Wohnungsbaugesellschaften müssen Mieter*innen vor Kündigung beraten
Berlin hat neben Bremen bundesweit die meisten Bürger*innen mit Schulden. Dazu ist der Wohnungsmarkt offenkundig angespannt. Wenn die Betroffenen ihre Wohnung erstmal verloren haben, ist es in Berlin nur schwer möglich im Wohnumfeld eine neue Wohnung zu finden. Im Fall von Mietschulden trägt ein aufsuchendes Beratungsangebot wirksam zur Vermeidung von Wohnraumverlust bei. Dazu sollten die Wohnungsbaugesellschaften in ihre Mustermietverträge eine Regelung aufnehmen, um Falle eines Zahlungsverzuges durch den Mieter die sozialen Wohnhilfen der Bezirke, eine Beratungsstelle oder vergleichbare Institution informieren zu dürfen, um effektive Hilfe zu gewährleisten.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssen sicherstellen, dass Mieter*innen im Falle von Mietrückständen VOR einer Kündigung ein aufsuchendes Beratungsangebot erhalten. Das bisherige Verfahren, welches der Senat in einer Antwort auf meine Anfrage (Drucksache 18/12561) beschreibt, kann den Wohnungsverlust nicht wirksam verhindern. Demnach “werden die betroffenen Mieter und Mieterinnen nach ausgesprochener fristloser Kündigung von Mietschuldnerberatern aufgesucht, um spezifisch beraten zu können und Lösungen für den Abbau der Mietschulden zu besprechen“.
Neben den Wohnungsbaugesellschaften spielen auch die Jobcenter bei der Prävention von Wohnraumverlust eine wichtige Rolle. Folgend die vollständige Antwort des Senates.
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