Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Senat

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Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

Mit dem Gesetzespaket wird für die Bezirksämter ein zusätzlicher Stadtrat ermöglicht. Damit werden die zur Erfüllung der zunehmenden Aufgaben der wachsenden Stadt Berlin erforderlichen Kapazitäten auch auf Ebene der politischen Leitung des Bezirksamts geschaffen. Die Erweiterung des Bezirksamtes trägt insgesamt zur Optimierung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und zur Sicherung der Qualität des bezirklichen Handelns und der politischen Führung bei. So kann im Ergebnis auch der gewachsenen Aufgabenfülle besser Rechnung getragen und die Bürgernähe besser gewährleistet werden.

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Umgang mit Periodenarmut in Berlin

“Rund 20.000 Euro gibt eine Person im Leben durchschnittlich für die Menstruation aus. Allerdings können sich das längst nicht alle leisten. Manche Menschen können sich nicht mal die absoluten Basics kaufen, also Tampons oder Binden. Sie müssen mit Klopapier oder Stoffresten improvisieren. Periodenarmut oder Period Poverty ist ein weltweites Problem.” (Quelle: Podcast Eine Stunde Liebe vom 15. Januar 2021)

Gemeinsam mit meiner Kollegin Fatos Topas und Social Period e.V. habe ich den Senat zum Umgang mit der Periodenarmut in Berlin gefragt (Drucksache 18/28115). Aus der Antwort geht hervor, dass es in einigen Bezirken entsprechende Debatten und Beschlüssen in den BVVen gibt.

Aus Tempelhof-Schöneberg enthält die Antwort auch Zahlen: “Für eine entsprechende Ausstattung aller Frauentoiletten in den vorbezeichneten Einrichtungen sind Ausgaben für Automaten (Erstausstattung) sowie Verbrauchartikel im ersten Haushaltsjahr in Höhe von rd. 90.000 € zu erwarten; die jährlichen Aufwendungen für Verbrauchartikel allein werden auf 60.000 €/Jahr prognostiziert.”

Bedenkenswert ist die Antwort zum Thema HousingFirst: “Grundsätzlich besteht eine solche Möglichkeit, diese wird aber vom Senat, in Abstimmung mit den Expertinnen der Housing First Projekte als wenig zielführend betrachtet. Auch wenn der für Housing First in Frage kommende Personenkreis obdachlose Frauen sind, ist mit der Vermittlung einer Wohnung der Leistungsbezug für Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden. Die Regelbedarfe nach § 20 SGB II, bzw. § 27 a SGB XII umfassen unter anderem auch Bedarfe für Hygieneprodukte, so dass – wenn von den Frauen gewünscht – eher Beratung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung im Vordergrund stehen, welche auch den Bedarf an Menstruationsprodukten umfasst. Die Housing First Projekte sind im Übrigen sehr gut vernetzt und können den Frauen bei Bedarf Hinweis geben, wo kostenfreie Hygieneprodukte erhältlich sind, bzw. geben diese auch in geringem Umfang aus.”

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Ausschussanhörung: Wie weiter mit der Schulreinigung

Fast jede:r ist in seinem Leben bereits direkt oder indirekt mit Gebäudereinigung oder Reinigungsfirmen in Kontakt gekommen. Sie sorgen schließlich im optimalen Fall dafür, dass Schulen, Arbeitsplätze und andere Einrichtungen gewissen Hygienestandards entsprechen. Jedoch sind leider genau in diesem Bereich auch Mängel anzutreffen, die sich verständlicherweise kein:e Arbeitgeber:in, -nehmer:in oder Schüler:in wünscht. Die oft prekären Arbeitsbedingungen in der Branche sind nichts neues und nach wie vor keine Basis für zufrieden stellende Arbeit.

Unbefriedigende Ergebnisse der Reinigungsarbeit können unterschiedlich aussehen und haben demnach unterschiedliche Ursachen. Dass bspw. der Klassenraum zu Beginn des Schultags nicht sauber vorgefunden wird, ist unerfreulich, doch ob die Ursache hierfür ein Personalmangel seitens der Reinigungsfirma, ein hoher Zeitdruck bzw. zu große zu säubernde Bereiche für das wenige Personal, eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Seiten der Schüler:innen oder einfach schlecht verrichtete Arbeit ist, lässt sich im Nachhinein oft schwer sagen. Auch der simple verbale Kontakt zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen, Hausmeister:innen und dem Reinigungspersonal oder eine Rückmeldung zur erledigten Reinigungsarbeit ist aufgrund der hauptsächlich nachmittags und abends vorliegenden Arbeitszeiten sehr schwierig oder gar nicht möglich.

In der Juni-Sitzung des Unterausschuss Bezirke fand nun eine Anhörung zum Thema “Aktueller Stand der Überlegungen zur Umsetzung der Rekommunalisierung der Schulreinigung” statt. Sie kann im folgenden Video noch einmal gesehen werden.

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Online Anträge Infektionsschutz

Unsere Gesellschaft wandelt sich ständig und mit der anhaltenden Welle der Modernisierung und Digitalisierung sollen natürlich auch Servicedienstleistungen der Berliner Verwaltung mithalten können. Nicht zuletzt haben die Covid-19-Pandemie und die damit verbunden Maßnahmen zum Infektionsschutz die Notwendigkeit deutlich gemacht.

Aufgrund viele Vorarbeiten, die lange vor Corona entstanden, gelang es in der Pandemie schell auch Onlineverfahren für die vielfältigen Anträge umzusetzen. Grundlage hierfür ist der Basisdienst “Digitaler Antrag”. Dies war und ist beispielsweise für Unternehmer*innen und Selbstständige mit Verlusten durch die Pandemie ein wichtiges Mittel zur Begleichung der Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz, jedoch natürlich auch für alle Bürger und Bürgerinnen von Nutzen.

Das folgende aktuelles Video der Finanzverwaltung zeigt dem Weg zu den aktuellen Online-Anträgen anschaulich.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

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Kinderarmut: Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Kurz vor Ende der Legislaturperiode habe ich die Senatsverwaltung nach den Ergebnissen gefragt (Drucksache 18/27565).

Aus der Antwort geht hervor, dass ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt wurde. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein.

Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Dieser Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden. Sobald dieser vorliegt, muss die Umsetzung auf die politische Agenda.

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Low-Code Fachverfahren für die Berliner Verwaltung?

In der letzten Zeit taucht das Thema Low-Code immer wieder auf der Tagesordnung auf. Daher ich ich die Berliner IKT-Steuerung gefragt (Drucksache 18/27448), wie sie zur Bedarfsanmeldung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung steht, eigene Programmierungen (sog. „Kleinstanwendungen“) zur Ergänzung von Fachanwendungen zu benötigen (u.a. in Drucksache 18/26417)? Im Raum steht dabei die Frage, welche Bestrebungen im Berliner Senat existieren, den Bedarf für Low-Code Fachverfahren mit einem sichereren Angebot zentral zu erfüllen.

Die Antwort zeigt den weiter großen Handlungsbedarf. Denn die Nutzung von MS Access ist ab Juni 2021 nicht mehr gestattet. Die von den politikfeldverantwortlichen Senatsverwaltungen erbetenen Übersichten für die Kleinstanwendungen, für die eine Modernisierungsvereinbarung erforderlich wird, liegen jedoch noch nicht vollständig vor. Aus den Übersichten sollen dann die Art der Ablösung und die geplanten Ablösungstermine ersichtlich. Da der Juni 2021 vor der Tür steht, müssen die Senatsverwaltungen endlich ihrer Verantwortung für ihre Politikfeld gerecht werden.

Positiv ist, dass sich der Senat dazu bekennt, aus strategischer Sicht eine Low Code Plattform standardisiert für die gesamte Berliner Verwaltung anzubieten, um Spezialisierung und Skaleneffekt zu ermöglichen. Demnach ist auch die Aufnahme in eine zukünftige Version der IKT-Architektur ist geplant.

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Die Folgen des Mietendeckelurteils für die AV Wohnen

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Berliner Mietendeckel aufgrund der mangelnden Gesetzgebungskompetenz des Landes für nichtig erklärt hat, habe ich den Senat zu den Folgen für die AV Wohnen befragt (Drucksache 18/27466). Die AV-Wohnen regelt bis zu welchem monatlichen Richtwert monatliche Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen gelten und im Rahmen eines Leistungsbezuges berücksichtigt werden können.

Im Raum stehen nun Kostensenkungsverfahren für Menschen die Sozialleistungen beziehen und deren Miete nach dem Gerichtsurteil nun über den Mietendeckel hinaus erhöht wird. Das Gute: Aktuell sind Kostensenkungen aufgrund der Regelungen im Sozialschutzpaket gem. § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII noch bis 31.12.2021 ausgesetzt. Die nun wieder auf den alten vertraglichen Stand erhobenen Mieten werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt und sofern ein leistungsrechtlicher Bedarf besteht nachgezahlt.

Nach dem 31.12.2021 wird individuell in jedem Einzelfall zu prüfen sein, ob die zu tragenen einmaligen Kosten durch einen Umzug wirtschaftlicher als die dauerhafte Übernahme der über den Richtwerten liegenden Mieten sind. Nur dann und soweit keine individuellen Gründe vorliegen, wäre ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten. Da bereits eine Aktualisierung der AV-Wohnen zum Ende des Jahres geplant ist, müssen hier alle Möglichkeiten genutzt werden, Mieter*innen vor Verlust der Wohnung zu schützen.

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Wer ist Zuständig für OpenData und wo ist die Dokumentation der API von Ordnungsamt Online?

Zuletzt hatte ich über die Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online berichtet. Dabei informierte ich auch, dass seit dem 20.01.2021 Daten auf dem OpenDataPortal des Landes Berlin bereitgestellt werden. Damit sind die Anforderungen des § 13 Abs. 1 E-Government-Gesetz Berlin erfüllt, u.a. die Daten auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund einiger Nachfragen zu technischen Details, habe ich zur Dokumentation der API nochmal nachgefragt (Drucksache 18/27064). Aus der Antwort geht hevor, dass die API für die Nutzung der OpenData-Schnittstelle von Ordnungsamt Online alle aktuell veröffentlichten Meldungen zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum in den Bezirken beeinhaltet. Erledigte Meldungen werden aber nach 30 Tagen entfernt. Die Dokumentation wird zurzeit erarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.

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