Umsetzung des Flexibudgets Jugendhilfe
Mit dem Fachkonzept Flexibudget Jugendhilfe ist den Bezirken seit Mai 2020 die Möglichkeit eröffnet, niedrigschwellige, passgenaue und flexible Angebote für die Zielgruppe der Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in benachteiligten und belastenden Lebenslagen im Vorfeld der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung (HzE) zu konzipieren. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat dazu gemeinsam mit den Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) ein Rahmenkonzept entwickelt.
In einem Bericht für den Unterausschuss Bezirke am 27.11.2023 informiert der Senat über die Umsetzung (Vorgang 0217, Seite 2). Dazu lag bereits im Vorfeld der folgende Bericht vor: “Auswirkungen des Flexibudgets auf die Fallzahlen bei den Hilfen zur Erziehung (HzE), Bewertung im Hinblick auf die HH-Beratungen, Übersicht der tatsächlichen Ausgaben (Berichtsauftrag aus der 14. Sitzung vom 28.06.2023)” (Vorgang 0101 C)
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