Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Stadtentwicklung

Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung Wernerbad 

Die Renaturierung des Wernerbades beginnt jetzt wirklich

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf informierte vor kurzem über den weiteren Zeitplan für die Renaturierung des Wernersees (KA-255/VIII). Demnach wurde nach Rücksprache mit den Berliner Wasserbetrieben, die die Renaturierung durchführen, bereits mit den vorbereitenden Maßnahmen in der 5. Kalenderwoche 2018 begonnen:

“Dies betrifft insbesondere vorbereitende Maßnahmen des Artenschutzes wie das Aufstellen eines Amphibienzaunes. Damit soll vor allem die Umsiedlung und der Schutz von Wechselkröte und Moorfrosch während der Renaturierungsmaßnahmen sichergestellt werden. Die Maßnahmen am Gewässer selbst beginnen im August 2018 unter Berücksichtigung der Brut- und Laichzeiten und werden im Februar 2019 vor der darauffolgen-den Brut- und Laichzeit abgeschlossen.”

Die Maßnahmen hatten sich verzögert, weil während der Brut- und Laichzeiten in 2017 keine entsprechenden Firmen gebunden werden konnten.

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Berlin Marzahn Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Dauerparkende Fahrzeuge im öffentlichen Raum

Da mich immer wieder Bürger*innen auf parkende Fahrzeuge ansprechen, habe ich den Senat um Informationen zur Rechtslage (Drucksache 18/13048) gebeten. Die ausführliche Antwort beschreibt die Herausforderung aber auch die Handlungsmöglichkeiten sehr gut. Ich möchte zwei Punkte aus der Antwort folgend darstellen.

Frage 6: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Land Berlin (entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt) das Zuparken durch große LKW bzw. Auflieger / Anhänger entlang ganzer Straßenzüge im Sinne der Anwohner*innen zu regulieren?

Unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Interessen können bei einem vorliegenden zwingenden Gebot verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach Maßgabe der StVO in bestimmten Straßen angeordnet werden, wenn durch parkende Lastkraftwagen die Verkehrssicherheit und -ordnung beeinträchtigt ist (beispielsweise in Gestalt eine Anordnung/Beschilderung des Fahrbahnrandes mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot“ und dem Zusatzzeichen „Pkw fei“). Die Voraussetzung eines „politischen Willens“ ist für die zuständige Straßenverkehrsbehörde zur Entscheidungsfindung und unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben hingegen nicht relevant.

Frage 4: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Polizei und Ordnungsämter, um parkende Autos, die vermeintlich Öl verlieren – auch wenn sie regelmäßig umgeparkt werden –, zu überprüfen? (Bitte Zuständigkeiten und Ablauf erläutern)

Je nach Einzelfall kann durch den technischen Ölverlust eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 StVO oder gar eine Umweltstraftat (z. B. § 324a Strafgesetzbuch) begründet sein, die polizeilich bzw. -im Rahmen ihrer Zuständigkeit- durch die Ordnungsämter zu bearbeiten sind. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Berliner Feuerwehr zur Abwehr konkreter Gefahren hinzuzuziehen. Die Fahrzeugverantwortlichen werden durch die Berliner Polizei bzw. durch die Ordnungsämter ermittelt und einzelfallabhängig zu erforderlichen Maßnahmen aufgefordert. Sie können aufgefordert werden (falls vom Schaden her vertretbar mit Setzung einer Frist von zehn Tagen), den Mangel zu beseitigen und das Fahrzeug instand zu setzen, die Instandsetzung gegenüber der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (LABO) nachzuweisen oder, wenn es sich um ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug handelt, das Fahrzeug zu entfernen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Tätigkeit des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben (Bezirksamt Lichtenberg) ein.

Bei sofortigem Handlungsbedarf werden – gegebenenfalls unter Einschaltung des Lichtenberger Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben- Maßnahmen zur Entfernung oder Sicherstellung des Fahrzeuges ergriffen. Bei eingetretenen Verunreinigungen erfolgt ein Bericht/eine Anzeige an das bezirkliche Umweltamt. Darüber hinaus prüfen die Ordnungsämter das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und einer Inanspruchnahme der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters für den Ersatz entstandener Schäden. Bei entsprechendem Prüfergebnis werden diesbezügliche Ahndungs- oder Inanspruchnahmemaßnahmen ergriffen.

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Abriss der Kaufhalle auf dem Kastanienboulevard nun im Frühjahr 2018?

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die Kaufhalle auf dem Kastanienboulevard steht immer noch. Auf meine Nachfrage erklärt der Senat nun, dass der Abriss für das Frühjahr 2018 vorgesehen sei (Drs. 18/12673). Ich finde so kurz vor Weihnachten ein schöner Wunsch für’s neue Jahr.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation des Kastanienboulevards in Hellersdorf in Bezug auf die leerstehende und noch immer nicht abgerissene Kaufhalle?

Antwort zu 1: Das Grundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Bauträgers. Nach Auskunft des Eigentümers soll auf der Grundlage des positiven Vorbescheids eine Wohnbebauung erfolgen. Der Abriss der Kaufhalle sei für das Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Beseitigung der seit langer Zeit leerstehenden ehemaligen Kaufhalle für einen Wohnungsneubau wird als positive Entwicklung für den Bereich Boulevard Kastanienallee angesehen.

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Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Freifläche am U Cottbusser Platz: Kunstprojekt auch für 2018 gesichert

Die große Freifläche am U-bahnhof Cottbusser Platz wurde in diesem Jahr intensiv genutzt. Formal war diese Zwischennutzung nur bis Ende diesen Jahres gesichert. Nun hat mir der Senat (Drucksache 18/12672) mitgeteilt, dass der Nutzungsvertrag mit der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst e. V. aktuell bis zum 31.12.2018 verlängert wurde.

Mittelfristig soll dort ein „Kunst-Campus“ mit Ateliers und Wohnungen für Künstlerinnen und Künstler im Rahmen eines Genossenschaftsmodells entstehen. Damit soll die Kulturlandschaft im Marzahn-Hellersdorf weiter entwickelt werden und das Gebiet Boulevard Kastanienallee bereichert werden.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

#Wahlkreistag: Unterwegs in Mahlsdorf und Kaulsdorf

Mein letzter Wahlkreistag im Jahr 2017 führte mich am vergangenen Freitag (24.11.) durch Mahlsdorf und Kaulsdorf. Zu Beginn habe ich mir Beschwerden von Bürger*innen vor Ort angeschaut.

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Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Senat Stadtentwicklung Wernerbad 

Verkauf gescheitert? Wernerbad als öffentliche Grünfläche erhalten!

Die Debatte um die Zukunft des Wernerbades geht weiter. Ich habe den Senat zu den laufenden Verkaufsverhandlungen befragt (Drucksache 18/12604). Diese scheinen bisher wenig erfolgreich zu verlaufen. Aktuell soll die Abgabefrist der indikativen Angebote am 06.11.2017 beendet worden sein. Die formelle Prüfung der Angebote ist nach Auskunft des Senats noch nicht abgeschlossen. Da der Verkauf seit Jahren in Arbeit ist, halte ich die Aussagen für wenig plausibel. Es fehlt die Begründung für die ewige Verzögerung oder das Nichtstun der zuständigen Betriebe (BIM sowie BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG).

Für Mahlsdorf und Kaulsdorf halte ich das Festhalten an der Idee das Grundstück als Standort für die speziellen Bedürfnisse von Demenzkranken zu entwickeln für falsch. Die Unterversorgung von Frei- und Grünflächen ist offensichtlich und in Anbetracht der weiteren Bebauung in der Umgebung erscheint eine Entwicklung als öffentliche Grünfläche dringend nötig.

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Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Halteverbote sollen Verkehrssicherheit am S/U-Bahnhof Wuhletal erhöhen

Am S/U-Bahnhof Wuhletal werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nun doch Halteverbote genehmigt. Die Gefahr von Unfällen, wie sie zuletzt vorgekommen sind, soll so verringert werden.

Der Vorgang zeigt, dass sich gute Argumente am Ende durchsetzen. So hat die Verkehrslenkung Berlin nach Gesprächen mit Politiker*innen diverser Parteien aus Marzahn-Hellersdorf am 17. November die Zweckmäßigkeit von Haltverboten nochmals vor Ort geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass deren Einsatz zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geeignet ist.

Trotz regelgerechter Ausstattung der beiden Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) können die Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern durch Haltverbote relevant verbessert werden und Kraftfahrer so zeitgerechter auf Querende reagieren.

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Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Stadtentwicklung 

Wohnungsbaugesellschaften müssen Mieter*innen vor Kündigung beraten

Berlin hat neben Bremen bundesweit die meisten Bürger*innen mit Schulden. Dazu ist der Wohnungsmarkt offenkundig angespannt. Wenn die Betroffenen ihre Wohnung erstmal verloren haben, ist es in Berlin nur schwer möglich im Wohnumfeld eine neue Wohnung zu finden. Im Fall von Mietschulden trägt ein aufsuchendes Beratungsangebot wirksam zur Vermeidung von Wohnraumverlust bei. Dazu sollten die Wohnungsbaugesellschaften in ihre Mustermietverträge eine Regelung aufnehmen, um Falle eines Zahlungsverzuges durch den Mieter die sozialen Wohnhilfen der Bezirke, eine Beratungsstelle oder vergleichbare Institution informieren zu dürfen, um effektive Hilfe zu gewährleisten.

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen sicherstellen, dass Mieter*innen im Falle von Mietrückständen VOR einer Kündigung ein aufsuchendes Beratungsangebot erhalten. Das bisherige Verfahren, welches der Senat in einer Antwort auf meine Anfrage (Drucksache 18/12561) beschreibt, kann den Wohnungsverlust nicht wirksam verhindern. Demnach “werden die betroffenen Mieter und Mieterinnen nach ausgesprochener fristloser Kündigung von Mietschuldnerberatern aufgesucht, um spezifisch beraten zu können und Lösungen für den Abbau der Mietschulden zu besprechen“.

Neben den Wohnungsbaugesellschaften spielen auch die Jobcenter bei der Prävention von Wohnraumverlust eine wichtige Rolle. Folgend die vollständige Antwort des Senates.

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Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Senat Stadtentwicklung 

Diskussion über Verkehrslösung Mahlsdorf wird konkret

Es kommt Bewegung in die Verkehrslösung Mahlsdorf. Wie der Senat in einer aktuellen Mitteilung zur Kenntnisnahme erklärt, arbeiten Senatsverwaltung und Bezirksbürgermeisterin gemeinsam an einer Lösung. Alle Informationen für eine Entscheidung über die Trassenwahl für die TRAM könnten noch in diesem Jahr vorliegen, so dass dann nach Beteiligung der Akteursrunde Mahlsdorf eine Entscheidung möglich wird. Zum weiteren Zeitplan erklärt der Senat weiter: “Würden unverzüglich alle Schritte zur Planung und Vorbereitung der Planfeststellungsverfahren für die Verkehrslösung Mahlsdorf unternommen werden, könnten sie möglicherweise im Jahr 2019 eingeleitet werden.”

Die gemeinsam mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf erarbeitete Straßenbahn- und Straßenbaumaßnahme „Verkehrslösung Mahlsdorf“, die auch den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn im Ortskern Mahlsdorf sowie die Verlängerung der Straßenbahn bis zum S-Bahnhof Mahlsdorf beinhaltet, wurde wegen fehlender politischer Zustimmung im Bezirk in
den Jahren 2011 bis 2016 ruhend gestellt. Unverändert zeigt sich die dringende Handlungsnotwendigkeit auf Grund von

  • infrastrukturellen Restriktionen, die einen 10-Minuten Takt im Straßenbahnverkehr ausschließen,
  • fehlenden barrierefreien Straßenbahnhaltestellen,
  • einer unattraktiven Umsteigesituation am S-Bahnhof Mahlsdorf,
  • funktionalen Defiziten im Straßenzug Hönower Straße – Hultschiner Damm durch Überstauung der Knotenpunkte, insb. am Knoten zur B1/B5,
  • erheblicher Lärmbelastung der Anwohner*innen,
  • fehlender Aufenthaltsqualität im Straßenraum,
  • einer fehlenden verkehrssicheren Radverkehrsführung und
  • einer fehlenden Erschließung für die im Umfeld geplante städtebauliche Entwicklung.

Nachdem 2016 durch die Hausleitung der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Auftrag erteilt wurde, kurzfristig an der Verkehrslösung Mahlsdorf weiter zu arbeiten, begannen die Senatsverwaltung sowie die Berliner Verkehrsbetriebe AöR die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Um die politische Blockadehaltung im Bezirk aufzulösen, gab es im August und September 2017 Gespräche zwischen der Hausleitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abgeordneten der Koalitionsfraktion, der Bezirksbürgermeisterin sowie weiteren politischen Akteuren des Bezirks. Es wurden weitere kurzfristige Abstimmungen auf Fachebene sowie auf politischer Ebene vereinbart. Hierzu wird die Entscheidung über die Trassenwahl erneut transparent aufbereitet. Würden unverzüglich alle Schritte zur Planung und Vorbereitung der
Planfeststellungsverfahren für die Verkehrslösung Mahlsdorf unternommen werden, könnten sie möglicherweise im Jahr 2019 eingeleitet werden.

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