Handreichung (PDF), die den Berliner Schulen vom Senat zur Verfügung gestellt wurden, geht es insbesondere um den Umgang mit der KI-Anwendung Chat GPT im Schulalltag.

“In dem mehrseitigen Schreiben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um KI-Anwendungen erläutert. Vor allem aber werden grundsätzliche Fragen von Datenschutz über den Einsatz von Chat GPT im Unterricht bis hin zu Leistungsbewertungen von Aufgaben, die zumindest teilweise mit KI erstellt wurden, beantwortet.”

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Neustart nach Führungswechsel im ITDZ – wie kann es weitergehen?

Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Nach besonders viel Elan für eine schnelle Digitalisierung klingt das nicht. Dabei ist das Thema zu wichtig, um auf die lange Bank geschoben zu werden. Die anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ müssen in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.

Trotz des vielfältigen Engagements der Koalition ist das Umsteuern bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung noch nicht gelungen. Die Umsetzung von OneIT@Berlin, die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Umsetzung des OZG durch medienbruchfreie digitale Fachverfahren verdienen die bestmögliche strukturelle und personelle Aufstellung.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Aufgabe des CDO von anderen Aufgaben wie dem Amtschef der Innenverwaltung zu trennen. Auch die sollte der Vorsitz des Verwaltungsrates (die unternehmerische Leitung des ITDZ) von der Aufgabe der IKT-Steuerung (Bestellt die Leistungen für das Land beim ITDZ) wie im Gutachten zur Evaluation des E-Government-Gesetzes von verschiedenen Personen wahrgenommen werden.

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