Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Baubeginn für die Mittelinsel Kaulsdorfer Straße im Sommer

Wie ich bereits im April letzten Jahres berichtete, hat sich der Bau der dringend benötigten Mittelinsel an der Kreuzung Kaulsdorfer Straße/Deutschhofer Allee aufgrund von Umplanungen erheblich verzögert. Der damals angekündigte Baubeginn im 4. Quartal 2023 musste auf 2024 verschoben werden.

Nun gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels: Wie aus der Antwort des Senats auf meine erneute Anfrage hervorgeht, liegen die verkehrlichen und bautechnischen Planungen inzwischen vor und der Bauauftrag ist erteilt worden (Drucksache 19/19023). Die Entwässerung der Fahrbahn kann über den vorhandenen Regenwasserkanal der Berliner Wasserbetriebe erfolgen, zusätzliche Arbeiten sind hier nicht nötig.

Nach der Vergabe im Dezember 2023 und der anschließenden Vorbereitung der Bauausführung soll der Baubeginn nun im 3. Quartal 2024 erfolgen. Die Fertigstellung der Mittelinsel ist dann noch in diesem Jahr geplant. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben lange genug auf die Mittelinsel warten müssen. Weitere Verzögerungen gibt es hoffentlich nicht mehr.

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Wie fördert Berlin die digitale Basiskompetenz?

Mit der Kompetenzagenda hat die Europäische Union einen Fünfjahres-Plan vorgelegt, die Kompetenz von Personen und Unternehmen zu fördern. Bestandteil davon ist die digitale Basiskompetenz. Zu der Basiskompetenz gehört es, Textprogramme zu benutzen, ein starkes Passwort zu verwenden oder Informationen online zu finden. Details zu der Basiskompetenz hat die Initiative D21 im Digital-Index 2023/2024 veröffentlicht. Bis 2025 sollen 70 Prozent der Erwachsenen über digitale Basiskompetenzen verfügen. Deutschland steht gerade bei knapp 50 Prozent. Und wie steht es in Berlin um die Förderung der digitalen Basiskompetenz?

Der Senat bezeichnet das Ziel “bis 2025 70 % der Erwachsenen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollen.” als ambitioniert, aber positiv, genauso wie den Digitale Kompass 2030. Und was macht der Senat, um die digitale Kompetenz zu fördern? Die Antwort des Senats auf meine Anfrage zeigt vielfältige Förderungen für Verwaltung, Wirtschaft und Berliner*innen (Drucksache 19/18762).

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5. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin

Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin vorgelegt (Rote Nummer 1579). Der „5. Umsetzungsbericht EGovG Bln und IKT-Zukunftsbericht“ (Stand 31.12.2023) ist sicher eine gute Übersicht, es fehlen jedoch weiter messbare Ziele und konkrete Termine.

Der Bericht zeigt auch, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Der Bericht teilt sich ein in den Umsetzungsbericht und den IKT-Zukunftsbericht. Der Bericht ist nach Projekten in den einzelnen Senatsverwaltungen gegliedert und mittels einer Ampel wird transparent gemacht, ob das Projekt im Plan liegt (Grün), nicht im Plan, könnte aber noch eingehalten werden (Gelb) und Plan kann nicht mehr eingehalten werden (Rot). Bei 36 von 70 Ampeln steht Gelb, also der Plan wird aktuell nicht eingehalten. Dazu gehört zum Beispiel OneIT@Berlin, der IKT-Basisdienst Digitale Akte / Digitale Posteingang, das Entwicklung von Schulungsangeboten über die VAk oder einige Themen rund um IKT-Fachkräfte.

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Erweitertes Führungszeugnis – warum nicht mal einfach und digital?

Erweiterte Führungszeugnisse werden häufig im Ehrenamt mit Schutzbedürftigen benötigt und sind mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Ich habe mich beim Senat erkundigt, wie er den Aufwand der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses bewertet (Drucksache 19/18374). Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis kann auf Berlin.de online beantragt werden. Benötigt wird dafür jedoch ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Smartphone mit AusweisApp2. Für das erweiterte Führungszeugnis beträgt derzeit die Gebühr 13 €. Für ehrenamtliche hat Berlin ein alternatives Verfahren entwickelt bei dem die Gebühren entfallen.

Was offenbar fehlt ist ein unbürokratisches Verfahren für Träger die aus Landesmitteln finanziert werden und ihre Beschäftigen bzw. Honorarkräfte. Eine Erleichterung würde die Gewinnung von Fachkräften bspw. in der Hausaufgabenhilfe oder ähnlichen Angeboten im Auftrag des Landes von unnötiger Bürokratie entlasten.

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Nutzung von i-KFZ weiter auf niedrigem Niveau

Bundesweit sind in Kommunen der Zugang zu den i-KFZ-Dienstleistungen eingeschränkt aufgrund von fehlenden Sicherheitsstandards. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob dies auch für Berlin zutrifft und wie die Nutzungszahlen beim i-KFZ sich geändert haben (Drucksache 19/18276).

Beruhigend: es wird in Berlin keine Einschränkungen bei i-KFZ aufgrund der aktuellen IT-Sicherheitsvorfälle geben. Berlin erfüllt die Mindestsicherheitsanforderungen.

Seit Ende 2023 ist i-KFZ in Berlin in allen vier Stufen verfügbar. Dies bedeutet, sowohl Bürger*innen als auch Unternehmen können alle KFZ relevanten Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen.

Doch werden diese auch genutzt? Leider nein, die Anzahl der Vorgänge die im Internet getätigt werden, liegt im Schnitt bei 10 %. Der höchste Anteil an Vorgängen im Internet lag 2023 im Dezember bei circa 14 %. Damit ist zwar eine Steigerung im Vergleich zu 2022 zu von knapp 2 % zu erkennen. Bei im Schnitt 30.000 Vorgängen im Monat ist dies jedoch zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung wirksam zu entlasten. Ein Ausreißer ist dabei das Außerbetriebsetzen, hier stiegen die Vorgänge aus dem Internet von Januar mit circa 23 % auf circa 36 %. Der Senat sollte systematisch analysieren, warum die online Dienstleistungen von den Bürger*innen kaum genutzt werden.

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Hauptstadtzulage und weitere Refinanzierung des TV-L-Abschlusses

Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich. Noch bevor der Senat seine Entscheidung rückgängig gemacht hat, hatte ich den Senat nach den im Dezember zugesagten Hilfestellungen gefragt (Drucksache 19/18277).

Das Zentrale der Antwort ist nach den aktuellen Vorkommnissen sicher die Aussage zur Hauptstadtzulage: “Hinsichtlich der Hauptstadtzulage bleiben die Redaktionsverhandlungen zur weiteren Konkretisierung, sowie Art und Umfang und zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens und die genaue Ausgestaltung der Anschlussregelung für die Hauptstadtzulage abzuwarten.”

Der Senat drückt sich damit vor der Verantwortung, in dem er die notwendige Entscheidung auf andere Bundesländer abwälzt. Wie Berlin seine Zuwendungsempfänger finanziert, muss der Senat schon selbst entscheiden. Die Unfähigkeit zur eigenen Entscheidung durch Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver zu verschleiern, schadet der Glaubwürdigkeit Berlins massiv.

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Schneller digital: IT-Vergaben bündeln

Angesichts zunehmender Digitalisierung und insbesondere der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software und anderer verfahrensabhängiger IKT durch das Land eine immer größere Bedeutung zu. In Berlin jedoch verzögern sich IT-Vergaben immer wieder. Die dezentrale Kompetenz der Vergabestellen wird dabei der Realität auf dem IT-Markt nicht gerecht. Mit einem Antrag fordern Bündnis 90/Die Grünen den Senat auf, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Damit orientiert sich Berlin an anderen Bündesländern uns Städten, die ihre IKT-Vergabe, egal ob verfahrensabhängig oder -unabhängig, an einer Stelle gebündelt haben. Dr. Laura Dornheim hat im letzten Sommer von dem Erfolg des Models berichtet. Auch aktuelle Informationen über bundesweite Entwicklungen, die im IT-Planungsrat und anderen bundesweiten Gremien abgestimmt werden, können so zentral als Grundlage für Vergabeentscheidungen dienen.

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Berlins hat eine neue Open Data Strategie 2023

Im Jahr 2012 wurde die erste Open-Data Strategie veröffentlicht, 2020 folgte die Open-Data Rechtsverordnung. Und in diesem Jahr 2023 hat der Senat nun eine überarbeitete Open-Data Strategie vorgelegt (PDF). Im Zentrum steht darin der Kulturwandel innerhalb der Berliner Verwaltung zu einem Open-by-Default Mentalität, Datenmanagement und -kompetenz.

Mit der neuen Open-Data Strategie 2023 wird erstmals im Land Berlin das Ziel formuliert und verankert, Open Data als wesentlichen Bestandeil einer modernen digitalen Verwaltung zu begreifen und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen. Auf der Agenda steht dazu die technische Weiterentwicklung des bestehenden Open-Data Portals. Gerade die Verwaltung kann nur davon profitieren, wenn Daten Verwaltungen übergreifend zur Verfügung stehen. Technisch soll der Berlin Data Hub ein Datenmanagementsystem schaffen, linked Open Data etabliert und Visualisierungen von Daten durch praxisorientierte Dashboards ausgebaut werden.

An der Entwicklung der Strategie war neben der Open Data Informationsstelle (ODIS) auch die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. beteiligt.

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Wo unterstützt KI und ADM die Berliner Verwaltung?

Obwohl Berlin die Digitalisierung an vielen Stellen verpasst hat, wird von der Berliner Verwaltung bereits KI gestützte Software eingesetzt. Ich habe daher mal gefragt wo KI-Basierte Entscheidungshilfen in Berlin zum Einsatz kommen und wie es durch den Einsatz zu potentieller Diskriminierung kommt. Die Antwort (Rote Nummer 1270, Bericht Nr. 21, Seite 133 ff. ) teilt dabei in KI-Systeme welche keine Entscheidungen treffen und jene die Entscheidungen treffen. Klare Kriterien oder ein Tranzparenzregister gibt es immer noch nicht für den Einsatz von ADM (Automated Decision Making).

Im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt sind Anzahl und Zwecke deutlich angestiegen. Derzeit gibt es 15 verschiedene Anwendungen mit KI-Systemen. Ein Transparenzregister wäre schon jetzt ohne Gutachten möglich und würde modernes Verwaltungshandeln transparent machen. Auch der Ethikrat ist zu dem Schluss gekommen, dass es beim Einsatz von KI-Systemen in Verwaltung bestimmte Voraussetzung und Maßnahmen braucht. Zwar Ordnet der Senat das Potential von Diskriminierung richtig ein, benennt jedoch keine Maßnahmen oder Strategie für die Zukunft.

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