Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung

Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für Berlin steht: „Die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist Schlüsselaufgabe für die Zukunft Berlins“. An dieser Stelle berichte ich über meine politische Arbeit und werde aktuelle Analysen, Strategien und Konzepte mit Blick auf die Bekämpfung von Armut in Berlin sammeln.

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Soziale Entwicklung: Wie steht’s nach dem Quartiersmanagement um Marzahn

Ich habe den Senat mal nach den aktuellen Einschätzungen zur sozialräumlichen Entwicklung und Förderungen für Marzahn gefragt (Drucksache 19/15307). Hintergrund: Die beiden Marzahner QM-Gebiete Marzahn-NordWest und Mehrower Allee wurden zum 31.12.2020 beendet. Zur Unterstützung des Verstetigungsprozesses übernimmt die Senatsverwaltung für die bezirkliche Stadtteilkoordination eine 50%ige Kofinanzierung für beide QM-Gebiete für die Jahre 2020 bis 2024 („Stadtteilkoordination Plus“).

Aus der Antwort geht hervor, dass die sozialräumliche Entwicklung der Planungsräume des Ortsteils Marzahn vornehmlich einen mittleren Status-Index mit stabiler Dynamik aufweisen (9 von 15). In Marzahn gibt es folgende BENN Teams: BENN Blumberger Damm, BENN Marzahn-Süd, BENNplus Wittenberger Straße, BENNplus Raoul-Wallenberg-Straße. In den BENNplus Gebieten kooperiert das Programm BENN mit der Stadtteilkoordination vor Ort. Das heißt, dass diese mit einer vollen BENN-Personalstelle vor allem für die Integration von Geflüchteten in den Stadtteil unterstützt wird.

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Wohngeld können sie nun online beantragen

Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten gerade Bürger*innen mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hat die Ampel-Koalition die Stärkung des Wohngeldes im Koalitionsvertrag vereinbart, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Damit weiten wir den Empfängerkreis auf zwei Millionen Haushalte aus, erhöhen die Heizkostenkomponente und führen eine Klimakomponente ein. Seit dem 1. Januar 2023 ist es nun auch möglich Wohngeld online zu beantragen. Dazu kommt ein Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich geprüft werden kann, ob jemand Wohngeld berechtigt ist.

Mit dem dem Wohngeld-Plus-Gesetz steigt das allgemeine Leistungsniveau und der Kreis der Wohngeldberechtigten wird von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, ausgeweitet. Zusätzlich gibt es die Ermöglichung vorläufiger Wohngeldzahlungen, die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate, die Verkürzung des Anrechnungszeitraums von einmaligen Einkommen sowie die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen. Außerdem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente und Klimakomponente hinzugefügt.

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Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren

Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.

Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.

Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren.

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Im Februar muss erneut gewählt werden: ein Aus- und Rückblick

Am 16. November 2022 hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Berlin muss erneut wählen. Der Urteilsspruch der Richter*innen ist eine heftige Klatsche für die Verantwortlichen der letzten Wahl. Wichtig: Am 12. Februar 2023 muss nun alles funktionieren.

Ich möchte an dieser Stelle nicht über das Urteil und die Wahlfehler sprechen, sondern einen Rückblick auf meine Arbeit zu den Themen Verwaltung, Digitalisierung und Bezirke sowie in Marzahn-Hellersdorf geben. Dazu möchte ich einen Ausblick auf die kommenden Monate wagen.

Wir hatten uns viel vorgenommen. In der der “ersten” Ausgabe von Bits & Berlin in dieser Legislatur hatte ich einen Blick auf den Koalitionsvertrag geworfen. Wie weit sind wir im ersten Jahr gekommen? Einen guten Überblick geben dazu die Ausgaben meines Newsletters Bits & Berlin.

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Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein erst Ende Januar 2023

Der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verzögert sich bis Ende Januar 2023. Die Planungen sahen das neue digitale Angebot bereits im I. Quartal 2022 vor, später gab der Senat eine Verzögerung auf das 2. Halbjahr 2022 bekannt. Nun wird auch dieses Ziel verfehlt. Bleibt zu hoffen, dass der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein nun im Januar 2023 auch wirklich startet (Drucksache 19/13471).

Warum ist der Online-Antrag wichtig? Bereits im Jahr 2020 wurden knapp 60.000 Anträge gestellt. Ein Online-Antrag erleichtert die Bearbeitung, da zeitaufwändige Erfassungstätigkeit vermieden wird und damit die Ressourcen für schnelle Entscheidungen zur Verfügung stehen.

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Landeskommission zur Prävention von Kinderarmut und Familienarmut

Der Berliner Senat hat im vergangenen Jahr mit dem Bericht der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut Ergebnisse und Empfehlungen für die Berliner Strategie gegen Kinder und Familienarmut vorgelegt. Die Landeskommission wurde 2017 eingerichtet mit dem Auftrag, die Armutsprävention in Berlin grundlegend neu aufzuziehen. Dabei sollen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.

Aus einer aktuellen Anfrage (Drucksache 19/13126) zur Fortführung der Arbeit der Landeskommission geht hervor was für 2022/2023 weiterhin geplant ist. Neben der Umsetzung der Integrierten Bezirklichen Strategien, sei es Ziel, Wissen und die Sensibilität für Armutsproblematiken und bestehende Wirkzusammenhänge in der Öffentlichkeit zu schaffen und zu vertiefen. Ende September wurde dazu eine von der Landeskommission beauftragte Studie „Aufwachsen in Armut während Krisenzeiten“ veröffentlicht.

Zur Umsetzung ihrer Aufgaben stehen der Geschäftsstelle der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zwei Vollzeitstellenäquivalenten sowie eine befristetete Personalstelle zur Verfügung. Sachmittel seien in beiden Haushaltsjahren in Höhe von je 500.000 Euro vorgesehen.

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Das Digitaler Tarifregister für Berlin ist online

Das Digitaler Tarifregister für Berlin ist online. Dafür habe ich mich in den letzten Jahren eingesetzt. Nachdem der Senat das Anliegen in sein 100-Tage-Programm aufgenommen hat, ist nun auch die Umsetzung erfolgt. Am 25.03.2022 ging das, zuvor nur in Papierform vorliegende, digitale Tarifregister online.

Bei Vergabeverfahren des Landes Berlin sind Bewerber/Bieter verpflichtet, eine Tariftreueerklärung zu unterschreiben. Allerdings muss während des Vergabeverfahrens die Tariftreue der Bewerber/Bieter geprüft werden. Was zuvor händisch gemacht werden muss, kann nun digital bearbeitet werden. Bereits im November 2020 hatte ich dazu eine Anfrage gestellt und damit das Vorhaben auf die politische Agenda gesetzt. Im neuen Register finden Informationen zu Stundenlohn oder Überstunden aus 50 verschiedenen Wirtschaftsbereichen vom Dachdeckerhandwerk, Systemgastronomie bis zu Umweltschutz- und Industrieservice. Zurzeit stehen, je Branche, sowohl die Tarifentgelte sowie die Berechnungshilfe als PDF zum download bereit. Durch diese transparente Veröffentlichung der Tarife wird das Tarifsystem in Berlin gestärkt und somit die Rechte der Arbeitnehmer*innen und deren Löhne.

Der DGB Berlin-Brandenburg teilte am Freitag mit, das Online-Tarifregister sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die im Berliner Vergaberecht verankerte Tariftreue nun auch umzusetzen. Quelle: Online-Datenbank zu Tarifregelungen in Berlin gestartet, Süddeutsche Zeitung, 25.03.22

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Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein im 2. Halbjahr 2022

Der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verzögert sich. Eine Online-Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) soll nun im 2. Halbjahr 2022 möglich werden, wir aus einer Antwort des Senats hervorgeht (Anfrage Nr. 19/10627). Grund ist eine “unvorhersehbare zeitlichen Verzögerung”. Ausstehen ebenfalls noch die Gremienbeteiligung von Hauptpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung.

Positiv: Bereits seit April 2021 ist im Serviceportal die Online-Antragstellung eines Wohngeldantrages möglich. Antragstellende haben seit dem rd. 7.200 Anträge online eingereicht, die dann in das Fachverfahren übernommen und weiterbearbeitet wurden. Die Umsetzung des Online-Antrages für einen WBS wird analog erfolgen.

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Abschied vom berlinpass – Neuer Berechtigungsnachweis kommt automatisch

Der bisherige berlinpass wird abgeschafft und durch einen neuen automatischen Berechtigungsnachweis von den jeweils zuständigen Leistungsstellen ersetzt. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage hervor (Drucksache 19/10398). Demnach wird eine persönliche Vorsprache mit der Umstellung des Verfahrens der Ausgabe eines Berechtigungsnachweises zum 1. Juli 2022 von Amts wegen durch die jeweils zuständigen Leistungsstellen nicht mehr erforderlich sein. Das neue Verfahren wird aktuell technisch und organisatorisch dahingehend vorbereitet, dass alle anspruchsberechtigten Personen rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022 im Besitz des neuen Berechtigungsnachweises sind.

Alle anspruchsberechtigten Personen erhalten von den zuständigen Leistungsstellen zusammen mit ihrem ersten Berechtigungsnachweis einen Informationsbrief, in dem das neue Verfahren hinreichend erläutert wird. Darüber hinaus geben die Berliner Bürgerämter schon jetzt eine Kurzinformation an die anspruchsberechtigten Personen aus, die dort einen berlinpass beantragen. Der berlinpass wird nur noch befristet bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben. Zeitnah wird eine zusätzliche Information über eine entsprechende Pressemitteilung erfolgen und auch die Internetseiten, die über den berlinpass informieren, werden entsprechend angepasst.

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