Barrierefreiheit auf der Linie U5 in Marzahn-Hellersdorf
Der barrierefreie Ausbau von U-Bahnhöfen hat eine hohe Priorität für den Senat. Die geht aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/10480 hervor. Im Sinne einer Prioritätensetzung heißt dies aber auch, dass der barrierefreie Ausbau von U-Bahnhöfen, welche derzeit weder durch Aufzüge oder Rampen barrierefrei erreichbar sind, Vorrang hat, vor der Nachrüstung von U-Bahnhöfen, die bereits über Rampen grundsätzlich erreicht werden können. Dies betrifft die meisten Bahnhöfe auf der östlichen Linie U5. Eine ergänzende Ausstattung der Bahnhöfe auf der östlichen U5 ist nach aktuellen Planungen frühestens nach 2025 vorgesehen.
Dabei entsprechen die Rampen an den U-Bahnhöfen der Linie 5 mit ca. 10 % Steigung zwar nicht den Anforderungen der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen, Öffentlich zugängliche Gebäude). Im Personenbeförderungsgesetz wird die Barrierefreiheit allerdings nicht genauer definiert und auch die genannte DIN-Normen ist für Bahnhofsanlagen nicht unmittelbar anwendbar. Daher wurden die Vorgaben im Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit im Vorfeld intensiv mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Verbänden, die im Landesbeirat der Menschen mit Behinderung organisiert sind, abgestimmt. Im Ergebnis wird im Nahverkehrsplan (NVP) mehrfach auf die DIN 18040 Bezug genommen, jedoch nicht hinsichtlich Rampen. Bei Neubauten werden diese aber in derartigen Längenentwicklungen nicht mehr umgesetzt.
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