Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Online-Dienstleistungen um i-KFZ werden noch wenig genutzt

Auch zwei Jahre nach vollständiger Einführung der i-KFZ-Leistungen rund um Kraftfahrzeuge liegt die Nutzung der Online-Dienste in Berlin erst bei knapp 20% im Jahr 2024 (Drucksache 19/21502). Das ist immerhin ein Anstieg im Vergleich zu 2023 von 9 %.

Gesamt gab es 460.925 Vorgänge rund um das KFZ im Jahr 2024, davon wurden 19,31 % entweder über i-KFZ oder die Großkundenschnittstelle (GKS) getätigt. Das ist zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung umfassend von Behördengängen zu entlasten. Wie bereits 2023 ist die Ausnahme die Außerbetriebsetzung. Mit insgesamt 145.058 Vorgängen und davon 44,80 % Online-Vorgängen (Seite 1, Drucksache 19/21502) ist die Online-Nutzung für diesen Service deutlich besser. Auch im Bundesdurchschnitt ist die Außerbetriebnahme mit 16,19 % (BMV, Dezember 2024) die meistgenutzte Online-Dienstleistung von i-KFZ.

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Weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Sache: Zuwendungen einfacher gestalten

Die Bearbeitung von Zuwendungen in Berlin ist häufig mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Sowohl Antragstellende als auch die Verwaltung stehen vor komplexen Anforderungen, die den Prozess zeitaufwändig und ineffizient gestalten. Diese Bürokratie erschwert es sozialen Trägern, ihre Ressourcen effektiv für die Arbeit für die Berliner*innen einzusetzen, da sie einen beträchtlichen Teil ihrer Kapazitäten für administrative Aufgaben aufwenden müssen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der Berliner Senat schon vor längerem das “Projekt zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen” ins Leben gerufen. Ziel dieses Projekts ist es, den Aufwand bei der Bearbeitung von Zuwendungen sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragstellenden und Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger zu reduzieren. Ein Fortschrittsbericht zeigt den Stand des Vorhabens (Rote Nummer 1861 A).

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KI-basierte Entscheidungshilfen für die Berliner Verwaltung

Auch der Berliner Senat kommt im neuen Jahr nicht mehr am Thema “Künstliche Intelligenz (KI)” vorbei. In der ersten Digitalausschusssitzung des Jahres haben Mitarbeiter*innen aus der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Finanzen vorgestellt, wie KI-Technologie aktuell in der Verwaltung eingesetzt wird und welche Planungen es für die nächste Zeit gibt. Es lohnt sich, die erste Stunde des Ausschusses auf YouTube anzuschauen, um einen Eindruck zu bekommen. Positiv zu sehen ist auch, dass die Senatskanzlei inzwischen an der von Bündnis 90/Die Grünen geforderten KI-Governance arbeitet. Im Frühjahr soll sie vorliegen.

Zeitgleich hat die Senatskanzlei einen Bericht mit Anwendungenbeispielen von SenFin, SenWiEnBe und SenWGP vorgelegt (Rote Nr. 2098). In dem Bericht werden Anwendungen vorgestellt, die als „KI-basierte Entscheidungshilfen“ bezeichnet werden, also jene Anwendungen, die entweder Entscheidungen treffen oder Empfehlungen aussprechen.

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Vergabemodernisierung für Berlin kommt nicht voran

Der Senat verfolgt ausweislich der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 das Ziel, das Vergabewesen zu modernisieren und zeitgemäß zu organisieren. Passiert ist bisher jedoch wenig. In einem Bericht über das Projekt „Vergabemodernisierung und Vergabeorganisation“ schreibt der Senat selbst: “Der Senat kann bedauerlicherweise derzeit keine Aussage zur Modernisierung des Landesvergaberechts machen” (Rote Nr. 2090). Das ist einfach zu wenig. Bereits im Jahr 2023 hat meine Fraktion den Senat beispielsweise aufgefordert, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Laut dem Bericht ist immerhin die Vergabe der geplanten Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zum Projekt „Vergabemodernisierung und Vergabeorganisation“ gestartet. Als Grund für die späte Umsetzung nennt der Senat Verfahren rund um das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und die Erhebung der Aufgaben im Querschnittsfeld Vergabe. Die Ergebnisse sollen als Grundlage in das Projekt einfließen.

Insgesamt sind vier Senatsverwaltungen in das Projekt eingebunden: die Senatskanzlei ist für „Vergabemodernisierung“ und „Vergabeorganisation“ im Bereich Liefer- und Dienstleistungen verantwortlich, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Vergabe- und Ausschreibungsgesetz, die Senatsverwaltung für Finanzen Ausführungsvorschriften zu § 55 LHO Berlin und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Vergabe von Bauleistungen.

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Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!

Am 27. Juni 2025 ist es wieder so weit: Der bundesweite Digitaltag findet statt – auch in Berlin! Mit unserem Antrag “Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!” (Drucksache 19/2091) fordern wir den Berliner Senat auf, sich aktiv an der Initiative „Digital für alle“ zu beteiligen. Ziel der Initiative ist es, digitale Teilhabe für alle Menschen zugänglich zu machen und die Chancen der Digitalisierung greifbar zu machen. Der Digitaltag ist ein bundesweiter jährlicher Aktionstag, mit dem die digitale Teilhabe seit 2019 von der Initiative Digital für alle gefördert wird.

Für den Digitaltag 2025 wollen wir in Berlin ein vielfältiges Programm befördern, das digitale Innovationen für alle Bürger*innen erlebbar macht. Öffentliche Institutionen wie Stadtteilzentren, Bibliotheken und Rathäuser sollen ihre Türen öffnen und zeigen, wie Digitalisierung den Alltag erleichtern kann. Gleichzeitig sollen auch private Unternehmen, Vereine und Wissenschaftseinrichtungen ihre Fortschritte und Angebote präsentieren.

Besonders wichtig ist uns, dass die Vielfalt Berlins und der Digitalisierung sichtbar wird: Von der Digital- und Kreativwirtschaft über innovative Dienstleistungen in der Verwaltung bis hin zu Bildungsangeboten – der Berliner Digitaltag soll ein Tag sein, an dem darüber kritisch und konstruktiv gesprochen wird.

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2024

In meinem Newsletter „Bits & Berlin“ möchte ich auch zum Jahresende wie gewohnt über aktuelle Themen aus meiner Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung informieren.

Themen in dieser Ausgabe sind die Finanzierung von Fachverfahren, die Pläne für einen „Berliner Digitalcheck“, der IKT-Basisdienst Low-Code, die Digitalisierung der „Roten Karte“ und der neue Online-Dienst Wohnsitzanmeldung.

Doch vorab eine gute Nachricht für alle, die sich für eine funktionierende Stadt und eine klare und transparente Aufgabenverteilung der Berliner Verwaltung einsetzen. Kurz vor dem Jahresende hat der Berliner Senat das neue Landesorganisationsgesetz auch formal auf den Weg gebracht. An dem Gesetzentwurf haben die demokratischen Parteien sowie Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem gemeinsamen Prozess mitgewirkt.

Zwar sind noch einige Details offen, aber der aktuelle Arbeitsstand ist ein großer Schritt nach vorn. Zu klären sind bspw. noch die Rechtswege in Streitfragen. Diese sind notwendig, um dem «Behörden-Pingpong», also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Teilen der Verwaltung, ein Ende zu bereiten.

Viel Spaß beim Lesen.

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Spardruck auch bei Gesamtstädtischen Zielvereinbarungen – Entwicklung der Bibliotheken gefährdet

Der Berliner Senat spart bei Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung stand in den Zeitungen. Ich habe dazu mal nachgefragt, was das für laufenden und geplante gesamtstädtischen Zielvereinbarungen heißt (Bericht 0281). Gesamtstädtische Zielvereinbarungen nach § 6a AZG haben sich in der Berliner Verwaltung zu einem anerkannten kooperativen Steuerungsinstrument entwickelt. Sie dienen der verbindlichen Festlegung von Qualitätszielen sowie Indikatoren, mit denen die Zielerreichung gemessen werden kann. Gerade vor dem Hintergrund geringerer Ressourcen dürfte die Bedeutung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen weiter steigen, um gesamtstädtische Prioritäten gezielt bestimmen zu können. Aus der Antwort geht hervor, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung in 2025 in den Einzelplänen 03, 07 und 08 Mittelkürzungen im entsprechenden Haushaltstitel geplant sind.

Mit der gesamtstädtischen Zielvereinbarung „Öffentliche Bibliotheken – Bibliotheken als Dritte Orte stadtweit stärken“ werden sowohl qualitative als auch quantitative Leistungsausweitungen angestrebt, deren Umsetzung mit Gesamtkosten in Höhe von 8.526 TEuro (insb. im Personalbereich) kalkuliert wurden und deren Finanzierung anteilig aus verschiedenen Quellen erfolgt. Für das Jahr 2025 ist im Zuge der Haushaltskonsolidierung eine Mittelkürzung um 1.120 TEuro im Titel 97114 des Einzelplans 08 vorgesehen. Die in diesem Titel etatisierten Mittel waren vollumfänglich zur anteiligen Finanzierung personeller Mehrbedarfe zur Umsetzung der Zielvereinbarung „Öffentliche Bibliotheken“ in den Bezirken vorgesehen. Zum aktuellen Zeitpunkt werden die Auswirkungen dieser Mittelkürzung auf die bezirklichen Stellenbesetzungen und die Umsetzung der gesamtstädtischen Zielvereinbarung „Öffentliche Bibliotheken – Bibliotheken als Dritte Orte Stadtweit stärken“ auf Arbeitsebene eruiert.

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Zuständigkeit für ALLRIS weiter unklar

Die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen nutzen das sogenannte ALLRIS (Ratsinformationssystem von CC e-gov GmbH). ALLRIS umfasst derzeit die folgenden Module: ALLRIS-Sitzungsdienst als Basiskomponente und ALLRIS-Sitzungsgeld (SG), ALLRIS-Bürgerinfo-BI (Zugang für die Öffentlichkeit), ALLRIS-Amtsinfo-AI (Zugang für Bezirksamtsmitarbeiter*innen) und ALLRIS-Ratsinfo-RI (Zugang für die Kommunalpolitiker*innen).

ALLRIS ist damit die zentrale Software für die Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Bezirken Berlin. Hier zum Beispiel die Übersicht der Drucksachen in Marzahn-Hellersdorf). Wesentliche Herausforderung ist aktuell ein anstehendes Upgrade des Allrissystems auf die Version 4.0. Das Problem: die Verfahrensverantwortung (Zuständigkeit) für ALLRIS ist unklar.

Eine Taskforce aus Vertreter*innen der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres, der Bezirke und des ITDZ soll nun immerhin das Update-Problem gemeinsam lösen, ohne das wirklich jemand die Verantwortung übernimmt.

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Bekommt die Berliner Verwaltung bald einen Audio-Videodolmetscher?

Die Berliner Verwaltung versucht sich seit einiger Zeit an der Erprobung eines Online- und Offline-Übersetzungsdienstes. Auf Basis der geschlossenen Kooperationen, der Eigenbeteiligung des LAF und mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung startete die SenASGIVA im zweiten Quartal 2024 die Umsetzung des Pilotprojekts. Mitarbeitenden der angemeldeten Ämter, Fachbereiche und Einrichtungen der Kooperationspartner werden ab der Implementierung des Dienstes telefonisch- oder videogestützte Sprachmittlung ad hoc oder terminiert abrufen, um Beratungen und Termine mit Kundinnen und Kunden ohne ausreichende Deutschkenntnisse besser bewältigen zu können (Rote Nummer 0918 C).

Die für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehene Pilotierung sowie die weitere Klärung von Grundsatzfragen setzen die Beauftragung von AVD-Dienstleistungen voraus. Ausgewählt wurde für beide Lose der Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH. Nach erfolgreicher Auftragserteilung und der darauffolgenden Implementierung und Erprobung der Dienste in den ersten Ämtern, Fachbereichen und Einrichtungen soll ab Januar 2025 im Rahmen des Loses I ein Ausrollen der Dienste an alle von den Kooperationspartner*innen gemeldeten Stellen erfolgen. Vorerst stehen im Fokus die Bezirksämter Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf, anschließend auch die videogestützte Sprachmittlung für das Willkommenszentrum und das LAF. Die flankierende wissenschaftliche Begleitung (nach erfolgreicher Auftragserteilung) wird im besten Fall bereits Ende 2024 und im Laufe 2025 verschiedene Zwischenberichte zur Verfügung stellen.

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