Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Verwaltung

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OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.

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Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Open Source Verwaltung 

Open Source: Konzept für Depot zum Code-Austausch in der Verwaltung steht

Der Einsatz von Open Source Software bietet öffentlichen Verwaltungen viele Vorteile. Tatsächlich wird auch an vielen Stellen bereits vereinzelt Open Source eingesetzt, es mangelt aber bislang an einer kohärenten Strategie, und auch das Wissen über die Vorzüge von Open Source ist weiterhin nicht sehr verbreitet. Am 19.05.2021, 16-17 Uhr, wird in einer Onlineveranstaltung des Citylab diskutiert, welche Rolle Open Source Software bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung spielen kann, was die Voraussetzungen für den konsequenten Einsatz von OSS sind, welche Erfolgsbeispiele es schon gibt und wo es noch hapert.

Zu diesem Thema habe ich aktuell auch den Senat befragt (Drucksache 18/27447). Ich wollte wissen, wie der Senat die neue Open-Source-Bibliothek bewertet und ob auch alle Open-Source-Anwendungen, die von öffentlichen Verwaltungen im Land Berlin entwickelt, beauftragt oder gefördert werden, im neuen Portal auf bereitgestellt werden. Aus der Antwort geht hervor, dass der Aufbau der Open-Source-Bibliothek einem agilen Ansatz folgt. Das Portal ist mit ersten Projekten online gegangen, weitere Projekte werden sukzessive hinzugefügt. Jede Person hat die Möglichkeit, vom Land Berlin geförderte Open-Source-Projekte unkompliziert auf dem Portal einzureichen. In einem ersten Schritt wurden bekannte Open-Source-Projekte im Land kontaktiert. Ziel ist es, alle Projekte, die Open Source beauftragt werden, auf dem Portal zu listen.

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Wer ist Zuständig für OpenData und wo ist die Dokumentation der API von Ordnungsamt Online?

Zuletzt hatte ich über die Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online berichtet. Dabei informierte ich auch, dass seit dem 20.01.2021 Daten auf dem OpenDataPortal des Landes Berlin bereitgestellt werden. Damit sind die Anforderungen des § 13 Abs. 1 E-Government-Gesetz Berlin erfüllt, u.a. die Daten auch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund einiger Nachfragen zu technischen Details, habe ich zur Dokumentation der API nochmal nachgefragt (Drucksache 18/27064). Aus der Antwort geht hevor, dass die API für die Nutzung der OpenData-Schnittstelle von Ordnungsamt Online alle aktuell veröffentlichten Meldungen zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum in den Bezirken beeinhaltet. Erledigte Meldungen werden aber nach 30 Tagen entfernt. Die Dokumentation wird zurzeit erarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.

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Bits & Berlin – Newsletter – 03/2021

Nach der Märzsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Themen Schuldatenverordnung, Datenschutz bei der Berliner Verkehrsbetriebe sowie die Open-Data Rechtsverordnung. Zudem wurden der aktuelle Stand der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes in der Berliner Verwaltung besprochen. In diese Zusammenhang dokumentieren wir in dieser Ausgabe auch die Zwei-Klassen-Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung.

Aus der aktuellen Ausschusssitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde habe nach den Datenlecks bei Tierpark und Zoo gefragt. 200.000 Personen mit 400.000 Buchungen sind betroffen. Die Sicherheitslücke war zwischen Ende April und Anfang August 2020 aktiv.

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Transparenzgesetz – für eine transparente Verwaltung

Endlich hat der Senat den Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz vorgelegt. Damit wird ein zentrales Anliegen der rot-rot-grünen Koalition einen Schritt voran gebracht. Das Gesetz soll allen Berliner:innen aktive Mitbestimmung und Kontrolle erlauben, Politik und Verwaltungshandeln nachvollziehbarer machen, sowie die Voraussetzungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen schaffen.

Leider bleibt der konkrete Gesetzesentwurf hinter dem aktuellen Informationsfreiheitsgesetz, dem Hamburger Transparenzgesetz und auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück. Das wird keine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus finden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es im parlamentarischen Verfahren gelingen wird den Koalitionsvertrag umzusetzen. Unsere Vorschläge für die notwendigen Verbesserungen liegen vor. Ausnahmen z.B. für Justiz, Verfassungsschutz und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen werden wir kritisch prüfen. Ebenso kritisch sind die Gebühren zu sehen: Informationen und Transparenz dürfen keine Frage des Geldbeutel sein.

Erfreulich im Entwurf ist, dass Berliner:innen mit dem neuen Gesetz nicht mehr im Einzelfall Akteneinsicht für bestimmte Informationen beantragen müssen. So werden zum Beispiel alle Rechtsvorschriften, wesentliche Daten über die Landesunternehmen, Umweltdaten, Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben aktiv auf einem Transparenzportal veröffentlicht. Alle Daten an einem Ort: davon profitieren nicht nur engagierte Bürger:innen und Journalist:innen, sondern auch die Verwaltungen selbst wie die Erfahrungen aus Hamburg zeigen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 02/2021

Nach der Februarsitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz gibt es heute eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin. Auf der Tagesordnung stand das Thema Verwaltungsmodernisierung mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung, dazu unser Antrag das “Stadtportal berlin.de in öffentlicher Hand neu aufstellen” sowie der Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2019.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind die (un)verschlüsselte Kommunikation in Berliner Behörden, die Zunahme der Online-KFZ-Zulassung sowie aktuelle Zahlen zu IT-Sicherheitsvorfällen in Berlin.

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Die Zwei-Klassen-Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung

Das Thema Videokonferenzsysteme der Berliner Verwaltung ist ein Dauerbrenner. Bis heute gelingt es der Berliner Verwaltung nicht eine grundlegende Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage zeigt den Wildwuchs in den verschiedenen Senatsverwaltungen und Bezirken (Drucksache 18/26308). Es wäre gut, wenn der IT-Senator und seine IKT-Steuerung endlich für allen Verwaltungen ein funktionierendes Videokonferenztool zur Verfügung stellt. Das Versagen von IT-Senator Geisel und seiner IKT-Steuerung macht er selbst in seiner Antwort deutlich.

SenInnDS: In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden bisher ausschließlich für den Senator, Staatssekretärin und Staatssekretäre Lizenzen für „Cisco WebEx über Telekom“ beschafft.

Währenddessen wird allen anderen Verwaltungen in Rundschreiben und sogar den Büros der Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) folgendes empfohlen.

Das Produkt Nextcloud können Sie mit den dargestellten möglichen technischen Einschränkungen für die BVV-Arbeit nutzen, da es den datenschutzrechtlichen Anforderungen und denen der IT-Sicherheit genügt.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2020

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2020 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat befragt (Drucksache 18/26378). Aus der Antwort geht hervor, dass gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln 20 Sofort-Meldungen zu IKT-Sicherheitsvorfällen im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 gegenüber dem Berlin-CERT gemeldet wurden.

Im Zeitraum 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurden keine IKT-Sicherheitsvorfälle durch landeseigene Betriebe gem. § 23 Abs. 2 EGovG Bln gegenüber dem Berlin-CERT gemeldet. Im Landesbeschäftigtenportal wurden in 2020 insgesamt 56 Meldungen und Hinweise veröffentlicht. Im Warn- und Informationsdienst wurden in 2020 über 2950 Schwachstellen informiert.

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Probleme und Weiterentwicklung von Ordnungsamt Online in 2021

Auch im Jahr 2020 hat der Berliner Senat das Ordnungsamt-Online weiterentwickelt. Aus der Antwort auf meine Anfrage gehen die weiter bestehenden Probleme der einheitlichen Erledigungsmeldungen, aber auch die Fortschritte und die Planungen für 2021 hervor (Drucksache 18/26211). So gab es im Jahr 2020 insgesamt 199.667 Meldungen über das Internet und die mobilen Endgeräte. Problem bleibt weitere die Handhabung der Einstufung “Erledigt”. Eine tatsächliche Statusmeldung ist schon immer möglich gewesen. Die Bezirke haben im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens verschiedene Service-Level-Agreements vereinbart, u.a. auch, dass bei der Weiterleitung von Meldungen diese nicht auf den Status „erledigt“, sondern auf den Status „in Bearbeitung“ gesetzt werden. Dieser Standard wird aber weiter nicht in allen Bezirken einheitlich umgesetzt.

Ich fordere den Senat auf im Sinne einer gesamtstädtlschen Umsetzung aktiv zu werden. Mindestens muss eine Zielvereinbarung für die kommenden Haushaltsberatungen vorbereitet werden. Im Rahmen des Haushaltsbeschlussen werden wir dann über Konsequenzen des fortdauernden Verweigerns einheitlicher Standards in der Aufgabenerledigung sprechen müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für berlineinheitliche Onlinedienste keine einheitliche „Bedienung“ der Bezirke möglich sein soll.

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